1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Problem Verkauf von Motorrad von Privat an Privat

Problem Verkauf von Motorrad von Privat an Privat

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 20:17

guten abend,

ich habe ein motorrad von privat an privat verkauft. die maschine ist 41 jahre alt und ein oldtimer im besten zustand. ich habe sie im besten gewissen verkauft und sie lief auch einwandfrei.

da der käufer recht weit entfernt wohnte 500km und ich zufällig in die nähe musste, habe ich ihm das motorrad vorbei gebracht. dort hat er es in augenschein genommen und ist auf einem großen platz probe gefahren. er befand das motorrad für sein alter in sehr gutem zustand. schön und gut, wir sind uns preislich einig geworden und wir haben einen kaufvertrag gemacht (vordruck motorradonline mit ausschluss von gewährleistung).

nach zwei tagen rief der käufer mich an und meinte die mschine liefe nicht auf allen töpfen. es sei ein elektrikproblem. es käme kein funke an. die zündspule ginge nicht und er habe alles durchgemessen. da er aber ein fehlerfreies motorrad wollte, möchte er vom kauf zurück treten.

ich war total vor den kopf gestoßen. zum einen lief die maschine einwandfrei und zum anderen hat er sie probe gefahren und dort lief sie auch. zudem würde man es sehr schnell merken wenn ein zylinder nur mitläuft. wie dem auch sei, ich habe ihm angeboten eine zündspule zu senden (die ich zufällig noch hatte) zudem habe ich mich bereit erklärt ihm 150€ per paypal zu überweisen. er war einverstanden gesagt getan.

nach wiederum einem tag hat er mir die summe zurück gezahlt und droht mir mit rechtlichen schritten.

was kann da auf mich zukommen?!

Beste Antwort im Thema

Wie ich mir gedacht habe: der Vertrag ist korrekt.

Der Käufer kann Toben wie er will, er kann dir rechtlich nichts. Auch das Geld bzw. die Zündspule hättest du nicht herausrücken müssen. Es ist zwar Blöd, dass jetzt ein Schaden aufgetreten ist, aber sein Pech. Bei der Probefahrt war ja noch alles Ok.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Die Maschine ist 41Jahre alt was stellt sich der Käufer vor? Lass ihn drohen.

Zitat:

Original geschrieben von vivamachina

was kann da auf mich zukommen?!

Ich finde den Kaufvertrag-Vordruck jetzt auf die Schnelle nicht, aber gehe mal davon aus, dass der in Ordnung sein wird. Von daher kann da Eigentlich nichts Ernstes auf dich zukommen.

Er hat ja sogar eine Probefahrt gemacht und das Bike direkt danach übernommen.

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von vivamachina

was kann da auf mich zukommen?!

Ich finde den Kaufvertrag-Vordruck jetzt auf die Schnelle nicht, aber gehe mal davon aus, dass der in Ordnung sein wird. Von daher kann da Eigentlich nichts Ernstes auf dich zukommen.

Er hat ja sogar eine Probefahrt gemacht und das Bike direkt danach übernommen.

guten abend. vielen dank für die antwort. anbei der link zum kaufvertrag. http://www.motorradonline.de/.../Kaufvertrag.493986.pdf

Wie ich mir gedacht habe: der Vertrag ist korrekt.

Der Käufer kann Toben wie er will, er kann dir rechtlich nichts. Auch das Geld bzw. die Zündspule hättest du nicht herausrücken müssen. Es ist zwar Blöd, dass jetzt ein Schaden aufgetreten ist, aber sein Pech. Bei der Probefahrt war ja noch alles Ok.

am 6. Oktober 2013 um 21:19

Moin,

Zitat:

was kann da auf mich zukommen?!

Solange du nicht arglistig einen dir bekannten Mangel verschwiegen - was erstaml bewiesen werden muss - , irgendwelche Zusicherungen über den einwandfreien Topzustand schriftlich im Vertrag oder unter Zeugen niedergelegt hast..................... Nichts.

Kritisch, wenn auch erklärbar, sehe ich die nachträgliche Zusendung der Zündspule.

Noch kritischer wird es mit der angebotenen/vollzogenen Rückzahlung von 150€, das könnte zum Bumerang werden, indem es dir als Anerkenntnis eines ´eingeräumten´ Vorschadens ausgelegt wird.

Das ist aber nen Fall für einen Anwalt, sollte der Käufer massiver werden, würde ich zumindest ein anwaltliches Beratungsgespräch empfehlen.

 

Grüße

am 7. Oktober 2013 um 3:22

Moin!

Dieses ganze Gerede kann man sich sparen, solange der genaue Wortlaut des Kaufvertrages nicht bekannt ist.

Die Zusendung der Ersatz-Zündspule ist hier kein Problem. Dies als "Schuldeingeständnis" zu werten wäre schon selten dämlich.

Warte ab was kommt. Wenn wirklich ein Schrieb eines Anwalts kommt, kannst Du selbst auch einen solchen beauftragen. Bis dahin würd eich mich nicht mehr äußern.

Gruß,

M. D.

am 7. Oktober 2013 um 3:50

Ich kann nur raten nix zurueck zahlen, und nix nach schicken. Das Thema ist fuer dich erstmal erledigt. Anrufe von ihm wuerde ich gleich wieder beenden oder erst gar nicht abheben. Fuer dich wirds erst interessant bis etwas schriftliches vom Anwalt kommt.

Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 8:04

problem ist, dass ich es schriftlich ihm zugesichert habe. bin ich jetzt immer noch dazu verpflichtet, oder kann/sollte ich mich hier verwehren?

am 7. Oktober 2013 um 8:06

Eigentlich müßte bei einer Vereinbarung eine Unterschrift drauf. Deine Gewährleistung hast du ja ausgeschlossen. Und die Gesetzeslage ist glasklar->keine Gewährleistung.

am 7. Oktober 2013 um 8:14

Zitat:

Ersatz-Zündspule ist hier kein Problem. Dies als "Schuldeingeständnis" zu werten wäre schon selten dämlich

Viele Sachverhalte und Äußerungen sind vernünftig betrachtet selten dämlich, jedoch sind wir im Zivilrecht, das relativiert das Ganze ein wenig :D

Das Problem hier ist nun, das die Zusendung nach Ankündigung des Rücktritts erfolgte.

Je nach Betrachtung, kommt dieser geldwerte Vorteil einer Minderung gleich, ebenso, nur noch deutlicher bei der Erstattung eines Anteiles der Kaufsumme.

Ist halt nur die Frage in wie weit, wenn überhaupt, der TE sich da selbst ein Bein gestellt hat.

 

@ TE

Zitat:

problem ist, dass ich es schriftlich ihm zugesichert habe

Was genau, hast du wie zugesichert ?

Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Zitat:

Ersatz-Zündspule ist hier kein Problem. Dies als "Schuldeingeständnis" zu werten wäre schon selten dämlich

Viele Sachverhalte und Äußerungen sind vernünftig betrachtet selten dämlich, jedoch sind wir im Zivilrecht, das relativiert das Ganze ein wenig :D

Das Problem hier ist nun, das die Zusendung nach Ankündigung des Rücktritts erfolgte.

Je nach Betrachtung, kommt dieser geldwerte Vorteil einer Minderung gleich, ebenso, nur noch deutlicher bei der Erstattung eines Anteiles der Kaufsumme.

Ist halt nur die Frage in wie weit, wenn überhaupt, der TE sich da selbst ein Bein gestellt hat.

 

@ TE

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Zitat:

problem ist, dass ich es schriftlich ihm zugesichert habe

Was genau, hast du wie zugesichert ?

zugesendet habe ich ihm noch nichts. die kulanz von 150€ hatte ich ihm ja per peypal überwiesen, das prompt zurück überwiesen wurde.

wir stehen quasi am anfang. soll heißen es ist kein kulanzgeld bei ihm und auch keine zündspule.

ich hatte ihm nur schriftlich gesagt, dass ich es machen werde. er meinte dann sei alles vom tisch.

am 7. Oktober 2013 um 9:26

Ok.

Wollte nur sicher gehen, das du im Vertrag nicht irgendwelche ´Garantien´(z.B. absolut Mängelfrei o.ä.) abgegeben hast, denn dafür musst du grade stehen, unabhängig vom Ausschluß der Gewährleistung.

 

Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Ok.

Wollte nur sicher gehen, das du im Vertrag nicht irgendwelche ´Garantien´(z.B. absolut Mängelfrei o.ä.) abgegeben hast, denn dafür musst du grade stehen, unabhängig vom Ausschluß der Gewährleistung.

wie wäre dann eure empfehlung. kein geld, keine spule oder nur spule....bin ratlos....aber auch menschenfreund ;)

Zitat:

Original geschrieben von vivamachina

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Ok.

Wollte nur sicher gehen, das du im Vertrag nicht irgendwelche ´Garantien´(z.B. absolut Mängelfrei o.ä.) abgegeben hast, denn dafür musst du grade stehen, unabhängig vom Ausschluß der Gewährleistung.

wie wäre dann eure empfehlung. kein geld, keine spule oder nur spule....bin ratlos....aber auch menschenfreund ;)

Wenn du ein Menschenfreund bist und weißt, dass das Maschinchen ein Aua (bei Verkauf) hatte, dann versucht euch zu einigen.

Die andere Möglichkeit - alles war i.O., die Maschine wurde sogar "angeliefert" - ist, dass der Käufer einfach wieder kalte Füße bekommen hat und jetzt durch Druck den Verkauf wandeln will.

ICH persönlich würde den Käufer einfach im Dreieck springen lassen, bis er selber ne neue Zündspule braucht...vorausgesetzt dein Gewissen ist rein. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit