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Probezeit, Fahrrad & Alkohol

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 11:48

Hallo zusammen.

Ich hab versucht was passendes über die Suchfunktion zu finden, war aber leider erfolglos.

Generell gilt ja dass man auf dem Fahrrad bis zu 1,6 Promille Blutalkohol haben darf, so lange man keine Fahrauffälligkeiten dabei zeigt. Wenn man darunter liegt und in einen Unfall verwickelt wird, hat man wohl dennoch ein Problem.

So weit so gut.

Jetzt gibt es ja für Fahranfänger bis 21 die 0,0 Promillegrenze anstelle der sonst üblichen 0,3 Promillegrenze (ohne Fahrauffälligkeiten) bei Kraftfahrzeugen.

Meine Frage ist jetzt, ob diese 0,0 Promillegrenze bei Fahranfängern auch für das Fahrrad gilt?

Mein Fahrlehrer hat das damals nur mit 'Aufm Rad darfst ja bis 1,6 habn..' kommentiert.

Mir gehts nicht darum, ob ich nach der Sauftour mit meinen Kumpels noch fröhlich angeheiter mit dem Fahrrad durch die Gegend radeln darf.

Ich hab einen Aushilfsjob in einem Biergarten und da ist es üblich, dass man, nachdem der Laden zu ist, noch zusammen 1 oder maximal 2 Bier trinkt. Bis zu mir nach Hause sind das ~6km.

Mich interessiert nur, ob ich nach den 2 Bier noch (legal) mit dem Fahrrad nach Hause fahren kann (nur Wohngebiete und Feldwege).

Bin 18 und hab noch ca. 7 Monate Probezeit vor mir.

Ich hab einfach keine Lust darauf, dass mir dann irgendwann ein Polizeiauto über den Weg fährt und ich wegen 0,2 Promille aufm Rad Probezeitverlängerung, ASF, Bußgeld und Fahrverbot bekomm.

Gruß.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2010 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Dann tu doch so, als ob Du mit dem Auto beim Job warst und trinkst keinen Alkohol. Dann gibt es kein ja, nein und vielleicht.

(...)

Mir wäre an Deiner Stelle auch das Risiko zu groß, sich selbst auf dem Rad in Gefahr zu bringen, auch "ohne Fremdeinwirkung" und unabhängig von der Frage erlaubt oder nicht.

Und was alles passieren kann wenn ich zu Fuss mit 2 Bier intus nach Hause laufe. Ist das Risiko dann auch zu groß? Oder erst wenn es noch 5° wärmer wird?

Am besten wir trinken alle nur noch warme Milch mit Honig. Und wenn doch Bier, dann nur mit Bodyguards die uns heil zum Taxi und danach vom Taxi zur Haustüre bringen. Wer weiß was alles so auf dem Gehweg passieren könnte wenn man die 30m zur Haustür zu Fuss geht.

Irgendwo sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen.

MfG Zille

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Zitat:

Original geschrieben von Caffeine_addict

 

 

Ich hab einfach keine Lust darauf, dass mir dann irgendwann ein Polizeiauto über den Weg fährt und ich wegen 0,2 Promille aufm Rad Probezeitverlängerung, ASF, Bußgeld und Fahrverbot bekomm.

Gruß.

Solange da keine Auffälligkeiten passieren wird wohl kaum einer eine Kontrolle machen. Fährst du aber damit Schlangenlinien oder baust einen Unfall hast du ein Problem welches bis zur MPU gehen kann.

Bei der Regelung geht es nur um Kraftfahrzeuge.

Beim Fahrrad bleibt es weiterhin bei 1,6 bzw. drunter, wenn es zu einem Unfall kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Caffeine_addict

Ich hab einen Aushilfsjob in einem Biergarten und da ist es üblich, dass man, nachdem der Laden zu ist, noch zusammen 1 oder maximal 2 Bier trinkt. Bis zu mir nach Hause sind das ~6km.

...

 

Bin 18 und hab noch ca. 7 Monate Probezeit vor mir.

 

Ich hab einfach keine Lust darauf, dass mir dann irgendwann ein Polizeiauto über den Weg fährt und ich wegen 0,2 Promille aufm Rad Probezeitverlängerung, ASF, Bußgeld und Fahrverbot bekomm.

Dann tu doch so, als ob Du mit dem Auto beim Job warst und trinkst keinen Alkohol. Dann gibt es kein ja, nein und vielleicht.

Ich denke, daß viele Alkoholfahrten entstehen, weil man z.B. in Gesellschaft unbedacht zuviel trinkt. Ihr stoßt ja ganz bewußt nach der Arbeit an, da müsstest Du das kontrollieren können.

 

Und zum anderen weißt Du, daß jeder Alkohol beeinflusst. Gerade bei solchem Wetter wie heute. Mir wäre an Deiner Stelle auch das Risiko zu groß, sich selbst auf dem Rad in Gefahr zu bringen, auch "ohne Fremdeinwirkung" und unabhängig von der Frage erlaubt oder nicht.

am 30. Juni 2010 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Dann tu doch so, als ob Du mit dem Auto beim Job warst und trinkst keinen Alkohol. Dann gibt es kein ja, nein und vielleicht.

