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Problem bei Zulassung

Themenstarteram 12. April 2009 um 20:58

Liebes Forum,

gerade habe ich mir meinen Traum vom 300CE erfüllt, doch nun trübt leider folgendes Problem die Freude:

Letzten Donnerstag war ich auf der Zulassungsstelle in Mayen (RLP) und wollte das gute Stück anmelden. Der Wagen ist seit etwa zehn Monaten abgemeldet, bekam in der letzten Märzwoche neu TÜV und ASU.

Beim Kauf erhielt ich nur den Brief, keine weiteren Papiere. Alles andere war nicht auffindbar, der letzte Halter ist vetstorben.

Der Wagen hatte noch keine neuen Papiere (Zulassungabescheinigung Teil I und II).

Nun sagte mir die Tante von der Zulassungsstelle, sie könne mir das Fahrzeug nicht zulassen, weil der Fahrzeugschein fehlt.

Das Problem:

Der Wagen war zuletzt in Hamburg zugelassen und ich wohne 530 km entfernt.

Was kann man da machen?

Im voraus herzlichen Dank!

Der verzweifelte Coupé-Fahrer. :-)

Beste Antwort im Thema

... Da müssen die "netten" Mitbürger in der Zulassungsstelle halt mal den Mund aufmachen und sagen was zu tun ist. Immer nur die Information "geht nicht" ist ja wohl das Letzte. Hab aber von unseren Verwaltungsbeamten nichts anderes erwartet. Die sitzen auf dem hohen Roß und wenn sie halt gerade zu faul sind in Hamburg anzurufen oder zu faxen, dann geht's halt nicht. Wenn wir keine Autos zulassen und abmelden würden, hätten die keinen Job und dann so eine Abfertigung, Frecheit ! 

Gehn tut's immer, kann ja nicht jeder sein Auto verschrotten nur weil der Schein oder die Abmeldebescheinigung verschütt gegangen sind, das kommt täglich öfter vor bei zig Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.

Also mal mit dem Chef reden im Amt und gleich darauf hinweisen, dass es seinen Mitarbeitern gut stünde, wenn sie mit Auskünften nicht so sparsam währen.   

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Wenn der Wagen abgemeldet wird, gabs früher 'ne Abmeldebescheinigung, heute nicht mehr. Jetzt wird der Fahrzeugschein wahrscheinlich entwertet und verbleibt beim Brief?! Sollte der Schein also weg sein, brauchst du eine schriftliche Verlusterklärung vom Verkäufer, bzw. der letzten im Brief eingetragenen Person. Mit dieser Verlusterklärung sollte die Anmeldung möglich sein...du bekommst ja Zulassungsbescheinigung I u. II sowieso neu.

EDIT: Mist, hab überlesen, dass der letzte Halter tot ist. Wer hat dir das Auto denn verkauft? Ein Händler?

kenne mich mit sowas nicht wirklich aus.Ich würde aber versuchen bei der Polizei oder dem KBA eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.Was anderes würde mir nicht einfallen,da der letzte Halter ja bereits verstorben ist.Wünsche dir viel Glück und hoffe es klappt alles ohne zu große Umwege.Kannst ja mal berichten.MfG w124driver

Sicherlich kann man im Brief erkennen, wo das Auto abgemeldet wurde.

Dort würde ich nachfragen, ob eine Kopie der erforderlichen Bescheinigung erhältlich ist.

Habe gerade nochmal über das Problem nachgedacht: du solltest nochmal bei der Person anrufen, welche dir das Auto verkauft hat. Frage die Person über den Verbleib des Fahrzeugscheins, inzwischen bin ich ziemlich sicher, dass der entwertete Fahrzeugschein als Abmeldebescheinigung dient. Wenn dir die Person nicht weiterhelfen kann, ruf nochmal bei deinem StVA an, schilder denen dein Problem, insbesondere, dass der letzte Halter tot ist und lasse dir von denen genau erklären, was du machen kannst, um das Auto anmelden zu dürfen. Analog dazu rufst du am besten auch noch bei dem StVA an, bei dem das Fahrzeug abgemeldet wurde und fragst, ob die dir nicht eine Bestätigung, dass der Wagen tatsächlich dort abgemeldet wurde, zusenden können. Mehr fällt mir dazu leider auch nicht ein...

Themenstarteram 12. April 2009 um 21:38

Der Wagen wurde von einer Privatperson vom letzten Halter (bzw. dessen Witwe) erworben und an mich weiterverkauft. Nehme an der betreibt nebenbei ein wenig Handel mit Autos, hat es aber nicht als Gewerbe angemeldet.

Themenstarteram 12. April 2009 um 21:44

Danke Euch für Eure Mühe.

Werde am Dienstag gleich mal in Hamburg anrufen und nachfragen.

Hoffe dass ich da nicht persönlich hin muss.

