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Problem bei Rabattübertragung

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 21:43

Hallo ihr Lieben die dem Neuzugang heir Antworten,

Bei mir ist folgende Situation. Ich habe mit 16J den kleinen A Führerschein, mit 18J (im Jahr 99) den B ( Auto) und mit 19 den großen A ( Motorrad ) Führerschein erworben. Ich habe von einem Auto, dass auf mich zugelassen war, letzten November auf ein anderes Auto, dass auf mich zugelassen ist gewechselt. Gleichzeitig habe ich eine Rabatübertragung beantragt von meinem Steve Vater auf mich. Bei ihm war der letzte Wagen, der auf mich zugelassen war mit 45% bei der BBV versichert. Nun wurde ich nicht darüber aufgeklärt, dass wohl nur die letzte Erteilung des Führerscheines zur Berechnung herangezogen wird. Sie erahnen es schon, ich hatte meinen Führerschein nicht ganz ein Jahr (von Jan.08 bis Dez.08) weg.

Stand der dinge ist, die HUK hat ende Jan, bemerkt, dass das Datum im Führerschein nicht mit dem des Ersterwerb übereinstimmt und hat einen Auszug der Führerscheinstelle verlangt. Dieser wurde letzte Woche nachgereicht.

Bis Heute ist immer noch keine Rechnung mit den tatsächlichen Prozenten bei mir eingegangen..

Nun ist es doch so, dass der zu übertragende Rabatt mindestens SF4 sein muss?

Ist dass generell so, oder nur bei der HUK?

Wenn die HUK nun Sagt du hast erst seit zwei Jahren den Führerschein Können die dann hergehen und mich dennoch nur auf SF2 einstufen und der Rest der Prozente verfällt?

Wenn die HUK nun Sagt du hast den Führerschein zu kurz wir können dir gar keine Prozente anrechnen, hat mein Dad dann noch Anspruch auf seinen Rabatt, wenn er ein Fahrzeug zulassen würde, also wenn gar keine Übertragung stattgefunden hat?

Ist es nicht möglich die Rabattübertragung zu stoppen und mein Dad weiterhin als Versicherungsnehmer einzutragen?

Wenn Ja ganz wichtig, was ist zu Tun? an wen soll ich mich wenden? es gibt ja antscheinend keine angaschierte HUK berater.

Besteht die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen, wenn der Rabatt nicht wie erwartet übertragen wird? Oder muss ich wirklich sogar über 500€ im halben Jahr mehr Vers.Prämie einfach so hinnehmen?

 

Für eure wertvolle Zeit, die ihr für mich opfern bedanke ich mich recht herzlich.

 

MFG

1991erSupra

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9 Antworten
am 19. Februar 2011 um 22:39

Andere Versicherer machen dass anders, ich hatte erst kürzlich einen solchen Fall. Schade, dass Du zur falschen Versicherung gegangen bist. Ein Makler hätte sich mit dem Problem erst auseinandergesetzt und gelöst (sofern dies möglich ist). Jedenfalls wärst Du vorher schon informiert gewesen was Sache ist. Meine Schwester arbeitet bei der HUK, ich kann die ja mal fragen was es an Möglichkeiten gibt.

am 21. Februar 2011 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von 1991erSupra

Hallo ihr Lieben die dem Neuzugang heir Antworten,

Bei mir ist folgende Situation. Ich habe mit 16J den kleinen A Führerschein, mit 18J (im Jahr 99) den B ( Auto) und mit 19 den großen A ( Motorrad ) Führerschein erworben. Ich habe von einem Auto, dass auf mich zugelassen war, letzten November auf ein anderes Auto, dass auf mich zugelassen ist gewechselt. Gleichzeitig habe ich eine Rabatübertragung beantragt von meinem Steve Vater auf mich. Bei ihm war der letzte Wagen, der auf mich zugelassen war mit 45% bei der BBV versichert. Nun wurde ich nicht darüber aufgeklärt, dass wohl nur die letzte Erteilung des Führerscheines zur Berechnung herangezogen wird. Sie erahnen es schon, ich hatte meinen Führerschein nicht ganz ein Jahr (von Jan.08 bis Dez.08) weg.

Stand der dinge ist, die HUK hat ende Jan, bemerkt, dass das Datum im Führerschein nicht mit dem des Ersterwerb übereinstimmt und hat einen Auszug der Führerscheinstelle verlangt. Dieser wurde letzte Woche nachgereicht.

