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Probleme bei Ummeldung

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 10:25

Servus,

ich habe in der vergangenen Woche meinen alten Wagen verkauft.

Nun hat der Käufer das Problem, dass sein Straßenverkehrsamt das Fahrzeug nicht zulassen möchte, weil die Änderung am Fahrwerk nicht eingetragen ist.

Richtig:

Diese steht noch nicht im Schein.

Aber es gibt eben die Eintragung der DEKRA mit dem Vermerk, dass die Änderung vorzunehmen ist.

Jedoch reicht dies, wenn das StVA das nächste mal aufgesucht werden muss, z.B. bei einer Adress- oder Halteränderung, was nun der Fall ist.

Jetzt stehe ich als Verkäufer natürlich auch etwas doof da.

Die letzten TÜV Termine waren ebenfalls nie ein Problem. Der Prüfer fragte immer nur, was mit dem Fahrwerk sei und nach Vorlage der Abnahme war dann wieder alles gut.

Fahrwerk wurde 2014 direkt nach Einbau Abgenommen.

Kann sich/mir einer das Problem erklären?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Juli 2020 um 13:25

Es fehlte scheinbar eine Seite des Gutachtens/ der Abnahme.

Die hatte ich aber ebenfalls nicht mehr.

Konnte das StVA nun mit der Dekra klären.

Wird gefaxt und alles ist gut.

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Das Problem könnte sein, das DU die Eintragung hättest vornehmen lassen müssen. Wenns blöd kommt, muß der Käufer das ganze Prozedere nochmal machen lassen.

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 10:54

Da steht ja extra drin „bei Ummeldung auf einen anderen Halter!“

Das erfolgt ja jetzt....

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 11:52

Zitat:

@StephanRE schrieb am 21. Juli 2020 um 12:43:28 Uhr:

Das Problem könnte sein, das DU die Eintragung hättest vornehmen lassen müssen. Wenns blöd kommt, muß der Käufer das ganze Prozedere nochmal machen lassen.

Grad nochmal mit der DEKRA telefoniert.

Laut denen spricht nichts gegen eine Ummeldung.

"Es steht ja auch So da drin!"... im Zweifel soll sich das StVA nochmal bei denen melden, dann erklären die es auch nochmal.

Die einzige Vermutung war, dass der Käufer das Schreiben nicht mit hatte.

Aber dann hätte er ja dennoch Ummelden können... oder ist die Änderung im PC vom StVA ebenfalls hinterlegt?

Sonst wäre ja auch eine Ummeldung nur mit Schein, Brief und letztem TÜV Bericht möglich.

Klar: DANN hätte der neue Halter die Abnahme neu machen müssen.

Lass Dir doch von Deinem Käufer mal den Namen und die Telefonnummer von dem Menschlein auf der Zulassungsstelle geben. Vielleicht ist der Käufer ja net der Hellste... wer weiß, was der da falsch oder gar nicht versteht. Frag den Beamten einfach, was Sache ist und was fehlt.

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 13:25

Es fehlte scheinbar eine Seite des Gutachtens/ der Abnahme.

Die hatte ich aber ebenfalls nicht mehr.

Konnte das StVA nun mit der Dekra klären.

Wird gefaxt und alles ist gut.

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