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Problem beim Eintragen der Felge wegen Stabilisator

Opel Astra F
Themenstarteram 8. Januar 2008 um 21:50

Hallo alle zusammen

wollte heute meine Felgen mit der Bereifung 215 -40 / R 16 eintragen lassen, leider gabs da ein Problem

der Typ vom Tüv meinte ich müsste hinten einen Stabilisator nachrüsten um die Felgen eingetragen zu bekommen

weil diese in dem Tüv Gutachten stehen würde. Er selbst wusste auch nicht so recht warum und konnte dem auch keinen sinn geben aber so könne er die Felgen nicht eintragen.

Was ist mit diesem Stabilisator gemeint?? Kann mann das überhaupt HINTEN nachrüsten was würde mich das kosten, oder gibt es andere möglichkeiten??

Danke euch im vorraus.

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18 Antworten

meines wissens hatte nur der gsi 16v (150 ps) nen hinterachsstabi... steht deine motorvariante mit im gutachten?

was sind das für felgen? kann man das gutachten mal sehen wo das steht?!?

am 8. Januar 2008 um 21:59

Der 16V hatte den großen soweit ich weiß, in gut Ausgestatteten Modellen wie CD usw war glaub en kleiner verbaut, aber weiß ich nich 100 Pro

bei meinem c16nz mit cd ausstattung ist ab werk ein zweiter hinterachsstabi verbaut. im gegensatz zum ersten (den alle astras haben) ist dieser nicht IN der achse sondern außen gegengeschraubt.

ob der beim gsi16 größer ist weiss ich nicht.

@asunny:

 

Was für ne Dimesion haben die Felgen (ET)?

Kann es sein,dass der TÜV eher was wegen der Achsfestigkeit haben wollte?

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 22:37

@ KamikazeAstraF

die Felgen haben ET 45

Es ist ein Astra F-CC Baujahr 10/1997 1.6er Motor und 75 PS

Hm...dann kann ichs mir leider auch ned erklären :(

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 18:28

Im Gutachten also zu den Aufladen die erfüllt werden müssen steht

33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren

eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu

berücksichtigen.

Kann ich bei dem Astra sowas nachträglich einbauen lassen?? Kosten??

In Anhang habe ich das Gutachten hochgeladen.

Zitat:

Original geschrieben von Asunny

33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren

eingebaut werden.

hast du schon serienmäßig würde ich behaupten... in der hinterachse...

dann habe ich eine gute Nachricht für dich.

Der Astra hat bereits serienmäßig einen Stabilisator an der Hinterachse, nur ist er nicht sofort zu sehen da er sich IN der Achse befindet. Kann man aber gut erkennen wenn man den Wagen hochbockt und seitlich auf das Ende der Achse blickt, ggf. das Rad abnehmen.

Wenn man das Auto nicht kennt kommt man eigentlich kaum drauf.

Zwar gibt es wie bereits erwähnt noch einen Zusatzstabi aber der ist halt Zusatz zum ersten serienmäßig verbauten!

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 19:00

vielen dank für die schnellen Antworten.

das ist ja cool das da schon eins eingebaut ist.

Der Typ vom TÜV konnte den leider nicht sehen :-( der meinte da wäre keins verbaut :-)

Dann werde ich mein Glück Morgen noch einmal versuchen und den TYP auf den Stabi der eingebaut ist aufmerksam machen , und werde hier dann schreiben ob ich glück hatte oder nicht.

Die HA ist wie ein U-Profil... Wenn du von der richtigen Seite reinschaust, siehst du eine "Stange"... Das ist dann der Stabi...

am 9. Januar 2008 um 19:09

außerdem wo steht bitte hinter den F Astras al Auflage die 33 J, nirgends, also ist das für dich nicht relevant

Haste es erste mal beim Tüff Geld bezahlt?? Wenn ja würd ich da hinfahrn, dem Prüfer das Gutachten vor die Matte klatschen dass er seine Rotzaugen mal aufbekommt und verlangen dass das ganze kostenlos durchgeführt wird, andernfalls über ihn beschweren

Komisch ich habe auch 215 40 Z R16 bei mir eingetragen bekommen ohne was zu ändern ich hab eine 1.6er bj 93 Caravan...

das interessiert mich jetzt mal ???

am 9. Januar 2008 um 19:16

wie esacht, der halbgott in Grau hatte wohl noch nicht ausgeschlafen, absoluter Quark mit der Stabiauflage,

@ TE wie gesagt laut dem Gutachten deiner Felgen ist beim Astra die Auflage nicht Relevant, deshalb, wenn schon was bezhalt, Geld zurückfordern wegen fehlenden Lesewillens des Prüfers :D

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