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Probleme mit dem TÜV und der ICOM

Themenstarteram 12. August 2015 um 15:21

Hallo Freunde!

Ich war heute auf anraten meines Umrüsters mit meinem Wagen beim TÜV, weil ich die LPG-Anlage beim Amt eintragen lassen wollte. So weit, so gut.

Nach einiger Wartezeit und den verunsicherten Blicken des Auszubildenden, die zwischen meinen Papieren und mir hin und her wanderten, meldete sich einer seiner Kollegen bei mir.

'Es fehlt eine Abgasuntersuchung.' - Hatte ich etwas vergessen? Alle Dokumente zum Einbau der Anlage waren in der Klarsichtfolie vorhanden gewesen.

Ich habe mich also zerknittert ins Auto gesetzt und meinen Umrüster angerufen - 'Abgasuntersuchungen für Gasanlagen sind schwachsinn, versuch mal jemanden mit Ahnung zu finden oder richte ihm aus, er soll mich anrufen.'

Gesagt, getan. Ich also wieder in die TÜV-Stelle und dem Herren mitgeteilt, was mir gesagt worden war. Genervt kam nur ein 'Ich hab schon genug Abgasuntersuchungen für Gasanlagen gesehen.' Auf meinen Hinweis, er solle doch bitte mit meinem Umrüster sprechen kam nur irgendetwas von wegen 'Sicherlich nicht, dann muss ich dir ne Service-Gebühr von über hundert Euro berechnen.' - Unmotiviert und unfreundlich.

Was soll ich jetzt tun? Wieder hin und versuchen, an jemand anderes zu kommen? Oder brauche ich tatsächlich eine solche Bescheinigung? Wäre nett, wenn mir jemand aushelfen könnte.

LG

Beste Antwort im Thema

[x] done

Eine klassische Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil einer normalen TÜV Hauptuntersuchung (HU). Die AU ist somit zusammen mit der HU fällig, das meint der TÜV aber nicht.

In Hessen hast du eine "zentrale Bearbeitung" bei Eintragungen von z.b. Gasanlagen. Hat den Nachteil, dass sowas kostet und etwas dauert. Hat den Vorteil, dass die sich mit dem Thema auskennen und "Photoshop" Gutachten bzw. "mal eben schnell gestempelt" auffallen.

Da ist auch eine Übersicht der notwendigen Unterlagen: http://www.marburg-biedenkopf.de/.../ ... siehe 3.10

3.10 Welche Dokumente werden zur Eintragung einer Flüssiggas- bzw. Erdgasanlage benötigt?

1. Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis

2. Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 StVZO

3. Einbaubescheinigung der Kfz-Werkstatt

4. Gassystemeinbauprüfung/Gasanlagenprüfung

5. Einzel-Abgasbestätigung (keine Abgasuntersuchung!)

6. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern bereits vorhanden, sonst: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)

 

Punkt 2/6 sind mit dem Abgasgutachten nebst Abnahme beim TÜV (für dein Fahrzeug gemäß Fahrgestellnummer ausgestellt) abgedeckt. Im Zweifel ruf bei der TÜV Zentrale an bis dir jemand verbindlich Auskunft geben kann. Name und TelNummer geben lassen -> hast du alles nach dessen Vorstellung such dir einen neuen TÜV Prüfer. Wäre nicht der erste eingebildete Vollhorst einer Prüfstelle. Die Besten eines Jahrgangs gehen üblicherweise nicht zum TÜV. Und auch bei denen ist wie in jedem anderen Unternehmen sicherlich 10% der Belegschaft zu dämlich ein Loch in den Schnee zu scheißen.

13 weitere Antworten
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13 Antworten

Seit wann ist die Gasanlage drin?

Welche Abgasnorm hat der Motor?

Ab Euro2 muss ein Abgasgutachten mitgeliefert werden.

Warum hat der Umrüster die TÜV/Dekra/GTÜ/... Abnahme nicht gemacht?

Üblicherweise sollte das zum Umrüstauftrag gehören.

Versuch mal dein Thema nach:

Gaskraftstoffeforum

schubsen zu lassen.

[x] done

Eine klassische Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil einer normalen TÜV Hauptuntersuchung (HU). Die AU ist somit zusammen mit der HU fällig, das meint der TÜV aber nicht.

In Hessen hast du eine "zentrale Bearbeitung" bei Eintragungen von z.b. Gasanlagen. Hat den Nachteil, dass sowas kostet und etwas dauert. Hat den Vorteil, dass die sich mit dem Thema auskennen und "Photoshop" Gutachten bzw. "mal eben schnell gestempelt" auffallen.

Da ist auch eine Übersicht der notwendigen Unterlagen: http://www.marburg-biedenkopf.de/.../ ... siehe 3.10

3.10 Welche Dokumente werden zur Eintragung einer Flüssiggas- bzw. Erdgasanlage benötigt?

1. Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis

2. Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 StVZO

3. Einbaubescheinigung der Kfz-Werkstatt

4. Gassystemeinbauprüfung/Gasanlagenprüfung

5. Einzel-Abgasbestätigung (keine Abgasuntersuchung!)

6. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern bereits vorhanden, sonst: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)

 

Punkt 2/6 sind mit dem Abgasgutachten nebst Abnahme beim TÜV (für dein Fahrzeug gemäß Fahrgestellnummer ausgestellt) abgedeckt. Im Zweifel ruf bei der TÜV Zentrale an bis dir jemand verbindlich Auskunft geben kann. Name und TelNummer geben lassen -> hast du alles nach dessen Vorstellung such dir einen neuen TÜV Prüfer. Wäre nicht der erste eingebildete Vollhorst einer Prüfstelle. Die Besten eines Jahrgangs gehen üblicherweise nicht zum TÜV. Und auch bei denen ist wie in jedem anderen Unternehmen sicherlich 10% der Belegschaft zu dämlich ein Loch in den Schnee zu scheißen.

Zitat:

@gatgat schrieb am 12. August 2015 um 17:21:55 Uhr:

Hallo Freunde!

Ich war heute auf anraten meines Umrüsters mit meinem Wagen beim TÜV, weil ich die LPG-Anlage beim Amt eintragen lassen wollte. So weit, so gut.

Nach einiger Wartezeit und den verunsicherten Blicken des Auszubildenden, die zwischen meinen Papieren und mir hin und her wanderten, meldete sich einer seiner Kollegen bei mir.

'Es fehlt eine Abgasuntersuchung.' - Hatte ich etwas vergessen? Alle Dokumente zum Einbau der Anlage waren in der Klarsichtfolie vorhanden gewesen.

Ich habe mich also zerknittert ins Auto gesetzt und meinen Umrüster angerufen - 'Abgasuntersuchungen für Gasanlagen sind schwachsinn, versuch mal jemanden mit Ahnung zu finden oder richte ihm aus, er soll mich anrufen.'

Gesagt, getan. Ich also wieder in die TÜV-Stelle und dem Herren mitgeteilt, was mir gesagt worden war. Genervt kam nur ein 'Ich hab schon genug Abgasuntersuchungen für Gasanlagen gesehen.' Auf meinen Hinweis, er solle doch bitte mit meinem Umrüster sprechen kam nur irgendetwas von wegen 'Sicherlich nicht, dann muss ich dir ne Service-Gebühr von über hundert Euro berechnen.' - Unmotiviert und unfreundlich.

Was soll ich jetzt tun? Wieder hin und versuchen, an jemand anderes zu kommen? Oder brauche ich tatsächlich eine solche Bescheinigung? Wäre nett, wenn mir jemand aushelfen könnte.

LG

Richtig die Abgasgutachten für die ICOM Anlagen sind technischer Schwachsinn - und du darfst sogar noch 150 Euro dafür bezahlen.

Ohne dieses wertlose Stück Papier gibts aber keine Eintragung.

Ist die Frage wer hier wenn übervorteilt. Die Prüforganisationen verdienen hier kräftig alle mit - selbst wenn sie keine Abgasgutachten erstellen und somit halten alle "brav die Schnauze".

Im Abgasgutachten dürfte nur die Teilenummer der Benzininjektoren des jeweiligen Herstellers auftauchen inkl. Benzindruck (unterdruckgesteuert oder nicht) und die dazu passenden ICOM Injektoren+Kalibratoren.

