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Privatem Verkäufer gewerblichen Handel beweisen?
Moin Moin,
ich würde gerne mal eure Meinung zu meinem letzten Fahrzeugkauf hören.
Und zwar habe ich das Fahrzeug von privat gekauft.
In der Online Anzeige stand 1 Vorbesitzer. Nun in Wirklichkeit sind es aber 2, wenn auch der zweite den Wagen nur für einen Monat besessen hat.
Und der Verkäufer ist noch wieder eine dritte Person. Keiner der beiden vorherigen Fahrzeughalter.
Im Kaufvertrag hat er eingetragen 2 Vorbesitzer. Wobei dadrunter steht "Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer)". Also müsste da ja eigentlich eine 3 stehen. Aber ob man da irgendeine Handhabe hat bezweifel ich.
Nur was ich jetzt sehe, ist dass er den Audi A8 den er sich für sich selbst bei Abholung gerade erst gekauft hatte, jetzt auch zum Verkauf auf ebay Kleinanzeigen anbietet.
Mein Fahrzeugkauf ist nichtmal 2 Monate her und schon verkauft er den nächsten Wagen.
Außerdem hat er seitdem Kauf seinen Usernamen bei ebay Kleinanzeigen schon mindestens 3 x geändert.
Aber reicht das schon um ihm gewerblichen Handel nachzuweisen?
Achja und ich weiß dass er den Wagen für 5000 € gekauft hat. Jetzt steht er für 7800 VB drin.
Meinen hatte er für 5300 VB drin und ist dann auf 4400 runtergegangen wofür ich ihn auch gekauft habe. Eigentlich normaler Marktpreis aber ich denke mit dem Motor stimmt was nicht, da die MKL schonmal geleuchtet hat und der Motor unrund lief. So steht es auch schon in den vorherigen Werkstattbesuchen. Ich denke mal er hat ihn für 2000 € wenn überhaupt gekauft und mir überteuert weiterverkauft ohne den Mangel zu erwähnen.
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45 Antworten
Da kannst du ein Hobby draus machen. Dürfte gefühlt jeder 2. Private Verkäufer ein solcher Couch Händler sein.
Die meisten sehen es wohl nicht so aber das fällt durchaus schon unter gewerblichen Handel.
Die Polizei interessiert das aber nicht evtl. das Finanzamt. Am ehesten die Abmahn Anwälte des kfz Handel. Bringt dir persönlich aber gar nix.
Was willst du denn damit erreichen?
Daher sag ich immer kauf von privat nur wenn der Wagen auf den Verkäufer oder maximal die Familie längeren Zeit zugelassen war.
Wenn der übliche Spruch kommt" hab ich für meine Frau gekauft und ihr gefällt die Farbe nicht "
mache ich direkt wieder kehrt und fahre nach Hause ;-)
Kannste sein lassen.
Da kommt nix rum.
Der Fiskus dürfte ihm mit Glück auf die
Finger hauen, ansonsten ist der Lachs gebügelt.
Ihm gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen
in der Hoffnung Gewährleistungsansprüche
durchzusetzen mag theoretisch interessant sein.
In der Wirklichkeit verläuft das aber im Sand.
Ich denke, da braucht es mehr als 2 Fahrzeugverkäufe innerhalb kurzer Zeit als Nachweis. Woher weißt Du eigentlich für wieviel er gekauft hat? Und was wäre bei einem Privatverkauf dran auszusetzen mehr dafür zu bekommen als man bezahlt hat? Und warum hast Du gekauft, wenn Du der Ansicht bist es war überteuert und es gibt Unstimmigkeiten bezüglich der Anzahl der Vorbesitzer?
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 7. Dezember 2021 um 17:56:38 Uhr:
Wenn der übliche Spruch kommt" hab ich für meine Frau gekauft und ihr gefällt die Farbe nicht "
mache ich direkt wieder kehrt und fahre nach Hause ;-)
Ich lach mich kaputt. Tatsächlich sagte er mit er hätte den Wagen für seine Tochter gekauft, aber er gefiel ihr nicht...
Ja wenn ihr das schon sagt, dann versuch ich es gar nicht erst.
Trotzdem danke für die Antworten.
Trotzdem bei der Anzahl der Fahrzeughalter hat er mich ja beschissen.
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern aber da online stand 1 Vorbesitzer und im Kaufvertrag dann 2 stand bin ich wahrscheinlich davon ausgegangen, dass es der eine Vorbesitzer ist und er als Verkäufer der zweite.
Aber es stehen 2 Vorbesitzer im Brief und nicht nur einer und er wäre ja dann schon der dritte!
