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Problem bei Glasschaden

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 19:15

Guten Abend, ich hatte vor ca. 2 Monaten einen Steinschlag, Versicherung gemeldet, ab zu Carglass da um die Ecke. Nach der reperatur ca. 10 km danach Sprung in der Scheibe von links unten nach rechts oben... Wieder bei der Versicherung angerufen gemeldet, bei denen War das System down, trotzdem hab ich mit der Frau geredet und gesagt so kann ich nicht fahren, im Sichtfeld etc. Ok die Frau hat mich gefragt ob ich eine Werkstattbindung habe, NEIN habe ich nicht!!!! Also kann ich entscheiden wohin ich gehe. Ende des Gesprächs. BMW angerufen und gesagt ich brauch sofort eine neue Scheibe, sie hatten eine neue da. 5 Std später War alles fertig 150€ gezahlt und gut. Jetzt bekomm ich einen Brief von der Axa wie das sein kann mit den 2 Schäden innerhalb kürzester Zeit und die Rechnungen! Und ich soll die Auswahl bei Schäden ihnen überlassen, falls nicht erhöht sich der Beitrag der SB bei Austausch von Windschutzscheiben um 250€ und bei karroserie Schäden um 500€.... Was soll denn das jetzt??? Ich versteh das nicht... was soll ich morgen bei dem Telefonat sagen?

Versicherung ist die AXA.

Beste Antwort im Thema
am 10. Juni 2015 um 22:55

Der ganze Thread ist hochgradig überflüssig und ist nur deshalb entstanden, weil offensichtlich jemand weder seine Vertragsbedingungen lesen kann und/oder nicht mehr weiss, welchen Versicherungsumfang er abgeschlossen hat.

Irgendwann einmal schliesst man einen Versicherungsvertrag ab.

Entweder beim Berater - da wird dann der gewünschte Versicherungsschutz (z.B. Werkstattbindung ja oder nein) besprochen, oder online: Da ist man dann selbst dafür verantwortlich, was man in Bezug auf Versicherungsschutz anklickt.

Wenn man ein Kurzzeitgedächtnis hat und sich hieran nicht mehr erinnern kann, so bekommt man vom Versicherer die Vertragsbedingungen und den vereinbarten Vertragsumfang in schriftlicher Form zugeschickt.

Jetzt müsste man sich natürlich auch noch die Mühe machen, das Ganze vor dem Anruf bei der Versicherung durchzulesen.

 

Was ist denn der Axa hier vorzuwerfen?

Es wurde doch beim Telefonat ausdrücklich nach Werkstattbindung gefragt:

Zitat:

@sharock22 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:15:35 Uhr:

Ok die Frau hat mich gefragt ob ich eine Werkstattbindung habe, NEIN habe ich nicht!!!!

Den einzigen "Fehler", den ich hier seitens der Axa erkennen kann, ist der, dass seitens der Mitarbeiterin darauf vertraut wurde, dass man einen mündigen und erwachsenen Menschen am Telefon hat, auf dessen Aussage "nein, ich habe keine Werkstattbindung" man sich verlassen kann und darauf geantwortet wurde "wenn Sie keine Werkstattbindung haben, können Sie reparieren lassen, wo Sie wollen".

 

@TE: Kündige dort, weil ja immer die Anderen für die eigenen Unzulänglichkeiten verantwortlich sind.

Tue dir aber für die Zukunft selbst den Gefallen und achte darauf, welchen Umfang du beim neuen Versicherer abschliesst und lies ggf. die Vertragsunterlagen durch (auch, wennn es lästig erscheinen mag).

 

 

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Das dürfte eine Vertrags-Sanierung sein, wegen 2 Schäden kurz hinter einander.

Ich an Deiner Stelle würde mit den zuständigen Fachmann vor Ort sprechen. U.U. kann dieser noch mal mit der Vertragsabteilung sprechern.

"Tschüss, AXA, ich such mir eine richtige Versicherung."

Und das schnell, bevor die selbst kündigen.

Gruß

Peter

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 19:30

Ich kann ja nicht mitten im Jahr kündigen oder?

Ich bin echt etwas enttäuscht. Vorallem ich kann doch nichts gegen einen scheiben riss tun. Ich bin mal morgen auf das Gespräch gespannt... Da ja das System down war, ich hab irgendwie das blöde Gefühl das die von dem riss nichts wissen...

Welchen Tarif hast Du denn?? Komfort oder Kompakt??

