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Privater autokauf für selbständigen

Themenstarteram 26. Juni 2011 um 18:07

Hallo!

Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.

Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?

Beste Antwort im Thema

Lasst doch einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn ihr bestenfalls über gefährliches Halbwissen verfügt. :rolleyes:

Zitat:

Das ist wichtig! falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.

Und das ist absoluter Schwachsinn.

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Zitat:

Original geschrieben von Driver82

Hallo!

Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.

Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?

Mehr Infos wären von Vorteil.......;)

Steuer direkt abziehen?

Private geschäftliche Nutzung?

Vorsteuerabzugsberechtigt?

etc.

am 26. Juni 2011 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von Driver82

Hallo!

 

Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.

Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?

Entweder kann dir die Frage das Finanzamt oder dein Steuerberater beantworten

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Driver82

Hallo!

Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.

Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?

Entweder kann dir die Frage das Finanzamt oder dein Steuerberater beantworten

Ich glaube, dass jede Frage, die bei Motortalk gestellt wird, durch einen Fachmann beantwortet werden kann. Nachteil ist eben, dass es oftmals mit Kosten verbunden ist oder vielleicht - wie im Fall Finanzamt - schlafende Hunde geweckt werden. Es ist daher gut, dass es dieses Forum mit vielen Wissenden gibt.

Themenstarteram 26. Juni 2011 um 23:48

Leute, ich möchte nichts illegales machen!

Bin selbständiger handelsvertreter und suche aktuell ein neues auto. Leasing und finanzierung kommt für mich nicht infrage, da ich ein gebrauchtes auto kaufen möchte. Der wertverlust ist mir bei neuen viel zu hoch.

Werde meinen steuerberater fragen, wie er das sieht. Habe mir am sonntag ein wenig hilfe hier erhofft.

Wenn ich was kaufe und es gewerblich genutzt wird, dann darf ich es bei der steuererklär. als aufwand geltend machen. Voraussetzung ist eine rechnung mit mwst ausweisung.

Nun steht keine mwst im kaufvertrag vom privaten verkäufer. Dennoch brauche ich ein auto, was zuverlässig ist. Da ich ein fahrtenbuch führe kann ich den privatanteil an der nutzung ausweisen.

Fraglich ist, inwieweit ich den kaufpreis in der steuererkl. für den neuen gebrauchten geltend machen kann?

Jemand eine idee?

Wenn Fahrzeug im Privatbesitz, können bei einer dienstlich veranlassten Fahrt 0,30 cent pro gefahrenen Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

 

Dies gilt solange, wie die jährliche Kiolmeterleistung der dienstlichen Fahrten geringer ist als die jährliche Kilometerleistung der privaten Fahrten ( 50 % - Regelung).

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Driver82

Wenn ich was kaufe und es gewerblich genutzt wird, dann darf ich es bei der steuererklär. als aufwand geltend machen. Voraussetzung ist eine rechnung mit mwst ausweisung.

Seit wann benötigt ein Geschäft eine Rechnung mit ausgewiesener mwst ... dann wären z.B. Auslandsrechnungen auch nicht möglich da dort doch auch keine MwSt. ausgewiesen wird.

 

Wenn Du den Wagen geschäftlich nutzt, kannst du auf jeden Fall etwas geltend machen. Aber wie genau, dass sollte dir dein Steuerberater sagen.

Es gibt die Möglichkeit alles anzusetzen.

Das teilt sich wieder in 2 Möglichkeiten:

1. Fahrtenbuch und du nutzt den Wagen nahezu vollständig geschäftlich. Voller Abzug, Anschaffung, Versicherung, Reparatur, Inspektion.

2. Kein Fahrtenbuch und 1% des Listenneupreises inkl. Sonderausstattung pro Monat als geldwerten Vorteil und somit Gewinneinbuchung. Voller Abzug, Anschaffung, Versicherung, Reparatur, Inspektion.

Privates Auto und zu 30 Cent/km abrechnen.

Bei Leasing ist es am einfachsten. Leasingrate gilt als Aufwand.

