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Probezeit: Falsche Reifengröße / Betriebserlaubnis erloschen

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 0:49

Hallo,

droht in diesem Fall eine Verlängerung der Probezeit?

- Falsche Reifengröße montiert

Ich dachte eigentlich immer, dass eine erloschene Betriebserlaubnis in jedem Fall einen A-Verstoß darstellt. Ich habe nun aber gehört, dass dies wohl nur ein B-Verstoß ist und beim ersten Mal keine Probezeitverlängerung droht.

Noch ist nichts passiert. Ich Frage rein hypothetisch.

Danke schonmal :)

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16 Antworten

Warum fragst du hier?

Fang doch erst mal hier an. https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. Februar 2020 um 05:43:21 Uhr:

Warum fragst du hier?

Fang doch erst mal hier an. https://www.adac.de/.../

Herr Lagebernd, eine Antwort wie ich sie hier eigentlich nicht sehen will.

Der TE erhofft sich mit der Fragestellung eine Vernünftige Antwort.

Es ist ja durchaus möglich hier jemanden zu finden der über die Einschätzung der OWI falsche Reifen etwas weis.

Ich halte es jedenfalls für durchaus möglich.

Moorteufelchen
MT-Moderator

Die Frage beantwortet ein Blich in den Tatbestandskatalog, die (derzeit) gültige Version führt dafür aus:

319606 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat

B-Verstoß, ein Punkt, Regelsastz 90,00 Euro.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 18. Februar 2020 um 09:30:07 Uhr:

An ein Fachspezifisches Forum hinzuweisen wird nun auch nicht mehr gern gesehen? Das ist doch das beste was man dem TE empfehlen kann, dort sind ja eher Fachleute zu dem Thema. Etwas besseres kann dem TE doch gar nicht passieren. Wie soll man dies denn sonst dem TE mitteilen, wenn nicht hier? Doch nicht etwa per PN ?

gar nicht. Eine solch triviale Frage werden wir noch selbst beantworten können. Wenn man selber die Antwort nicht kennt, einfach Finger von den Tasten, jemand anders wird es schon wissen.

Wenn du weißt daß dies eine nicht erlaubte Größe ist, dann ist das Vorsatz.

Wie Vorsatz entsprechend geandet wird kann man sicher auch aus dem Bußgeldkatalog ersehen.

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