Bis Heute ist immer noch keine Rechnung mit den tatsächlichen Prozenten bei mir eingegangen..

Nun ist es doch so, dass der zu übertragende Rabatt mindestens SF4 sein muss?

Ist dass generell so, oder nur bei der HUK?

Wenn die HUK nun Sagt du hast erst seit zwei Jahren den Führerschein Können die dann hergehen und mich dennoch nur auf SF2 einstufen und der Rest der Prozente verfällt?

Wenn die HUK nun Sagt du hast den Führerschein zu kurz wir können dir gar keine Prozente anrechnen, hat mein Dad dann noch Anspruch auf seinen Rabatt, wenn er ein Fahrzeug zulassen würde, also wenn gar keine Übertragung stattgefunden hat?

Ist es nicht möglich die Rabattübertragung zu stoppen und mein Dad weiterhin als Versicherungsnehmer einzutragen?

Wenn Ja ganz wichtig, was ist zu Tun? an wen soll ich mich wenden? es gibt ja antscheinend keine angaschierte HUK berater.

Besteht die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen, wenn der Rabatt nicht wie erwartet übertragen wird? Oder muss ich wirklich sogar über 500€ im halben Jahr mehr Vers.Prämie einfach so hinnehmen?

 

Für eure wertvolle Zeit, die ihr für mich opfern bedanke ich mich recht herzlich.

 

MFG

1991erSupra

Es ist ja wirklich sonst nicht meine Art mich über kreative Rechtschreibung zu mokieren, aber angesichts deines "angaschierten" HUK-Beraters lag ich jetzt doch für ein paar Minuten nach Atem ringend unter dem Tisch.

Vielen Dank für den fröhlichen Wochenbeginn. :)

Eigentlich ist es mit der Rabattübertragung gar nicht so schwer. Du kannst von Deinem Vater max. die Prozente übernehmen, die Du selbst erfahren hast.

Wenn Dein Vater 20 Jahre unfallfrei gefahren ist und Du erst seit einem Jahr den Führerschein hast kannst Du max. 1 Jahr übertragen bekommen.

Wie lange hast Du schon einen Führerschein? Es gibt seit Jahren eine "Unterbrecherregelung", dass Du bei Nichtnutzung eines Fahrzeugs nicht für neu hinzukommende unfallfreie Jahr zurückgestuft wirst.

Ausnahme ist Verlust des Führerscheins aufgrund einer Alkoholfahrt. Vielleicht hat sich dies zwischenzeitlich schon wieder geändert und andere User wissen mehr darüber.

Wie Du schreibst, hast Du der HUK bereits einen Auszug von der Führerscheinstelle vorgelegt. Die Schnellsten sind die bei der HUK nicht und wahrscheinlich ist der Vorgsang nur in der normalen Bearbeitung. Ruf doch einfach mal dort an ob sie es nicht vorziehen können.

am 6. März 2011 um 11:38

Zitat:

 

Ausnahme ist Verlust des Führerscheins aufgrund einer Alkoholfahrt. Vielleicht hat sich dies zwischenzeitlich schon wieder geändert und andere User wissen mehr darüber.

Nö das stimmt so nicht ganz.

Mein Schwager war seinen Schein auch los, weil er unter Alkohol gefahren ist, seinen Wagen hat er nicht abgemeldet , seine SF Klasse stieg trotzdem bzw. in % gerechnet fiel er weiter runter.

Gruß

mola Ceed

Steve Vater ? ^^

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Steve Vater ? ^^

??????????? :confused: :confused: :confused:

Warst wohl zu lange auf Faschings-Tour :D :eek:

NEin, ist zwar OT, aber lese mal oben. Er wollte die % von seinem Steve Vater übertragen lassen ^^

Zitat:

Original geschrieben von mola Ceed

Zitat:

 

Ausnahme ist Verlust des Führerscheins aufgrund einer Alkoholfahrt. Vielleicht hat sich dies zwischenzeitlich schon wieder geändert und andere User wissen mehr darüber.

Nö das stimmt so nicht ganz.

Mein Schwager war seinen Schein auch los, weil er unter Alkohol gefahren ist, seinen Wagen hat er nicht abgemeldet , seine SF Klasse stieg trotzdem bzw. in % gerechnet fiel er weiter runter.

