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Privatverkauf Käufer meldet nun Schaden mit Folgen

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 19:59

Hallo Leute, falls über das Thema schon 100 mal diskutiert wurde würde ich gern trozdem eure Meinung dazu haben.

Falls nicht erwünscht verschieben oder löschen. Jede Lage ist ja immer anders. Und entschuldigt mich für die Rechtschreibung im Vorfeld.

 

Und zwar war es so:

 

Auto Problem:

Dezember Auto reingestellt zum Verkauf sofort mehrere Interessenten Verhandlungen etc. Dann kaufen endlich gefunden hat ein normalen Eindruck gemacht. Probefahrt war alles super und Auto lief wie immer sauber.

Kaufvertrag bei Mobile geladen ausgeführt und unterschrieben.

Das Auto hat immer Wartung und Service bekommen. Habe das Auto von 76t km bis nun 253t km gefahren ohne Probleme. 5jahre ca.

Bin täglich damit gefahren und wir als Familie haben das Auto immer gebraucht und gut behandelt da wir es ja selbst brauchten.

Am Tag der Abholung vom Käufer, wurde das Auto noch ca. 500 km gefahren auch wieder ohne Probleme.

So dann ging es los Auto wurde wie vereinbart am 01.01.19 abgeholt und sollte von ihm abgemeldet werden laut Vertrag nach max. 7 tagen als Sicherheit vermerkt und 2 Schlüssel behalten.

 

Am 08.01.19 wurde das Auto abgemeldet und mir vorgezeigt.

 

Am 10.01.19 Anruf er hat folgende Mängel festgestellt. Knacken im Motorraum bremst nicht richtig. Memory Funktion angeblich ohne Funktion.

 

Am 11.01 schickt er mir kosten Voranschlag von Werkstatt .

-Bremsscheiben und beläge erneuert.

-Querlenker vorne.

Ich soll die kosten übernehmen oder ihm entgegen kommen vom Preis.

Habe ihn darauf auf die Gewährleistung im Kaufvertrag aufmerksam gemacht.

 

Am 15.01 wieder Anruf wieder angeblich knack Geräusche im Motorraum und ob ich nun die kosten für die Werkstatt übernehme.

Habe ihm wieder deutlich gesagt das ich von keinen Mängel wusste und es auch keine Mängel bei meinem Besitz hatte.

 

Am 22.01(Heute) ruft er an sagt gestern hatte er Motroschaden stand an der Ampel hat einmal geknallt Kamm ganze Öl etc raus musste Polizei und Feuerwehr kommen und das ganze Regeln. Hinzu die Abschleppkosten und er will das Auto zurückgeben. Die Werkstatt kann beweisen das der Ursacher schon länger war.Bei mir leid das Auto ohne Probleme. Er wollte das nun erstmal ohne anwalt klären und mir die Chance geben den kauf zurück zu erstatten. Oder er informiert den Anwalt welcher ihm versichert hat das er damit durchkommt. Das ich alle kosten übernehme und das Auto zurück nehme.

 

Schlüssel Problem:

Auf das Andere Problem einzugehen.

Am 09.01 habe ich den Schlüssel abgeschickt mit einschreiben/sendungsnummer das Päckchen ist verloren gegangen und nun liegt das Päckchen in der sammelstelle und wird demnächst an mich zurück gesand ich soll nur etwas abwarten. Das habe ich ihm auch gemeldet und sagte sogar sollte der Schlüssel verloren gehen erstatte ich natürlich ein neuen.

 

Nun wollte ich eure Meinung dazu hören ich habe viel gelesen auch schon bei einem Anwalt angerufen sie sagte er muss erstmal beweisen das es Arglistig von mir verschwiegen wurde. Da ich aber von diesen Mangel nicht wusste wäre ich eigentlich raus und wenn ich dies wüsste hätte ich das Auto ja repariert da ich das ja selbst bis zum Verkauf im Gebrauch hatte.

