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Problem: Fahrradträger für 4 Fahrräder >> nur 3 ab dem Facelift für die AHK zugelassen!
Nabend.
Wer hat mittlerweile ähnliche Probleme (max. nur 3 Fahrräder) seit der Überarbeitung des C-Max Grand mit Fahrradträgern für die Anhängerkupplung festgestellt bzw. wer hat Lösungen gefunden? Es kann doch nicht sein, das VW und Co. keine Beschränkungen haben und Ford diese mit dem Facelift sogar in der Preisliste angeben? Wo bleibt da bei einem Familienauto die Familientauglichkeit? Vorher ging es ja scheinbar auch. (
MfG
Beste Antwort im Thema
Sehe ich auch so. Die Stützlast bei meinem GMC liegt bei 75 kg. Der Träger (Thule Euroway G2 922 für drei Fahrräder) wiegt etwa 20 kg und hat 51 kg Zuladung - zusammen also 71 kg: passt. Mein Trekkingrad wiegt 13,3 kg, das meiner Frau ca. 15 kg und das unserer Tochter ca. 10 kg. Macht 38,30 kg. bleiben 12,70 kg übrig. Das Laufrad unseres Kleinen fährt noch im Kofferraum, aber wenn wir alle mal mit richtigen Rädern unterwegs sein werden, dann wird auch der Thule EuroClassic G6 929 mit Erweiterung auf 4 Fahrräder kommen. Der wiegt 20,7 kg + 2 kg für die Erweiterung= 22,7 kg, heißt 52,3 kg Zuladung übrig (bei Berücksichtigung der 75 kg Stützlast, der Träger selbst kann bis zu 60 kg beladen werden). Da unsere Fahrräder 38,3 kg zusammen wiegen, bleiben noch 14 kg übrig. Da passt sogar noch ein Erwachsenenrad mit drauf.
Wenn die Stützlast nicht überschritten wird, dann passt das. Alles andere dürfte Quatsch sein. Ich glaube nämlich nicht, dass die AHK so klug ist und weiß, dass da gar kein Hänger dran ist, sondern ein Fahrradträger
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41 Antworten
Verstehe ich das richtig, das seit dem FL nur Fahrradträger mit max. 3 Räder zugelassen sind? Was ist der Grund? Bestimmt Ford das?
Was ist denn jetzt beim FL anders als beim Vorgänger?
Hallo,
auf die AHK kannst du bis zur zulässigen Stützlast alles draufhängen. Ob das nun Fahrräder sind oder ein Koffer oder eine Kiste.........
Gruß
c-maxvec
Sehe ich auch so. Die Stützlast bei meinem GMC liegt bei 75 kg. Der Träger (Thule Euroway G2 922 für drei Fahrräder) wiegt etwa 20 kg und hat 51 kg Zuladung - zusammen also 71 kg: passt. Mein Trekkingrad wiegt 13,3 kg, das meiner Frau ca. 15 kg und das unserer Tochter ca. 10 kg. Macht 38,30 kg. bleiben 12,70 kg übrig. Das Laufrad unseres Kleinen fährt noch im Kofferraum, aber wenn wir alle mal mit richtigen Rädern unterwegs sein werden, dann wird auch der Thule EuroClassic G6 929 mit Erweiterung auf 4 Fahrräder kommen. Der wiegt 20,7 kg + 2 kg für die Erweiterung= 22,7 kg, heißt 52,3 kg Zuladung übrig (bei Berücksichtigung der 75 kg Stützlast, der Träger selbst kann bis zu 60 kg beladen werden). Da unsere Fahrräder 38,3 kg zusammen wiegen, bleiben noch 14 kg übrig. Da passt sogar noch ein Erwachsenenrad mit drauf.
Wenn die Stützlast nicht überschritten wird, dann passt das. Alles andere dürfte Quatsch sein. Ich glaube nämlich nicht, dass die AHK so klug ist und weiß, dass da gar kein Hänger dran ist, sondern ein Fahrradträger
Hm, es macht m. E. schon einen Unterschied, ob die Stützlast z. B. mit Hänger senkrecht von oben auf den Kugelkopf drückt, oder ob beim ausladenden Fahrradträger noch zusätzlich ein Hebelmoment mit einwirkt. Fahrdynamisch wirkt sich eine Verlängerung des Hebelarms auf jeden Fall aus. Man stelle sich eine Balkenschaukel vor. Freier Drehpunkt ist dort die Balkenauflage in der Mitte. Beim Auto wäre der freie Drehpunkt die Hinterachse. Jedes Gewicht hinterhalb der Hinterachse entlastet die Vorderachse und erhöht die Belastung der Hinterachse. Beispiel: Ich packe hinten 60 kg drauf, entlaste dadurch die Vorderachse um 10 kg (bei angenommem Verhältnis vordere zu hintere Hebellänge von 6:1). Die hintere Achslast erhöht sich damit um 60 + 10 kg = 70 kg, die Achslastdifferenz erhöht sich um 80 kg). Die Verteilung des gesamten Gewichts wandert also von der Vorderachse zur Hinterachse. Dieser Effekt wird immer stärker, je mehr Gewicht ich dem hinteren Hebelarm auflade und je weiter hinten ich es auflade. Auch bei der Schaukel hebt der Leichtere den Schwereren irgendwann nach oben, er muss nur entsprechend weiter vom Drehpunkt entfernt sitzen, als der andere.
