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Privatverkauf nie wieder....
Hallo,
hab letzte Woche schweren Herzens meinen F10 privat verkauft. Das Fahrzeug war gerade mal 5 Stunden online.
Kauf wurde mit einer Kaufvertragsvorlage ohne Gewährleistung durchgeführt. Auf die nachlackierte Motorhaube wurde extra im Kaufvertrag hingewiesen, unfallfrei angegeben.
Nun eine Woche später ruft der Käufer an, er sei von dem Fachmann der den Wagen am Wochenende aufbereitet hat aufmerksam gemacht worden, dass die hintere Stoßstange und fast sicher auch der Kofferraumdeckel nachlackiert wurden. Er wolle nun das Auto am liebsten zurückgeben oder 500€ Nachlass haben. Hab ihm erklärt, das kann nicht sein, ich habe das Fahrzeug neu übernommen. Da ich nun seiner Forderung nicht nachgehe will er einen Sachverständigen und einen Anwalt einschallten.
Was sagt ihr dazu?
Gruß Woody
Beste Antwort im Thema
Ich würde an deiner Stelle mal die Fahrzeughistorie prüfen lassen und gucken, ob dort irgendwo etwas von Nachlackierungen steht. Sowohl vor der Auslieferung als auch nach der Auslieferung sollte dies niedergeschrieben sein. Wenn die Historie sauber ist, weise den Käufer darauf hin und teile ihm mit, dass auch er diese gerne mal bei seinem Händler anfragen soll.
Natürlich gibt es noch die Möglichkeit sein Fahrzeug bei einem unabhängigen Lackierer machen zu lassen, aber wir wollen hier ja an das Gute im Menschen glauben.
Was mir jedoch tierisch auf den Nerv geht ist dieses "gehate". Der TE hat in keinem Satz gesagt, dass er etwas vertuschen will und in keinem Satz sieht es so aus, als ob er hier rumeiert oder sonst was. Also hört doch mit diesem "Rück raus mit der Sprache" auf.
Gruß
Benny
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102 Antworten
Wenn's so ist wie du sagst: Lass ihn doch machen...
Wurde denn hinten nachlackiert? Wie gesagt, wenn nicht mach dir keinen Kopf. Der Käufer versucht dann wohl einfach noch was rauszuschlagen...
Bin Erstbesitzer und ich hatte keinen Unfall und lackiert wurde soweit ich weiß auch nichts!
Hallo!
Dann lehne Dich zurück und lass ihn mal machen. Solche nachträglichen Verhandlungsversuche gibt es leider fast immer.
CU Oliver
Hallo Woody,
meiner Meinung nach, reicht die Klausel "ohne Gewährleistung" im Kaufvertrag aus. Bei Vorlagen sind derartige Formulierungen für den Haftungsausschuss mit drin. Das bedeutet, der Haftungsausschluss gilt auch für schwere Mängel. Ausnahme ist glaube ich, wenn du arglistig getäuscht hast.
Da ich aber kein Anwalt bin, würde ich dir empfehlen einen aufzusuchen und dich beraten zu lassen. Die Beratung ist glaube ich, gar nicht so teuer.
Vielleicht kannst du ja danach nochmal berichten.
Gruß
Matthias
Falls ich ein Auto privat verkaufen würde, nehm ich den Käufer nach Vertragsunterschrift zur Dekra Tüv mit. Logo
Erstmal abwarten ob er wirklich klagt. Solange er nur davon redet musst du gar nix tun.
Theoretisch ist ja auch solch ein Szenario denkbar.
Ich glaube so einfach ist das nicht. Siehe hier http://www.motor-talk.de/.../...o-verkaeufer-nicht-weiss-t5140136.html
Da du nicht ausschließen kannst dass dein Fahrzeug vor deiner Übernahme schon einmal lackiert wurde (Transport Schaden). Abhilfe schaffen immer Sätze wie "Vorschäden können nicht ausgeschlossen werden ". Halt uns auf den laufenden.
Ich würde abwarten ob der Käufer klagt und dann dementsprechend reagieren. Anwaltliche Beratung kostet oftmals Pauschal 150 €. Das würde ich im Falle eines Falles dem Käufer anbieten.
Ja eben, wenn nun rauskommt, warum auch immer. Es wurde wirklich nachlackiert. Zieht dann trotzdem die Bedingung "ohne Gewährleistung"?
Zitat:
@7woodman7 schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:18:49 Uhr:
Bin Erstbesitzer und ich hatte keinen Unfall und lackiert wurde soweit ich weiß auch nichts!
Bin etwas irritiert über deine Aussage:" Ist, soweit ich weiß nicht nachlackiert". Bist du nun sicher oder bist du es nicht? Wenn du Erstbesitzer bist, kannst du doch eine Nachlackierung zu 100 % ausschließen, und dann hast du ja nichts zu befürchten. Aber so wie du schreibst, ist da wirklich alles in Ordnung?
Gruß IgFf24
Wie jetzt doch HKL lackiert worden ?
Zitat:
@7woodman7 schrieb am 9. Dezember 2014 um 13:24:39 Uhr:
Ja eben, wenn nun rauskommt, warum auch immer. Es wurde wirklich nachlackiert. Zieht dann trotzdem die Bedingung "ohne Gewährleistung"?
Nein (ich bin der Meinung) die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung bezieht sich ja auf Technische Mängel. Du hättest einen Satz wie ich oben geschrieben habe im Vertrag stehen haben müssen. Normal kann man im Internet solche Vordrucke ausdrucken auf denen solche Sätze mehrfach stehen. *Privatkaufverträge* Habe im September meinen Audi Privat verkauft und explizit darauf geachtet den richtigen Kaufvertrag zu erwischen.
Könntest auch in die Offensive gehen und anbieten den Wagen zurück zu nehmen. Abzüglich der Nutzungsentschädigung zu deinen Gunsten. Eventuell verkaufst den Wagen zum selben Preis und hast sogar dabei was gewonnen
Eventuell hast du sogar Ansprüche gegenüber deinem Autohändler...soll der Verkäufer mal ein Gutachten anfertigen lassen. Damit konfrontierst dann dein Autohaus samt Schadensersatz Forderungen.
Zitat:
@7woodman7 schrieb am 9. Dezember 2014 um 13:24:39 Uhr:
Ja eben, wenn nun rauskommt, warum auch immer. Es wurde wirklich nachlackiert. Zieht dann trotzdem die Bedingung "ohne Gewährleistung"?
Was soll nun dieser Satz schon wieder. Du willst doch einfach nicht mit der Wahrheit herausrücken. Wenn lackiert wurde, trag die Kosequenzen, wie sie auch immer sein mögen und eiere hier nicht lange herum. Dir würde es genau so wenig gefallen, wenn dir jemand ein Auto mit verdeckten Mängeln anzudrehen versucht.
IgFf24
Nochmal, wenn lackiert wurde dann ohne mein Wissen!!!!
Da aber wie in dem Link weiter oben zu sehen bereits bei Neuwagen vor Auslieferung nachlackiert werden darf, kann ich nun nicht ausschließen, dass beim Tranksport nach Österreich etwas passiert ist und daher dort schon lackiert wurde!