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problem mit der polizei

Themenstarteram 6. September 2010 um 16:42

Ich habe ein problem

ein bekannter von mir is mit einem nicht zugelassennem auto gefahren und hat die kennzeichen von meinem auto drauf gehabt

heute wurde er von der polizei angehalten und kontrolliert

was kann mir jetzt schlimmstenfalls passieren?

Beste Antwort im Thema

Zu dem Kennzeichendiebstahl kommt noch Kennzeichenmissbrauch hinzu.. Die Steuerhinterziehung, der Verlust der Versicherung sind nur Kleinigkeiten die auf die Gesamtklage aufgeschlagen werden....

7 Punkte in Flensburg für 5 Jahre sind sicher, ob der Führerschein behalten werden kann, ist Auslegungssache des Richters, einen Eintrag im Vorstrafenregister, durch Verhängung eines Bussgeldes, von Tagessätzen, ggf. Haftstrafe, gibt es auf jeden Fall für den Verwender der Kennzeichen.

Bei Mitwissen des "Bestohlenen" ist er ebenfalls mit 5-7 Punkten in FL dabei.

Das ist nicht ohne, sowas zu machen.

In den 70ern sind die Strafen dafür drastisch verschärft worden, was nicht den eigendlichen Zweck der Terrorbekämpfung erfüllt hat...

Baader, Schubert, Görgens, Raspe und andere liesen sich nicht durch solche Lapalien abschrecken..

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Wenn Du davon gewusst ahst, bekommt ihr beide ne Anzeige!

Wenn nicht, dann nur er. Das wirste aber adnn auch so gegen ihn aussagen müssen.

Dann bekommt er evtl noch einen wegen Kennzeichendiebstahls dran!

Der Rest bewegt sich im Bereich " Fahren ohne Zulassung und TÜV sowie KFZ-Steuerhinterziehung!

Zu dem Kennzeichendiebstahl kommt noch Kennzeichenmissbrauch hinzu.. Die Steuerhinterziehung, der Verlust der Versicherung sind nur Kleinigkeiten die auf die Gesamtklage aufgeschlagen werden....

7 Punkte in Flensburg für 5 Jahre sind sicher, ob der Führerschein behalten werden kann, ist Auslegungssache des Richters, einen Eintrag im Vorstrafenregister, durch Verhängung eines Bussgeldes, von Tagessätzen, ggf. Haftstrafe, gibt es auf jeden Fall für den Verwender der Kennzeichen.

Bei Mitwissen des "Bestohlenen" ist er ebenfalls mit 5-7 Punkten in FL dabei.

Das ist nicht ohne, sowas zu machen.

In den 70ern sind die Strafen dafür drastisch verschärft worden, was nicht den eigendlichen Zweck der Terrorbekämpfung erfüllt hat...

Baader, Schubert, Görgens, Raspe und andere liesen sich nicht durch solche Lapalien abschrecken..

Wie kommt der an deine Kennzeichen?

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Zu dem Kennzeichendiebstahl kommt noch Kennzeichenmissbrauch hinzu.. Die Steuerhinterziehung, der Verlust der Versicherung sind nur Kleinigkeiten die auf die Gesamtklage aufgeschlagen werden....

7 Punkte in Flensburg für 5 Jahre sind sicher, ob der Führerschein behalten werden kann, ist Auslegungssache des Richters, einen Eintrag im Vorstrafenregister, durch Verhängung eines Bussgeldes, von Tagessätzen, ggf. Haftstrafe, gibt es auf jeden Fall für den Verwender der Kennzeichen.

Bei Mitwissen des "Bestohlenen" ist er ebenfalls mit 5-7 Punkten in FL dabei.

Das ist nicht ohne, sowas zu machen.

In den 70ern sind die Strafen dafür drastisch verschärft worden, was nicht den eigendlichen Zweck der Terrorbekämpfung erfüllt hat...

Baader, Schubert, Görgens, Raspe und andere liesen sich nicht durch solche Lapalien abschrecken..

ja das stimmt,was du da schreibst.Pech gehabt kann ich da nur sagen.ich vermute das der führerschein eingezogen wird.ein autokennzeichen ist ein Dokument.

am 7. September 2010 um 19:19

Bleib ruhig erstmal!

