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Probleme mit dem Abschlepp Unternehmen bitte um Rat

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 23:24

Hallo Community

Wer kann mir helfen bzw. ein Rat geben?

Folgendes

Meine Mutter hat einen Unfall gehabt mit VW Touran bj.2006 (meine Mutter war nicht schuld am unfall gewesen)

Fahrzeug wurde abgeschleppt am 15.11.2016 Gutachter wurde von Abschlepp Unternehmen empfohlen so wie der Rechtsanwalt.

Es hat sich rausgestellt das unser vw touran wirtschaftlicher Totalschaden ist und einen Restwert von 1150€ hat.Es haben sich 4 bieter die 1150€ geboten haben gemeldet.

Fahrzeug hat vorne rechts Beschädigung unter anderem sind querlenker und Antriebswelle kaputt,warum ich das weis weil wir unseres Fahrzeug heute an einen Händler verkauft haben.Händler rief beim Abschlepp Unternehmen an und sagte das der das Unfallfahrzeug am Montag den 09.01.2017 abholen kommt mit dem Anhänger. Abschlepp Unternehmen sagte dem Händler das es nicht so einfach geht weil die schon einen querlenker und Antriebswelle eingebaut haben ( schließlich war das Fahrzeug nicht fahrbereit ?????? ) und er musste das bezahlen.Der Händler hat sich geweigert kosten zu übernehmen.Abschlepp Unternehmen sagte das der die teile ausbauen wird und noch Standgebühren seit 15.11.2016 zu bezahlen sind.Erst dann wird der das Auto aushändigen.

Ok ich kann mich mit standgebühren anfreunden das wir das bezahlen aber das der an unseres auto geht und teile Ausbaut und neue einbaut ohne unseres wissen das geht gar nicht.Was meint ihr welche rechte haben wir schließlich hat er an unseren eigentum rumgeschraubt obwohl er kein auftrag hatte oder im besitz von Fahrzeug war oder ist.

Muss der Händler beim Abholung des Fahrzeug was beachten ?

Kann Händler was unternehmen weil der rechtlicher besitzer des Fahrzeug ist?

Ich bin immer noch sauer und aufgeregt das jemand so dreist und kalt sein kann :-( Bitte nicht rummeckern wegen Rechtschreibung

Gruss Melanie

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11 Antworten

Das kommt mir alles sehr merkwürdig vor. Warum sollte eine Werkstatt ohne Auftrag Teile an einem Fahrzeug wechseln? Solange das Fahrzeug nicht an den Händler verkauft wurde wird das wohl nie passieren. Denn solange die Werkstatt keinen schriftlichen Auftrag hat macht die garnichts, da sonst kein Auftragsgeber nachgewiesen werden kann und sie selber auf den Kosten für Material und Arbeit sitzen bleiben. Wenn die also behaupten sie hätten irgendetwas am Auto gemacht haben, einfach mal den Auftrag für die Arbeit zeigen lassen. Da muß ja eine Unterschrift von einem Kunden drauf sein. An den geht dann auch die Rechnung. Die Kosten für das Abschleppen und die Standgebühr zahlt normal die Teilkasko. Sollte der Wagen nur Haftpflichtversichert gewesen sein bleiben die Kosten bein Auftraggeber (meist der Besitzer) hängen.

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 0:12

Hi Bulli Driver

Danke für so schnellen Antwort

Rechtsanwalt hat gemeint standgebühren würde

Gegnerische Versicherung bezahlen und Wir sollten

unseren vw touran an Abschlepp Unternehmen

Verkaufen ( ich will nicht sagen das der uns gedrengt hat aber so hat sich angehört ) Wir sagten

Ihm das wir warten mit dem Verkauf bis wir was neues finden.

Meine Vermutung ist das der Abschlepp Unternehmen hoch gepokert hat und gedacht hat das der Fahrzeug bei ihm bleibt bzw das der den für 1150€ bekommt.

Können Wir rechtliche Schritte unternehmen falls das zu treffen würde mit dem Ausbau und Einbau von querlenker und Antriebswelle

Schließlich hat der Abschlepp Unternehmen eigenhändig gehandelt

Hast du die Reparaturarbeit in Auftrag gegeben?

Hast du evtl. dem Abschleppunternehmen ein Vorkaufsrecht zugesagt? Schau dir mal deine Untrlagen genau an. Was hast du unterschrieben, hast du überhaupt irgendwas beim/vom Abschlepper unterschrieben?

Ich weiß, viele Fragen, aber die Lösung liegt oft im Kleingeschriebenen.

Gruß,

der_Nordmann

Das liest sich alles sehr zwielichtig.... Ich würde hier schon eine gemeinschaftlich organisierte Straftat vermuten.

Andere Version.... Meine Unfälle...

