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Probezeit, Unfall, Personen & Konsequenzen.
Hallo Leute,
Meine Freundin hat mich gerade total aufgelöst angerufen und mir einen Zettel der Bußgeldstelle RLP via Whatsapp geschickt.
Vorab: Sie hatte vor etwa 3 Wochen einen Verkehrsunfall - Auto Totalschaden, Personen im Fahrzeug - alle Unverletzt (1 Freundin musste für 2 Tage zur Überwachung ins KH).
- Ihre Geschichte & Ihrer Freundinnen: 100Km/h auf einer Strecke mit 100 erlaubt - Reh, Ausgewichen, in den Graben, Auto futsch (Anmerkung: Hatte an dem Abend geregnet).
Nachtrag: Kein Alkohol oder Drogen intus - Beifahrerin 2 Bier, 1 Shot - andere Personen nüchtern.
Sie besitzt den Führerschein aber erst seit etwa 6 Monaten..
Jetzt wollte sie Rat und ich kann ihr leider keinen geben, leider hat sie niemanden an den sie sich wenden könnte.
Jetzt erhoffe ich mir evtl. Hilfe von euch, damit ich ihr helfen kann :/
Folgendes wird ihr zur last gelegt: §3 Abs. 1, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 8.1 BKat; §3 Abs. 3 BKatV; §19 OWiG
Bußgeld: 145€
Gebühr: 25€
Auslagen: 3,50€
Gesamt: 173,50€
Beweismittel: Foto, "Ihre" Angaben.
Zeuge: PK Müller, PI ------
+ 2 Mitfahrerinnen
1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit)
Was kommt auf sie zu? Aufbauseminar? Fahrentzug? Etc.
Wie gesagt, kann ihr schlecht sagen was da abgeht.. hatte zwar selbst vor 3 Monaten einen Unfall aber dieser war außerhalb der Probezeit - gab zwar auch 1 Punkt aber mein Bußgeld war nicht so hoch (trotz Totalschadens) und ansonsten kam da nichts weiter auf mich zu.
Ich habe Ihr geraten das sie es anfechten soll.. aber ich frage mal hier.. evtl. kennt sich da jemand besser aus und die Konsequenzen sind milder als angenommen.
Beste Antwort im Thema
Hallo, berlin-paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:42:25 Uhr:
Da hilft evtl. der Besuch bei einem versierten Anwalt. Hier wird unangepasste Geschwindigkeit mit Sachschaden vorgeworfen. Das dürfte überzogen sein, da Wild nunmal etwas unberechenbar ist.
mit dem Anwalt hast Du recht, allerdings nicht so ganz mit dem vorgeworfenen Tatbestand.
Das Bußgeld deutet darauf hin, dass hier nicht nur eine nicht angepasste Geschwindigkeit mit VU vorgeworfen wird (würde nur 35.- € kosten), sondern dass die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst war und dass es deshalb zu dem Unfall kam.
Klar: Wild ist unberechenbar und hätte die Fahrerin das Reh getroffen, wäre der Nachweis, dass sie nicht einfach so von der Fahrbahn abgekommen wäre, wesentlich einfacher zu führen.
Sollte es sich aber um eine Gegend mit bekanntem Wildwechsel und dementsprechender Beschilderung handeln und sollte sie vielleicht gegenüber den Beamten selber angegeben haben, dass sie dort mit 100 gefahren ist, könnte man ihr diesen Umstand ohne Weiteres zur Last legen.
Helfen kann ihr da, wenn überhaupt, wirklich nur ein kompetenter Anwalt.
Hallo, Tiffro,
sollte Deine Freundin nicht aus der Sache herauskommen, droht ihr neben dem Bußgeld und dem Punkt "nur" ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.
Sie bekommt weder ein Fahrverbot, noch wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen.
Viele Grüße,
Uhu110
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33 Antworten
Da hilft evtl. der Besuch bei einem versierten Anwalt. Hier wird unangepasste Geschwindigkeit mit Sachschaden vorgeworfen. Das dürfte überzogen sein, da Wild nunmal etwas unberechenbar ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:42:25 Uhr:
Da hilft evtl. der Besuch bei einem versierten Anwalt. Hier wird unangepasste Geschwindigkeit mit Sachschaden vorgeworfen. Das dürfte überzogen sein, da Wild nunmal etwas unberechenbar ist.
Das Problem ist ja folgendes - als Wildunfall wurde er aufgenommen, das Tier wurde nicht erwischt.
Ich bin selbst total überfordert gerade weil sie richtig niedergeschlagen ist.
Zitat:"- Ihre Geschichte & Ihrer Freundinnen: 100Km/h auf einer Strecke mit 100 erlaubt - Reh, Ausgewichen, in den Graben, Auto futsch (Anmerkung: Hatte an dem Abend geregnet)."
Die unangepasste Geschwindigkeit ist anscheinend bei Dunkelheit und Regen wohl auch berechtigt. Da würde ich den Rat von Paul beherzigen und mir einen Anwalt für Verkehrsrecht besorgen und nichts auf eingene Faust unternehmen.
Was soll sie denn da anfechten? Das Tempolimit von 100 km/h außerorts (genau wie die 50 km/h innerorts) gelten eben nur "unter günstigsten Umständen". So steht´s in der StVO.
Fliegst du auf nasser Fahrbahn (dunkel war´s auch?) ab, warst du eben zu schnell - ich glaube das nennt sich Anscheinsbeweis - und wenn du dann noch ganz stolz erzählst, dass du doch "nur" die "erlaubten" 100 km/h gefahren bist, dann schneidest du dir ins eigene Fleisch.
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, die Infos kannst du aber alle googeln und sicherlich wird man dir hier auch gerne gleich kompetenter weiterhelfen als ich das kann.
Fazit:
Draus lernen und froh sein, dass es nur Blechschaden war!
Aber ich weiß, man muss schon ziemlich mutig/dreist/bescheuert sein, um bei "erlaubten" 100 km/h auch mal nur 80 oder 90 zu fahren, insbesondere auf der Landstraße mit Wildwechsel. Da ist man schließlich gleich ein Verkehrshindernis, nötigt andere zum Überholen und dadurch wird´s erst richtig gefährlich! (Ironie und so, aber leider Tatsache)
Zweifel gehen aber zu Gunsten des Betroffenen. Und wenn da ein Reh hätte sein können, war es keine unangepasste Geschwindigkeit mehr. Den Einspruch kann man im ersten Schritt auch selbst formulieren. Kommt ein Gerichtstermin, kann man immer noch zum Anwalt.
Hallo, berlin-paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:42:25 Uhr:
Da hilft evtl. der Besuch bei einem versierten Anwalt. Hier wird unangepasste Geschwindigkeit mit Sachschaden vorgeworfen. Das dürfte überzogen sein, da Wild nunmal etwas unberechenbar ist.
mit dem Anwalt hast Du recht, allerdings nicht so ganz mit dem vorgeworfenen Tatbestand.
Das Bußgeld deutet darauf hin, dass hier nicht nur eine nicht angepasste Geschwindigkeit mit VU vorgeworfen wird (würde nur 35.- € kosten), sondern dass die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst war und dass es deshalb zu dem Unfall kam.
Klar: Wild ist unberechenbar und hätte die Fahrerin das Reh getroffen, wäre der Nachweis, dass sie nicht einfach so von der Fahrbahn abgekommen wäre, wesentlich einfacher zu führen.
Sollte es sich aber um eine Gegend mit bekanntem Wildwechsel und dementsprechender Beschilderung handeln und sollte sie vielleicht gegenüber den Beamten selber angegeben haben, dass sie dort mit 100 gefahren ist, könnte man ihr diesen Umstand ohne Weiteres zur Last legen.
Helfen kann ihr da, wenn überhaupt, wirklich nur ein kompetenter Anwalt.
Hallo, Tiffro,
sollte Deine Freundin nicht aus der Sache herauskommen, droht ihr neben dem Bußgeld und dem Punkt "nur" ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.
Sie bekommt weder ein Fahrverbot, noch wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen.
Viele Grüße,
Uhu110
Details verwirren an der Stelle nur.
Du bist ja manchmal genauso 'ne Labertasche wie ich.
Im Ernst. Der Uhu hat fundiert geantwortet, TE, lies das bitte.
Hallo, Danke erstmal für die Zahlreichen antworten.
Habe mich versucht ein wenig schlau zu machen und werde ihr nun einen Anwalt besorgen der sich das ganze nochmal durchliest ggf. das ganze anfechtet.
@uhu110 Sehr Sachlich erklärt, vielen lieben Dank.
Auch ein großes Danke nochmal an die anderen Parteien.
Ich habe gerade auch nochmal mit ihr telefoniert und ihr gesagt das sie jetzt nicht den Teufel an die Wand malen solle.
Zum Thema - Bekannte Stelle für Wildwechsel, nein, leider nicht. Beschilderung nicht vorhanden.
Wir wissen auch das sie hätte die Geschwindigkeit anpassen sollen.. nur kann sie nicht rückwirkend etwas ändern.
Problematik nach dem Unfall ist eher das sie jetzt zu vorsichtig ist, also wäre evtl. ein Aufbauseminar keine schlechte Sache.
Unfälle sind immer eine schwierige Problematik.
Nochmals Danke für eure schnellen & sachlichen Antworten.
