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Privatverkauf Ausschluss jeglicher Gewährleistung

Themenstarteram 10. August 2017 um 8:01

Hallo,

 

Ich möchte gerne ein gebrauchtes Auto verkaufen und tue dies mit gutem Gewissen. Jedoch weiß man bei einem Auto mit einer Laufleistung von etwa 335.000 km nie genau, wie weit und wie lange das Auto noch durch hält. Natürlich verkaufe ich das Auto mit dem Passus: unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

Jetzt gehen wir mal von dem Fall aus, dass der Käufer noch am selben Tag auf dem Weg nach Hause mit dem Auto einen technischen Schaden erleidet. Das kann ich als Verkäufer natürlich nicht voraus ahnen.

Was selbstverständlich sehr ärgerlich für den Käufer ist, ist eben so ärgerlich für mich als Verkäufer. Jedoch möchte ich mich absichern, weil ich das Auto ja mit Ausschluss der Gewährleistung aufgrund der hohen Kilometerleistung verkauft habe.

 

Was kann ich als Verkäufer vorsorglich auf den Kaufvertrag mit vereinbaren, damit ich nicht der Leidtragende bin weil der Käufer ein Fahrzeug mit sehr hohen Kilometerleistung gekauft hat.

 

Reicht denn der Passus: Privatverkauf, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, kein Widerspruchsrecht, keine Rücknahme ?

 

Vielen Dank für eure hilfreichen Tipps.

 

Ich habe nicht vor irgend jemand übern Tisch zu ziehen. Aber auch ich möchte mich als Verkäufer irgendwie absichern.

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10 Antworten

Moin,

 

Ich würde so etwas nicht selbst formulieren sondern die Verträge nehmen sie es online gibt so heißt es zB beim ADAC:

 

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus

Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungs-

gehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten."

 

https://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_privat_33300.pdf

 

Die Rückgabe ist sowie so eine Sache des Fernabsatzes (Online, Telefon, etc.) es gibt bei einem direkt Kauf kein Recht auf Rückgabe das kannst du noch dazu schreiben damit es der Käufer auch versteht einen rechtlichen Grund gibt es dafür nicht. (Solange du nicht über eBay etc. verkaufst sondern einfach inserierst Käufer kommt und unterschreibt)

 

Ansonsten kannst du natürlich: (auf den ADAC Vertrag bezogen)

 

Bei Punk I / 2 - (Bevorstehender) Motorschaden/Getriebeschaden oder Totalschaden reinschreiben... Ob das nun gut ankommt...

 

Im Grunde reicht der Passus: Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung.

Das mit dem Widerrufsrecht und der Rücknahme würde ich ganz weglassen, da auf beides sowieso kein Anspruch besteht.

Was du nicht machen darfst, ist irgendeine Eigenschaft ausdrücklich garantieren. Also im Freitext des Vertrages etwas schreiben wie: der Verkäufer garantiert die und die Eigenschaft (Laufleistung, Mangelfreiheit, Unfallfreiheit...). Dann haftest du dafür, auch wenn du nichts davon weißt. Es sei denn du bist erstbesitzer und kannst es zu 100% garantieren.

Und das Reparaturrisiko geht mit Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. Theoretisch kann ihm 10m hinter deiner Hofeinfahrt der Motor hops gehen, aber es ist dann sein Problem. Klar gibt das böses Blut, aber rechtlich bist du raus, sofern dir keine Täuschung nachgewiesen werden kann.

eine Alternative zum ADAC wäre der Vertrag des TÜV, welchen ich immer verwende

https://www.tuev-sued.de/.../kfz-kaufvertrag.pdf

Verkauf es als Bastlerfahrzeug und schreib gekauft wie gesehen rein das müsste reichen. Es darf nur keiner rausbekommen, dass du von einem Mangel wusstest. Dann bist du wieder voll in der Haftung

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 10. August 2017 um 11:14:40 Uhr:

Ansonsten kannst du natürlich: (auf den ADAC Vertrag bezogen)

Bei Punk I / 2 - (Bevorstehender) Motorschaden/Getriebeschaden oder Totalschaden reinschreiben... Ob das nun gut ankommt...

Das würde ich nicht machen, wenn kein solcher Schaden vorliegt oder bekannt ist. Das könnte man als Anhaltspunkt für einen verschwiegenen mangel auslegen.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 10. Aug. 2017 um 11:33:22 Uhr:

Das könnte man als Anhaltspunkt für einen verschwiegenen mangel auslegen.

Der Käufer unterschreibt das es bald zum Schaden kommt bzw. der Schaden da ist und dann soll das ein Anhaltspunkt sein das was verschwiegen wird?

 

Das Urteil würde ich wirklich gerne mal lesen wo sowas in die Richtung interpretiert wurde. (Zwischen Privat Leuten! - das manch zwielichtiger Händler darüber versucht die Gewährleistung auszuhebeln ist klar)

Zitat:

@Hasi1982x schrieb am 10. August 2017 um 11:30:03 Uhr:

Verkauf es als Bastlerfahrzeug und schreib gekauft wie gesehen rein das müsste reichen. Es darf nur keiner rausbekommen, dass du von einem Mangel wusstest. Dann bist du wieder voll in der Haftung

Eben das reicht nicht!

Einfach einen der bereits angesprochenen Vertäge verwenden und man ist sauber.

Ein reines Gewissen vorausgesetzt. ;)

Sollten Mängel bekannt sein, unbedingt darüber sprechen und im Kaufvertrag zusätzlich festhalten.

Grüße

Themenstarteram 10. August 2017 um 11:03

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich will nix verschweigen auch auch keinen über den Tisch ziehen. Ich will einen Diesel mit über 300.000 km Laufleistung verkaufen. Der läuft super und soweit ist nix dran.

Doch wenn Ihm auf der Heimreise auf der Autobahn der Turbolader hops geht oder die Kopfdichtung wegknallt oder ähnliches....

Zitat:

@HSTler schrieb am 10. August 2017 um 13:03:11 Uhr:

Ich will einen Diesel mit über 300.000 km Laufleistung verkaufen.

An "Diesel-Abwrackprämie" eventuell schon gedacht? ;)

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 10. August 2017 um 12:51:29 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 10. Aug. 2017 um 11:33:22 Uhr:

Das könnte man als Anhaltspunkt für einen verschwiegenen mangel auslegen.

Der Käufer unterschreibt das es bald zum Schaden kommt bzw. der Schaden da ist und dann soll das ein Anhaltspunkt sein das was verschwiegen wird?

Das Urteil würde ich wirklich gerne mal lesen wo sowas in die Richtung interpretiert wurde. (Zwischen Privat Leuten! - das manch zwielichtiger Händler darüber versucht die Gewährleistung auszuhebeln ist klar)

Wenn ein Schaden da ist, muss genannt werden, was denn der Defekt ist. Motorschaden, getriebeschaden, Totalschaden,... reichen nicht aus, schon gar nicht, wenn es nicht stimmt. Und einen zukünftigen Schaden anzugeben, ist ja wohl ein Blick in die Glaskugel, oder hält ein Indiz für das verschweigen eines bekannten Schadens.

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