1. Auto mit kleinem Schaden von ca. 4000 EUR in Neufünfland. RA beauftragt (saß zum Unfallzeitpunkt im Wagen), Schaden abgewickelt (Gutachter, Ersatzfahrzeug usw.), Auto war bei VW abgestellt, wurde dort auch repariert. Der VW-Händler hat eingeworfen, dass er den Schaden hätte auch abwickeln können. Ende der Geschichte.

2. Auto mit Totalschaden (14.500 EUR Schaden, Wagenwert vor dem Unfall 11.500 EUR, war der bereits oben verunfallte Golf VI 2.0 TDI 110 PS, Comfortline) im Schwabenländle. Wagen beim Händler (anderer Händler als im Fall 1) abgestellt. Gutachter vom Händler, Anwalt aus meinem Bekanntenkreis beauftragt. Habe den Händler gefragt, wie das mit dem Abstellen ist. Zwei Wochen seien kein Problem, bis dahin sollte ich aber in die Puschen kommen. Auto über Autoscout verkauft, beim Händler abholen lassen (ich habe das Auto selbst übergeben), Thema erledigt. Bei diesem Händler habe ich später auch das Ersatzauto gekauft, ein traumhafter Golf 2.0 TDI Highline, mit 140 PS.

Standgebühren und Basteleien am Auto kamen nicht vor.

Ich würde an Deiner Stelle zu diesem Zeitpunkt die Polizei einschalten, und das Auto versuchen sichern lassen. Es handelt sich um Sachbeschädigung und Unterschlagung. Die Nichtherausgabe des Fahrzeuges müsste ebenfalls geprüft werden: Vertragslage, oder Erpressung? Eine Regulierungszusage durch die Gegnerische Versicherung sollte reichen. So aber generiert sich der Abschlepper durch das Festhalten des Fahrzeugs ungerechtfertigt Einnahmen.

Als Erstes würde ich aber den Anwalt wechseln, und ein neues Gutachten anfertigen lassen. Die Sache könnte den Abschlepper die Existenz kosten.

Zitat:

@azrazr schrieb am 8. Januar 2017 um 09:46:44 Uhr:

Das liest sich alles sehr zwielichtig.... Ich würde hier schon eine gemeinschaftlich organisierte Straftat vermuten.

Andere Version.... Meine Unfälle...

1. Auto mit kleinem Schaden von ca. 4000 EUR in Neufünfland. RA beauftragt (saß zum Unfallzeitpunkt im Wagen), Schaden abgewickelt (Gutachter, Ersatzfahrzeug usw.), Auto war bei VW abgestellt, wurde dort auch repariert. Der VW-Händler hat eingeworfen, dass er den Schaden hätte auch abwickeln können. Ende der Geschichte.

2. Auto mit Totalschaden (14.500 EUR Schaden, Wagenwert vor dem Unfall 11.500 EUR, war der bereits oben verunfallte Golf VI 2.0 TDI 110 PS, Comfortline) im Schwabenländle. Wagen beim Händler (anderer Händler als im Fall 1) abgestellt. Gutachter vom Händler, Anwalt aus meinem Bekanntenkreis beauftragt. Habe den Händler gefragt, wie das mit dem Abstellen ist. Zwei Wochen seien kein Problem, bis dahin sollte ich aber in die Puschen kommen. Auto über Autoscout verkauft, beim Händler abholen lassen (ich habe das Auto selbst übergeben), Thema erledigt. Bei diesem Händler habe ich später auch das Ersatzauto gekauft, ein traumhafter Golf 2.0 TDI Highline, mit 140 PS.

Standgebühren und Basteleien am Auto kamen nicht vor.

Ich würde an Deiner Stelle zu diesem Zeitpunkt die Polizei einschalten, und das Auto versuchen sichern lassen. Es handelt sich um Sachbeschädigung und Unterschlagung. Die Nichtherausgabe des Fahrzeuges müsste ebenfalls geprüft werden: Vertragslage, oder Erpressung? Eine Regulierungszusage durch die Gegnerische Versicherung sollte reichen. So aber generiert sich der Abschlepper durch das Festhalten des Fahrzeugs ungerechtfertigt Einnahmen.

Als Erstes würde ich aber den Anwalt wechseln, und ein neues Gutachten anfertigen lassen. Die Sache könnte den Abschlepper die Existenz kosten.

Na nun mal langsam mit den Pferden!

Erst gillt zu Prüfen, warum der Abschlepper am Auto geschraubt hat?

Da gleich von organisierter Straftat zu sprechen ist wohl ohne die Hintergründe zu kennen, mehr als fraglich!

Was haben deine 2 Beispiele mit dem Fall des TE's zu tun?

@ TE: habt ihr den vom Abschlepper empfohlenen RA genommen oder selbst einen gewählt?