 

Ich danke schon mal auf eure Hilfreiche Kommentare. MfG Andre

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Mein Tip: Kommunikation komplett (!) einstellen.

Sein Auto, sein Problem.

Weder auf Briefe noch auf Anrufe reagieren, weder vom Käufer noch vom Anwalt.

Einzige Ausnahme: Klageschrift vom Gericht (sehr unwahrscheinlich)

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Mein Tip: Kommunikation komplett (!) einstellen.

Sein Auto, sein Problem.

Weder auf Briefe noch auf Anrufe reagieren, weder vom Käufer noch vom Anwalt.

Einzige Ausnahme: Klageschrift vom Gericht (sehr unwahrscheinlich)

Lehn dich zurück. Scheint inzwischen üblich zu sein. Wenn dir keine Mängel bekannt waren - und das Gegenteil muss der Käufer beweisen - greift der Gewährleistungsausschluss.

Hast du noch den letzten HU-Bericht, wegen der Bremsen und Querlenker interessant, nicht dass da was von vermerkt ist.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 20:07

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 22. Januar 2019 um 21:05:03 Uhr:

Mein Tip: Kommunikation komplett (!) einstellen.

Sein Auto, sein Problem.

Weder auf Briefe noch auf Anrufe reagieren, weder vom Käufer noch vom Anwalt.

Einzige Ausnahme: Klageschrift vom Gericht (sehr unwahrscheinlich)

Hane halt das problem mir dem schlüssel den ich von der Post noch hoffentlich zurückbekomme der zu ihm muss. Aber danke für den Tip das hab ich schon öfters gehört.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 22. Januar 2019 um 21:05:03 Uhr:

Mein Tip: Kommunikation komplett (!) einstellen.

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Jain, Klageschrift, Mahnbescheid sofort reagieren, kommt Brief vom Anwalt oder Inkassounternehmen - Zweizeiler "weise ich die Forderung als unbegründet zurück" - sonst könnte eine Schufa-Eintragung vorgenommen werden.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 20:09

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2019 um 21:07:25 Uhr:

Lehn dich zurück. Scheint inzwischen üblich zu sein. Wenn dir keine Mängel bekannt waren - und das Gegenteil muss der Käufer beweisen - greift der Gewährleistungsausschluss.

Hast du noch den letzten HU-Bericht, wegen der Bremsen und Querlenker interessant, nicht dass da was von vermerkt ist.

TÜV Bericht ist von 2017 und den hat er ja mit dazu bekomMen. In der Zeit würden die bremsen schon mal gemacht und meiner Meinung nach waren die noch ok. Das ist doch eine Sache die man auch so sieht.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 20:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2019 um 21:09:10 Uhr:

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 22. Januar 2019 um 21:05:03 Uhr:

Mein Tip: Kommunikation komplett (!) einstellen.

Sein Auto, sein Problem.

Weder auf Briefe noch auf Anrufe reagieren, weder vom Käufer noch vom Anwalt.

Einzige Ausnahme: Klageschrift vom Gericht (sehr unwahrscheinlich)

Jain, Klageschrift, Mahnbescheid sofort reagieren, kommt Brief vom Anwalt oder Inkassounternehmen - Zweizeiler "weise ich die Forderung als unbegründet zurück" - sonst könnte eine Schufa-Eintragung vorgenommen werden.

Sollte von seinem Anwalt was kommen schalte ich einfach auch ein Anwalt ein. Wozu zahle ich denn jeden Monat für die Rechtschutz:)

