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Private Parkfirma (keine Bußgeldbehörde) verweigert Zusendung von Fotos

Themenstarteram 29. Juli 2022 um 10:20

Hallo,

Jemand hatte wohl angeblich der Aussage von der Parkfirma dort auf einem Parkplatz geparkt.

Jedenfalls bekam der Halter Post von der Parkfirma und er forderte die Beweisfotos an, da er weiß, selbst nicht gefahren zu sein, und das Auto zudem auch verkauft wurde.

Die Firma reagierte erst nach Monaten, und versendete per Post mit Brief die beigefügten / angehängten aber stark verpixelten Fotos, wo wirklich nur das

vordere Kennzeichen zu sehen ist.

Der KFZ Halter, welcher den Parkverstoß definitiv NICHT begangen hatte, möchte gerne nicht verpixelte Fotos, um so den Fahrer zu erkennen und zu identifizieren.

die Parkfirma verweigert das unter Hinweis auf Datenschutz, und droht mit Rechtsanwalt.

Ich habe einmal die zugeschickten Fotos hochgeladen,

Das Kennzeichen habe ich mit oranger Farbe unkenntlich gemacht

Wie jetzt am Besten reagieren?

Verpixelte Fotos nur mit Nummernschild
Verpixelte Fotos 19.Mai 2022
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146 Antworten

Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen und den Kaufvertrag in Kopie beilegen.

Damit dürfte eindeutig Bewiesen sein dass das Auto vorher schon verkauft wurde.

Wenn der Wagen verkauft wurde ist laut KV jemand anderer der Halter.

Außerdem brauchst du den Fahrer nicht erkennen und identifizieren.

Bei beiden Bildern ist eine Zeitspanne von ca. 1,5 Std zu erkennen, wieso ist dann darauf jemand hinter dem Steuer zu erkennen?

Auf der anderen Seite hätte ich den Wagen nur Abgemeldet übergeben.

Wie verhält sich den der Zeitpunkt vom Tatvorwurf zum Zeitpunkt des Verkaufes?

Wenn der angeschriebene Halter zum Zeitpunkt des Verstosses noch Halter war, kann er der Forderung widersprechen, muss aber dann angeben, wer das Fzg. gefahren haben könnte. Den Fahrer selbst identifizieren muss er nicht.

(2x editiert, jetzt final :rolleyes:)

Der TE schrieb ja dass „der Halter“ Post bekommen hat.

Außerdem, hätte er denn doch keine Post bekommen, wenn er nicht der Halter wäre. Dann würde doch jemand anderer bei den Behörde eingetragen sein.

 

Also hier bekommt man recht zügig Post bezüglich KFZ-Steuer wenn man nicht mehr der Halter ist.

 

„Die Firma regierte erst nach Monaten…“

Auf den Bildern steht 19. Mai 2022 ;)

 

Das sind etwas mehr als 2 Monate (bis heute).

 

Parkverstoss ermittelt, interne Bearbeitung, Halterabfrage, Info über den Halter, Postversand an den Halter, Beschwerde des Halters und Reaktion auf die Beschwerde.

Da sind 2 Monate nicht viel.

Weder Grundstückseigentümer noch die Parkfirma sind verpflichtet, dem Halter gegenüber Nachweise für dessen Verstoß gegen Eigentumsrechte zu erbringen. Deshalb brauchen sie auch kein Foto übersenden.

Natürlich braucht auch der Halter eines Fahrzeugs, dass angeblich unter Verletzung von Eigentumsrechten auf privatem Grund geparkt haben soll, nicht auf Zahlungsforderungen reagieren.

Dann wird sich zeigen, ob die Forderung zivilrechtlich durchgesetzt wird. Im Rahmen eines Rechtsstreits wäre der Kläger dann u.U. verpflichtet, Beweise für seine Behauptung zu bringen. Dieser Umstand wäre gegeben, wenn der Beklagte bestreitet, falsch geparkt zu haben.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 29. Juli 2022 um 13:43:40 Uhr:

Der TE schrieb ja dass „der Halter“ Post bekommen hat.

Außerdem, hätte er denn doch keine Post bekommen, wenn er nicht der Halter wäre. Dann würde doch jemand anderer bei den Behörde eingetragen sein.

Der Wagen wurde verkauft. Der Käufer hat den Wagen augenscheinlich nicht umgemeldet, somit hat der ehemalige Besitzer den Bußgeldbescheid bekommen.

@Fa.Gruetzmacher

Oder habe ich da etwas falsch verstanden??

Wenn dieses geniale Parkmanöver (1 Pkw über 4 Stellplätze) vor dem Verkauf stattfand, sollte bezahlt werden.