LEjockel

Bei Bruch der Scheibe musst du die Versicherung fragen wo repariert werden soll. Steht auch in den akb. Du kannst auch jetzt kündigen. Wird aber erst wirksam zur hauptfalligkeit. Ich würde es tun. Da bei Kündigung durch die Versicherung die Verträge teurer werden.

Wenn nach 10km die neue Scheibe reist ist das ein Garantiefall und muss bei carglass gemeldet werden. Würde bestimmt falsch eingebaut.

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 20:21

Ok, dann werde ich so schnell wie möglich kündigen. Schriftlich per einschreiben!! Hätte die Frau das denn nicht wissen müssen? Ich mein ich habe ihr doch alles gesagt?! Was bedeutet dann eigentlich Werkstattbindung wenn man ja im Prinzip doch eine Bindung hat? Ich hatte in den ganzen Jahren bis jetzt fast 11 noch nie einen Schaden, musste mich nie mit so etwas auseinander setzen und jetzt les ich meinen kompletten Vertrag durch (online) und bin doch sehr irritiert. Ich weiß auch nicht so recht wie ich mich am Telefon verhalten soll, bin im Grunde genommen etwas sauer, ich möchte echt kein Stress machen aber ich komm mir etwas verarscht vor. kann natürlich auch sein das es mir wirklich nur so vorkommt da ich in solchen Fällen total unerfahren bin.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Juni 2015 um 22:12:20 Uhr:

Bei Bruch der Scheibe musst du die Versicherung fragen wo repariert werden soll. Steht auch in den akb. Du kannst auch jetzt kündigen. Wird aber erst wirksam zur hauptfalligkeit. Ich würde es tun. Da bei Kündigung durch die Versicherung die Verträge teurer werden.

Wenn nach 10km die neue Scheibe reist ist das ein Garantiefall und muss bei carglass gemeldet werden. Würde bestimmt falsch eingebaut.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, die Scheibe wurde zuerst nicht erneuert, sondern repariert.

Zitat:

@sharock22 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:15:35 Uhr:

...

Und ich soll die Auswahl bei Schäden ihnen überlassen, falls nicht erhöht sich der Beitrag der SB bei Austausch von Windschutzscheiben um 250€ und bei karroserie Schäden um 500€.... Was soll denn das jetzt??? Ich versteh das nicht... was soll ich morgen bei dem Telefonat sagen?

Versicherung ist die AXA.

Lies mal, was in deinen AKB dazu steht.

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 20:36

Habe ich inzwischen schon 10 mal, und es steht da drin, bin wohl selbst schuld!! Dennoch warum hat man es mir nicht am Telefon gesagt?! Ich mein ich zahl die 250€ aber bin doch sehr enttäuscht und sauer da ich ja gefragt hab was ich machen soll. Was mir noch etwas sorgen macht ist die Sache mit dem System, das ja down war. Nicht das ich jetzt als Betrüger da steh oder Stress hab weil ich das angeblich nicht gemeldet habe.

Wenn du die AKB's liest, such doch mal die Rubrik "Kündigung im Schadensfall" - so aus der ERINNERUNG heraus, hast du dann ein Kündigungsrecht, sofort, nicht erst zur Hauptfälligkeit.

Gruß

Peter

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 20:54

G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag

Kündigung nach einem Schadenereignis

G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag

kündigen.

G.2.3.1 Die Kündigung muss uns in der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall- und Fah-

rerschutzversicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlun-

gen über die Leistung zugehen.

G.2.3.2 In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie uns innerhalb eines Monats

zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge-

lehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die

Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen

zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis

zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten

ergangenen Urteils kundigen.

G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren

Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Hab ich das richtige? Könnte ich da theoretisch mitten im Jahr die Versicherung wechseln? Hat das Konsequenzen für mich? Bezüglich der neuen Versicherung?

Soll ich das ansprechen? Oder direkt kündigen? Per email wahrscheinlich ja nicht möglich. Per Fax ja schon oder?

Sorry für die ganzen Fragen...

am 10. Juni 2015 um 21:26

Zitat:

@sharock22 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:15:35 Uhr:

Was soll denn das jetzt??? Ich versteh das nicht... was soll ich morgen bei dem Telefonat sagen?

Versicherung ist die AXA.

handelst Du eigentlich wirtschaftlich? wenn nein, die AXA - wie jeder rational denkende Mensch - schon. Du hattest zwei Schäden und noch machen Dir ein Änderungsangebot zum Vertrag (nennt man in der Branche Sanierung), dass Du annehmen kannst oder nicht. Tust Du dies nicht, flattert vermutlich der nächste Brief von AXA ein. Insofern ist der Rat die Kündigung auszusprechen richtig.