Dasselbe Prinzip wirkt dann natürlich auch beim Kurvenfahren. Je mehr Gewicht sich anteilig nach hinten verlagert (also je schwerer und/oder je weiter hinterhalb der Hinterachse die Fahrradlast anliegt, umso mehr erhöht sich die auf das Heck einwirkende Fliehkraft). Die Gesamte Gewichtsbalance des Autos wird also umso mehr gestört, und das vertikal wie horizontal, je schwerer und ausladender der Fahrradträger wird.
Aber dennoch: Wenn das für den alten Max kein Problem war, sollte es auch für den neuen keines sein, sofern sich technisch nichts Relevantes verändert hat.
Wenn man als (theoretischen) Drehpunkt jetzt den Kugelkopf oder seine Verschraubung am Chassis nimmt, wird klar, dass auch dort höhere Belastungen anliegen, je länger der Hebelarm wird. Man braucht sich dafür nur vorstellen, was sich leichter anfühlt: Ein Koffer am Körper getragen, oder am waagrecht ausgestreckten Arm.
Prinzipiell muss ich Boosterhase schon recht geben.
Hier wird wieder deutlich, dass Masse nicht gleich Kraft ist! Physik, die man immer mal wieder in Erinnerung rufen muss.
Die zulässige Stützlast durch Anhänger (übrigens wären hier 750N, nicht 75kg richtig) definiert sich eben doch anders (Deichsel- und Achsgeometrie) als die Massenkräfte aus Fahrrädern, resultierend aus Gewichtskraft (m*g) sowie den Beschleunigungskräften aus Federstößen und Kurvenkräften.
ABER:
50kg Masse aus 4 klassischen Fahrrädern oder 50kg aus 2 E-Bikes sind lasttechnisch das Gleiche!
Man muss halt drauf achten, dass der Überhang nicht allzu groß wird, und damit die Hebel zu lang. Das bedingt evtl. ein (zu?) enges Stehen der 4 Räder und macht aus dieser Sicht für die Räder ein Beschädigungsrisiko. Das gilt aber natürlich für alle Fahrzeuge aller Hersteller. Da macht Ford keine Ausnahme, ist nur vielleicht etwas vorsichtiger und genauer in den Aussagen.
Aus der Praxis kann ich berichten, dass 14kg Träger + 44kg von 2 E-Bikes am kompakten C-MAX fahrdynamisch kein Problem darstellen und fast nicht zu merken sind. Jedenfalls um Welten weniger, als wenn ich die Fuhre aufs Dach stellen würde, was ja sogar auch erlaubt wäre.
monegasse
Willkommen im Club! Schaut euch einmal die Threats im KUGA Forum seit Mitte 2013 herzu an.
Habe selbst mit Auto Bild den Kampf verloren. Einzig eine neue Kupplung vom Ford Händler blieb als Lösung.
Canonball
Zitat:
@Canonball schrieb am 11. April 2016 um 22:47:32 Uhr:
Willkommen im Club! Schaut euch einmal die Threats im KUGA Forum seit Mitte 2013 herzu an.
Habe selbst mit Auto Bild den Kampf verloren. Einzig eine neue Kupplung vom Ford Händler blieb als Lösung.
Canonball
Kannst Du das bitte näher ausführen? (Konkreten Link und welchen Kampf mit Autobild?)
Ich habe nur DAS gefunden, eine Aussage von Bosal, wo mir nicht klar ist, welche Relevanz diese hat. Bosal ist m.W.n nicht der Standard Lieferant. Demnach dürften keine E-Bikes transportiert werden, da diese (fast) alle schwerer als 17kg sind. Das kann so nicht stimmen, auch Ford macht dazu andere Aussagen!
