1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Problem mit der Polizei. Kennt sich wer bei dem Felgenproblem aus?

Problem mit der Polizei. Kennt sich wer bei dem Felgenproblem aus?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 25. Mai 2017 um 12:53

Servus Leute,

Wurde gestern aufgehalten von den "lieben Polizisten". Und zwar habe ich Felgen, welche folgende Auflage vorsetzen:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein

Weiß jemand, wie lange sowas ganz grob dauert, das einzurichten? Und vor allem, was sowas kostet?

Beste Antwort im Thema

Wäre doch locker eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung wert,

letztlich sind es Staatsdiener, die offensichtlich -im Gegensatz zu Dir- richtig Ahnung von den einschlägigen Vorschriften haben.

Auch den Sinn deines ersten Satzes kann ich nicht erkennen - auch noch Schwächen mit der deutschen Satzgestaltung?

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Wäre doch locker eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung wert,

letztlich sind es Staatsdiener, die offensichtlich -im Gegensatz zu Dir- richtig Ahnung von den einschlägigen Vorschriften haben.

Auch den Sinn deines ersten Satzes kann ich nicht erkennen - auch noch Schwächen mit der deutschen Satzgestaltung?

Und da du in früherer Vergangenheit auch schon mehrfach gute Antworten bekommen hast, würde es auch ein gewisser 'Anstand' -ja so was soll es auch heute noch geben- erfordern, auch 'mal auf den Button 'Danke' zu drücken!

Vielleicht wird ja noch was draus ...

am 25. Mai 2017 um 14:11

@Luegni

Bei den genannten Auflagen, die in deinem Gutachten stehen hast du sicher die wichtigste vergessen:

Es wird etwa sowas dastehen:

Zitat:

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden

Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den

Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der

Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme

vorzuführen.

Da du keine Felgen und Reifengrößen nennst kann dir hier auch niemand den Aufwand nennen. Das beste ist in so einem Fall, gleich mal zum TÜV zu fahren und zu fragen, welchen Aufwand der Prüfer genau fordert, um die Abnahme zu bestehen.

Zitat:

Wurde gestern aufgehalten von den "lieben Polizisten".

Warst du auf dem Weg zur TÜV-Abnahme?

Oder eine Spazierfahrt ohne Betriebserlaubnis?

 

Zitat:

Und zwar habe ich Felgen, welche folgende Auflage vorsetzen: …

Bei dieser Auflage gibt's auch die Auflage A01 bzw 11A.

Bedeutet: Ohne Umwege zur Abnahme fahren.

Zitat:

Problem mit den Bullen

Sei froh, ein Problem mit der Versicherung wäre vieeel teurer geworden.

Sei froh-2: Vor der Punkte Reform hättest du davon 3 bekommen.

 

Das Wort Bullen möchte ich hier nicht lesen und da rücke ich deinem Threadtitel auch gleich mal zu Leibe... und dann wäre es hilfreich erstmal zu wissen WAS du für Felgen fährst also Größe / Durchmesser / Breite / ET und Reifenbreite !

Zitat:

@Eierlein2

......

Sei froh-2: Vor der Punkte Reform hättest du davon 3 bekommen.

Das ist relativ, mit der Freude. Vor der Reform war der "Lappen" bei 17 Punkten weg, jetzt bei 8.

Zitat:

@Essen-Altendorf schrieb am 25. Mai 2017 um 15:32:43 Uhr:

Wäre doch locker eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung wert,

letztlich sind es Staatsdiener, die offensichtlich -im Gegensatz zu Dir- richtig Ahnung von den einschlägigen Vorschriften haben.

Auch den Sinn deines ersten Satzes kann ich nicht erkennen - auch noch Schwächen mit der deutschen Satzgestaltung?

aber Hauptsache selbst Privatpolizei spielen....Beamtenbeleidgung ist ja noch lächerlicher als die genannten Vorschriften die sich wie ein Chemiebuch lesen.

Beamtenbeleidigung in Deutschland ist in der Tat lächerlich, da es die gar nicht gibt.

Dennoch darf in einem Forum auf eine gewisse "Netiquette" aufgefordert und hingewiesen werden!

Hi,

mal eine Frage für mein Verständnis, habe gestern auch günstig Felgen bekommen für meinen Golf 4.

Habe mir aber über Auflagen erstmal keine Gedanken gemacht.

Aber auch hier gibt es Auflagen, wenn das Fahrzeug sich nicht mehr im originalen Zustand befindet (Fahrwerk). Wie ist es aber wenn man die Felgen anbaut, der Reifen wird auch ohne Zusatzarbeiten ordnungsgemäß abgedeckt und hat genügend Freilauf. Dann sollte doch für den Herrn vom Tüv nichts dagegen sprechen, diese abzunehmen.

Hintergrund: habe bereits breitere Felgen eingetragen. 8,5x18 ET 52 mit jeweils 20 oder 25mm Platten.

Die "Neuen" Felgen sind 8,0x18 ET35, sollte doch eigentlich kein Problem darstellen oder wie rechnet man das aus? Reifen sind beide gleich 225 40 18. Ist eine Bearbeitung immer zwingend notwendig?

Wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte.

Bei den alten Felgen mit Spurplatten bist bei ner von ET32 gewesen bei ner 8.5er Breite. Jetzt haste ET35 mit 8er Breite. Das wird passen und wenn nix schleift musst du da auch nichts an den Verbreiterungen oder irgendwelche Abdeckungen machen.

Das wird der TÜV Onkel dir dann so abnehmen. Hab das Thema mit meinem neuen Felgensatz hier beim TÜV Nord auch erst durch.

Wenn die 8,5 × 18 Räder mit ET 32 bzw. ET 27 passen, sollte es mit den 8 × 18 ET 35 Rädern keine Probleme geben.

Die Abnahme ist trotzdem fällig.

Danke euch, das wollte ich hören. Genau das waren eben auch meine Gedanken.

Deshalb habe ich mir vor dem Kauf nichts dabei gedacht.

Verstehe deshalb die Auflagen nicht so recht, die Hersteller sichern sich einfach ab? Der TÜV Onkel muss es halt absegnen. Gerade beim Golf 4 ist viel Platz finde ich.

Ich werde mein Glück versuchen, gehe mal davon aus, ich benötige auch das Gutachten vom Fahrwerk bzw von den gekürzten 40/40 Federn. Aber eigentlich sind die Federn ja schon abgenommen, also eingetragen, wird aber für die neue Kombination aus Felgen/Fahrwerk erneut gefordert?

Muss nochmal gucken, was da genau im Fahrzeugschein vermerkt ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen