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Probleme Lkw-zulassung

Themenstarteram 5. April 2005 um 21:59

HALLO

ICH HABE MIR VOR EIN PAAR TAGEN EINEN VW POLO DIESEL MIT LKW-ZULASSUNG GEKAUFT, IN DER HOFFNUNG BEI DER KFZ-STEUER BILLIGER WEGZUKOMMEN. DAS FAHRZEUG IST HINTEN VERBLECHT(SEITLICHE UND HINTERE SCHEIBEN ZUGESCHWEIßT),HINTERE SITZE SIND RAUS UND DIE DADURCH ENTSTANDNE LADEFLÄCHE IST KOMPLET MIT HOLZ AUSGELEGT UND EIN TRENNGITTER IST AUCH DRIN. IM FAHRZEUGBRIEF IST DAS AUTO ALS LKW EINGETRAGEN.

JETZT HABE ICH DEN STEUERBESCHEID BEKOMMEN, WO DRINNE STEHT: DAS AUTO WIRD AUF GRUND DER OPTISCHEN PKW-MERKMALE GANZ NORMAL WIE EIN DIESEL-PKW BESTEUERT.DAS FINANZAMT SEI NICHT DAZU VERPLICHTET DEN VON DER ZULASSUNGSSTELLE EINGETRAGNEN LKW-UNBAU ANZUERKENNEN.

WIE SOLL ICH VORGEHEN UND WAS MUSS ICH JETZT NOCH TUN,DAMIT DAS FAHRZEUG VOM FINANZAMT ALS LKW BESTEUERT WIRD.

vielen dank im voraus

gruß PETER

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Gibts eigentlich keine Bußgelder für "Leichen"fledderei?

2005 das letzte Posting

Dann wird´s Zeit, dass dieses Thema, das immer wieder aktuell ist (wie auch ein "Danke" zeigt), auf den neuesten Stand gebracht wird ...

Wenn jemand ein gleiches Thema eröffnet, heisst es meist: "Schau mal in der Suche!" ... und erhält dann überholte Infos und kann auf eine falsche Spur geführt werden.

Bin bei den "Totenerweckungen" einer etwas anderen Meinung (wenn aktualisiert oder eine kurze, übersichtliche Zusammenfassung präsentiert wird) ... sorry.

 

Grüsse,   motorina.

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am 12. April 2005 um 12:36

du solltest mal in den gesetzgebungen nachlesen... ich mein nämlich das sich diese klausel vor einiger zeit geädert hat und dieser umbau nicht mehr gültig ist

am 12. April 2005 um 15:24

Das Finanzamt macht grad was in den ihren Büchern steht.

Ein Polo ist kein LKW, also steuern die dir den ganz normal an...

Ich muss doch auch Steuern Zahlen,wenn ich fahren will.

Kaufe ein richtiges Auto und versteurer dieses normal ,und werfe den Polo auf dem Schrott

Bei ehemaligen Post- und Telekom-Fahrzeugen geht bei privater Zulassung fast immer der LKW-Status flöten. Fast !

Nimm mal ein Massband und messe (in der Geraden etwa auf Höhe Unterkante Fenster) vom vorderen Ende Fussraum bix Rückenlehne Vordersitze und von Rückenlehne Vordersitze bis Ende Ladefläche.

Wenn das zweite Mass grösser als das erste ist, hast Du eine kleine Chance im Widerspruchsverfahren, "da der überwiegende Teil des Fahrzeug-Innenraumes der Lastenbeförderung dient".

Andere Alternative: Leg' 'ne Matratze rein und versuche, eine Wohnmobil-Zulassung durchzuprügeln! (Hat bei manchen schon geklappt!)

Wende Dich mal an "funky one", der kann Dir da mehr zu sagen !

am 14. April 2005 um 12:47

Hallo,

jaaaa dieser Ermessensbereich bringt nur Durcheinander !!!

LKW - POLO: Wenn er die Zulassung ab Werk hat, kannst du in Berufung gehen. Gib einen Grund, z.B. Landwirtschaft, Holz holen mit wenigen KM im Jahr und plädiere auf eine Abnahme ./. Vorführung beim Fi.Amt.

Nachträglich umgebaute Fzge. werden [MEIST] NICHT mehr anerkannt, abgesehen mit eine halbwegs verständlichem Grund.

POLO - WoMo: Kinderbett Matratze, altes Nachtschränkchen mit eingebauten 1flg. Gaskocher und ggf. angebrachter 12 V Kaffemaschine an der hinteren LS - Verkleidung ===> hat funktioniert. Wurde mit 60 € besteuert. [POLO II u. 2F, GOLF I]

Diese Aktionen sind seit Januar passé, können jedoch nach dem endgültigen Gesetzbescheid [wenn es tatsächlich unverändert bleibt] wieder in Angriff genommen werden.

am 14. April 2005 um 12:49

... wie CONVOYBUDDY bereits geschrieben hat, EX Telekom, Post [DHL] und gelentl. auch EX Behörden Fzge. werden NICHT mehr anerkannt ===> Leider! ...

Michel

am 14. April 2005 um 13:01

2. Nachtrag

 

Wenn du einen POLO Coupe hast, stehen die Chancen für die LKW Zulassung ebenfalls schlecht.

Den Steilheck gab's ab Wek als CF oder Stadtlieferwagen.

Fahr am besten beim Fi.Amt vorbei und besprich [freundlich u. nett] dein Thema mit dem / der Angestelten.

Michel

am 22. April 2005 um 12:09

und wie schauts mit VW Bus T3 geschlossen aus?