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:00:52 Uhr:
Ich denke, da braucht es mehr als 2 Fahrzeugverkäufe innerhalb kurzer Zeit als Nachweis. Woher weißt Du eigentlich für wieviel er gekauft hat? Und was wäre bei einem Privatverkauf dran auszusetzen mehr dafür zu bekommen als man bezahlt hat? Und warum hast Du gekauft, wenn Du der Ansicht bist es war überteuert und es gibt Unstimmigkeiten bezüglich der Anzahl der Vorbesitzer?
Das er den Audi den er jetzt zum Verkauf anbietet für 5000 € gekauft hat, hat er mir ja persönlich erzählt. Da hatte er den gerade gekauft vor knapp 2 Monaten.
Anno für sich ist daran nichts falsch für mehr zu verkaufen. Wobei ich bei 2800 € Unterschied das schon dreist finde (5000€ zu 7800€). Zu dem Zeitpunkt wusste ich ja nichts von den Motorproblemen und der Preis ist für einen Focus ohne Mängel auch nicht überteuert gewesen. Nun hat sich ja aber herausgestellt das mit dem Motor was nicht stimmt. Wie schlimm es wirklich ist wird sich erst in Zukunft zeigen. Aber in dem Fall ist der Preis dann überzogen.
Er steht ja nicht in den Papieren, also bist du der 3.
Und da im Vertrag 2 steht und du den unterschreiben hast ist genau das was zählt.
Am Ende zählt was im Vertrag steht, mündliche Aussagen und selbst was in den Anzeigen steht ist immer schwieg zu Beweisen.
Wobei man sich auch fragen muss macht es bei einem 4-5t€ Auto überhaupt einen Unterschied im Wert ob es nun 2 oder 3 Besitzer sind.
Aber auch dreist zu sein (oder auch nur gut einzukaufen) ist nicht verboten. Der kann den auch für 12000 anbieten und verkaufen wenn es dafür Interessenten gibt. Des Weiteren muss man ja nicht glauben, dass die 5000 EK stimmen. Aber wie dreist findest Du denn nun manche Händler, die aufgrund der momentanen Marktlage einfach mal an alle Fahrzeuge einen 1500 höheren Preis dran schreiben ohne dass sich damit an der Ware etwas ändert?
Ja in den Papieren steht er nicht, aber im Vertrag steht Halter + Verkäufer. Siehe hier:
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 7. Dezember 2021 um 17:38:40 Uhr:
Aber reicht das schon um ihm gewerblichen Handel nachzuweisen?
Nein. Das ist verdächtig bzw. ein Hinweis, jedoch kein Beweis.
Wenn es dir nur um den Beweis geht: Kannst du dem Finanzamt melden, die prüfen das gern mal.
Wenn es um eine Gewährleistung geht, da Händler: Du kannst gern den Anwalt deiner Wahl fragen, aber die Chancen dürften gering sein.
Wie gesagt erster oder zweiter Hand oder auch Dritter macht bei einem fast 14 Jahre alten Auto praktisch keinen Unterschied mehr.
Ich würde mir eher Gedanken machen ob die laufleistung stimmt. 120tkm für ein CNG Fahrzeug ist extrem unwahrscheinlich.
Ich finde diese ScheinPrivaten auch nicht gut, aber anderseits ist es wohl die einzige Möglichkeit das solche Autos überhaupt noch hierzulande zu kaufen sind ??
Echte private Verkäufer, verkaufen immer weniger selbst, der Weg ist eher Export, Inzahlungsnahme, schrott u.s.w.
Echte seriöse Händler verkaufen solche alten Autos so gut wie überhaupt nicht, da das Gewährleistungsrisiko unberechenbar ist.
Bleiben also die zwielichtigen Privaten, wenn man öfters im Bodensatzbereich sucht, merkt man eigentlich recht schnell wenn so einer vor einem steht... aber da bin ich der Meinung, wenn man weiß was man tut und der Preis zum Fahrzeug passt, warum denn nicht? ... Man darf nur nicht im Nachhinein heulen wenn was schief gelaufen ist .. nicht gegen den Te, nur allgemein meine Meinung...
Und auch hier noch mal ... Gewährleistungsgeschichte und Finanzen sind 2 unterschiedliche Themen ... ein ScheinPrivater der die Gewährleistung umgehen möchte, muss nichts zwangsläufig das Finanzamt behumpsen ... das weiß man ja nicht, ob der die Verkaufserlöse meldet ....ich wär vorsichtig mit Anschuldigungen...
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:24:20 Uhr:
Ich würde mir eher Gedanken machen ob die laufleistung stimmt. 120tkm für ein CNG Fahrzeug ist extrem unwahrscheinlich.
Ja da hatte ich auch schon meine Zweifel, aber der Wagen ist scheckheftgepflegt. Mir liegt jede Rechnung von jeder Werkstatt vor, immer mit km Angabe seit der Wagen zugelassen wurde und das passt alles.
Am besten wehrt man sich gegen solche Verkäufer indem man überhaupt nicht bei ihnen kauft.