Zitat:

@sharock22 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:30:54 Uhr:

Ich bin echt etwas enttäuscht. Vorallem ich kann doch nichts gegen einen scheiben riss tun.

Ich kann ja nicht mitten im Jahr kündigen oder?

Der Versicherer aber auch nicht. Wer soll das jetzt ausbaden?

Doch kannst Du: Nach §92 VVG kannst Du per sofort kündigen oder zu einem beliebigen Datum im Zeitraum vom Tagesdatum bis zur Hauptfälligkeit des Vertrages. Du musst die Kündigung innerhalb eines Monats ausgesprochen haben.

Zitat:

@sharock22 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:36:16 Uhr:

Ich mein ich zahl die 250€ aber bin doch sehr enttäuscht und sauer da ich ja gefragt hab was ich machen soll.

Häää, was steht jetzt genau im Brief? Das Du zukünftig ein erhöhten Selbstbehalt haben sollst oder das Du den vertraglichen Weisungen nicht nachgekommen bist und daher sich der Selbstbehalt erhöht. Wenn letzeteres der Fall würde ich mal genau die Police und die AKB lesen.

gruß

phaeti

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 21:46

In dem Brief steht folgendes:

Zu der Windschutzscheibe liegen uns innerhalb kürzester Zeit zwei getrennte Rechnungen vor.

Wir bitten um Stellungnahme, ob es sich um 2 getrennte Schadenereignisse handelt.

Rechnung 88,90€

Rechnung 957,16

Mit Edding markierte stellen sind:

Schadenservice Basis. Die Werkstatt Auswahl übernimmt der Versicherer.

Überlassen sie uns schadenfall nicht die Auswahl der Werkstatt erhöht sich die

SB beim Austausch von Windschutzscheiben 250€ .

Das steht drin.

Klar kann die AXA auch nichts dafür, mir geht's ja darum warum hat es mir keiner gesagt? Als ich gefragt habe. Bzw hat man mich gefragt ob ich eine Werkstattbindung habe, nein die habe ich nicht. Und dann SB erhöhen?

am 10. Juni 2015 um 22:55

Der ganze Thread ist hochgradig überflüssig und ist nur deshalb entstanden, weil offensichtlich jemand weder seine Vertragsbedingungen lesen kann und/oder nicht mehr weiss, welchen Versicherungsumfang er abgeschlossen hat.

Irgendwann einmal schliesst man einen Versicherungsvertrag ab.

Entweder beim Berater - da wird dann der gewünschte Versicherungsschutz (z.B. Werkstattbindung ja oder nein) besprochen, oder online: Da ist man dann selbst dafür verantwortlich, was man in Bezug auf Versicherungsschutz anklickt.

Wenn man ein Kurzzeitgedächtnis hat und sich hieran nicht mehr erinnern kann, so bekommt man vom Versicherer die Vertragsbedingungen und den vereinbarten Vertragsumfang in schriftlicher Form zugeschickt.

Jetzt müsste man sich natürlich auch noch die Mühe machen, das Ganze vor dem Anruf bei der Versicherung durchzulesen.

 

Was ist denn der Axa hier vorzuwerfen?

Es wurde doch beim Telefonat ausdrücklich nach Werkstattbindung gefragt:

Zitat:

@sharock22 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:15:35 Uhr:

Ok die Frau hat mich gefragt ob ich eine Werkstattbindung habe, NEIN habe ich nicht!!!!

Den einzigen "Fehler", den ich hier seitens der Axa erkennen kann, ist der, dass seitens der Mitarbeiterin darauf vertraut wurde, dass man einen mündigen und erwachsenen Menschen am Telefon hat, auf dessen Aussage "nein, ich habe keine Werkstattbindung" man sich verlassen kann und darauf geantwortet wurde "wenn Sie keine Werkstattbindung haben, können Sie reparieren lassen, wo Sie wollen".

 

@TE: Kündige dort, weil ja immer die Anderen für die eigenen Unzulänglichkeiten verantwortlich sind.

Tue dir aber für die Zukunft selbst den Gefallen und achte darauf, welchen Umfang du beim neuen Versicherer abschliesst und lies ggf. die Vertragsunterlagen durch (auch, wennn es lästig erscheinen mag).

 

 

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