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Privatverkauf an Privatperson
Hallo liebe Gemeinschaft,
Ich habe ein kleines Problem was ich gerne mit euch erörtern will. Ich habe meinen c180 s203 an einen jungen Mann verkauft. Ich selbst bin das Auto Übergangsweise für etwas mehr als ein Jahr gefahren. Als ich das Auto kaufte, hatte er 205er stahlfelgen drauf. Ich hatte noch einen Satz 225er Alufelgen für mercedes im Keller und habe diese nach Sichtung der zulässigen Größe auch montiert. In der Betriebsanweisung ist diese reifengröße als zulässig eingetragen. Ich bin danach also die ganze Zeit ohne Probleme gefahren.
Nun habe ich aus kostengründen entschieden das Auto zu verkaufen. Also hab ich neuen TÜV machen lassen und das Auto inseriert. Für einen schmalen Taler hab ich ihn dann abgegeben mit den 4 Stahlfelgen samt Reifen. Alles schien sauber und glatt zu laufen. Er war glücklich ein Auto für einen angemessenen Preis zu erwerben und ich das Auto doch schnell abgeben zu können.
Nach 3 Wochen meldet er sich bei mir. Er hatte einen Unfall. Er ist auf einen Bordstein gefahren und ein Reifen ist geplatzt. Dabei kam heraus, dass die Felgen nicht für dieses Auto hätten verwendet werden dürfen (weil w204 felgen nicht w203). Ich bin selbst schockiert über diese Info, aber nun will er von mir eine preisminderung auf den Kaufpreis (wert laut mobile.de ca 4000€) verkauft für 3200€.
Wir haben eine Probefahrt gemacht und 2 Tage nach dem TÜV hat er das Auto gekauft. Zudem habe ich die sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Nun möchte er mich verklagen und nach einigen immer persönlicher werdenden Anfeindungen seiner Seits, habe ich den Kontakt blockiert.
Wie ist eure Meinung dazu? Hat diese Klage überhaupt Bestand? Ich meine ich habe ihm nichts verschwiegen, weil ich selbst nicht besser wusste. Bin schließlich auch kein Mechaniker. Hätte der TÜV das nicht monieren müssen? Zudem hat er noch die stahlfelgen mit Reifen, die 100%ig zu dem Auto gehören.
Danke für eure Meinungen.
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29 Antworten
Der macht nur Wind.
Er müsste als erstes schon mal Dir beweisen können, dass der Unfall nur wegen diesen falschen Felgen zustande kam.
Schon das ein Ding der Unmöglichkeit
Und dann geht's weiter..
Dann müsste er dir noch beweisen, dass Du davon wusstest und das ihm verschwiegen hast.
Also entspannen
... die Stahlfelgen waren doch beim Verkauf drauf? Oder?
Entscheidend sind doch zunächst mal die technischen Dimensionen für Felge und Reifen - inkl. ET der Felge. Und der HU-Bericht lässt nun nicht erwarten das das Fahrzeug mit einem offensichtlichen technische, sicherheitsrelevanten mangel vorgeführt wurde. Was dann nach Verkauf passiert ist dann ausserhalb des Einflußbereichs des Verkäufers.
Aber eigentlich ist das eine rein juristische Frage und gehört damit eigentlich nicht nach MT.
Naja es ist eine juristische Frage, dass stimmt, aber es geht um den Verkauf eines Autos.
Die Alufelgen waren beim TÜV und Verkauf des Autos montiert. Die stahlfelgen waren eingelagert bis sie ich ihm mit kauf des Autos quasi mitgegeben habe.
Wenn Post von einem Anwalt kommt such dir selbst einen Anwalt, vorher würde ich da gar nichts unternehmen.
Zitat:
@Guderian2910 schrieb am 15. April 2022 um 15:49:42 Uhr:
Naja es ist eine juristische Frage, dass stimmt, aber es geht um den Verkauf eines Autos.
Die Alufelgen waren beim TÜV und Verkauf des Autos montiert. Die stahlfelgen waren eingelagert bis sie ich ihm mit kauf des Autos quasi mitgegeben habe.
Also hat er sie selbst montiert ohne sich zu vergewissern das es passende Felgen für das Auto sind und dann einen Unfall gebaut ?
Wie sicher ist es das es überhaupt die Felgen sind die du ihm mitgegeben hast.
Steht um Kaufvertrag überhaupt was von Felgen drin?
Da würde ich sogar zum ersten Termin vor Gericht ohne Anwalt hin
Er muß schon selber gucken und prüfen, was er sich da ans Auto schraubt.
Du hast ihm ein Auto verkauft und einen Satz Reifen auf Stahlfelgen mitgegeben. Mehr nicht.
Was er damit macht und was er sich ans Auto schraubt, ist nicht mehr deine Sache.
Ich glaube die Geschichte aber eh nicht. Scheint wieder so ein typischer Fall zu sein, wo mit billigen Tricks nachverhandelt werden soll. Vielleicht hat er gemerkt, dass die Räder nicht passen und sich daraufhin diese Geschichte ausgedacht.
Blockieren und fertig.
Grundsätzlich:
1. Bei Verkauf Privat-an-Privat gibt es keine Sachmangelhaftung wie bei Verkauf Gewerbe-an-Privat.
2. "Private Kaufverträge" können dann angefochten werden, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. D. h. dass der Mangel aus Böswilligkeit und nicht Unkenntnis verschwiegen wurde. Wenn der TÜV die Felgen nicht bemängelt hat, wird kein Richter einem Privaten mehr Sachverstand als einem TÜV-Sachverständigen unterstellen und annehmen, dass du es besser wusstest.
