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Privatkauf "garantie"?

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 11:16

hallo zusammen habe mal ne frage: gibt es bein Privat kauf eine Garantie gesetzlich?

 

weil habe mir ein audi a3 gekauft 2 monate später GERTIEGESCHADEN was kann ich machen?

kann mann den kaufvertrag rückgängig machen? oder reperatur kosten verlangen ?

 

wenn jemand was was bitte mir berichten

 

vielen dank im vorraus..

 

mfg alex

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17 Antworten
am 23. Oktober 2007 um 11:30

wenn nicht anders besprochen hast du 24monate garantie oder sowas in der art...

außer du hast so session gemacht von wegen nur für export oder händler, dann siehts düster aus...

Hallo

@Blackhead

du hast dir doch einen gebrauchten A3 von einer Privatperson gekauft, habe ich das so richtig verstanden?

Wenn ja sieht es sehr schlecht aus. Da müsstest du nochmal in den Kaufvertrag schauen aber da wird wahrscheinlich der Ausschluss der Garantie stehen.

Wahrscheinlich steht auch noch dabei, gekauft wie gesehen. Dann wird wohl nichts zu machen sein.

Gruß Oliver

Moin moin,

natürlich hast du bei Privatpersonen keinen Anspruch auf irgendeine Garantieleistung.... Was würdest du dazu sagen wenn du dein altes Auto verkaufst, und 2 Monate später der neue Eigentümer ein neues Getriebe von dir haben will?

Insofern... PP

Aber trotzdem sorry,

S-line-Rulez

es sei denn du kannst beweisen, dass der Schaden schon vom Vorbesitzer war (wohl kaum)

denn dann könntest du ihm Betrug vorwerfen.

Aber sowas zu beweisen ist wohl unmöglich

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

es sei denn du kannst beweisen, dass der Schaden schon vom Vorbesitzer war (wohl kaum)

denn dann könntest du ihm Betrug vorwerfen.

Aber sowas zu beweisen ist wohl unmöglich

genau so sieht es aus

am 23. Oktober 2007 um 15:29

aahh erst lesen dann schreiben...

richtig, wenn der von nem privaten Verkäufer erstanden wurde, dann hast da kaum ne Chance.

Dachte an nen Händler der nicht unser geliebte Freundliche ist ^^

Zitat:

Original geschrieben von Blackhead

hallo zusammen habe mal ne frage: gibt es bein Privat kauf eine Garantie gesetzlich?

 

weil habe mir ein audi a3 gekauft 2 monate später GERTIEGESCHADEN was kann ich machen?

kann mann den kaufvertrag rückgängig machen? oder reperatur kosten verlangen ?

 

wenn jemand was was bitte mir berichten

 

vielen dank im vorraus..

 

mfg alex

Was hast du mit den Privat Verkäufer abgemacht??? Wenn er ausdrücklich auf dem Kaufvertrag geschrieben hat das das Auto keine Mängel hatte hast du da keine Chance...

Privat das ist auch so eine sache da mußt voll aufpassen...

Hättest du das Auto von einen Händler gekauft mit Garantie könnte du da jetzt was machen aber von einen Privat Verkäufer und keine Garantie hast du da keine Chance ...

Wie heist es so schön gekauft wie gesehen

 

 

am 24. Oktober 2007 um 6:40

Privat haste da wirklich ganz schlechte Karten bzw. bis gar keine!

Wie oben schon geschrieben, müsste Nachweisbar sein, das vorher schon was im A....... war!

Ne Möglichkeit sich bei Privat selbst abzusichern wäre:

http://www.garantie-direkt.de

.....wenn er Wagen nicht älter 10 jahre alt ist und/oder nicht mehr als 180 TKM aufm Tacho hat

.......kosten je nach Typ für ein Jahr 240 Euro.

Ne ne ne ne

Also wenn der im Kaufvertrag die Gewährleistung und/oder Garantie nicht ausgeschlossen hat, ist er haftbar. Gekauft wie gesehen gibt es nicht mehr.

Sollte der Wagen ohne den Gewährleistungausschluss verkauft worden sein, hat er 1 Jahr lang für Mängel zu haften.

Geht etwas kaputt, muss der Verkäufer im ersten halben Jahr beweisen, dass der Wagen ohne Mängel übergeben wurde, bzw dass dieser Mangel bei Übergabe nicht vorlag (Das kann er in den meisten Fällen nicht)

Im zweiten halben Jahr musst du Ihm beweisen dass der Mangel bei Übergabe schon gewesen ist.