Die Fahrgestellnummer hat daran nichts verloren - die Abgasgutachen enthalten die Fahrgestellnummer weil man so eben für jedes Fahrzeug nochmal die 150 Euro abkassieren kann.

Wären die Abgasgutachten technisch korrekt - so würde als nächstes ICOM auf die Finger bekommen warum die Kalibratoren so weit streuen.

Ist doch ganz einfach...

Die Umrüstung ist ein Bundel und der Kunde erhält ein fertiges Fahrzeug mit Betreibserlaubnis.

Um die Betreibserlaubnis muss der Kunden sich nicht kümmern, ist ALLEIN Sache des Umrüsters.

Übergebene Papiere beinhalten die völlige Protokallierung.

Wurde die GSP in der Werkstatt gemacht und ist damit eine 115er Anlage, bedarfs nur noch des Umschreibens auf der Zulassungsstelle.

Ist dem nicht so, ist der TÜV involviert, der natürlich ein Abgasgutachten, Einbaubescheinigung und dazugehörige Doku braucht.

@Fmode... ist doch Müll was Du da erzählst.

Die Formularitäten wären nicht so, wenn nicht jeder in der Vergangenheit kräftig beschissen hätte.

Zudem werden unsere Strassen zumindest sicherer.

Noch heute treffe ich immer wieder auf Umrüstungen, wo ich keine Hand anlege, weil ich nicht wüsste wo ich anfangen soll und es mir einfach zu joker ist mit in die Verantwortung gezogen zu werden.

Was haben die Abgasgutachten mit Kalibratoren zu tun?

Denn selbst wenn da eine irrige Kalibration zustande kam, könnte der Kunde a nicht gescheit fahren und die Abgasnorm wär immer noch besser als.....

Und wenn einer keinen Schraubendreher hat, sollte er nicht an Schrauben drehen. Ergo, ohne eine gescheite Kalibration mit dem Wissen darum, sprich Kalibrierbank sollte man eben die Finger davon lassen.

Dass Kalibratoren streuen ist also unwichtig, zwingt zur Prüfung und ist der Sache eher dienlich.

Themenstarteram 15. August 2015 um 13:29

Vielen Dank schon mal für die Antworten; wenn ich heute Abend nach Hause komme werde ich die Dokumente mal genau anschauen und auflisten, was ich da habe.

Mein Umrüster meinte, es sei soweit alles erledigt, ich müsste eben nur noch alles eintragen lassen, was ohne Probleme vonstatten gehen sollte, wenn ich all seine mitgegebenen Papiere vorlege.

Dann war die Anlaufstelle TÜV verkehrt und die Zulassungsstelle wär richtig.

Themenstarteram 16. August 2015 um 10:48

So, ich bin daheim. Nun mal zu den Fragen, die hier gestellt worden sind:

Die Anlage ist seit ca. 6000km drinnen, kein halbes Jahr.

Der Motor hat die Norm Euro4

Anlagen 3-6 habe ich parat, die anderen beiden eben nicht.

An die Zulassungsstelle habe ich mich noch vor dem TÜV gewandt, allerdings meinten die netten Herren dort, dass ich überhaupt erst zum TÜV müsste, da eben eine Bescheinigung von selbigem fehle.

Ich schätze, ich werde morgen wirklich mal bei der Zentrale anrufen und nachfragen; kann ja nichts schaden. Wäre nur schön gewesen, wenn ich das im Urlaub erledigen hätte können. :D

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Punkt 2 bekommst du vom TÜV, der deine Anlage (ECE 67) abzunehmen hat, den Antrag selbst (Pos 1) machste in längstens 5 Minuten mit einem Kugelschreiber. Scheinbar ist dein lokaler TÜV Mensch der Depp wenn du Abgasgutachten nebst Einbaubescheinigung und ggf. gleich GAP vorzuweisen hast.

Du fährst übrigens seit einem halben Jahr ohne Betriebserlaubnis, das am Rand bemerkt. Eine Gasanlage ist unverzüglich(!) einzutragen.

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 15. August 2015 um 13:35:33 Uhr:

...

@Fmode... ist doch Müll was Du da erzählst.

Die Formularitäten wären nicht so, wenn nicht jeder in der Vergangenheit kräftig beschissen hätte.

