1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Problem: Überladung

Problem: Überladung

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 12:40

Hey leute!

Vielleicht kann mir ja irgendjemand weiterhelfen: 5 freunde und ich haben uns für 3wochen ein Wohnmobil gemietet, das Wohnmobil ist vom typ "großer Nasenbär"! und hat laut angaben 3000kg eigengewicht! Da wir aber 6 personen sind und zusammen geschätzte 450 kg haben wird es mit gepäck, etc. ziemlich eng!

Meine Frage: Was genau ist mit Eigengewicht beim Wohnmobil gemeint, ist da Wasser, Benzin, Wasser in boiler bereits eingerechnet???

Und wo und wie wird das Gewicht zb kontrolliert? Und wie teuer ist dass wenn man da drüber kommt?

Wäre wirklich dankbar wenn mir wer weiterhelfen könnte!

 

lg stefan

Beste Antwort im Thema

Was hat das Teil denn für ein Leergewicht?

Wollte unseren von 3,85t auf 3,5t ablasten....meint der TÜV Heini: "Muss ich Ihnen einen Sitzplatz streichen"

Die rechnen pro eingetr. Sitzplatz (ohne Fahrer) 75kg + Leergwicht.

Klar, wenn'e da schon an der 3,5t Grenze kratzt, wird das nix.

Auch die ital. Womos werden alle mit 6 Plätzen angepriesen, jeoch nur in der 3,85t Version. Bei 3,5t sinds dann nur noch 4.

Verrückte Welt is das.

Gruss

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

eigengewicht ist keine offizielle angabe. wenn du vom leergewicht sprichst ist dass das leere fahrzeug mit aufbau und allen betriebsflüssigkeiten ( öl, benzin / diesel ). Fahrgäste, Trinkwasser, Gasflaschen ... gelten da schon als Zuladung zum Leergewicht !

am 8. Juli 2009 um 15:00

Benutze mal die Suchfunktion.

Da hast du einiges zu lesen was Überladung betrifft.

Suchergebnis (772 Treffer)

Zitat:

Original geschrieben von Basti_VR6

Trinkwasser, Gasflaschen ... gelten da schon als Zuladung zum Leergewicht !

Das ist mittlerweile (seit 200?) anders, Gasflaschen gefüllter Wassertank und Elektrokabel sind bei der anzugebenden "Masse im fahrfertigen Zustand" enthalten.

@ stefan1704,

seid ihr euch auch sicher, daß das Womo für 6 Personen zugelassen ist? So mit 6 Sitzplätzen mit Gurt usw. und eingetragen im Fahrzeugschein? Glaube ich kaum, weil das zum einen sehr selten und es zum anderen dann nur überladen zu nutzen wäre. Wenn aber doch, kannst Du wohl vom Vertrag wegen Nichteignung des Fahrzeuges zurücktreten. Wasser, Benzin, Fahrer (75 kg :D) und Elektrokabel müssen im Eigengewicht (Masse im fahrfertigen Zustand) enthalten sein. :)

Hy,

die Frage ist doch: Was hat das Mobil für ein zGG?

Einen 3,5t mit 6 eingetragenen Sitzplätzen wird es nicht geben.

Gruss

am 9. Juli 2009 um 4:37

Was es alles gibt....................................:o:rolleyes:

Mein Womo hat 6 Sitzplätze und 7 Schlafplätze eingetragen und 3400 kg Gesamtmasse ab Werk.

Was soll darin so besonders sein? Kenne da mindestens noch 10 solcher Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

Meiner ist aber mittlerweile aufgelastet worden

Einzig die Frage die sich hier stellt ist was dürfen die Zuladen?

Bei 3,5T zGG wird es eng, da ist schon bei den 6 Personen Schluss.

 

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Was es alles gibt....................................:o:rolleyes:

Mein Womo hat 6 Sitzplätze und 7 Schlafplätze eingetragen und 3400 kg Gesamtmasse ab Werk.

Was soll darin so besonders sein? Kenne da mindestens noch 10 solcher Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

Ok, sicherlich noch älteren Baujahres.

Bei einem Leihmobil gehe ich aber mal von einem bedeutend jüngerem Baujahr aus.

Mit 6 Sitzplätzen angegebene Womos bekommt man meist erst jenseits der 3,5t Marke.

Soll das Teil auf 3,5t zugelassen werden, werden meist 2 Sitzplätze in den Papieren gestrichen.

Von daher................alles nur Marketinggeschreibe.

Eingetragene Schlafplätze? ....watt es nich allns giv :rolleyes:

edit: seh grad, das das Womo des TE auch älter ist, aber 6 Personen bei (geschätzen) 450kg Restzuladung ....das ward nix.

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 9:06

ja also das womo ist für hat 6 schlafplätze und 6 sitze mit gurt, und ja das womo hat zgg von 3,8 t!

Das problem is dass keiner von uns einen führerschein für fahrzeuge über 3,5t hat!