Zitat:
@zweidreivier schrieb am 4. Oktober 2019 um 21:15:10 Uhr:
Was soll sie denn da anfechten? Das Tempolimit von 100 km/h außerorts (genau wie die 50 km/h innerorts) gelten eben nur "unter günstigsten Umständen". So steht´s in der StVO.
nö.
Da steht "auch unter günstigsten Umständen".
Also "auch", nicht "nur". Man darf also auch unter günstigsten Umständen nicht schneller fahren, aber die günstigsten Umstände sind nicht notwendig um das Limit ausschöpfen zu dürfen.
Ohne die näheren Umstände zu kennen ist kaum zu beurteilen, ob die 100 km/h zu schnell waren. Es gibt genug Straßenabschnitte, auf denen man auch bei nasser Fahrbahn 100 fahren kann und darf. Aber auch sehr viele, bei denen das nicht angepasst wäre.
100 km/h bei Dunkelheit ist allerdings selten angepasst. Die Reichweite des Abblendlichts wurde mal von einem Gericht als für 60 km/h ausreichend eingestuft. Mit modernen Scheinwerfern mögen es 80 km/h sein, aber für 100 km/h bei Dunkelheit müsste man durchgehend mit Fernlicht fahren können. Ja ich weiß, da hält sich kaum jemand dran...
Zitat:
@Tiffro schrieb am 4. Oktober 2019 um 22:40:58 Uhr:
Wir wissen auch das sie hätte die Geschwindigkeit anpassen sollen.. nur kann sie nicht rückwirkend etwas ändern.
Problematik nach dem Unfall ist eher das sie jetzt zu vorsichtig ist, also wäre evtl. ein Aufbauseminar keine schlechte Sache.
Damit bestätigst ja den Vorwurf der Behörden. Gegen was genau möchtet ihr nun vorgehen ?
Zitat:
@Tiffro schrieb am 4. Oktober 2019 um 22:40:58 Uhr:
Problematik nach dem Unfall ist eher das sie jetzt zu vorsichtig ist, also wäre evtl. ein Aufbauseminar keine schlechte Sache.
Unfälle sind immer eine schwierige Problematik.
Ein Fahrsicherheitstraining ist die bessere Alternative.
Ich glaube, dass sie mit einem guten Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, mit einem blauen Auge davonkommt, das heißt ohne Punkte, keine Probezeitverlängerung und auch kein Aufbauseminar.
Ich finde, dass es manche Polizisten übertreiben. Wenn eine Fahranfängerin so einen Unfall gebaut hat, dann ist sie gestraft genug und wird auch daraus lernen. Eine zusätzliche hohe Strafe sehe ich nicht als unbedingt notwendig. Der Polizist hätte es auch mit
Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall.§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG
35,- €, keine Punkte
belassen können.
Der Polizist hat doch sicherlich mitbekommen, dass die Mädels nach dem Unfall völlig aufgelöst waren und somit nicht zu der Zielgruppe gehören, die nicht von selbst aus ihren Fehlern lernt.
Gruß
Uwe
Hallo, Uwe Mettmann,
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2019 um 15:29:01 Uhr:
Ich finde, dass es manche Polizisten übertreiben.
wenn die Gegebenheiten darauf hindeuten, dass bei dem Unfall der höhere Tatbestand verwirklicht ist, ist der Ermessensspielraum der Beamten relativ gering, denn es wird von ihnen gefordert, dass sie dies dann auch so vorlegen.
Ob die Bußgeldstelle oder das Gericht dann das Ganze auf eine Verwarnung herunterstufen ist deren Entscheidung.
Viele Grüße,
Uhu110
Hallo Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 5. Oktober 2019 um 16:24:02 Uhr:
wenn die Gegebenheiten darauf hindeuten, dass bei dem Unfall der höhere Tatbestand verwirklicht ist, ist der Ermessensspielraum der Beamten relativ gering, denn es wird von ihnen gefordert, dass sie dies dann auch so vorlegen.
Da hast du sicherlich recht, nur liest sich der Ausgangsbeitrag nicht so, dass schlechte Sicht oder Wetterverhältnisse ursächlich für den Unfall war, sondern das Reh, welches plötzlich über die Straße gelaufen ist und die falsche Reaktion der Fahrerin.
Der vom Polizisten herangezogene Tatbestand lässt vermuten, dass er die Geschichte mit dem Reh nicht geglaubt hat. Egal, da zwei weiter Zeugen das mit dem Reh bezeugen können, wäre es durchaus in seinem Spielraum gewesen, einen anderen Tatbestand zu wählen.
Auch Polizisten sind Menschen und da gibt es mal diese und jene. Ich habe meist positive Erfahrungen mit Polzisten gemacht aber auch eine negative, bei der der Polizist richtig wadenbeißerisch war, was in dem Fall allerdings zu meinem Vorteil war.
Gruß
Uwe