Du hast den Wagen als Privatperson ohne Gewährleistung verkauft. Da du kein professionieller Autoverkäufer bist, wird dir bei einer Klage vor Gericht kein Sachverstand zu gesprochen werden. Demnach gilst du als Laie. Vor Kauf wurde der Wagen vom Käufer Probe gefahren und der Mangel wenn er denn schon da gewesen wäre, hätte er erwähnen müssen. Bremsen sind Verschleissteile und unterliegen keiner Garantie. Auch hier hätte der Käufer vor Kauf bei Abnutzung verhandeln müssen. Da er den Wagen aber so gekauft hat, ist es jetzt sein Problem. Mein Rat: Nicht nachverhandeln und keine Kosten übernehmen. Telefonate nicht annehmen und auf Schreiben seines Anwalts warten. Hier Fristen einhalten und ggf. selbst einen Anwalt nehmen( was du ja schon gemacht hast). Ansonsten locker bleiben, er kann dir nichts.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 20:49

Zitat:

@Smoth1234 schrieb am 22. Januar 2019 um 21:24:10 Uhr:

Du hast den Wagen als Privatperson ohne Gewährleistung verkauft. Da du kein professionieller Autoverkäufer bist, wird dir bei einer Klage vor Gericht kein Sachverstand zu gesprochen werden. Demnach gilst du als Laie. Vor Kauf wurde der Wagen vom Käufer Probe gefahren und der Mangel wenn er denn schon da gewesen wäre, hätte er erwähnen müssen. Bremsen sind Verschleissteile und unterliegen keiner Garantie. Auch hier hätte der Käufer vor Kauf bei Abnutzung verhandeln müssen. Da er den Wagen aber so gekauft hat, ist es jetzt sein Problem. Mein Rat: Nicht nachverhandeln und keine Kosten übernehmen. Telefonate nicht annehmen und auf Schreiben seines Anwalts warten. Hier Fristen einhalten und ggf. selbst einen Anwalt nehmen( was du ja schon gemacht hast). Ansonsten locker bleiben, er kann dir nichts.

Okay super dann werde ich das auch so machen und alle Anrufe von ihm ignorieren und sobald was vom anwalt kommt schalte ich auch einen hinzu.

Zitat:

Jain, Klageschrift, Mahnbescheid sofort reagieren, kommt Brief vom Anwalt oder Inkassounternehmen - Zweizeiler "weise ich die Forderung als unbegründet zurück" - sonst könnte eine Schufa-Eintragung vorgenommen werden.

Ich glaube kaum, dass der Käufer Partner der Schufa ist und der TE eine entsprechende Klausel unterschrieben hat

Ich würde selber erst einen Anwalt einschalten, wenn es vor Gericht geht. Die RSV würde ich mir für wichtige Dinge aufheben, und nicht für solchen Firlefanz

Prinzipiell hast du schon alles richtig gemacht.

Dabei solltest du es jetzt auch belassen - ruckzuck kommt ein Fehler im Nachgang.

Also keine Kommunikation mehr, das auto ist wahrscheinlich weder kaput, noch kommt noch irgendwas nach.

Ich muss mich bei solchen Geschichten doch immer stark wundern... da kauft jemand ein über 5 Jahre altes Auto mit über 250tkm aufm Tacho und meint dann tatsächlich noch den Reibach machen zu können... Sachen gibt's. :rolleyes:

Ansonsten wurde hier schon alles geschrieben. Du hast bis jetzt alles richtig gemacht, wenn er dich nochmal anruft, sag ihm er soll dich in Ruhe lassen, Rechtsweg stünde ihm natürlich offen. Dann sollte er wissen, wo er dran ist. ;)

 

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 12:38

Also bis jetzt Kamm nichts mehr.

2t Schlüssel müsste ich 2 mal versenden da er ihn nicht angenommen hat.

Na mal sehen ob da noch was kommt. Danke für euren Rat

Es vergeht keine Woche ohne derartige Beiträge. Die Menschen werden immer schlechter.

Wenn einer ein Auto mit so hoher Kilometerleistung kauft sollte er wissen was er da tut. Nachtarocken und die Herstellung der Neuwertigkeit verlangen ist eine Masche die immer mehr um sich greift und die Leute lassen sich einschüchtern.

An den TE:

Lehn dich zurück, laß dich von dem Vogel am Oarsch lecken, der kann dir überhaupt nichts an Bein pinkeln.

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