(...)

Mir wäre an Deiner Stelle auch das Risiko zu groß, sich selbst auf dem Rad in Gefahr zu bringen, auch "ohne Fremdeinwirkung" und unabhängig von der Frage erlaubt oder nicht.

Und was alles passieren kann wenn ich zu Fuss mit 2 Bier intus nach Hause laufe. Ist das Risiko dann auch zu groß? Oder erst wenn es noch 5° wärmer wird?

Am besten wir trinken alle nur noch warme Milch mit Honig. Und wenn doch Bier, dann nur mit Bodyguards die uns heil zum Taxi und danach vom Taxi zur Haustüre bringen. Wer weiß was alles so auf dem Gehweg passieren könnte wenn man die 30m zur Haustür zu Fuss geht.

Irgendwo sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Irgendwo sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen.

Weil es komplett ohne Alk auch schon in sehr wenigen Situationen nicht mehr geht?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

...

Am besten wir trinken alle nur noch warme Milch mit Honig. Und wenn doch Bier, dann nur mit Bodyguards die uns heil zum Taxi und danach vom Taxi zur Haustüre bringen. Wer weiß was alles so auf dem Gehweg passieren könnte wenn man die 30m zur Haustür zu Fuss geht.

Irgendwo sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen.

MfG Zille

besser gleich auf allen vieren kriechen, dann fällt man nicht so tief! :D

*scnr*

am 30. Juni 2010 um 23:24

Zitat:

Original geschrieben von Caffeine_addict

Jetzt gibt es ja für Fahranfänger bis 21 die 0,0 Promillegrenze anstelle der sonst üblichen 0,3 Promillegrenze (ohne Fahrauffälligkeiten) bei Kraftfahrzeugen.

Die sonst übliche Grenze ohne Ausfallerscheinungen liegt nicht bei 0,3 Promille, sondern bei 0,5 Promille.

Zitat:

Original geschrieben von Caffeine_addict

Meine Frage ist jetzt, ob diese 0,0 Promillegrenze bei Fahranfängern auch für das Fahrrad gilt?

Nein, das gilt nur für Kraftfahrzeuge (also auch schon für ein Mofa, aber nicht beim Radfahren).

§ 24c StVG: "Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht."

lol!

dann kann ich mir als fahranfänger ja beispielsweise eine halbvolle schachtel pralinen einstecken und im falle einer kontrolle sagen, ich habe die gerade gegessen:D

pralinen sind kein getränk!

gruß

karl

Zitat:

Original geschrieben von 200D

lol!

dann kann ich mir als fahranfänger ja beispielsweise eine halbvolle schachtel pralinen einstecken und im falle einer kontrolle sagen, ich habe die gerade gegessen:D

pralinen sind kein getränk!

gruß

karl

Es ist vollkommen egal wie du den Alk aufnimmst. Alk im Blut bleibt Alk im Blut :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 6. Juli 2010 um 2:16

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Es ist vollkommen egal wie du den Alk aufnimmst. Alk im Blut bleibt Alk im Blut.

Stimmt nicht, denn der Wortlaut des § 24c StVG stellt ausdrücklich auf die Einnahme alkoholischer Getränke ab. So sehen es auch Kommentatoren:

"Verboten ist nur das Zusichnehmen alkoholischer Getränke, nicht aber die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente oder Lebensmittel, so dass das Zusichnehmen von Arzneimitteln (Hustensäften, Tinkturen und ähnlichen Mitteln) oder alkoholhaltigen Süßwaren (z.B. Weinbrandbohnen) den Tatbestand nicht erfüllen."

(aus: Straßenverkehrsrecht, Jagow/Burmann/Heß)

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

nicht aber die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente oder Lebensmittel

Bei einer Kontrolle der gewerbsmässigen Strassenräuber sacht man einfach:

"Mein Doktor hat mir die Einnahme von nem halben Liter Rum verschrieben!"

 

Und da ja Bier als Lebensmittel gilt, gibt es da auch keine Probleme.

 

:D :D

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von Caffeine_addict

Ich hab einen Aushilfsjob in einem Biergarten und da ist es üblich, dass man, nachdem der Laden zu ist, noch zusammen 1 oder maximal 2 Bier trinkt. Bis zu mir nach Hause sind das ~6km.

Wird man da zum Trinken gezwungen?

am 6. Juli 2010 um 5:03

Zitat:

gezwungen?

Nö aber zum Anhören ungeeigneter Antworten....

Der TE hat ne höfliche Frage gestellt und ein Bier mit dem Fahrrad reicht schon (ich würde auch fragen)

gruß Alex

am 6. Juli 2010 um 6:02

dann gelten alle arbeiter dort per definition als alkoholiker :eek: 

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