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Problem mit eHybrid - Wandlung ?

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen,

ich habe einen Tiguan ehybrid, mit dem ich mittlerweile 4 Mal gestrandet bin weil die Starterbatterie leer war.

Das Problem ist bei VW bekannt und ist software bedingt. Nun habe ich beim ausliefernden Betrieb den Wunsch auf Antrag auf Wandlung geäußert. Dieser weigert sich aber den Antrag bei VW zu stellen. Aus diesem Grund bin ich direkt den Weg über die Kundenbetreuung von VW gegangen. Dort kam nun die Antwort, dass der Händler rechtlich eigenständig handelt und VW keinen Einfluss darauf hätte.

Wie kann ich den Händler dazu "zwingen" den Antrag auf Wandlung zu stellen? Die Entscheidung über die Wandlung trifft ja VW und nicht der Händler.

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9 Antworten

Eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen, verstößt gegen die Forenregeln.

Und warum machst du zum gleichen Problem einen neuen Thread auf und bleibst nicht bei dem Thread, den du bereits erstellt hast?

https://www.motor-talk.de/.../...sfall-tiguan-hybrid-t7894611.html?...

Zitat:

@m_driver schrieb am 11. Oktober 2024 um 12:56:22 Uhr:

Eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen, verstößt gegen die Forenregeln.

Und warum machst du zum gleichen Problem einen neuen Thread auf und bleibst nicht bei dem Thread, den du bereits erstellt hast?

https://www.motor-talk.de/.../...sfall-tiguan-hybrid-t7894611.html?...

Hallo

Wieso kann man ihm nicht einfach raten, sofern er einen Rechtsschutz hat, dieses Problem einem Rechtsanwalt zu übergeben. Dieser Rat ist bestimmt nicht gegen die Forenregeln.

 

Das Schreiben an VW ging sogar von meinem Anwalt aus, aber VW interessiert das anscheinend nicht

Ich erwarte hier auch keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja jemand eine Idee wie man den Händler davon überzeugen kann den Antrag auf Wandlung bei VW zu stellen

Hallo Themenstarter

Was habe ich geraten????? Nimm einen Rechtsverdreher, oder lass es wie es ist. Sorry. Ohne entsprechenden Druck, würde ich als Händler auch nicht einlenken, ich wäre schön blöd.

Zitat:

@supereinstein schrieb am 11. Oktober 2024 um 13:11:28 Uhr:

Wieso kann man ihm nicht einfach raten, sofern er einen Rechtsschutz hat, dieses Problem einem Rechtsanwalt zu übergeben. Dieser Rat ist bestimmt nicht gegen die Forenregeln.

Da hast du vollkommen Recht, der Hinweis, sich einen Anwalt zu nehmen verstößt sicherlich nicht gegen die Forenregeln.

Aber jemand, der genügend Intelligenz hat, um sich hier im Forum anzumelden, dem sollte die Idee, sich an einen Anwalt zu wenden, selber kommen, oder?

Er wird wohl seine Gründe haben, warum er erst hier fragt.

Hallo

Jetzt warte ich nur noch drauf, dass der Themenstarter "Danke, Daumen hoch" erhält.

Am einfachsten ist es,

wenn Du dir im Tausch gegen den Hybrid den Du wandeln möchtest, einen neuen VW kaufst oder least.

Wenn dein Händler das befürwortet, ist die Zustimmung von VW auch einfacher zu bekommen.

Aber dran denken, wie man in den Wald hineinruft, so schalt es hinaus.

Bin mit dem Anwalt eher zurückhaltend,

habe seinerzeit meinen Golf 6-Twincharger gewandelt, OHNE Anwalt, aber im Dialog mit dem Händler.

Ich vermute mal dass hier die "Meldekette" nicht eingehalten wurde.

Dazu würde ich mich mal über die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" schlau machen, und was da der Unterschied ist. Und ich würde nicht zu lange warten, denn das ist sehr zeitkritisch.

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