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Privatkauf -Fahrzeug ist noch finanziert - wie vorgehen?
Guten Tag an Alle
Ich bräuchte eure Hilfe bzw. Meinung.
Bei meiner Autosuche bin ich fündig geworden und habe bei einem Privatverkäufer einen geeigneten Fiesta gefunden.
Daten und Historie ist einwandfrei, doch folgendes Problem:
Der Wagen ist über die Ford Bank finanziert, daher ist der Fahrzeugbrief noch nicht beim Verkäufer und erst müsste die Restschuld getilgt werden.
Ich möchte ungerne die Kaufsumme an die Ford Bank überwiesen ohne eine Sicherheit zu haben bzw. stelle mir die Frage ob dies die beste Lösung wäre?
Hoffe jemand hatte schon eine ähnliche Situation und kann mir weiterhelfen
Vielen Dank im Voraus!
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28 Antworten
Soll der Verkäufer halt bei seiner Hausbank einen Kredit nehmen oder wenn möglich sein Konto mal kurzzeitig überziehen, um den Brief auszulösen. Bevor du den nicht in der Hand hast, würde ich garnichts zahlen.
Das ist das Problem des Verkäufers und kann aus meiner Sicht auch nur von ihm gelöst werden.
Ich würde micht nicht auf einen Kuhhandel einlassen der unter Umständen auf deine Kosten entstehen könnte.
MfG kheinz
Ich würde das Problem des Verkäufers nicht zu meinem eigenen Problem machen.
Alle Papiere müssen vorliegen. Wie der Verkäufer das macht ist seine Sache.
Warum seht ihr das denn so schwierig?
Mein Händler hat den Brief verlangt, ich bin mit Käufer hin.
Der hat den kompletten Preis bezahlt Vertrag unterschrieben. Und ich hab mit dem Händler das Geld aufgeteilt.
Alle waren glücklich
Zitat:
@autosmachenfreude schrieb am 6. November 2023 um 17:09:07 Uhr:
Ich würde das Problem des Verkäufers nicht zu meinem eigenen Problem machen.
Alle Papiere müssen vorliegen. Wie der Verkäufer das macht ist seine Sache.
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So ist es.
Nicht Dein Problem, das das Fahrzeug bis dahin theoretisch gar nicht dem Verkäufer gehört !
Leider ist das auch kein Thema nach den Regeln der allg. Kaufberatung - eher Finanzierung / Autoverkauf.
Ich schiebs zur Finanzierung - da gibts ähnliche Fragen
VG Olli
MT-Modration
Geld gegen Fahrzeug, Fahrzeugpapiere und Schlüssel. Ich würde dem nicht hinterherrennen wollen. Zumal es unter Umständen gar nicht seine Schuld sein muss, wenn der Fahrzeugbrief auf sich warten lässt. Ich habe keine Erfahrung mit der Ford-Bank, aber stell dir mal vor die haben Bearbeitungsrückstände oder der Brief geht auf dem Postweg verloren oder was auch immer. Dann zahlt der Typ sein Darlehen zurück und wartet Wochen lang auf den Fahrzeugbrief. Und du sitzt auf heißen Kohlen, weil du das Auto endlich ummelden willst.
Oder er verprasst die Kohle im nächsten Spielcasino und zahlt das Darlehen nicht zurück. Alles möglich.
Kein Fahrzeugkauf wäre mir das Risiko wert.
Man kann nur verkaufen was einem gehört und das ist in der beschrieben Konstellation nicht der Fall.
Der Verkäufer kann den Fahrzeugbrief an seine oder deine Hausbank schicken lassen als Dokumenteninkasso. Ebenso kann das ein Fordhändler abwickeln. Herausgabe des Briefes gegen Zahlung der Summe x an die Bank. Restgeld kriegt der Verkäufer. Der Händler bekommt ebenso wie die Bank eine Gebühr für den Aufwand.
Du kannst auch zusammen mit dem Verkäufer die Fordbank anrufen und fragen wie es geht. Es ist auch möglich, das du mit dem Verkäufer und der Fordbank einen Vertrag machst. Du zahlst x an die Bank, y an den Verkäufer und die Bank schickt den Brief DIREKT an dich ohne Umweg über den Verkäufer.
Es gibt sichere Wege. Also nicht abschrecken lassen.
@Fett_Esser_Boy : Leider falsch, verkaufen kann ich so fast alles, was ich möchte. Unser BGB unterscheidet zwischen Kaufvertrag und Übereignung. Nur mit der Übereignung wird es schwierig...
benprettig hat bereits einige mögliche Wege aufgezeigt.
Nur statt bei der Ford Bank anrufen, würde ich lieber schreiben und dort das Okay sowie die Höhe des Ablösebetrages einholen. Dann den Kaufvertrag mit Anweisung an die Ford Bank, dem Käufer die ZBII zu übersenden und gleichzeitig Fahrzeug übernehmen und den Kaufpreis überweisen.
Den Betrag an die Ford Bank unter Hinweis auf deren Schreiben vom und zu treuen Händen mit der Maßgabe überweisen, die ZB II an den Käufer zu übersenden.
Ich habe mir gedacht, dass die Fordbank dann halt rechtssichere Dokumente übersendet, damit der Käufer ordentlich das Eigentum erwerben kann.
Eben einen Vertrag, dass der Käufer Summe x an die Fordbank zahlt. Dafür erhält er die Zulassungsbescheinigung direkt ohne Umwege zugesandt. Diesem Prozedere muss natürlich der Verkäufer mit Unterschrift unwiderruflich zustimmen.
Das wird täglich 1000de Male vorkommen, die Autobanken sind dafür ganz sicher gerüstet und wissen, was zu tun ist.
@PeterBH das mag alles stimmen, nur ist es Job des Verkaufenden diese Möglichkeiten auszuloten und diese Verrenkungen nicht dem potentiellen Käufer zuzumuten.
Stimmt, aber wenn die Interessen deckungsgleich sind, spricht nichts dagegen, wenn der Käufer das mit abstimmt. Kostet ein Anschreiben an die Ford-Bank, geht per Mail/Fax. Und wenn der Preis für den Fiesta günstiger ist, als für gleichwertige Modelle verlangt wird, lohnt es sich auch.
Es wollen beide was.
Und es schadet nicht, wenn der Käufer um die Möglichkeiten weiß.
Statt dem Prozdere mit der Fordbank und der evtl. Direktbank ohne Filialen des Verkäufers ist es dem Käufer vielleicht lieber, das ein Dokumenteninkasso über die eigene Hausbank bei einem Kaffee bei der eigenen Beraterin gemacht wird.
Man muss aber erstmal wissen, das Banken so einen Service haben.
Ansonsten läuft es nachher darauf hinaus, das die beiden privat einen fehlerhaften Vertrag aufsetzen und etwas schief geht.
Die Bank ist übrigens nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, auch wenn das Fahrzeug finanziert und sicherungsübereignet ist. Das ändert sich erst dann, wenn der Schuldner seiner Ratenverpflichtung nicht nachkommt, mehrmals gemahnt wurde, und das Fahrzeug irgendwann gepfändet wird.
Als Eigentumsnachweis braucht man übrigens beides: Fahrzeugpapiere und Kaufnachweis (Kaufvertrag/Quittung/Rechnung/Bankauszug).
Da sind schon so einige bei Scheidungen auf die Schnauze gefallen, weil sie meinten sie wären als Halter ja die Eigentümer (der andere hat es aber gekauft und es ist somit sein Eigentum).