Sollte es der empfohlenen sein, kann ein Wechsel in der Tat sinnvoll sein.

Bist du beim ADAC? Oder der Abschlepper für den ADAC tätig? Wenn ja, ruf da ruhig mal an.

Es gibt auch eine Rechtsauskunft vom ADAC.

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 14:20

Hallo

Danke für viele Antworten

Rea ist uns empfohlen worden von dem Gutachter und Gutachter hat sich um Abschleppen gekümmert.

Wir haben ihm vertraut.

Wir haben uns entschlossen selber zu handeln da wir noch kein Cent Geld von Versicherung bekommen haben.Abschlepp Unternehmen hat uns 14 Tage Leihwagen zu Verfügung gestellt und mit Versicherung abgerechnet.Hier scheint jeder geld schon bekommen zu haben nur wir nicht :-( und jetzt wo wir die Schnauze voll haben in dem wir selber handeln und versuchen kaputtes Auto zu verkaufen kommt so was raus.

Wir werden morgen früh zu Polizei gehen und neuen Rea beauftragen.

Ah momentchen mal.

Welches Geld von welcher Versicherung?

Hat die gegnerische Versicherung denn schon die Schuldfrage bzw. Schuldzusage geleistet?

Oder muss die Schuldfrage noch geklärt werden?

Wie lange ist den der Unfall her?

Gruß,

der_Nordmann

am 8. Januar 2017 um 14:36

Zitat:

@A-F-2015 schrieb am 8. Januar 2017 um 15:20:07 Uhr:

Hallo

Danke für viele Antworten

Rea ist uns empfohlen worden von dem Gutachter und Gutachter hat sich um Abschleppen gekümmert.

Wir haben ihm vertraut.

Wir haben uns entschlossen selber zu handeln da wir noch kein Cent Geld von Versicherung bekommen haben.Abschlepp Unternehmen hat uns 14 Tage Leihwagen zu Verfügung gestellt und mit Versicherung abgerechnet.Hier scheint jeder geld schon bekommen zu haben nur wir nicht :-( und jetzt wo wir die Schnauze voll haben in dem wir selber handeln und versuchen kaputtes Auto zu verkaufen kommt so was raus.

Wir werden morgen früh zu Polizei gehen und neuen Rea beauftragen.

Klingt irgendwie wie der Sprung ins Haifischbecken ohne Freischwimmer.......

Zunächst solltest du dich mal direkt an die Versicherung wenden ob die schon gezahlt haben. So lange du die Zulasssungsbescheinungen hast könne die das Fahrzeug nicht weiterverkaufen es gehört Ihnen schließlich nicht.

Für den kostenlosen Rückbau der eingebauten Teile würde ich der Firma eine Frist setzen. Einen neuen RA und Polizei würde ich erstmal von abraten.

Zur Polizei kann man auch am Sonntag gehen. Ich würde trotzdem den Ball erst einmal flach halten.

Ohne Antriebswelle kann man das Auto noch nicht einmal rollen. Wenn dann der Wagen auf dem Hof bewegt werden muss, weil andere Autos kommen und gehen, ist schon Krisenstimmung.

Euer Abschlepper hat euren Wagen in Obhut genommen, und da hat er gewisse Pflichten übernommen. Ein offenes Cabrio darf er ja auch nicht wochenlang stehen lassen, wenn er das Dach schließen kann. Es gehört dazu, lose Stoßstangen oder andere Teile ganz abzubauen oder wieder zu befestigen, damit sie nicht verloren gehen. Und wie gesagt, mit gebrochener Antriebswelle kann man euer Auto noch nicht einmal schieben. Die Kosten dafür sollte euer Anwalt von der gegnerischen Versicherung einfordern, sie gehören zum Abschleppvorgang mit dazu.

Moin,

Die Kosten des Unfalls zahlt die Versicherung des Unfallversicherung, dazu gehören auch Notreparaturen, damit kein weiterer Schaden eintritt, so wie es von meinem Vorschreiben schon berichtet wurde.

Klar kann es sein, dass die da.miteinander kungeln, aber von einer Straftat kann man bisher nicht wirklich reden. Das du bisher nichts bekommen hast könnte am Zeitfaktor liegen. Es dauert immer so 2-6 Wochen, bis du mehr bekommst, als die Nothilfe z.B. für das Leihfahrzeug. Wenn du dem RA nicht vertraust, ist es natürlich dein gutes Recht, ihn zu wechseln.

LG Kester

@A-F-2015 : gibt es was neues? Hast du dich mit dem Abschleppunternehmen einigen können?

Wäre schön wenn du uns mittels wie es ausgegangen ist, bzw. wie der Stand der Dinge ist.

Gruß,

der_Nordmann

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