Das ist echt dumm gelaufen.

Im Brief ist die Abmeldung bzw. Stillegung ja quittiert. Und trotzdem wollen die den alten Schein. Bürokratie halt...

Zitat:

Original geschrieben von thomschs

Der Wagen wurde von einer Privatperson vom letzten Halter (bzw. dessen Witwe) erworben und an mich weiterverkauft. Nehme an der betreibt nebenbei ein wenig Handel mit Autos, hat es aber nicht als Gewerbe angemeldet.

Der letzte Besitzer muss doch diese Unterlagen haben, also hilft nur dort nachfragen.

Wenn alle Stricke reißen, würde ich auf Rücknahme der Autos bestehen.

Notfalls mit Rechtsanwalt.

Möglicherweise ist sagar was faul an dem Verkauf.

@ TS

evtl. hilt die Info,

das die Bescheinigung/Kopie der Abmeldung automatisch zur Versicherung und natürlich zum Finanzamt geht.

Hinterbliebene des Halters können Dir wegen der Versicherung sicher helfen

und das zuständige Finanzamt in meinem Dorf dürfte am Gorch-Fock-Wall 11

in 20355 Hamburg unter 040 42843-60 erreichbar sein.

Glück auf ;)

Zitat:

Möglicherweise ist sagar was faul an dem Verkauf.

Naja, da würde ich den Teufel nicht gleich an die Wand malen. Würde der Brief fehlen, wäre das schon ein anderes Kaliber, aber der Schein kann tatsächlich mal verschütt gehen...vielleicht wusste die Person, die den Wagen abgemeldet hat gar nicht, dass der entwertete Schein als Abmeldebescheinigung gilt und hat ihn prompt entsorgt.

Ansonsten hat FabJo aber recht, den Verkäufer solltest du da auch nochmal in die Pflicht nehmen. Drücke dir die Daumen, dass das mit Anmelden noch irgendwie klappt!

am 12. April 2009 um 22:02

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wurde nicht damals bei der Abmeldung eines Kfz. der Schein einbehalten, und man bekam so eine grüne oder rosa Abmeldebestätigung?

Dann müßte man doch mit dem alten Brief den Wagen zulassen können, der alte Brief wird entwertet und man bekommt dann

Teil I und II der neuen Formulare.

Wenn der Wagen noch keine neuen Zul.papiere hatte, kann der Schein nicht da sein, der wurde eingezogen.

Bitte um Nachsicht, falls ich hier einen Denkfehler drin habe ;)

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von matt13

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wurde nicht damals bei der Abmeldung eines Kfz. der Schein einbehalten, und man bekam so eine grüne oder rosa Abmeldebestätigung?

Dann müßte man doch mit dem alten Brief den Wagen zulassen können, der alte Brief wird entwertet und man bekommt dann

Teil I und II der neuen Formulare.

Wenn der Wagen noch keine neuen Zul.papiere hatte, kann der Schein nicht da sein, der wurde eingezogen.

Bitte um Nachsicht, falls ich hier einen Denkfehler drin habe ;)

mfg. Matt

Bei den Fahrzeugen, die nach dem Wegfall der Abmeldebescheinigungen abgemeldet wurden, aber noch die alten Papiere hatten, wird man wohl hilfsweise den Fahrzeugschein entwertet haben. Der alte Brief alleine reicht ja zum Wiederanmelden leider nicht...dafür braucht man im bürokratischen Deutschland auch noch den Fahrzeugschein...auch wenn die Abmeldung im Brief vermerkt sein dürfte.

Bei einer Abmeldung wird der Fahrzeugschein eingezogen, den Fahrzeugbrief bekommt der Besitzer zurück.

Dazu bekommt man die Abmeldebescheinigung.

Ohne Fahzeugbrief und Abmeldebescheinigung ist eine Wiederzulassung nicht möglich.

Themenstarteram 12. April 2009 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Bei einer Abmeldung wird der Fahrzeugschein eingezogen, den Fahrzeugbrief bekommt der Besitzer zurück.

Dazu bekommt man die Abmeldebescheinigung.

Ohne Fahzeugbrief und Abmeldebescheinigung ist eine Wiederzulassung nicht möglich.

Ja, genau das ist ja das Problem...

Derjenige, der diese Bescheinigung bekommen hat, ist verstorben.

Es muss doch für einen solchen Fall eine Lösung geben? Kann ja nicht sein dass ich den Wagen nun verschrotten muss... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Bei einer Abmeldung wird der Fahrzeugschein eingezogen, den Fahrzeugbrief bekommt der Besitzer zurück.

Dazu bekommt man die Abmeldebescheinigung.

Ohne Fahzeugbrief und Abmeldebescheinigung ist eine Wiederzulassung nicht möglich.

Es gibt doch aber gar keine Abmeldebescheinigungen mehr.

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