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Privates Knöllchen mit "Schadensersatzpauschale"

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 10:36

Hallo,

Ein Freund von mir hat gestern auf einem Parplatz einer Niedrigpreis Filiale geparkt um seine Freundin aus dem Krankenhaus abzuholen. Als er nach einiger Zeit zurück kam, befand sich hinter dem Scheibenwischer ein Knöllchen mit Überweisungsträger. Dieses Knöllchen wurde von der Firma Wemax ausgestellt und sie berufen sich auf §858 BGB "Verbotene Eigenmacht" und verlangen eine Schadensersatzpauschale in höhe von 30€.

Nun meine Fragen:

Ist es rechtlich überhaupt erlaub eine Schadensersatzpauschale zu erheben?

Was könnten die Folgen sein wenn man dieses Knöllchen ignoriert?

Was ist eure persönlöiche Meinung zu dieser Sache?

Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe, eure Meinung und für eure Erfahrungsberichte!

Gruß Micha

Das Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von knopf812

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher

Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.

Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.

Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!

 

Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.

sagen wir mal so, wer braucht eine hausordnung, um zu wissen, dass man auf dem discountparkplatz nicht zu parken hat, wenn man ins krankenhaus geht.....

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Das ist m.E. durchaus möglich. Ob das im Sinne des Einkaufladens ist, ist fraglich, wenn das die Runde macht.

Es werden ja sicherlich Hinweise auf dem Parkplatz angebracht sein, an die man sich halten muss. Wenn dagegen verstoßen wird, muss man mit solchen Maßnahmen rechnen.

Kleiner Trost, ein Abschleppen wäre viel kostspieliger.

Grundsätzlich ist das möglich und auch berechtigt. Wenn der Supermarkt eine externe Firma mit der Parkraumüberwachung beauftragt und dies an der Geländezufahrt ankündigt (also dass es ein Kundenparkplatz ist), finde ich das voll in Ordnung. Wobei ich es schon wieder spannend finde, dass es auf Kundenparkplätzen eine Höchstparkdauer gibt - da werde ich ja an meinen stundenlangen Einkäufen gehindert ... :)

Was hat deinen Kumpel daran gehindert, einen Parkplatz des Klinikums zu benutzen? Wäre mit Sicherheit günstiger gewesen ...

Was steht denn auf den Schildern? Steht da, dass eine "Schadenersatzpauschale" zu entrichten ist?

Wenn nicht, könnten die mich an die Füße fassen. Wegen 30€ werden die schon nicht klagen.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 10:51

Kann leider nicht sagen, warum er an diesem Tag nicht auf dem Gelände des Klinikums geparkt hat, vllt weil es nicht zu lange dauern sollte und er geizig war :p

In wie weit es eine Beschilderung gab und darauf hingewiesen wurde, kann ich leider nicht sagen. Wie ich Ihn einschätze ist er Blind auf den Parkplatz gefahren....hihi

Zitat:

Original geschrieben von knopf812

In wie weit es eine Beschilderung gab und darauf hingewiesen wurde, kann ich leider nicht sagen.

Das halte ich für nicht unwesentlich...

Entweder nachschauen und wenn da nix von der Pauschale steht, dann drauf ankommen lassen oder diesen schrecklichen Firmen halt die 30€ hinwerfen und lernen.

Verkehrsrechtlich uninteressant!

Privatrechtlich kann der Supermarktbetreiber natürlich Schadensersatz fordern...

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Verkehrsrechtlich uninteressant!

Privatrechtlich kann der Supermarktbetreiber natürlich Schadensersatz fordern...

Ohne eine Verhandlung oder so was? Man hat doch das Recht sich zu verteidigen...

am 5. Februar 2014 um 11:08

Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.

am 5. Februar 2014 um 11:15

Wenn ich mich recht erinnere stand das bereits in mehreren Beiträgen/Themen in der Vergangenheit. Da heißt es denn sinngemäß, dass der Parkplatzbetreiber (es gibt ja auch noch an Baumärkten, Restaurants etc. Parkplätze :D die nur den Kunden vorbehalten sein sollen) sehr wohl berechtigt ist geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sei es durch eine kostenpflichtige Schranke oder Beauftragung eines Überwachungsunternehmens. Und letztere wollen ja nun ihr Geld eintreiben. SO kann der Parkplatzbetreiber (oder die Wachmannschaft) sogar ein Abschleppunternehmen beauftragen.

Allerdings gebe ich zu in der rechtlichen Beurteilung nicht ganz fit zu sein. Habe allerdings schon oft gelesen, dass es zu rigorosen Handlungen gekommen ist, über die sich die Betroffenen natürlich aufregen, obwohl sie im Unrecht sind, weil sie die Beschilderung für einen Witz hielten.

Dem Kumpel kann man eigentlich nur raten die 30 Euro zu zahlen. Ich behaupte mal, dass das Wachkommando Mittel und Wege finden wird das Geld einzutreiben und dann wird's teurer.

Ach ja, es gibt ja auch die Möglichkeit einen Parkplatzwächter zu engagieren der gleich die Parkgebühr eintreibt, aber nicht auf das Fahrzeug aufpasst.

Egal, zahlen und gut ist und das nächste mal genau hinschauen was an der Einfahrt zum Parkplatz steht. Liegt in der Nähe eine Klinik und der Parkplatz wird häufiger von Klinikbesuchern missbraucht, wundert mich die Maßnahme überhaupt nicht. Hat der Kumpel ja tatsächlich Glück gehabt, weil sein Fahrzeug nicht gleich abgeschleppt wurde.

Interessant wäre nun nur noch die Frage: Was wäre gewesen, könnte der Kumpel nachweisen, dass er auch einkaufen war?

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher

Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.

Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.

Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!

Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von knopf812

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher

Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.

Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.

Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!

 

Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.

sagen wir mal so, wer braucht eine hausordnung, um zu wissen, dass man auf dem discountparkplatz nicht zu parken hat, wenn man ins krankenhaus geht.....

am 5. Februar 2014 um 11:25

Eigentlich sollte es logisch sein, dass nur Kunden auf dem Kundenparkplatz parken sollen und keine Besucher von XYZ. oder brauchst du auch einen Hinweis, dass heißer Kaffee heiß ist?

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