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Privatfahrten mit Fhrzg. über 7,5 t in der tägl. Ruhezeit
Hallo,
ich hab mir nun schon einige Beiträg hier im Forum durchgelesen aber nicht so richtig fündig geworden.
Meine Frage:
Kann ein Berufskraftfahrer in seiner täglichen Ruhezeit mit einer SZM ohne Auflieger vom Parkplatz wo er seinen
Auflieger abgestellt hat zum nächsten Supermarkt fahren um einzukaufen?
Und wenn ich gerade so dabei bin.
Ist es Pflicht wenn man die Fahrerkarte übers Wochenende oder über nacht entfernt die Ruhezeit nachzutragen?
Mfg
Megatrailer
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16 Antworten
Zu 1 nein es ist nicht erlaubt. Zu 2 ja du musst die Ruhezeit nachtragen.
Mit der Antwort zu 1 in dieser konsequenten Form bin ich nicht so ganz einverstanden, worti32.
Es gibt kein wirkliches Verbot des Bewegen des Fahrzeuges. Der Fahrer muss die Zeit frei zu seiner Verfügung haben. Er darf folglich nicht für die Firma unterwegs sein. Einkaufen wäre ein Privatfahrt, welches als solches nicht unter die Aufzeichnungspflicht fällt.
Klar ist es eher ungünstig - schon im Kontrollfalle - wenn man auf dem Speicher eine Fahrt in der Ruhezeit drin hat. Günstiger wäre es, wenn man das Einkaufen unterwegs erledigt, wie das wohl viele tun. In manchen Ländern würde das selbst dann nicht als Privatfahrt angesehen, wenn man nachweisen kann, dass man nur einkaufen war.
Alle Fahrten mit Fahrzeugen über 7,5 T zulässige Gesamtmasse sind Aufzeichnungspflichtig, Außnahmen wären nur Fahrten auf dem Betriebshof.
Es gibt keine " Privatfahrten" mehr mit Fahrzeugen über 7,5 t, alle Fahrten mit solchen Fahrzeugen unterliegen den Bestimmungen der Lenk.-und Ruhezeiten.
Es ist auch egal ob du nun Güter transportierst oder nicht, das Fahrzeug muß nur zum Gütertransport geeignet sein ( damit wollte man die größeren Wohnmobile ausschließen )
Sinn war es z.B die Heimfahrt mit der Sattelzumaschiene aus Spanien nach Berlin, mit der Begründung es wäre ja eine Privatfahrt, zu verhindern.
Hast schon recht. War etwas daneben. Man sich nicht so anstrengen, wenn man gesundheitlich nicht auf dem Damm ist. :O
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Es gibt keine " Privatfahrten" mehr mit Fahrzeugen über 7,5 t, alle Fahrten mit solchen Fahrzeugen unterliegen den Bestimmungen der Lenk.-und Ruhezeiten.
Auch mit H-Kennzeichen?
da kommen ganz andere Fragen auf
z.B.
Darf man ein Steuerlich als Oldtimer und begünstigt deklariertes Fahrzeug überhaupt für irgendwas anderes als Privat nutzen?
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Alle Fahrten mit Fahrzeugen über 7,5 T zulässige Gesamtmasse sind Aufzeichnungspflichtig, Außnahmen wären nur Fahrten auf dem Betriebshof.
Es gibt keine " Privatfahrten" mehr mit Fahrzeugen über 7,5 t, alle Fahrten mit solchen Fahrzeugen unterliegen den Bestimmungen der Lenk.-und Ruhezeiten.
wo hast du diese info her ??
und wo steht das ich die ruhezeit nachtragen muss ??
wenn ich nicht im fahrzeug bin übers we muss ich gar nichts nachtragen da es nichts zum nachtragen gibt.
und die karte muss auch nicht gesteckt sein ..
wo hast du diese info her ??
und wo steht das ich die ruhezeit nachtragen muss ??
wenn ich nicht im fahrzeug bin übers we muss ich gar nichts nachtragen da es nichts zum nachtragen gibt.
und die karte muss auch nicht gesteckt sein ..