Aber wie ich mittlerweile erfahren habe, ist das eigengewicht mit 3,1 t angegeben, da is aber wassertank, boiler und so schon eingerechnet, also das wird sich hoffentlich ausgehn dass wir nicht (viel) überladen!

danke für eure antworten!! LG stefan

Hallo

1. das Leergewicht ist ein Fahrzeug im betriebsfähigen Zustand, da drin enthalten ist sogar der "Standardfahrzeugführer" mit 75kg Gewicht.

2. Bei Euch ist ggf. nicht nur das Problem mit dem Überladen anhängig, sondern das Fahren ohne Führerschein, wenn niemand von Euch über 3,5t. fahren darf.

Es ist naiv zu meinen, es geht gut, wenn es schief geht, müßt Ihr Euch u.U. einen Fahrer buchen und einiges an Gepäck per Frachtdienst/Post nachsenden lassen. In Eurem Falle gibt es wohl nichtmal die Alternative mit einem Anhänger oder hat wer von Euch einen BE Führerschein, dazu müßte das WoMo auch einen Haken dafür haben?

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von stefan1704

ja also das womo ist für hat 6 schlafplätze und 6 sitze mit gurt, und ja das womo hat zgg von 3,8 t!

Das problem is dass keiner von uns einen führerschein für fahrzeuge über 3,5t hat!

Hy,

hilft das kühnste Rumgerechne nichts.....wenn kein passender FS vorhanden ist.

Da hilft nur umbuchen auf ein 3,5t Mobil & evtl. 2 Mann mit 'nem PKW hinterherfahren lassen.

Oder halt Ausschau nach 'nem alten Fahrzeug halten, die u.U. noch 6 Personen bei 3,5t transportieren dürften.

Dann jedoch wirst Du mit 100%-ger Sicherheit extremst überladen unterwegs sein.

Viel Glück bei der Lösungsfindung ;-)

am 9. Juli 2009 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von P12-er

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Was es alles gibt....................................:o:rolleyes:

Mein Womo hat 6 Sitzplätze und 7 Schlafplätze eingetragen und 3400 kg Gesamtmasse ab Werk.

Was soll darin so besonders sein? Kenne da mindestens noch 10 solcher Fahrzeuge verschiedener Hersteller.

Ok, sicherlich noch älteren Baujahres.

Bei einem Leihmobil gehe ich aber mal von einem bedeutend jüngerem Baujahr aus.

Mit 6 Sitzplätzen angegebene Womos bekommt man meist erst jenseits der 3,5t Marke.

Soll das Teil auf 3,5t zugelassen werden, werden meist 2 Sitzplätze in den Papieren gestrichen.

Von daher................alles nur Marketinggeschreibe.

Eingetragene Schlafplätze? ....watt es nich allns giv :rolleyes:

edit: seh grad, das das Womo des TE auch älter ist, aber 6 Personen bei (geschätzen) 450kg Restzuladung ....das ward nix.

Ist aus 2005! ein Ducato 244er 2,3JTD

Was hat das Teil denn für ein Leergewicht?

Wollte unseren von 3,85t auf 3,5t ablasten....meint der TÜV Heini: "Muss ich Ihnen einen Sitzplatz streichen"

Die rechnen pro eingetr. Sitzplatz (ohne Fahrer) 75kg + Leergwicht.

Klar, wenn'e da schon an der 3,5t Grenze kratzt, wird das nix.

Auch die ital. Womos werden alle mit 6 Plätzen angepriesen, jeoch nur in der 3,85t Version. Bei 3,5t sinds dann nur noch 4.

Verrückte Welt is das.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von stefan1704

ja also das womo ist für hat 6 schlafplätze und 6 sitze mit gurt, und ja das womo hat zgg von 3,8 t!

Das problem is dass keiner von uns einen führerschein für fahrzeuge über 3,5t hat!

Aber wie ich mittlerweile erfahren habe, ist das eigengewicht mit 3,1 t angegeben, da is aber wassertank, boiler und so schon eingerechnet, also das wird sich hoffentlich ausgehn dass wir nicht (viel) überladen!

danke für eure antworten!! LG stefan

dann vergess es mit dem WOMO, keiner von euch darf das Fahren, ihr dürft nur bis 3,5t zul.gg fahren, und das muss im schein Stehen

Warum habt ihr euch überhaupt für dieses Wohnmobil entschieden, wenn schon vorher klar war, daß niemand von euch über die zum Führen erforderliche Fahrerlaubnis verfügt?

am 9. Juli 2009 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Warum...

Laß mich mal raten: Die Herren haben ein Mobil für alle 6 gesucht und gedacht, dass sie - wenn sie im tatsächlichen Gewicht unter 3.5t bleiben - das auch fahren dürfen; sowas diskutieren wir hier ja mit dem wirklichen Gewicht eines Anhängers und der zul. Anhängelast am Zugfahrzeug auch gelegentlich (und da geht es ja auch).

Die Beschränkung bezieht sich aber leider auf das zulässige Gesamtgewicht - und da wird es nun schwierig mit dem Ausflug.

@Stefan: Es hilft nix - so könnt Ihr nicht los.

Gruß Walter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen