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Problem mit Ex

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 10:44

Hallo alle miteinander,

nun habe ich ein Problem und noch keine richtige Lösung gefunden.

Zur Situation: von Freundin im guten getrennt, ihr Auto lief aus Kostengründen auf mich zugelassen. Nach der Trennung aus gemacht, dass ich vorerst die Versicherung weiter auf mich laufen lasse. Nun hat sich die Situation verschärft, so dass ich Angst habe das sie einen Unfall provoziert und ich mit der Versicherung steige.

Hat jemand eine Idee ob ich so etwas wie eine Erklärung unterschreiben lassen kann, damit ich nicht aufsteige? Kann ich denn irgendwie Druck ausüben damit sie es ummelden muss und jetzt nicht noch ewig mit meiner Versicherung rum fährt?

Danke...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wenn er in beiden Zulassungsunterlagen als Halter eingetragen ist, gehört das Fahrzeug auch ihm, egal wer es grade besitzt

Woher bitte nimmst du diese Weisheit?

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am 3. Januar 2010 um 11:16

Du kannst die Versicherung einfach kündigen, oder - wenn du der Halter bist - das Fahrzeug ganz stumpf abmelden.

veräußerungsmitteilung an Zulassungsstelle und Versicherung schicken, wird der Wagen dann nicht umgemeldet wird er durch die Zulassungsstelle Zwangsstillgelegt

Ansonsten bist du Halter und kannst schreiben was du magst, helfen wird dir das nichts, du gehst rauf in den % wenn was passiert

Schreib Ihr aber ein Einschreiben Rückschein, dass du Ihr das Fahren untersagst und die Herausgabe der Papiere und der Schilder forderst.

am 3. Januar 2010 um 11:46

Übertreibst du da nicht etwas? Immerhin würde sie bei einem Unfall - ob provoziert oder nicht - in erster Linie sich selbst schaden.

Zu meinem besseren Verständnis: Du hast ein eigenes Auto versichert und das Auto deiner Ex auf dich zugelassen und als als Zweitwagen versichert?

Natürlich könntest du zur nächsten Hauptfälligkeit (01.01.2011) regulär kündigen, aber das löst da Problem natürlich nicht, weil du um eine Versicherung letztlich nicht herumkommst. Abmelden geht schon mal gar nicht, weil du ja weißt, dass das Auto bewegt wird und da muss es natürlich auch versichert sein.

Der ideale Weg wäre, das Fahrzeug an deine Ex zu "verkaufen", ordentlich mit Kaufvertrag und Datum und Uhrzeit. Kopie vom Kaufvertrag an die Versicherung schicken mit der Bitte um Vertragsbeendigung aufgrund Wagniswegfalles und ebenso eine Kopie an die Zulassungsstelle. Damit wäre deine Ex in der Situation, das Fahrzeug auf sich umzumelden. Das kann sie nur mit einer Versicherungsbestätigung einer Gesellschaft ihrer Wahl.

Gruß

traumzauber

brauchst keinen schriftlichen Kauf-Vertrag, veräußern kann auch schlicht verschenken heißen

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

brauchst keinen schriftlichen Kauf-Vertrag, veräußern kann auch schlicht verschenken heißen

Öhh, wie kann man was verschenken oder verkaufen was einem nicht gehört?

Wie kann er dann sonst noch den Wagniswegfall begründen?

Grüße

Steini

wenn er in beiden Zulassungsunterlagen als Halter eingetragen ist, gehört das Fahrzeug auch ihm, egal wer es grade besitzt

ansonstne hat man sich eben beim trennen geeinigt dass sie das gemeinsame Fahrzeug bekommt und schon ist man wieder beim Veräußern

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wenn er in beiden Zulassungsunterlagen als Halter eingetragen ist, gehört das Fahrzeug auch ihm, egal wer es grade besitzt

Woher bitte nimmst du diese Weisheit?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wenn er in beiden Zulassungsunterlagen als Halter eingetragen ist, gehört das Fahrzeug auch ihm, egal wer es grade besitzt

ansonstne hat man sich eben beim trennen geeinigt dass sie das gemeinsame Fahrzeug bekommt und schon ist man wieder beim Veräußern