Gruß

mola Ceed

Wenn er's Fahrzeug nicht abmeldet, wird er ganz normal weitergestuft.

Das Thema des Führerscheinerwerbs ist ja nur interessant bei SF- Übertragungen bzw. Neuversicherungen.

Hallo,

habe gerade auf der Basis meines Problems mit der HUG Versicherung diesen Blockbeitrag gefunden und würde gerne meine leider sehr negativen erlebnisse mit der HUG Versicherung mitteilen, die ich immer noch nicht lösen konnte....kurz erläutert:

Wechsel von einem Golf 5 auf einen Caddy Maxy Kasten / LKW da 1000 KG Zuladung mgl.

HUG Versicherung hatte im Wechsel von der WGV ( bei der bin ich schon 20 Jahre mit allen Fahrzeugen versichert war )meinen Caddy per Vers. vertr. in Esslingen als neue Versicherung HUG als neuen Vers. beauftragt.

Der Schadensfreiheitsrabatt ist bei Stufe 11 ( glaub das sind 35 %), die ich gerne auf das neue Fahrzeug mitnehmen wollte.

Gleich vorab, damit das kalr ist. ich bin nicht auf den Caddy umgestiegen, weil ich Menschen oder gewerbliche Lasten transportieren will, lediglich mein Gartenstück und die zu transportierenden Lasten ( Steine ect. wollte ich ni dem großen Laderaum unterbringen...zum Kurzcampen kann man auch drin pennen)

Der Vertreter hatte alle erforderlcihen Daten ( Kto BLZ alte Versicherungsdaten eben alles, was für eine neue Versicherung notwendig sit bekommen und ich hatte mich drauf verlassen, die Sache geht so weit in Ordnung... dachte ich!!!)

Bin dann froh in den Urlaub (Tascana - 3 Wochen). Während dessen haben sich die Versicherung überlegt, den Schadensfreiheitsrabatt zu ignorieren, das sind dann bei voller Versicherungprozente mal schlappe 2400-. ( Vollkasko-versteht sich), dich nicht im Leben so akzeptiert habe, nur weil der PKW Satus zum LKW Status gewechselt hat, und...das Fahrzeug wird vorwiegend Privat genutzt, ist mittlerweile bei der AXA ( Alles bestens, dank Fohrer & Fahrer in Stuttgart - für gesamtsummer 740.- im Jahr Vollkasko)

Die HUG hat mich während meines Urlaubs einfach mal, weil Sie das mit der Einzugsermächtigung nihct gerafft haben aus der Versihcung rausgeschmißen, ist doch schön, so in Italien ohne Versicherungsschutz....wollen wir alle haben???

Nunmehr hatte die HUG bereits, trotz mehrfacher tel. bzw. schriftlicher Klärungsversuche keine Lust ( sehr unhöfliche und inkompetente, oder auch unflexibel Mitarbeiter - wie kann man so ein Unternehmen über Wasser halten???) erklärt, Sie haben die Sache an eine INKASSO Gesellschaft gegeben und können die Sache nicht weiter behandeln, sehr sture Verfahren, die das Problem künstlich hochpumpen und nihct klären!!!

Nunmehr hatte ich alle die erforderlichen Unterlagen über die Inkassogesellschaft immer wieder zugeschickt und auch eine höherer Verrechnung in angemessener Weise ( ich sag nur für 2,5 Mnate 750 Euro berappen ist eine blanke Unverschämmtheit - blanke Abzocke!

Ich bin am Ende, nach dem ich jetzt von der inkassogesellschaft mitgeteilt habe, dass sich die HUG nicht bereit erklärt eine akzeptable Lösung zu realisieren und die Sache letztendlich vor Gericht gehen würde und ich doch einen Rechtsanwalt konsultieren sollte, der dann auch nich mal 300 oder nehr Euro für sein Tun haben will....kann das wahr sein oder sind irgendwelche Menschen auf diesem Planeten, dich ich um Rat fragen kann. Aussenstände sid immer noch existent, doch wie weit reichen noch meine Nerven um die Zahlung ncht einfach doch zu leisten - dann hätte cih Ruhe und kann nur zusehen, dass ich jedem aus dieser Verkorksten Situation erkläre, er solle die zusammenarbeit mit der HUG doch bitte tunlcihst unterlassen, kleiner trost, doch mal sehen, wie das noch laufen wird....

vielen Dank für euer Mitleid und euren Rat, Danke

steinwinter250

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