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Probleme mit der Werkstatt-Obhut

Mercedes E-Klasse S211
Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 8:32

Liebe Gemeinde,

folgendes ist mir passiert:

 

Vom 30.07.2020 bis zum 05.10.2020 befand sich mein PKW (E 220 CDI T-MODELL BJ 2007) in Werkstatt-Obhut.

Obwohl der anstehenden Reparaturen sowie fehlender HU, mein PKW nicht bewegt werden durfte, hatte ein Mitarbeiter der Werkstatt; ohne mein Einverständnis, meinen 220er auf öffentlichen Verkehrswegen genutzt und dabei 10340 KM zurückgelegt.

Am 01.10.2020 erhielt ich, einen Anhörungsbogen meiner Gemeinde zur Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG, da mein 220er auf einer Parkfläche vor der Wohnung des Werkstatt-Mitarbeiters ohne gültige HU abgestellt hatte.

Am 05.10.2020 konnte ich meinen 220er wieder in Augenschein nehmen.

Hierbei wurden folgende Sachverhalte und Schäden festgestellt.

1. Kilometerstand : 510840 KM (Kilometerstand : 30.07.2020 500500 KM )

2. Klappe für Diagnosezugang offen.

2. Starterbatterie leer.

3. Innenraum verwahrlost und verschimmelt. ( u.a. Hundehaare, Zigarettenasche, süßlich Brechreiz erregender Geruch )

4. Getränkehalter vorne lässt sich nicht schließen

5. Injektoren & Zylinderdeckel wieder verkokt ( am 30.07.2020 waren die Injektoren & Zylinderdeckel v. den Verkokungen befreit )

6. Reifen abgefahren (vorne rechts extrem).

7. Spur verzogen

8. Stoßfänger hinten extreme Lackablösungen ( Transport oder Umzugsschaden durch den Werkstatt MA.?) am 30.07.2020 bestand hier aber schon (links unter dem Rücklicht) ein Vorschaden.

 

Mein 220er hat einen Zeitwert v. ca. 3000,- €

 

 

Wie sollte man jetzt vorgehen.

 

LG.

 

RS.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. Oktober 2020 um 12:24:06 Uhr:

Was hat das Thema mit dem Forumsthema zu tun ?

In einem Juraforum wäre es sicher besser aufgehoben.

Nichts

Aber mal was interessantes zu lesen

Als wie immer die gleiche Leier

Fahrwerk , Bremsen oder Elektronik Problem :rolleyes:

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39 Antworten

Zur Polizei fahren und Anzeige erstatten.

Das ist bestimmt strafrechtlich und zivilrechtlich zu belangen - aber ob da zivilrechtlich was zu holen ist ...?

Ist das eine offizielle Werkstatt von MB? Sicher nicht!?

Du kannst versuchen dich mit der Werkstatt zu einigen, dass du aufgrund der unbekannten Geschichte (10Tkm ist ja kein Pappenstiel) den Wagen nicht mehr haben willst. Sie können den Wagen für 5000 Euro kaufen und die Sache ist erledigt.

Ansonsten wäre für mich die Polizei der richtige Weg.

Nur dann hast du was in der Hand wegen der Ordnungswiedrigkeit - nicht, dass Du noch Punkte deshalb bekommst!

Puh, ein Hammer.

Kannst du den Zustand vor Übergabe irgendwie beweisen?

Es wird darauf ankommen der Werkstatt die Fehler nachweisen zu können.

Eine Beratung beim Anwalt kostet um 200€

Wenn es dir das wert ist.

Natürlich kann man vorher das Gespräch mit der Werkstatt suchen.

LG

Polizei und Anwalt.

Was sagt denn der Inhaber der Werkstatt dazu?

Es wäre auch gut zu wissen, ob der TE das 1. mal in dieser Werkstatt war.

Als bekannter Kunde kann man sicher leichter mit dem "Chef" reden.

Der Beweis der verbotswidrigen Nutzung sollte leicht erbracht werden können.

Wenn der Wagen offiziell in der Werkstatt war (also mit Annahmeschein und Datum), dann soll die Werkstatt beweisen, wie es zu dieser Ordungswidrigkeit kam (Parken und ohne HU während eines Werkstattaufenthalts)

Mercedes Werkstatt oder andere?

Wenn MErcedes.. .dann wär's leicht tät ich sagen.

Andere: ANWALT (Chancen steigen wenn Du hinreichend Belege/Fotos hast...)

Da fehlen mir etwas die Worte .......

 

Ganz klar anzeigen . Der Mitarbeiter hat sich strafbar gemacht durch unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs §248b StGB. Ein Anwalt kann dir hierzu sicher noch bessere Hinweise geben . Ich kann mir auch nicht vorstellen dass der Werkstatt Eigentümer davon nichts wusste , Kundenfahrzeuge die plötzlich weg sind und keiner bemerkt es , ist ebenfalls eine Verletzung der nötigen Sorgfaltspflicht. Ich würde diese Werkstatt bis auf die Grundmauer auseinander nehmen . (Ob juristisch , finanziell oder physisch ist eigentlich egal ) gib mir bitte gerne auch per PN den Namen der Werkstatt . Ich werde mit der KFZ Innung telefonieren in der ich auch bin .

 

Zitat:

@Mountie schrieb am 19. Oktober 2020 um 11:09:13 Uhr:

Es wäre auch gut zu wissen, ob der TE das 1. mal in dieser Werkstatt war.

Als bekannter Kunde kann man sicher leichter mit dem "Chef" reden.