 

He leute,

da hab ich auch ma ne frage: Mein vw t3 hat hinten eine ladefläche, keine scheiben (bis auf die heckscheibe) und eine trennwand. Er wurde bei der stadt gefahren und auch von anfang an als lkw deklariert.

1. Verliere ich auch die lkw-zul. oder

2. erst wenn ich den (wie ich geplant habe) hinten ausbau und die trennwand in der mitte entferne??

am 7. Mai 2005 um 7:03

Re: und wie schauts mit VW Bus T3 geschlossen aus?

 

Zitat:

Original geschrieben von BulliTrotter

He leute,

da hab ich auch ma ne frage: Mein vw t3 hat hinten eine ladefläche, keine scheiben (bis auf die heckscheibe) und eine trennwand. Er wurde bei der stadt gefahren und auch von anfang an als lkw deklariert.

1. Verliere ich auch die lkw-zul. oder

2. erst wenn ich den (wie ich geplant habe) hinten ausbau und die trennwand in der mitte entferne??

MOIN!

Die LKW ZULASSUNG bleibt erhalten, allerdings handelst du dir, mit einem WoMo Umbau, Probleme bei Verkehrskontrollen ein.

Bei nur einer hinteren Sitzbank wird meist nichts bemängelt.

Michel

Re: Re: und wie schauts mit VW Bus T3 geschlossen aus?

 

Zitat:

Original geschrieben von funky one

MOIN!

Die LKW ZULASSUNG bleibt erhalten, allerdings handelst du dir, mit einem WoMo Umbau, Probleme bei Verkehrskontrollen ein.

Bei nur einer hinteren Sitzbank wird meist nichts bemängelt.

Michel

aus bau oder nicht,es spielt keine rolle w a s

ich transportiere.(auskunftv. finanzamt.

gruß transe 79

ich hab mich bei meinem hiesigen finanzamt

zwecks lkw zulassung für einen ford sierra

turnir 1,8td als lkw erkundigt.

1. hintere seitliche fenster müssen verblecht werden,

es ist auch genehmigt,wenn zb alu blech mit

zb sikaflex mit der karosse/türen verklebt werden.

2. sitze hinten müssen entfernt werden und die

sicherheitsgurtbef. muß unbrauchbar gemacht sein.

3. trennwand hinter den sitzen,sollte möglichst bis

oben gehen,kann mehrteilig sein,oben auch durchsichtig zb. netz oder gitter material.

das weiter oben beschriebene ist richtig,das die ladefläche größer sein muß, als die fläche zum personen transport.

bei bussen ect. über 2,8to brauchen evtl seitliche fenster n i c h t verblecht werden.

gruß transe 79

hier bei mir gilt die lkw-zulassung von postgölfen, postpolos, etc noch ohne weiteres. hab mich vor ner woche erst erkundigt. es müssen nur die hinteren scheiben zugeschweißt und eine ladefläche mit trenngitter vorhanden sein. ist wohl ermessenssache des fa!!

gruß simon

Zitat:

Original geschrieben von opa111

Ich muss doch auch Steuern Zahlen,wenn ich fahren will.

Kaufe ein richtiges Auto und versteurer dieses normal ,und werfe den Polo auf dem Schrott

Schon mal daran gedacht das die Leute,die sich so ein Auto kaufen, NICHT unbedingt über die finanziellen Mittel verfügen um das machen zu können was Du hier anbringst?? Ein Diesel der eben auch sehr wenig verbraucht kostet nun mal nur dann generell wenig(und ist deshalb für die "ärmeren" Mitmenschen attraktiv)wenn er als LKW zugelassen UND versteuert ist! Und angesichts der Tatsache das man in Deutschland als Arbeiter/Angestellter immer weniger Geld in der Tasche hat, ist das noch eine der letzten preiswerten Alternativen um auf Arbeit zu kommen u verschiedenste Dinge zu transportieren!

Wegwerfen und was neues kaufen ist zwar der Zeitgeist unserer Gesellschaft, nur leisten können sich das immer weniger! Ganz zu schweigen davon ob sowas sinnvoll ist oder eher net....

Zitat:

Original geschrieben von funky one

... wie CONVOYBUDDY bereits geschrieben hat, EX Telekom, Post [DHL] und gelentl. auch EX Behörden Fzge. werden NICHT mehr anerkannt ===> Leider! ...

Michel

Dazu kann ich nach meinen jetzigen Erfahrungsstand nur sagen: FALSCH!

Es gibt einheitlich in Deutschland ein Steuergesetz für Kfz und muß überall auch gleich angewendet werden (nur muß man sich dazu bei einigen Beamten etwas energisch durchsetzen, da es ja logischerweise deren Bestreben ist viel Steuern zu kassieren!) Es gibt gesetzliche Bestimmungen zur LKW-Besteuerung von Fahrzeugen die eigentlich PKW sind.

Und diese lauten: der Laderaum muß größer(oder länger) sein als der Fahrgastraum, die hinteren Seitenscheiben müssen durch Bleche ersetzt sein, die hinteren Sitz- u Gurtaufnahmepunkte müssen unbrauchbar (sprich abgeflext u zugeschweißt) sein!

Eine Trennwand oder ein Trenngitter ist nicht mehr erforderlich(das war einmal)

Ich persönlich habe einen Post Fiesta 3 Türig Mit LKW-Zulassung und die hinteren Seiten Verblecht und hinten drinn komplett leergeräumt, ich habe ihn anstandslos als LKW besteuert bekommen!!

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