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Probleme mit der versicherung aus STUTTGART :)
Hallo
ich habe vor ca. 2monaten einen privathaftpflichtschaden bei der stuttgarter versicherung gemeldet
da hat jemand mein auto beschädigt und es auch sofort zugegeben ist also n ganz klarer fall.
der gutachter war inzwischen auch schon da so vor ca. 6 wochen und auch der sah keine probleme.
nun meldet die versicherung sich nicht als ich da eben anrief sagten die nur: gutachten ist da, bearbeitungszeit bis zu EINEM JAHR!!!!!!!!!!!
das darf ja wohl nicht wahr sein
kann man da was machen?
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12 Antworten
Nnochmal anrufen, ggf. zum "Chef" verbinden lassen und freundlich um sofortige Bearbeitung bitten.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würd ich die Sache (wenn der Anruf nichts bring) einem Anwalt geben und damit versuchen die Sache zu beschleunigen.
War bei dem Schaden irgendwas ungewöhnliches? wie haben die die lange Bearbeitungszeit begründet?
ich habe mehrmals verlangt zu seinem vorgesetzten verbunden zu werden...angeblich darf er da nicht hin verbinden
auch die anderen mitarbeiter bei den nächsten anrufen wollten nicht verbinden
ich überlege ob ich es mal mit einschreiben an die geschäftsleitung versuche oder nen anwalt
bei privathaftpflicht müsste ich den anwalt selber zahlen oder?
es war absolut nix aussergewöhnliches!
die bearbeitungszeit von bis zu ein jahr wurde als völlig üblich und normal begründet
Aus den Angaben geht gar nicht hervor warum die Versicherung überhaupt eintrittspflichtig sein sollte. Glaube z.B. kaum das diese für Vandalismusschäden aufkommen muss.
In solchen Fällen wo sie eintrittspflichtig ist, hat man laut staatlichen Ratgeber wohl alles falsch gemacht:
Quelle:Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Zitat:
Bearbeitungsfristen
Der Versicherer Ihres Unfallgegners muss für den
Schaden unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 3 Monaten ein Regulierungsangebot vorlegen.
Lehnt er seine Eintrittspflicht ab oder ist der Schaden
nicht vollständig beziffert, muss er dies Ihnen
innerhalb der Frist mit Gründen schriftlich mitteilen.
Die Frist beginnt mit dem Zugang Ihres Antrags
bei dem Versicherer.
Da steht auch drin:
Zitat:
... Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt
es sich, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte....
und:
Zitat:
Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?
... Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit
an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten
für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung
erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten
Ansprüche als berechtigt erweisen. Andere
Kosten müssen Sie in der Regel selbst tragen,
wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Also m.E. würde ich spätestens jetzt, wenn die Eintrittspflicht der Versicherung auch wirklich erwiesen ist, den staatlichen Ratgeber befolgen. Zumindest würde ich den Sachbearbeiter wissen lassen, das ich meine Rechte kenne.
bei dir geht es aber um VERKEHRSUNFÄLLE
und in diesem fall private haftpflicht und ich war mir nicht sicher ob es auch da gilt
der gegner hat sachen zum müll getragen aus sein haus raus und dabei mein auto beschädigt
er wollte sie von seinen haus zur gegenüberliegenden tonne bringen
also ganz klar n versicherungsfall
§ 249 BGB
Zitat:
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Zitat:
Original geschrieben von G12+
bei dir geht es aber um VERKEHRSUNFÄLLE
und in diesem fall private haftpflicht und ich war mir nicht sicher ob es auch da gilt
Sollte in derartigen Fällen der Schaden unter 750 Euro liegen, ist vomGutachter ein Kurzgutachten zu erstellen. Ansonsten ist und bleibt auch solch ein Fall ein Haftpflichtschaden. (ob KFZ- oder Privat)
Du kannst deine Ansprüche nur gegen den Verursacher geltend machen. Gegen seine Privathaftpflichtversicherung hast Du keinen Schadenersatzanspruch.
Ich würde also auf den Verursacher zugehen wenn dessen Versicherer nicht will.
Ich arbeite für eine Stuttgarter Versicherung, die heißt aber nicht "Stuttgarter Versicherung".
Gibt es wirklich eine Versicherung die genau so heißt oder sprichst du von DER bekannten Stuttgarter Versicherung?
In diesem Fall könnte ich da mal in der Abteilung vorbeischauen und dir mit hoher Wahrscheinlichkeit helfen!
die versicherung heisst
Stuttgarter versicherung
Zitat:
Original geschrieben von G12+
die versicherung heisst
Stuttgarter versicherung
Na jut.
Sorry - dann kann ich leider nichts für dich tun.
Nimm Dir einen RA.
Den zahlt die gegnerische Versicherung ebenfalls.
Wenn der Versicherer des Schädigers nicht reguliert (aus welchen Gründen auch immer, evtl. Zahlungsverzug?) wird er auch keinen Anwalt zahlen. Die Kosten fallen dann auf den Schädiger zurück, deshalb würde ich mich zuerst an ihn wenden.
So isses.
Es gibt keinen Direktanspruch des Geschädigten an eine PHV des Schadenverursachers - auch nicht in Stuttgart (smash85).
Solange der Verursacher, nur dieser ist gegen zu Recht bestehende Schadenersatzansprüche versichert, keine Ansprüche stellt oder diese an den Geschädigten abtritt, so dieser damit einverstanden ist, "passiert" seitens einer PHV garnichts.
Der VN kann seine PHV mit der Schadenbearbeitung beauftragen.
Der Geschädigte kann sich darum auch einen "feuchten Kehrricht" kümmern und seine Ansprüche direkt beim Verursacher gelten machen, ein anderes Thema ist, ob dieser versichert oder nicht versichert ist. An den Ansprüchen für den Geschädigten ändert dieses allerdings nichts.