Holla die Waldfee, wie bitte, reden??? Wir reden hier nicht von 50-100km Testfahrt, welches ebenfalls nur mit Einwilligung des FZ-Inhabers geschehen darf sondern sage und schreibe > 10 tausend Kilometer!!! :eek::mad:

Jede Wette, das ist niemals eine MB Werkstatt sondern ein freier Pfuscher-Fuzzi.

@Reneschlicke Du hast ja nun eh eine Busse auf'm Hals wegen der HU Geschichte... was willst denn sonst machen als ANZEIGE BEI DER POLIZEI zu erstatten :confused: *Kopfschüttel*

Was hat das Thema mit dem Forumsthema zu tun ?

In einem Juraforum wäre es sicher besser aufgehoben.

Du hast doch bestimmt einen Zeugen der das bestätigen kann das du das Fahrzeug mit den besagten km und er in Obhut und zur Reparatur abgegeben worden ist

Und das du zu dem Zeitpunkt an dem das Ordnungsamt das knöllchen geschrieben hat du mit einem anderen Fahrzeug unterwegs warst

Das würde ich mir nicht gefallen lassen

In Zukunft werde ich bei jedem Werkstatt Termin den km stand notieren und bestätigten lassen

Was eine Frechheit

Ich drücke dir die Daumen das du Erfolg hast

Aber bitte weiter berichten

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. Oktober 2020 um 12:24:06 Uhr:

Was hat das Thema mit dem Forumsthema zu tun ?

In einem Juraforum wäre es sicher besser aufgehoben.

Nichts

Aber mal was interessantes zu lesen

Als wie immer die gleiche Leier

Fahrwerk , Bremsen oder Elektronik Problem :rolleyes:

Yo, aber man hört hier ja dann immer nur eine Seite.

Das sie Karre schon so lange (theoretisch) in ner Werkstatt rumsteht und welchen Zeitwert die mit ner halben MIllion km auf der Uhr noch haben soll löst bei mir ein gealtiges Stirnrunzeln aus.

Die OWI ist sowieso das kleinste Problem... Anhörungsbogen ausfüllen und darin mitteilen dass das Fahrzeug seit Datum X im Besitz (ja, das ist was anderes als Eigentum) von Werkstatt Blafasel ist.

Was der Werkstattbetreiber zu der Sache gesagt hat wird uns auch verschwiegen... es waren ja auch "erst" 2 Wochen Zeit um mit dem das Thema zu besprechen.

Was soll der Betreiber dazu sagen ? Es gibt keine Rechtfertigung einem Wagen 10 000 km drauf zu fahren und innen zu verdrecken . Das ist nicht „ oh er hat ne Delle rein gefahren , das war bestimmt absicht, machen wir ihn fertig „ ?

 

Natürlich gehen wir davon aus das der TE die Wahrheit sagt . Sonst müssten wir hier jeden thread in Frage stellen und erst mal klären „ ist dein bedienteil wirklich kaputt ? „

Und egal was , es gibt KEINE Ausrede , Rechtfertigung oder überhaupt einen Grund dafür . Wären es 100 km mehr .... keine Ahnung ... Irgend ein Notfall ... außerordentliche Prüfungsmaßnahmen ... was auch immer . Aber hallo ?? 10 000 km ??? Selbst: „ mein Mitarbeiter hat das Fahrzeug ohne mein Wissen entwendet „ funktioniert nicht . Null Chance , wenn ein Auto für 10 000 km weg ist , wenn es auf meinem Hof fehlt , wenn ich als Betreiber abends den Schlüsselschrank auf Vollständigkeit kontrolliere und es fehlt einer , ja spätestens DANN sollte ich aktiv werden und die Polizei einschalten .

 

Zitat:

@tigu schrieb am 19. Oktober 2020 um 12:19:09 Uhr:

Zitat:

@Mountie schrieb am 19. Oktober 2020 um 11:09:13 Uhr:

Es wäre auch gut zu wissen, ob der TE das 1. mal in dieser Werkstatt war.

Als bekannter Kunde kann man sicher leichter mit dem "Chef" reden.

Holla die Waldfee, wie bitte, reden??? Wir reden hier nicht von 50-100km Testfahrt, welches ebenfalls nur mit Einwilligung des FZ-Inhabers geschehen darf sondern sage und schreibe > 10 tausend Kilometer!!! :eek::mad:

Jede Wette, das ist niemals eine MB Werkstatt sondern ein freier Pfuscher-Fuzzi.

Du hast mich scheinbar etwas missverstanden.

Wie hier im schon angemerkt wurde, geht man erst einmal zur Werkstatt und möchte eine Erklärung.

Oder gehst Du sofort zur Polizei oder RA ?

Beim meinen Werkstätten kannte ich den Chef. Da kann man leichter das weitere Vorgehen besprechen. Vor allem weiß ich, dass der Chef auch Entscheidungen treffen kann.

Steht der Wagen bei einer Kette wie ATU, werde ich evtl. von Mitarbeiter zu Mitarbeiter weitergeleitet und keinen darf etwas entscheiden.

Ich frage mich viele eher, warum ein Wagen 2 Monate in der Werkstatt steht ?

Die Standzeit in der Werkstatt ist aus meiner Sicht unerheblich.

Fakt ist, dass sich ein Mitarbeiter das Auto nicht einfach nehmen darf.

Und selbst wenn der Wagen da schon 2 Monate steht, dann kann der Chef mal fragen wann der weg kommt ... aber er darf ihn nicht verwenden!

Ja, wäre interessant zu wissen, ist aber für die illegale Nutzung nicht wichtig.

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