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Probezeit Ende ?!

Themenstarteram 9. Januar 2016 um 19:26

Guten Abend,

wie ist das eigentlich wenn man 2 tage vor ende der Probezeit geblitzt wird?

Nach was wird man dann bestraft ? nach Probezeit-Bußgeld-Katalog oder nach Normalen-Bußgeld-Katalog?

Wie ist das ? Gilt der Bescheid an dem tag wo man geblitzt wurde oder wann er rechtskräftig wird ?(dauert ja noch eine Weile)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 16:42:09 Uhr:

Jetzt mal ehrlich - ist es nachvollziehbar, sich unter diesen Voraussetzungen über die Kosten der Nachschulung zu beschweren?

Offensichtlich gab es ja in diesen Fällen Defizite bei der Risikobewertung bestimmter Fahrsituationen und da kann und darf man es den Probanden zumuten, diese Defizite auf eigene Kosten beheben zu lassen. Das kann und darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Die meisten Leute mit selbstfinanziertem Auto, die ich kenne, können auch nicht mal eben so ein paar hundert Euro für ein Aufbauseminar lockermachen, weil die Ersparnisse schon fürs Auto draufgegangen sind, und wenn man dann mal ein Auto hat, merkt man, wie teuer der Sprit ist, und ist chronisch pleite. So läuft das zumindest bei den meisten jungen Leuten mit Auto, die ich kenne.

Die Probezeit erscheint für einen selbst erst mal sinnlos, wenn man meint, dass man sowieso immer korrekt fährt, aber wenn man nicht nur an sich denkt, dann ist es gut, dass es einen Druck von oben gibt, dass man bei zwei kleinen Fehltritten oder einem größeren zum Aufbauseminar muss. Wenn es diesen Druck nicht gäbe, würden Fahranfänger wohl noch viel schlimmer fahren. Man fährt erst mal vorsichtig, aber wenn man dann das Auto problemlos beherrscht, kommt der Gedanke, man könne alles, fährt wie ein Henker, weil ja eh nichts passieren kann, wenn man es nicht übertreibt. Die Probezeit ist schon sinnvoll und zwingt einen dazu, erst mal vernünftig zu fahren. Fahren nach Vorschrift ist immer noch sicherer als Fahren nach Gefühl, was die meisten machen, weil Fahranfänger das Gefühl noch nicht haben.

Gruß

Lars

der noch einen Monat Probezeit hat :)

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Hallo, BoxerLustOlli,

es gibt keinen Probezeitbußgeldkatalog.

Hier gilt das Tattagprinzip und das bedeutet, dass Du, solltest Du im Bußgeldbereich geblitzt worden sein, mit den Probezeitmaßnahmen dran bist.

Viele Grüße,

Nachteule

am 9. Januar 2016 um 20:03

Ohne Aussicht auf Gnade?

Keine Gnade!

So leid es einem tun kann.

Wenn man jetzt Gnade vor Recht gelten lassen würde, wieso dann nicht auch bei 4 Tagen?

Wenn der Gesetzgeber es anders gewollt hätte, hätte er doch sagen können: "Probezeit für 2 Jahre ./. 2 Tage". Hat er nun mal nicht gemacht.

am 9. Januar 2016 um 20:12

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Januar 2016 um 21:04:36 Uhr:

Keine Gnade!

So leid es einem tun kann.

Das ist schade!

Muss man sich halten dran.

Der Gesetzgeber soll doch die 2 J Probezeit am besten fallen lassen und als Standardregelung die in die STVO aufnehmen.

Dann bräuchte man sich wegen der Probezeit keine Sorgen mehr machen.

am 9. Januar 2016 um 20:32

Zitat:

@wkienzl schrieb am 9. Januar 2016 um 21:16:54 Uhr:

Der Gesetzgeber soll doch die 2 J Probezeit am besten fallen lassen und als Standardregelung die in die STVO aufnehmen.

Dann bräuchte man sich wegen der Probezeit keine Sorgen mehr machen.

Der Gesetzgeber soll doch die StvO ganzabschafffen. :D

Gruß Frank,

ob man sich dann weniger Sorgen machen muß weis ich nicht. ;)

PS:

Zum Thema: Blöd gelaufen kann man nicht ändern, geht seinen gesetzlichen Weg.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 9. Januar 2016 um 21:03:34 Uhr:

Ohne Aussicht auf Gnade?

So schlimm sind doch die Auswirkungen nun auch nicht, als daß man deshalb um Gnade bitten muß. Die Folgemaßnahmen dienen letztlich nur dazu, die festgestellten Defizite beim Probanden zu beheben.

Das kommt auch darauf an, ob das Blitzerfoto ein "schweres Vergehen" oder eine "leichte Auffälligkeit" ist. Wenn du sonst nichts angestellt hast und dann einmal mit 10-20 km/h zuviel geblitzt wirst, ist das nur eine leichte Auffälligkeit und du musst nur das Bußgeld zahlen. Wenn du allerdings schon einmal eine leichte Auffälligkeit hattest, oder der jetzige Bußgeldbescheid Punkte in Flensburg nach sich zieht (also mehr als 20km/h zu viel nach Abzug der Toleranz), dann gehts zum Aufbauseminar und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert. Ich vermute mal, dass du sonst keine Auffälligkeit hast, und 20km/h zu viel würde ich einem Fahrer auf Probe nicht so schnell zutrauen, wenn er seinen Führerschein noch behalten will.

Zitat:

Ich vermute mal, dass du sonst keine Auffälligkeit hast, und 20km/h zu viel würde ich einem Fahrer auf Probe nicht so schnell zutrauen, wenn er seinen Führerschein noch behalten will.

Es ist genau so, wie Du es schreibst.

Die Fahrerlaubnis ist aber erst einmal nicht gefährdet. Die kommt erst, wenn ein Aufbauseminar nicht besucht wurde. Ansonsten kann es natürlich trotzdem ein Fahrverbot auf Zeit geben.

am 10. Januar 2016 um 14:45

solang du nicht schneller als 21kmh über dem TL warst brauchst du dir keine Sorgen machen

Probezeit ist schlicht weg "beschissen" und mehr als NICHT repräsentativ.

Ich kenne viele die haben Führerschein mit 17 und kein eigenes Auto und haben das Auto manchmal nur leihweise. Fahrleistung im Jahr bis zu 1000km!

Dann gibt es Leute die haben den Führerschein mit 18 und auch die Mittel sich ein Auto zu leisten. Diese haben dann eine jährliche Fahrleistung von 15.000km und haben in 2 Jahren bereits das 30 fache an Fahrerfahrung, als die wo fast nie gefahren sind und laufen damit auch in die 30 fache Gefahr durch ein Vergehen (Auf Autobahn das Tempo 100 Schild übersehen), Rote Ampel durch schlechte Sicht, usw. die Probezeit verlängert zu bekommen.

Zudem bekommen diese als Belohnung eine sehr teure Nachschulung gratis dazu. (Wobei diese mitlerweile sicherlich die weitaus sichereren und besseren Fahrer sind*.)

*Nicht belehrbare Idioten die eine Rennsemmel von Mami und Papi gesponsort bekommen und hier Threads erstellen wo sie rumjammern mit 100 Innerorts durchgekachelt sind, zählen NICHT dazu.

Zitat:

@Bierloch schrieb am 10. Januar 2016 um 16:35:56 Uhr:

Dann gibt es Leute die haben den Führerschein mit 18 und auch die Mittel sich ein Auto zu leisten. Diese haben dann eine jährliche Fahrleistung von 15.000km und haben in 2 Jahren bereits das 30 fache an Fahrerfahrung, als die wo fast nie gefahren sind und laufen damit auch in die 30 fache Gefahr durch ein Vergehen (Auf Autobahn das Tempo 100 Schild übersehen), Rote Ampel durch schlechte Sicht, usw. die Probezeit verlängert zu bekommen.

Zudem bekommen diese als Belohnung eine sehr teure Nachschulung gratis dazu.

Jetzt mal ehrlich - ist es nachvollziehbar, sich unter diesen Voraussetzungen über die Kosten der Nachschulung zu beschweren?

Offensichtlich gab es ja in diesen Fällen Defizite bei der Risikobewertung bestimmter Fahrsituationen und da kann und darf man es den Probanden zumuten, diese Defizite auf eigene Kosten beheben zu lassen. Das kann und darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 9. Januar 2016 um 21:16:54 Uhr:

Der Gesetzgeber soll doch die 2 J Probezeit am besten fallen lassen und als Standardregelung die in die STVO aufnehmen.

Dann bräuchte man sich wegen der Probezeit keine Sorgen mehr machen.

Die "Prospects" im Straßenverkehr sollen sich aber Sorgen wegen der Probezeit machen, dafür ist der ganze Mumpiz doch erfunden worden :p:rolleyes:

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