Weia.......

genau in diesen Papieren steht aber drin das sie kein Eigentumsnachweis sind ;) Sie haben höchstens eine Indizfunktion und haben dem Fahrzeug zu "folgen" Sprich: Wenn ich ein Fahrzeug gekauft habe, übrigens durch Einigung und Übergabe, dann habe ich auch ein Anrecht auf die Bescheinigung.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wenn er in beiden Zulassungsunterlagen als Halter eingetragen ist, gehört das Fahrzeug auch ihm, egal wer es grade besitzt

ansonstne hat man sich eben beim trennen geeinigt dass sie das gemeinsame Fahrzeug bekommt und schon ist man wieder beim Veräußern

cool. wenn ich das früher gewußt hätte, wäre ich in meiner firma jetzt eine lebende legende...

wir leasen fahrzeuge ohne sonderzahlung und alle sind auf uns als halter zugelassen.

hätte ich nur eher gewußt das wir dadurch zum eigentümer werden......mann: ich hätte richtig geld reingeholt :D

ich sage da nur

Zitat:

"CENSORED"

quelle: Dieter Nuhr

am 4. Januar 2010 um 9:29

Wenn es von den Fristen her noch sinnvoll wäre hätte ich gesagt: kündige die Kasko, mach nur Haftpflicht, dann wird sie sich überlegen ob sie ihr Auto möglicherweise absichtlich schrottet. Sonst würde ich mich vielleicht mal mit der Versicherung in Verbindung setzen und fragen was am besten zu tun ist. Ich denke da bekommst du am schnellsten die gesuchte Antwort... Einfach die Situation schildern und fragen was du tun musst, wenn du nicht länger der Fahrzeughalter sein willst.

am 4. Januar 2010 um 13:03

Hallo, ich selbst hatte mal das gleiche Problem. Halter war ich und Versicherungsnehmer war ein anderer. Nachdem die Versicherung sich an mir schadlos hielt, der VN aber die Kosten nicht bezahlen wollte, genügte ein Anruf bei der Versicherung dass ich die Kosten nicht weiter übernehmen kann, da das Auto "versteckt wurde" und ich somit auch keine Möglichkeit hätte den Wagen abzumelden. (Ich kam ja nicht an die Kennzeichen ran) Die Dame nahm alles in die Hand, schrieb den Versicherungsnehmer an um ihm mitzuteilen, dass er entweder die Versicherung bezahlt- oder der PKW zwangsabgemeldet würde. Ich hatte dann Ruhe- der PKW wurde wohl erst mal abgemeldet- fand sich später in einer Scheune....! Ich hatte somit keine Probleme mehr und der VN keinen PKW :-)

am 4. Januar 2010 um 14:17

@ heltino:

du hast aber schon mitbekommen das der Schrittmacher Blödsinn geschrieben hat, oder???

Der eingetragene Halter in der Zulassungsbescheinigung (ehem. Fahrzeugbrief) sagt NICHTS über den tatsächlichen Eigentümer aus!

(P.S.: zu deinem Leasingvertrag gab es in der Firma bestimmt auch einen schriftl. Vertrag der das Eigentum / den Besitzstand am Auto geregelt hat?!)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ heltino:

du hast aber schon mitbekommen das der Schrittmacher Blödsinn geschrieben hat, oder???

 

Der eingetragene Halter in der Zulassungsbescheinigung (ehem. Fahrzeugbrief) sagt NICHTS über den tatsächlichen Eigentümer aus!

 

(P.S.: zu deinem Leasingvertrag gab es in der Firma bestimmt auch einen schriftl. Vertrag der das Eigentum / den Besitzstand am Auto geregelt hat?!)

Logisch hat er das mitbekommen........:rolleyes:

 

Lies seinen Beitrag noch mal in Ruhe durch........:D

 

Gruß

 

Delle ;)

am 4. Januar 2010 um 14:29

@ heltino und Delle:

sorry, hab doch glatt das :D und den berühmten Spruch "Wenn man keine Haare hat einfach mal den Kamm stecken lassen") vom Comedypreisträger überlesen.

[war aber (für mich) auch schwer erkennbar, wurde ja "CENSORED"]

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