Zitat:

@armin-g schrieb am 29. Juli 2022 um 15:30:00 Uhr:

Der Wagen wurde verkauft. Der Käufer hat den Wagen augenscheinlich nicht umgemeldet, somit hat der ehemalige Besitzer den Bußgeldbescheid bekommen.

Ich habe das so verstanden, dass der Wagen erst nach dem Verstoß verkauft wurde. Insofern wäre das nur nebenbei erwähnt und der Verkauf hätte mit der Sache gar nichts zu tun. Post bekommen hat offenbar der TE als Halter, der zum Zeitpunkt des Verstoßes eben auch noch der Halter war.

Wenn der TE zur Zeit des Verstoßes noch Halter war, sollte er sich mit dem Inkasso einigen oder bezahlen. Eine Klage auf Unterlassung durch den Berechtigten wäre die Alternative, und das ist teurer.

@Fa.Gruetzmacher @Rockville Ich will hoffen dass der TE die Sache eindeutig für uns klären wird.

Frage: Wurde der Wagen nun vor oder nach dem angeblichen verstoß auf diesem Parkplatz verkauft?

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Juli 2022 um 21:17:59 Uhr:

Zitat:

@armin-g schrieb am 29. Juli 2022 um 15:30:00 Uhr:

Der Wagen wurde verkauft. Der Käufer hat den Wagen augenscheinlich nicht umgemeldet, somit hat der ehemalige Besitzer den Bußgeldbescheid bekommen.

Ich habe das so verstanden, dass der Wagen erst nach dem Verstoß verkauft wurde. Insofern wäre das nur nebenbei erwähnt und der Verkauf hätte mit der Sache gar nichts zu tun. Post bekommen hat offenbar der TE als Halter, der zum Zeitpunkt des Verstoßes eben auch noch der Halter war.

Wenn der Wagen nach dem 19. Mai verkauft wurde ist wohl eindeutig der "alte" Halter zahlungspflichtig. Dann dürfte er sich aber auch nicht aufregen oder gar verärgert sein.

am 30. Juli 2022 um 9:51

Wenn man schon für dritte Personen schreibt sollten alle Fakten auf den Tisch. Das wäre: wurde mit dem Auto vor oder nach dem Verkauf auf ein Privatgelände ( meist Verkauferparkplätze )geparkt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Juli 2022 um 21:48:35 Uhr:

Wenn der TE zur Zeit des Verstoßes noch Halter war, sollte er sich mit dem Inkasso einigen oder bezahlen. Eine Klage auf Unterlassung durch den Berechtigten wäre die Alternative, und das ist teurer.

Selbst wenn er noch Halter war, haftet bei privaten Parkraumbewirtschaftern der Fahrer.

Dass man sich 2 Monate nach dem Vergehen nicht unbedingt erinnern kann, wer den Wagen dort abgestellt haben könnte ist nachvollziehbar.

Wenn der TE anbietet, den Fahrer zu identifizieren und keinerlei Mitarbeit von Seiten des Inkassobüros erfolgt, dann kann er eben nicht helfen.

Dann ermitteln Sie die Person, die den Wagen hingestellt hat eben selber.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, da konnte ich auch nur sagen, dass ich es nachweislich nicht war.

Ich habe aus Gründen der Fairness dem Betreiber angeboten, den Betrag zu zahlen, der im öffentlichen Verkehrsraum anfallen würde. Denn dort existiert ja die Halterhalftung.

Mein Angebot wurde abgelehnt. Ich habe dann auf den gerichtlichen Mahnbescheid gewartet, der aber nie kam. Auf weitere Anschreiben des Inkassobüros habe ich nicht reagiert.

am 30. Juli 2022 um 11:00

Das muss dann aber schon ein paar Jahre her sein. Das BGH hat 2019 entschieden, dass den Halter eine sekundäre Darlegungslast trifft.

Themenstarteram 30. Juli 2022 um 11:16

Naja, das Problem sind die verpixtelten Fotos, die einen Fahrer nicht erkennbar / indentifizierbar machen.

Also würde sich die Parkraum Firma nicht weigern, nicht verpixelte Fotos zu übersenden, auf welchen der Fahrer erkennbar wäre, so wäre das Problem gelöst, und der Fahrer könnte benannt werden.

Frage ist jetzt, wie man die Parkraum Firma dazu bewegen kann, vernünftige Fotos zuzusenden

Es wird doch jetzt nicht irgendeine Person namentlich benannt, wo sich evtl. nachher rausstellt, dass diese Person gar nicht gefahren ist....

das kann / könnte ja dann noch ganz andere Probleme nach sich ziehen wie z.B. falsche Verdächtigung usw.

Jede Bußgeldstelle verschickt Fotos mit erkennbaren Fahrer bei Geschwindigkeitsverstoß, um so den Nachweis und gerichtsfesten Beweis zu erbringen.

E-Mail bezgl. verpixelter Fotos
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