monegasse
Ich habe in dem Kuga-Forum ein wenig herumgstöbert und das Thema gefunden. Irgendwie sieht es so aus, als dürfte man mit der Bosal-Kupplung nur zwei Fahrräder mitnehmen, "weil die Hebelkräfte ungünstig sind". Will also heißen: die Kupplung hält das an sich aus, der Träger hält das an sich aus, aber Ford hat bei der Befestigung der Kupplung am Auto Mist gebaut. Was? Bei einem SUV? Da fährt man mit einem bulligen riesen Schrank auf großen Rädern duch die Gegend und darf nur zwei mickrige Fahrräder hinten drauf machen, sonst fällt die Befestigung der AHK auseinander? Ich hatte in meinem alten Focus eine Westfalia Kupplung (fester Kugelkopf) mit einem Jäger-Elektrosatz selbst eingebaut. In meiner Einfahrt. Das hat zwei Stunden gedauert und sie hat immer bombenfest gehalten. Einige Jahre lang hat sie mehrere Hundert Kilometer mit drei Fahrrädern am Hintern absolviert. Ohne Zwischenfälle und Probleme. Vier Fahrräder wären auch gegangen. Jetzt habe ich an meinem GCM die schwenkbare AHK, zum Glück auch von Westfalia. In der Bedienungsanleitung ist nichts über zwei, drei, vier oder fünf Fahrräder enthalten. Warum auch? Es ist doch eigentlich selbstverständlich, dass eine AHK zumindest auch die gängigen Sachen, wie einen Anhänger, Pferdetrailer oder einen Fahrradträger halten muss. Wozu brauche ich sie dann sonst? Wenn es tatsächlich so ist und die Konstruktion wirklich so bescheiden sein soll, dann ist das richtig lächerlich.
Wenn die vorgeschriebenen Höchstwerte stimmen, muss es gewährleistet sein, dass die AHK hält. Ob das Ganze jetzt mit der Kick-Funktion zum Öffnen der Heckklappe etwas zu tun hat (das würde auch die Änderung bei dem Max nach dem Facelift erklären), oder nicht, spielt keine Rolle. Die AHK mus halten, wenn man sie anbietet. Und der Fahrer darf nicht mit dem ständigen Gefühl fahren, dass gleich etwas abbrechen könnte. Sonst kann man auch das nämlich ganz sparen.
Aber vielleicht kommen bald Sachen bei neuen Modellen, wie Scheibenwischer, welche nur bei drei bis fünft Tropfen auf Quadratzentimeter funktionieren, ansonsten bleiben sie stehen, oder Ähnliches. Man darf gespannt sein.
Da mag Boosterhase recht haben, daß es ein Unterschied ist zwischen von oben drückenden Anhängerstützlast und der ausladenden eines Fahrradträgers.
Allerdings kommt beim Anhänger noch eine Belastung für den Kugelkopf hinzu, die gezogene Last. Und da wird die Belastung weitaus größer sein als von einem max. 75kg schweren Träger mit Fahrrädern.
So,was heißt das jetzt alles? Kann ich mit meinem GCM ( Bj. (02/16) mit Handelsüblichen Fahrradträger 4 Räder transportieren oder nicht?
Normal ja. Solange Du nicht über die max Stützlast kommst. Red doch mal mit Deinem Freundlichen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, betrifft die Einschränkung bisher Bosal-Kupplungen. Zumindest soll sie in deren Anleitung bildlich dargestellt sein. Ich habe eine umklappbare Westfalia (vom Werk, kein Nachrüstteil) und da steht nichts derartiges drin. Mein GCM ist aber auch von 2012, daher kann ich nur aus meiner Sicht berichten. Schaue doch am besten in die Papiere Deiner Kupplung, dann weißt Du mehr. Wenn diese Einschränkung auch bei Dir zu finden ist, wird Dir kein FFH dieser Welt Unbedenklichkeit bei Abweichungen bescheinigen, weil er im Falle des Falles seinen Kopf daführ hinhalte müsste. Und das Auto hat er Dir schon verkauft, warum sollte er also ein solches Risiko eingehen? Vielleicht kann am Ende eine Vorführung beim TÜV helfen? Ich weiß es nicht.
Welche Papiere der Kupplung? Es gibt nur die Betriebsanleitung vom gesamten Auto. Gucke später mal nach ,ob da was drinsteht.
Wenn ich das bisher richtig sehe betrifft das nur die Bosal Kupplung, da kann man dann Ford auch keinen Vorwurf machen, da Ford Westfalia verbaut. Das Problem liegt dann wohl in der Konstruktion der Bosal Kupplung.
Wie gesagt ich habe in meinem FL-Kompakten mit werkseitig verbauter Kupplung keine der o.g. Einschränkungen irgendwo dokumentiert gefunden. Weder bei der Kupplungsanleitung noch bei der (Übler) Trägeranleitung. Ich habe nur einen Träger für 2 Räder, der aber explizit für E-Bikes und damit höhere Lasten empfohlen wird. Bei Übler kann man die Anleitungen als pdf downloaden, vielleicht steht da bei den 4fach Trägern was dazu.
@Moldi78 Es gibt zur werkseitig verbauten Kupplung eine eigene Dokumentation! Sollte im Handschuhfach mit dem Schlüssel zum Abklappen liegen.
monegasse