Man spricht hier von der sogenannten Beweislastumkehr

 

Also wenn nichts ausgeschlossen wurde, ab zum Anwalt und zieh den Verkäufer zur Rechenschaft. Muss natürlich auch verhältnismäßig sein, Aufwand und Nutzen sollte man überdenken.

 

PS. Man liest auch z.B. bei Ebay immer den Satz : Da Privatverkauf keine Garantie etc.....

oder so in der Art.......genau aus diesem Grund, sich aus der Haftung zu ziehen

jo das stimmt schon. Aber wenn hier die gewöhnlichen Verträge benutzt worden, die es als Muster im Internet vom ADAC und etc. gibt, dann ist das mit der Gewährleistung schon raufgedruckt.

 

Oder wer schreibt seine Verträge noch selbst ?

Themenstarteram 24. Oktober 2007 um 11:07

danke euch allen erst mal es hat sich volgendes ergeben:

es ist die antriebswelle kapput...Durch ein unfall!!!

 

das auto habe ich unfallfrei gekauft,privat, der verkäufer hat dafür unterschrieben das das auto unfall frei ist!!!

 

der chef der werkstatt hat sich das angeguckt und mir alle spuren gezeigt sagte: so wie das repariert worden ist kann man das nur in polen machen..jeder tüv wir das auto stilllegen bei den mängel.so wie es aus sied hat der rechts vorne ein unfall gehabt und kein leichten alles versogen gebrochen gewessen ...man hat da blech warm gemacht und einfach versucht grade zu bieben man sied noch die spuen vom Bränner. und es wurde gescheißt!also einfach so gebogen bis stoßstange,motorhaube und kotflügel wieder drauf passen...

 

ER hat dan auch den Verkäufer angerufen aber der streitet natürlich alles ab...

heute fragt der sein tüv menschen nach ob das auto gemeldet war bei der polizei wegen einem unfall.das kann man leicht nach fragen durch die KFZ nr. er sagt auch ich habe gute chancen auf  mein geld zurück..weil mann sied das der schaden nicht mal neu ist aber auch nicht alt alos in dem zeit raum wo der verkäufer das auto gefahren hat. und dur den kauf vertrag wo er angegeben hat das es Unfall frei ist hat er sich straf bar gemacht.. un das es ein unfall fahrzeug ist sied man ganz ganz gut..

Er will den heute noch mal anrufen und dem ein vorschlag machen entweder er nimmt das auto so wie es jetzt ist zurück und zahlt das geld

oder es geht vor dem Anwalt .. und er wir verlieren zahlt das geld und hat noch ne anzeige am Halz..wegen bertur und gefährdung im straßenverkähr

 

das ist nicht das der eien kleine beule verschwiegen hat die mal lackiert wurde sondern das war mal ein totalschagen oder ist noch einer...

wie der kfz meister sagt er gibt 3 maonate und das auto bricht an der ganze rechten seite zusammen..

 

 

 

und wo oben jemand geschrieben hat "gekauft wie gesehen " sowas gibt es nicht mehr seid ca. 3 jahren...

die gesetze wurden wegen solcher sachen geändert..

 

 

mfg Alex

jo dann ist das eindeutig betrug. Ich würde die ganze Sache vom Mechaniker dokumentieren lassen.

Ich würde mich aber beeilen und das Auto nicht weiter benutzen.

Wenn er nicht sofort einverstanden ist mit der Rückgabe würde ich nicht mit dem Anwalt zögern. Ihh hoffe du hast den Kaufvertrag noch wo alles dring stand.

Was hast du denn gezahlt?

Das ist arglistige Täuschung und der Vertrag somit nichtig, du kannst alles zurückfordern inkl dem Mehraufwand, der eventuell entstanden ist. Aber da wird dir wohl nur ein Anwalt helfen können

Themenstarteram 24. Oktober 2007 um 11:26

das hat mir der kfz meister auch gesagt soll der sich weigern. gehen wir vorm anwalt.er hat keien chancen er wird mir auch helfen wär kein problem...

 

habe 6400 für bezahlt... vor 2 monaten gekauft

BJ.99 1,6  98000km klima.....

fahren kan ich ja in moment eh nicht mir dem auto.. und das lass ich auch nicht reparieren...

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