Bei einem Kauf, kannst du eine Abschreibung des Kaufpreises über ich glaube 5 Jahre vornehmen.

Bei einem Kredit kannst du die Zinsen auch geltend machen, soviel ich weiß.

 

Was für dich passt, spreche mit dem Steuerberater.

 

BEN

Wichtige Kenngröße ist das Verhältis von Privatfahrten zu Dienstfahrten:

- Bei vielen Privatfahrten ist i.d.R die 1% Methode steuerlich günstiger.

- Bei wenigen Privatfahrten ist i.d.R. die Führung des Fahrtenbuches günstiger.  

Regel gilt für Neuwagen.

 

Bei Gebrauchtwagen ist eine gesonderte Betrachtung notwendig.

Wie empfohlen, Steurberater befragen.

 

O.   

Eine gute Alternative scheint zu sein, wie es mein Bekannter macht, selbständiger Handwerker:

1. Großer Kombi, gebraucht gekauft, wird abgeschrieben, 100% Firmennutzung.

2. kleines Motorrad, das ganze Jahr angemeldet, wird 100% privat benutzt.

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 1:29

Danke euch soweit für die gute erläuterung!

@ handschweiss

Heisst das, ich brauch nur 2 autos auf meinen namen angemeldet vorzuweisen, damit ich 1 auto beim finanzamt als 100% firmenwagen angeben kann und das ohne fahrtenbuch?

Aktuell habe ich einen clio und einen 7er bmw auf mich angemeldet. Das neue auto soll den clio ersetzen. Fahrtenbuch führe ich bisher für den clio, da der bmw später dazu kam und rein privat genutzt wird.

sehe das führen des fahrtenbuches aber als ein laster an und würde mir das gerne ersparen.

am 28. Juni 2011 um 6:00

Mit "ich brauch nur" kommst du da nicht weit. Es kommt zum einen auf den tatsächlichen Sachverhalt an, und zum anderen darauf, ihn auch glaubhaft machen zu können.

Ich habe zwar in der Praxis mit solchen Fragen nicht zu tun, hätte aber bei dem von Handschweiß beschriebenen Modell selbst bei einem seeeeehr gutmütigen Betriebsprüfer noch Bauchschmerzen.

Deine Variante klingt da schon deutlich glaubwürdiger - vor allem, wenn das teurere Auto privat genutzt wird und das günstigere betrieblich.

Der Tipp, das mit dem Steuerberater zu besprechen, kam ja bereits.

Zitat:

Original geschrieben von Driver82

Danke euch soweit für die gute erläuterung!

@ handschweiss

Heisst das, ich brauch nur 2 autos auf meinen namen angemeldet vorzuweisen, damit ich 1 auto beim finanzamt als 100% firmenwagen angeben kann und das ohne fahrtenbuch?

Aktuell habe ich einen clio und einen 7er bmw auf mich angemeldet. Das neue auto soll den clio ersetzen. Fahrtenbuch führe ich bisher für den clio, da der bmw später dazu kam und rein privat genutzt wird.

sehe das führen des fahrtenbuches aber als ein laster an und würde mir das gerne ersparen.

Definitiv NEIN.

Der Finanzer darf Dir keine Vorschriften machen, wie Du lebst. Wenn Du lieber Moped fährst statt Auto in Deiner Freizeit, muß er das akzeptieren. Blöd wärs nur wenn er mal an dem Geschäftswagen vorbeiläuft und drinnen Kindersitze sieht oder ihn Sonntags bei der Eisdiele mit der Famile vorfahren sieht. Dann ist die reine Geschäftsnutzung nicht mehr glaubwürdig. Also Obacht und nicht mogeln: in kleinen Orten kennt man sich und trifft sich öfters.

Nein auch dann musst Du Fahrtenbuch führen, hatte auch die glorreiche Idee. Vereinfacht die Darstellung, Glaubhaftigkeit, aber trotzdem Fahrtenbuch.

 

BEN

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