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Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?
Hallo Forengemeinde!
Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.
Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.
Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:
"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."
Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.
Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.
Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."
Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?
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136 Antworten
Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?
Danke, genau deswegen hab ich auch sofort aktuelle Fotos verlangt. Äußerlich sehen die Felgen immer noch wie neu aus. Der Transport wurde von den Käufern selber übernommen, so dass wirklich beim Transport etwas passiert sein könnte.
Arschlecken und fertig.
Der Käufer hat die Beweispflicht.
Zu der Frage der Gewährleistung:
Man kann diese als nicht gewerblicher Verkäufer ausschließen, aber man muss es aktiv tun. Wenn du es nicht getan hast (was ich mal vermute), bist du zwei Jahre lang gewährleistungspflichtig.
Was du tun solltest:
Ich würde denen anbieten die Felgen gegen den Kaufpreis zurück zu nehmen.
Lieber ein Schrecken mit Ende, als ein Schrecken ohne Ende.
Auf nichts anderes würde ich mich einlassen und am Ende zwingt es Preisdrücker zu einer vollkommen unliebsamen Entscheidung, denn weder bei einer Zustimmung, die Felgen zu behalten, noch bei einer Rückgabe werden sie einen Euro verdienen.
Ist hingegen tatsächlich etwas dran (würde ich auch für unwahrscheinlich halten) ... ja dann musst du da als Verkäufer zu Recht durch.
Und was mache ich wenn ich die Felgen zurück nehme und der Schaden tatsächlich vom Käufer beim Transport verursacht wurde? Das kommt für mich so nicht in Frage lieber streite ich mich mit solchen Leuten vor Gericht!
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 4. März 2015 um 22:10:47 Uhr:
Arschlecken und fertig.
Der Käufer hat die Beweispflicht.
Nein, der Verkäufer ist 6 Monate lang in der Beweispflicht, dass das verkaufte Objekt keine Mängel hatte.
Kann man hier in Bezug auf Gewährleistung in gefühlt jedem zweiten Thread nachlesen (bei Gebrauchtkäufen z.B.).
Habe grad noch das hier gefunden
"Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang bestanden haben (§ 434 I BGB). Gefahrübergang ist beim Privatverkauf der Wohnsitz des Verkäufers. Mit dem Absenden des Pakets/Abholen der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über."
Sagt dir das was Jupp?
Zitat:
@juri87 schrieb am 4. März 2015 um 22:17:20 Uhr:
Und was mache ich wenn ich die Felgen zurück nehme und der Schaden tatsächlich vom Käufer beim Transport verursacht wurde? Das kommt für mich so nicht in Frage lieber streite ich mich mit solchen Leuten vor Gericht!
Ich halte einen Transportschaden für extremst unwahrscheinlich.
So empfindlich sind Felgen nicht, dass sie einen Schlag bekommen, weil sie einmal im Kofferraum herumkugeln. Außer verkratzen kann den Dingern beim Transport eigentlich nichts passieren und Kratzer sind bei Gebraucht kein Mangel.
Wie gesagt, biete es offensiv an und ich fast sicher, niemand meldet sich jemals wieder.
Und dann lerne draus und schließe bei zukünftigen privaten Verkäufen die Gewährleistung eindeutig aus (zumindest wenn es um Geld geht).
Vor Gericht wirst du eindeutig den Kürzeren ziehen, denn du bist, hast du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, eindeutig gewährleistungspflichtig und die ersten 6 Monate bist du in der Beweispflicht.
Zitat:
@juri87 schrieb am 4. März 2015 um 22:20:57 Uhr:
Habe grad noch das hier gefunden
"Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang bestanden haben (§ 434 I BGB). Gefahrübergang ist beim Privatverkauf der Wohnsitz des Verkäufers. Mit dem Absenden des Pakets/Abholen der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über."
Sagt dir das was Jupp?
Klar sagt mir das was, aber du musst das die ersten 6 Monate nach Verkauf vor Gericht beweisen.
Du musst beweisen, dass die Felgen bei Übergabe i.O. waren.
Kannst du das (wenn wirklich was dran ist)?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. März 2015 um 22:17:57 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 4. März 2015 um 22:10:47 Uhr:
Arschlecken und fertig.
Der Käufer hat die Beweispflicht.
Nein, der Verkäufer ist 6 Monate lang in der Beweispflicht, dass das verkaufte Objekt keine Mängel hatte.
Kann man hier in Bezug auf Gewährleistung in gefühlt jedem zweiten Thread nachlesen (bei Gebrauchtläufen z.B.).
Echt?
Wenn ich einen gebrauchten Artikel ohne Garantie und Gewährleistung verkaufe gilt das doch nicht, oder?
Vorausgesetzt er war wirklich nicht defekt.
Nein natürlich nicht. Oder reichen da eventuell die Angaben des Verkäufers damals?
Und muss der Käufer nun im Umkehrschluss nicht auch beweisen, dass die Felgen nicht beim Transport beschädigt wurden?
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 4. März 2015 um 22:28:38 Uhr:
Echt?
Wenn ich einen gebrauchten Artikel ohne Garantie und Gewährleistung verkaufe gilt das doch nicht, oder?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. März 2015 um 22:15:27 Uhr:
Zu der Frage der Gewährleistung:
Man kann diese als nicht gewerblicher Verkäufer ausschließen, aber man muss es aktiv tun. Wenn du es nicht getan hast (was ich mal vermute), bist du zwei Jahre lang gewährleistungspflichtig.
Genug Antwort?
1. Jede Felge hat Unwucht (dafür gibt es Gegengewichte)! 2. Gebrauchte Fahrzeugteile haben keine Garantie (falls es nicht Vertraglich zugesichert ist)! 3. Ein Anwalt hat nichts zu sagen (wenn Gerichtlich etwas kommt, Einspruch einlegen und das Interesse ist verschwunden)! 4. Wenn die Felgen wirklich beschädigt wären, würde der Käufer vom Kauf zurücktreten (deswegen glaube ich dir auch die Geschichte , srry)!
@Jupp
Ja, ist ja normal als Privatverkäufer. Oder sollte es sein.