Hält sich der Fahrer nicht im Fahrzeug auf und ist deshalb nicht in der Lage das im Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, so ist er verpflichtet die vorgeschriebenen Zeiten mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgerätes nachzutragen (Artikel 15 Abs. (2) VO (EWG) Nr. 3821/85 Buchstabe b).
Soviel dazu
Ausnahmen von der Fahrpersonalverordnung findest du in der VO(EG)Nr.561/2006.
Dort heist es ..............Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t , die nicht zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden..............unterliegen nicht der o.g. Verordnung.
Wie soll ich was nachtragen wir sind zwei Fahrer auf dem LKW ich fahre tagsüber im Nahverkehr und der andere fährt nachts Linie. Also habe ich meine Karte nicht im Tacho.
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Hält sich der Fahrer nicht im Fahrzeug auf und ist deshalb nicht in der Lage das im Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, so ist er verpflichtet die vorgeschriebenen Zeiten mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgerätes nachzutragen (Artikel 15 Abs. (2) VO (EWG) Nr. 3821/85 Buchstabe b).
Das Problem dabei ist, daß der Text nicht aussagt, von welchem Fahrzeug dabei die Rede ist....
Zitat:
Original geschrieben von Schwaba1971
Wie soll ich was nachtragen wir sind zwei Fahrer auf dem LKW ich fahre tagsüber im Nahverkehr und der andere fährt nachts Linie. Also habe ich meine Karte nicht im Tacho.
Ist doch ganz einfach, wenn du dann wieder bei Schichtbeginn, also vor deiner Tagestour, deine Karte reinschiebst fragt er dich doch ob du was Nachtragen möchtest.
Dann mach es doch einfach,nämlich die Ruhezeit die du ja hattest.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Hält sich der Fahrer nicht im Fahrzeug auf und ist deshalb nicht in der Lage das im Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, so ist er verpflichtet die vorgeschriebenen Zeiten mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgerätes nachzutragen (Artikel 15 Abs. (2) VO (EWG) Nr. 3821/85 Buchstabe b).
Das Problem dabei ist, daß der Text nicht aussagt, von welchem Fahrzeug dabei die Rede ist....
Kann deine Frage nun nicht recht nachvollziehen.
Es ist egal in welchem Fahrzeug,wenn du deine Karte aus dem Digitacho entnimmst, und dann nach einer Fahrzeitunterbrechung wieder einlegst, egal in welchen Fahrzeug,mußt du und kannst du deine Fahrzeitunterbrechung nachtragen.
Machst du das nicht erscheint auf einem Kontrollausdruck oder auch beim Auslesen der Karte durch die Rennleitung ein " ? " auf dem Ausdruck, du wirst dann die fehlende Zeit erklären müssen, im schlimmsten Fall sogar einen Urlaubsschein nachreichen müssen.
In einigen Ländern ( Frankreich ) brauchst du nichts weiter zu unternehmen, die Sache erledigt sich da gegen Zahlung von 500 Euronen, je nachdem wie groß der Zeitraum ist der dir fehlt, dürfen es auch mal ein paar Euronen mehr sein.Pause hast du in dem Fall auch gleich, weiter geht es erst wenn der Flick die Kohle hat.
nochmal ..
meine freizeit in der ich nichts mache was mit der firma in zusammenhang steht muss ich nicht nachtragen ..
das geht niemanden etwas an ..
oder trägst du ein schaublatt nach wenn du noch nen alten tacho hast ??
frag mal bei der BAG oder beim trachtenverein nach ..
Zitat:
oder trägst du ein schaublatt nach wenn du noch nen alten tacho hast ??
Ja habe ich immer gemacht und zwar in der Woche auf der Rückseite in dem dafür vorgesehenen Feld übers We ist es ja auch noch nicht so lange vorgeschrieben das du die WE Ruhezeit nachweisen musst.