Du sagst das du dein Auto einfach seit 2 Wochen nicht mehr bewegt hast und im Urlaub warst! Und als du da wars waren keine Kennzeichen mehr da und du wolltest zur Polizei! Dein Bekannter ist richtig dran! Er bekommt eine Führerscheinsperre erstmal warscheinlich! Dann eine Anzeige die zur Staatsanwaltschaft! Und die Entscheiden obs vor gericht geht! Wenn er glück hat wird es fallen gelassen! Da er keinen Gefährdet hat! Letztens hat mich jemand extrem genötig auf der Autobahn und gefährdet es kahm fast zum Unfall der prozess wurde eingestellt! Einfach beten das es fallen gelassen wird! Mach dir erstmal kein Kopf!

Heutzutage ist es kein Problem mehr, Kennzeichen zu klauen, die Plastikrahmen sind leicht zu öffnen, früher gammelten die Schrauben fest, sodass es fast unmöglich war, die Schilder schadlos auf die Schnelle zu entwenden, oft wurde erst das Auto geklaut, dann erst vorsichtig die Kennzeichen abgeschraubt.

am 7. September 2010 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Heutzutage ist es kein Problem mehr, Kennzeichen zu klauen, die Plastikrahmen sind leicht zu öffnen, früher gammelten die Schrauben fest, sodass es fast unmöglich war, die Schilder schadlos auf die Schnelle zu entwenden, oft wurde erst das Auto geklaut, dann erst vorsichtig die Kennzeichen abgeschraubt.

Jo stimmt!

Also mach dir erstmal kein Kopf passt schon! Wenn du was wusstest und da es angibst biste mit dran! Weil wenn man ein Kraftfahrzeug fährt muss man Charatarisch geeignet sein! Sagte immer mein Fahrlehrer! Wie gesagt wenn ihr pech hat kommt er wegen Urkunden fälschung rein! Und zulassen eines Kraftfahrzeugs ohne ABE!

Zitat:

Original geschrieben von Polo Cruiser

Bleib ruhig erstmal!

Du sagst das du dein Auto einfach seit 2 Wochen nicht mehr bewegt hast und im Urlaub warst!

Du rätst ihm hier in einem öffentlichen Forum also zu einer bewussten Falschaussage?

"2 Wochen nicht mehr bewegt" lässt sich i.d.R. durch die Zeugenaussage des Arbeitgebers überprüfen, und den "Urlaubsaufenthalt" sollte man nachweisen können (Rechnungen, Reisebüro, Hotel, etc.).

Zitat:

Dann eine Anzeige die zur Staatsanwaltschaft! Und die Entscheiden obs vor gericht geht!

Wieso sollte das nicht vor Gericht gehen? Immerhin wurde besagter Kumpel von der Polizei (die Exekutive unseres Staates, nicht der dauernörgelnde Rentern von nebenan!) aufgehalten!

Zitat:

Wenn er glück hat wird es fallen gelassen! Da er keinen Gefährdet hat!

Was ist denn das für ein bescheuerter Argumentationsversuch?

Wenn ich werktags nachts um 3 mit 100km/h durch eine menschenleere 30er Zone hoble, dann gefährde ich auch niemanden AKUT.

Wird mir der Herr Polizist, begleitet mit den Worten "Hast du gut gemacht" auf die Schulter klopfen, wenn er mich dabei erwischt? Ich meine nein.

Warum nicht? - Weil mein Verhalten eine POTENZIELLE Gefährdung Dritter darstellt.

Zitat:

Letztens hat mich jemand extrem genötig auf der Autobahn und gefährdet es kahm fast zum Unfall der prozess wurde eingestellt!

Deine Kindeleien vonwegen "Hey menno, aber der hat mich genötigt" mit vermutlicher Gegenaussage "Aber der hat doch zuerst..." spielen in einer ganz anderen Liga:

-Aussage gegen Aussage

-Privatperson gegen Privatperson

Sowas wird gerne eingestellt, wenn keine verwertbaren Beweise oder Zeugenaussagen vorliegen. Hat auch was mit Kosten und verschwendeten Steuergeldern zu tun (IMHO zurecht).

Zitat:

Einfach beten das es fallen gelassen wird! Mach dir erstmal kein Kopf!

Beten ist immer gut, leider hat sich jedoch bis heute noch kein Gott zu mir bekannt (und insgeheim hoffe ich auch, dass der wichtigere Dinge zu tun hat).

Sich keinen Kopf machen? Da mache ich mir bei jemandem, der seine Kennzeichen verleiht (das unterstelle ich nun einfach mal, ansonsten ist er eh fein raus) keine all zu großen Sorgen.

 

am 7. September 2010 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Hippie-Killer

Zitat:

Original geschrieben von Polo Cruiser

Bleib ruhig erstmal!

Du sagst das du dein Auto einfach seit 2 Wochen nicht mehr bewegt hast und im Urlaub warst!