Zudem werden unsere Strassen zumindest sicherer.

Noch heute treffe ich immer wieder auf Umrüstungen, wo ich keine Hand anlege, weil ich nicht wüsste wo ich anfangen soll und es mir einfach zu joker ist mit in die Verantwortung gezogen zu werden.

Was haben die Abgasgutachten mit Kalibratoren zu tun?

Denn selbst wenn da eine irrige Kalibration zustande kam, könnte der Kunde a nicht gescheit fahren und die Abgasnorm wär immer noch besser als.....

Und wenn einer keinen Schraubendreher hat, sollte er nicht an Schrauben drehen. Ergo, ohne eine gescheite Kalibration mit dem Wissen darum, sprich Kalibrierbank sollte man eben die Finger davon lassen.

Dass Kalibratoren streuen ist also unwichtig, zwingt zur Prüfung und ist der Sache eher dienlich.

Die Streuung der Kalibratoren könnte einen zu mager oder zu fett laufenden Zylinder verursachen = Abgaswerte zu schlecht. Es geht darum das wenn die Prüforganisationen ihre Arbeit ordentlich machen ihnen auch auffällt das ICOM mit den Kalibratoren schlampt.

Ausserdem wäre es mal ganz nett zu sehen ob überhaupt das Zeit-Mengen Diagramm der Benzininjektoren mit den Gasinjektoren übereinstimmt und ab welcher Zeit es nicht mehr übereinstimmt.

(DAS gehört ins Abgasgutachen!)

Selbstverständlich verbrennt LPG sauber als Benzin (das habe ich aussen vor gelassen).

Das es ohne überflüssiges deutsches Bürokratie-Dumm-Dumm kein "Soddom und Gomerra" gibt sieht man in anderen Ländern ohne dieses Quatsch - dort gibt es kein Massensterben durch LPG Anlagen.

Zitat:

@FMode schrieb am 16. August 2015 um 22:58:54 Uhr:

 

Das es ohne überflüssiges deutsches Bürokratie-Dumm-Dumm kein "Soddom und Gomerra" gibt sieht man in anderen Ländern ohne dieses Quatsch - dort gibt es kein Massensterben durch LPG Anlagen.

LOL, die Fahren das Zeug ja schon ewig, haben mehr Erfahrung und Umrüster sind nicht in erster Linie Kohlegeile Profilneurotiker.

Lebst eben in D, wo LPG-Anlagen fürs Image unsichbar versteckt sind, am besten nachts getankt wird.

Kannst ja auswandern, da wo das AB Max 120 ist, dann halten auch die Kisten. LOL

Das mit den Kalis ist Schwachsinn, denn das was du bemängelst sind ja zunächst Richtwerte, die der Umrüster auf Stand bringt, zumal indentische Motoren Fertigungsunterschiede haben, nicht einfach auf Baureihe konvertiert werden kann.

Wenn Du nichts einfaches willst, musste halt was besseres nehmen, ne Vialle z.B. oder halt ne Verdampferanlage.

Haha und dann müssteste der Automobilindustrie sagen, sie solle nur Normmaße verwenden und nicht Über- und Untermaße gleichsam.....

Zitat:

@FMode schrieb am 16. August 2015 um 22:58:54 Uhr:

 

Die Streuung der Kalibratoren könnte einen zu mager oder zu fett laufenden Zylinder verursachen = Abgaswerte zu schlecht.

Eine Lambdaregelung schwankt nahe Lambda=1 etwa um +/-5% um den Sollwert herum. Bei Düsen/Kalibratoren, die das Gemisch um diesen Korridor deutlich verschoben zubereiten und nur im Mittel halbwegs treffen, ist es nur noch schwer möglich einen richtigen Emissionstest zu bestehen.

Tse Tse Tse...

Es gibt da keine Streuung. Es wird immer und ausschließlich zylinderselektiv Kalibriert.... höchstens blöde Umrüster.

Nein Deutsche sind nicht geiziger/gieriger als Menschen anderer Nationalität.

Ja in Deutschland ist ein Autogasumbau ~500 Euro teurer als in anderen Ländern aufgrund der Bürokratie - das verursacht natürlich Kostendruck.

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