Probleme beim TÜV
Hallo zusammen,
war jetzt zwei mal beim TÜV (letzen Freitag Dekra und heute beim TÜV SÜD)
Fahre VA 235/35 ET 44 19 HA 255/30 ET 40 19 OZ Superturismo
Habe auch ein Teiegutachten wo detailiert steht das die Felgen für mein Fahrzeug zugelassen sind.
Der Prüfer von der Dekra hat mir die Felgen nicht eingetragen mit der Begründung, dass er beim Aufbocken seinen Finger nicht zwischen Reifen und Radkasten bekommt :-(
Der Reifen hat aber nirgends geschliffen gestreift oder sonstiges.
Der Prüfer heute meinte er trägt die Felge nicht ein, da die Felge hinten etwas über den Radkasten raus steht.
Ist das normal? Sogar beim vollen einfedern schleift nicht alles ist freigängig
Was würdet ihr mir empfelen? Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt?`
Gruß
Danny
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17 Antworten
Müssen die denn eingetragen werden, wenn du ein Teilegutachten hast?
Ich dachte immer, es reicht, wenn man eben dieses Teilegutachten mit sich im Fahrzeug führt...
Ja Teilegutachten reicht nicht muss vom TÜV abgenommen werden
Versteh es einfach nicht warum ich die nicht eingetragen bekomme nachdem die für mein Fahrzeug sind und ja nichts schleift und alles freigängig ist
Entscheidend ist hier was genau im Gutachten steht.
Ich habe mir das Gutachten mal angeschaut. Interessant ist die Reifenbezogene Auflage K2C
Zitat:
K2c: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache derNennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Das ist wohl bei dir nicht erfüllt und ohne die Daten aus dem Fahrzeugschein jetzt im Kopf zu haben könnte die Auflage T91 auch wichtig sein.
Zitat:
T91: Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul.Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Ich würde sagen die Prüfer monieren das zurecht. Was mich nur wundert ist das man dir nicht klipp und klar gesagt hat, was du am Fahrzeug ändern musst, damit es eingetragen werden kann. Bei mir bekam ich immer entsprechende Hinweise, so dass beim zweiten Versuch alle eingetragen wurde.
(Die Erfahrungen habe ich mit anderen Fahrzeugen gemacht, aber dies dürfte keine Rolle spielen)
BTW:
Die OZ Homepage ist mal so richtig schlecht geworden.... Vor einigen Jahren war die wesentlich übersichtlicher....
Vll hab ich morgen glück der Prüfer von der Dekra wollte nur das sein Finger reinpasst also mach ich morgen für die Abnahme nen Federbegrenzer rein ihm was es egal ob die Felge raus steht.
Der Prüfer vom TÜV sieht hat gesehn hat die Felge gesehn das se hinten raussteht und meinte weiter schaut er sich es gar nicht an hat sich weiter nicht mehr geäußert
Hast du, jetzt wo die Felgen drauf sind, mal hinten Gewicht in dein Fahrzeug gepackt? (Stichwort Einkauf von Getränken) Haben auf der Rückbank schon Leute gesessen? (Erwachsene, keine Kleinkinder) Bist du so beladen mal gefahren?
Ich wette spätestens dann schleift es!! Deshalb wäre ich mit sowas sehr vorsichtig! Ruck Zuck kannst du dir so die Reifen ruinieren...
Des geht aber nur bis 18 Zoll seh da keine einzige 19er Felge
Ganz einfach du darfst keine 19 Zoll Felge fahren.
Moin moin, also ich war letzte Woche beim TÜV und habe mir meine tomasson 19 Zoll eintragen lassen und es gab keine Probleme. Ohne was zu bemängeln hat der die eingetragen. Größe: 8,5x19 et 45 vorn und 9;5x19 et45 hinten. Das ist auch immer ermessenssache von den Prüfern. Wenn ihm deine Schnauze nicht gefällt zickt er rum wie ein kleines Schulmädchen.Ist sehr oft der Fall.
P.s.: war auch ne einzelabnahme nötig weil ich vom Felgen Hersteller nur ein Teile Gutachten bekommen habe.
Mfg mirco
Und was ist mit einer Einzelabnahme??
Wenn ich mir die Auflage K2c durchlese, dann geht es einizig und allein darum, dass das Rad in dem genannten Bereich abgedeckt ist. Heißt, auch wenn es beim Einfedern nicht schleift, muss dieser Bereich trotzdem abgedeckt werden.
Normalerweise geht es den Prüfern aber hauptsächlich darum, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist und es in deinem Fall nicht schleift. Ich würde es an deiner Stelle einfach noch wo anders probieren...Die Pauschalaussage, sich das gar nicht erst anzuschauen, obwohl er noch nicht einmal das Gutachten gelesen hat, lässt auf "mir gefällt dein Gesicht nicht" zurückschließen.
Zitat:
Original geschrieben von drophead
Wenn ich mir die Auflage K2c durchlese, dann geht es einizig und allein darum, dass das Rad in dem genannten Bereich abgedeckt ist. Heißt, auch wenn es beim Einfedern nicht schleift, muss dieser Bereich trotzdem abgedeckt werden.
Schon richtig. Aber der TÜV Mensch hat eben genau die fehlende Abdeckung des Rades bemängelt. Der TE schrieb ja:
Zitat:
Der Prüfer vom TÜV ... hat die Felge gesehn das se hinten raussteht und meinte weiter schaut er sich es gar nicht an hat sich weiter nicht mehr geäußert
Das weist auf die fehlende Abdeckung hin. Auch meine ich mich zu entsinnen das die Lauffläche eines Rades immer komplett von Karosserieteilen abgedeckt sein muss.
Zitat:
Original geschrieben von drophead
Die Pauschalaussage, sich das gar nicht erst anzuschauen, obwohl er noch nicht einmal das Gutachten gelesen hat, lässt auf "mir gefällt dein Gesicht nicht" zurückschließen.
Nein! Er hat richtig gehandelt!
Auch ist mir der TE noch immer die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, ob er denn jetzt schonmal Gewicht in den Kofferraum und/oder die Rücksitzbank gepackt hat und damit mal gefahren ist. Ich Wette das er vor Schleifgeräuschen das Radio nicht mehr versteht!
Auch hätte ich den Prüfer mal freundlich gefragt was ich denn jetzt machen muss, damit der Umbau Abgenommen werden kann. Normalerweise sagen die einem dann Sie müssen das und das machen!
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Zitat:
Der Prüfer vom TÜV ... hat die Felge gesehn das se hinten raussteht und meinte weiter schaut er sich es gar nicht an hat sich weiter nicht mehr geäußert
Das weist auf die fehlende Abdeckung hin. Auch meine ich mich zu entsinnen das die Lauffläche eines Rades immer komplett von Karosserieteilen abgedeckt sein muss.
Dafür gibt´s doch bereits bei Fahrzeugen mit 18"-Felgen und 255er-Bereifung hinten werkseitig diese kleinen "Flaps", die an den Radhäusern angebracht sind. Meines Erachtens nach sind diese am Fahrzeug des TE nicht montiert. Evtl. wäre aber eine Nachrüstung eben dieser Teile ein erster Schritt in Richtung Abhanhme beim TÜV.
Genau Flaps heißen die Teile! Danke!