Du rätst ihm hier in einem öffentlichen Forum also zu einer bewussten Falschaussage?

"2 Wochen nicht mehr bewegt" lässt sich i.d.R. durch die Zeugenaussage des Arbeitgebers überprüfen, und den "Urlaubsaufenthalt" sollte man nachweisen können (Rechnungen, Reisebüro, Hotel, etc.).

Zitat:

Original geschrieben von Hippie-Killer

Zitat:

Dann eine Anzeige die zur Staatsanwaltschaft! Und die Entscheiden obs vor gericht geht!

Wieso sollte das nicht vor Gericht gehen? Immerhin wurde besagter Kumpel von der Polizei (die Exekutive unseres Staates, nicht der dauernörgelnde Rentern von nebenan!) aufgehalten!

Zitat:

Original geschrieben von Hippie-Killer

Zitat:

Wenn er glück hat wird es fallen gelassen! Da er keinen Gefährdet hat!

Was ist denn das für ein bescheuerter Argumentationsversuch?

Wenn ich werktags nachts um 3 mit 100km/h durch eine menschenleere 30er Zone hoble, dann gefährde ich auch niemanden AKUT.

Wird mir der Herr Polizist, begleitet mit den Worten "Hast du gut gemacht" auf die Schulter klopfen, wenn er mich dabei erwischt? Ich meine nein.

Warum nicht? - Weil mein Verhalten eine POTENZIELLE Gefährdung Dritter darstellt.

Zitat:

Original geschrieben von Hippie-Killer

Zitat:

Letztens hat mich jemand extrem genötig auf der Autobahn und gefährdet es kahm fast zum Unfall der prozess wurde eingestellt!

Deine Kindeleien vonwegen "Hey menno, aber der hat mich genötigt" mit vermutlicher Gegenaussage "Aber der hat doch zuerst..." spielen in einer ganz anderen Liga:

-Aussage gegen Aussage

-Privatperson gegen Privatperson

Sowas wird gerne eingestellt, wenn keine verwertbaren Beweise oder Zeugenaussagen vorliegen. Hat auch was mit Kosten und verschwendeten Steuergeldern zu tun (IMHO zurecht).

Zitat:

Original geschrieben von Hippie-Killer

Zitat:

Einfach beten das es fallen gelassen wird! Mach dir erstmal kein Kopf!

Beten ist immer gut, leider hat sich jedoch bis heute noch kein Gott zu mir bekannt (und insgeheim hoffe ich auch, dass der wichtigere Dinge zu tun hat).

Sich keinen Kopf machen? Da mache ich mir bei jemandem, der seine Kennzeichen verleiht (das unterstelle ich nun einfach mal, ansonsten ist er eh fein raus) keine all zu großen Sorgen.

Oder es hat den Wagen 2 Wochen stehen lassen! Ich glaube kein Polizist kann nachweisen obs stimmt oder nicht!

 

Wenn ich dem Themengestalter sagen spring von der Brücke macht er das..? Er ist alt genung und muss wissen ob er eine Falschaussage macht oder nicht!

am 7. September 2010 um 20:42

Sorry hatte ich falsch formaliert! Also es ist seine Sache ob er den Beamten ein vor lügt oder nicht! Ich würde es nicht manchen Sorry für dem dumm Antwort von mir!:(

Zitat:

Original geschrieben von Polo Cruiser

Oder es hat den Wagen 2 Wochen stehen lassen! Ich glaube kein Polizist kann nachweisen obs stimmt oder nicht!

Der Nachweis ist wie bereits von mir geschrieben relativ einfach zu erbringen (Durch Zeugenaussagen der Nachbarn oder durch Ermittlungen beim Arbeitgeber).

Zitat:

Mit der Aussagen gegen Aussagen geschichte:

Du dann kann ich ein VW Bullu holen und ein Smart fahrer nötigen, weil ich ja mehr Personen habe im Auto und mir beweisen können das ich nix gemacht habe! Hallo bei einer gefährdung! Sorry Ohne Worte!

Das wäre wohl nicht die feine englische Art, aber wenn es dem Smartfahrer nicht gelingen würde Beweise anzufertigen oder glaubhafte Zeugen zu benennen, dann wärst du in der Praxis wohl fein raus - in dubio pro reo.

Zitat:

Er ist alt genung und muss wissen ob er eine Falschaussage macht oder nicht!

Das ist auch nicht der Grund, wieso ich deinen Beitrag/Vorschlag so harsch kritisiert habe.

am 8. September 2010 um 9:03

sorry war bisschen blöd von mir:(

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