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Problem mit verkauften s3

Themenstarteram 9. August 2006 um 13:42

Begründung für Unsichtbar machen

 

Habe auf Wunsch des Users wielensen den in seinem untenstehenden Beitrag vorhandenen Anhang gelöscht. Also nicht wundern, dass der im Text beschriebe Anhang fehlt...

Grüße

Markus

am: 9.8.2006 um 16:34:05 Uhr

von: bigurbi

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106 Antworten
Themenstarteram 9. August 2006 um 13:42

hi

ich kriege echt so langsam die krise, ich habe am 12.5.mein s3 an einen 22 jährigen verkauft für 17t €. so heute kommt ein schreiben vom anwalt, das der s3 ein motorschaden hat. und das der schon vorher gewesen sein muß. jetzt fordert der von besch..... anwalt das geld von mir zurück. das kann doch nicht sein, ich bin doch privat person und musste von so ein mangel nichts, wie auch dann würde der s3 ja keine leistung mehr haben. kommt der damit durch????????

am 9. August 2006 um 13:43

Wurde das Auto Probe gefahren?

Hast du vertraglich festgelegt, dass du keine Gewährleistung, Garantie usw. übernimmst?

Sollte damit eigentlich nicht durchkommen. Außer du hast dem Käufer schriftlich verischert, dass das Fahrzeug keine Mängel hat.

Außerdem muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug die Mängel auch schon vor dem Kauf hatte. Können ja genauso danach aufgetreten sein.

Kannst du mal das Schreiben in bessere Qualität anhängen, bitte?

./Edit:

Lese gerade was von einem Frontschaden. Was hat es damit auf sich? Kann das leider nicht richtig lesen...

Ist ärgerlich, aber warum löscht Du Deine Adresse/Deinen Namen raus, aber veröffentlichst den Namen/Adresse des Geschädigten???

Würde das alles besser schwärzen! Oder sei so fair und gib Deinen Namen öffentlich preis...

Themenstarteram 9. August 2006 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von VanGTO

Wurde das Auto Probe gefahren?

Hast du vertraglich festgelegt, dass du keine Gewährleistung, Garantie usw. übernimmst?

Sollte damit eigentlich nicht durchkommen. Außer du hast dem Käufer schriftlich verischert, dass das Fahrzeug keine Mängel hat.

Außerdem muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug die Mängel auch schon vor dem Kauf hatte. Können ja genauso danach aufgetreten sein.

Kannst du mal das Schreiben in bessere Qualität anhängen, bitte?

der wagen wurde probe gefahren, bestimmt 20 min. ich habe einen privaten kaufvertrag von adac benutzt. also keine gewährleistung oder garantie. der wagen hat auch knapp 270 ps gehabt, aber das alles wusste der käufer. und dann nach knapp 3monaten das finde ich ziemlich lächerlich

kann das schreiben leider nicht nochmal rein tun bzw besser die datei ist zu gross

 

@ Tirreg

 

das war bestimmt nicht meine absicht, die daten vom geschädigten zu veröffentlichen daran habe ich nicht gedacht

Begründung für Unsichtbar machen

 

Habe auf Wunsch des Users wielensen seinen Beitrag mit dem angehängten Anwaltsschreiben vernichtet... also nicht wundern, dass das Schreiben nirgends mehr zu sehen ist ;)

Nimm dir den (Ver-)Kaufvertrag, das Schreiben von dem Anwalt und geh zu einem Anwalt. Der wird dir dann sagen können wer im Recht ist.

Hast du den Vorschaden, von dem im Schreiben die Rede ist, angegeben?

am 9. August 2006 um 13:56

Das mit dem Frontschaden war dem Käufer aber bekannt oder?

Würde dir empfehlen einen Anwalt einzuschalten!

Themenstarteram 9. August 2006 um 13:58

Lese gerade was von einem Frontschaden. Was hat es damit auf sich? Kann das leider nicht richtig lesen...

was von ein frontschaden sit mir nicht bekannt, nur das der kotflügel vorne nachlackiert wurde, so wurde er mir aber auch verkauft. und das wurde meine ich im vertrag festgehalten, der käufer wusste davon auch. ich selber habe keinen unfall mit dem fahrzeug gehabt oder auch verschwiegen. sowas würde ich nie tun

Komische Sache das!?

An Deiner Stelle, nimm BEIDE Schreiben raus, tippe das ganze mit der Hand ab, Du kommst in teufels Küche mit der Aktion hier! Das mit dem Vorschaden, Du wirst ja sicher eien Durchschlag des Kaufvertrags haben, den BEIDE unterschrieben haben, oder?

Übrigens HIER: www.123recht.de

kann Dir sicher besser geholfen werden

am 9. August 2006 um 14:05

Du hast wie gesagt keine andere Lösung als einen Anwalt einzuschalten!

@wielensen

Moin,

das Schreiben des Anwalts, das Du erhalten hast, enthält größtenteils "Gepolter", um das mal so zu formulieren. Es ist nichts weiter als eine Schuldzuweisung zu Deinen Lasten. "Dieser Schaden war mit Sicherheit bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden." Ah ja, sagt wer? Der Mensch ist Rechtsanwalt und kein Hellseher.

Ich kann mich VanGTO nur anschließen. Zieh selbst einen Rechtsanwalt zu Rate. Der wird Dir ganz genau darlegen können, wie die Rechtslage wirklich ist.

Solange Du allerdings nicht auch den Kaufvertrag hier mal reinstellst, können wir alle nur spekulieren.

Gruß,

Jan-Hendrik

EDIT: Den Vorschlag von e46coupefahrer würde ich ganz schnell aufnehmen. Tipp die Schreiben ab, lass Namen und Adressen raus.

Zitat:

Original geschrieben von VanGTO

Du hast wie gesagt keine andere Lösung als einen Anwalt einzuschalten!

Und das am besten gleich, sonst wird es echt eng!

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