3. Bevor es zur Klage kommt, wird der Käufer zuerst einmal seine Forderung stellen ... und zwar schriftlich.
Also: Du machst alles richtig. Ignoriere ihn!
Jo.
Oh man...
Natürlich gibt es auch grundsätzlich die Gewährleistungsrechte bei einem Verkauf von Privat an Privat...!!
Was redest Du für einen Quark?
Genauso wie in dem anderen Thread (solange nichts schriftlich unterschrieben ist, ist eh alles "heiße Luft")...
Der einzige Unterschied ist, dass der private Käufer das Recht/die Möglichkeit überhaupt hat, diese grundsätzliche Gewährleistung auszuschließen!! Er muss dieses aber stets PROAKTIV machen...., ansonsten, jaaa, auch wenn es nicht in Dein Weltbild passt, sitzt auch der Privatmann in der Gewährleistung!!
Danke für den netten Hinweis.
Ich habe mir das nochmal geeeenau durchgelesen...
Und meine Meinung geändert.
Laut Deiner Aussage:
- Du hast das Auto mit Stahlfelgen gekauft
- Du hattest im Keller noch irgendwelche Alufelgen für Mercedes
- Nach Vergleich der Größe auf dein Auto montiert
- in diesem Zustand an den Käufer verkauft plus 4 lose Stahlfelgen
Der Kaufvertrag lautet: Pkw Mercedes auf Alufelgen, plus 4 lose Stahlfelgen.
Der Käufer verlässt sich darauf ein Auto mit doppelter Bereifung gekauft zu haben.
Jetzt kann er aber die Alufelgen nicht mehr verwenden, jeder Reifendienst wird ihm die Montage verweigern.
Er hat also ein Pkw Mercedes mit Schrott Alufelgen und nur 4 verwendbare Stahlfelgen
Du hast als Laie eigentlich Werkstattarbeit durchgeführt ohne dafür befugt zu sein.
Durch Vergleich der Einpresstiefen wie es normalerweise üblich ist, hätte sich schnell herausgestellt, dass die Alus nicht passen.
Die Reklamation ist zu Recht. Ich würde dem Käufer etwas zurückgeben.
Und es spielt auch überhaupt keine Rolle ob der Mercedes insgesamt etwas billiger war.
Fakt ist, dass der Käufer darauf vertrauen musste ein Auto mit doppelter Bereifung zu kaufen.
Interessant wäre zu wissen, welche 225...
225 55 R16
225 50 R16
225 45 R17
225 40 R18
Vom Prinzip her ändert das an der Sachlage nichts.
Du hast das Fahrzeug so unzulässig in Verkehr gebracht/verkauft...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Zitat:
@Guderian2910 schrieb am 15. April 2022 um 14:19:49 Uhr:
Nach 3 Wochen meldet er sich bei mir. Er hatte einen Unfall. Er ist auf einen Bordstein gefahren und ein Reifen ist geplatzt. Dabei kam heraus, dass die Felgen nicht für dieses Auto hätten verwendet werden dürfen (weil w204 felgen nicht w203).
gehen wir mal davon aus das die Geschichte stimmt...
Du bist also vorher mit dem KFZ gefahren ca. 1Jahr mit besagten Rädern soweit ohne Probleme.
Dh. im Umkehrschluss auch das die Räder ja passen & wohl nicht Ursache seines Bordsteinremplers waren.
Du hast zwar den Fehler gemacht die Räder bei dir nicht abnehmen zu lassen aber im Normalfall hätte das auch bei der HU auffallen müssen. Ist halt nicht passiert.
Und vorsätzlich falsch verkauft hast du sie ja soweit die Sachlage aussieht auch nicht.
Wenn er freundlich geblieben wäre hätte ich ihm die Abnahme bezahlt insofern der Radsatz das technisch zugelassen hätte (Traglast/ET Grenzen ect)
Man kann nun in beide Richtungen argumentieren:
1. Er ist nun der Halter des KFZ & damit verantwortlich was für Räder auf seinem Fahrzeug stecken.
2. Er könnte im guten Glauben verlangen das zulässige Räder mitverkauft werden.
Das müsste dann ein Richter klären. Ob man wegen eines Radsatzes einen Rechtsstreit anfängt sei dahingstellt.
Dem steht allerdings immernoch die 2 Tage zuvor durchgeführte HU entgegen, wo das Wort eines Sachverständigen mit reinspielt der keine Beanstandungen sah.
Dir daraus einen Vorwurf zu machen ist schwer.
Ich würde jetzt erstmal die Kommunikation vollständig einstellen bis Post vom Gericht kommt.
Post vom Anwalt kann man zwar lesen aber ignorieren.
Zitat:
Jetzt kann er aber die Alufelgen nicht mehr verwenden, jeder Reifendienst wird ihm die Montage verweigern.
Völliger Nonsens. Der Halter kann die Räder ebenso selber auf das Fahrzeug montieren.
& Die Frage der Zulässigkeit entscheidet sich mit den Technischen Daten der Felge/sowie Reifenfreigabe & ob diese am entsprechenden KFZ damit abnahmefähig ist.
Insofern die Traglast ausreicht & keine ET Grenzen erreicht werden gibt es da auch kein Problem. Zumal alle org. Felgen eines Hersteller in Deutschland automatisch eine KBA Nummer haben.
Es geht auch um Strafe, sondern um einen Mangel. Da der TE von diesem Mangel nicht wusste, wurde dieser Mangel auch nicht arglistig verschwiegen. Also, mit wirksamem Sachmängelausschluss ist der TE meiner Meinung nach raus.
Für den Käufer sind die Alus natürlich auch mehr wert als Schrott, er kann sie jederzeit verkaufen und sich für das Geld einen passenden Satz Gebrauchte holen.
Edit: ich würde das machen wie mein Vorposter.