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Probleme mit Gewähr

Themenstarteram 19. August 2010 um 18:12

Hallo,

ich habe vor ca. eineinhalb jahren einen geschlossenen bus (F-Transit) an einen gewerbetreibenden verkauft. 9 monate später bekomme ich gemeldet, dass das fahrzeug rost am motorblock aufweist. (das fahrzeug ist ohne probleme mit bestnoten dürch den tüv gekommen, der vor der abholung gemacht wurde.) ich solle das fahrzeug zurücknehemen (unternehmer ein schreiner betrieb). in diesen neun monaten wurde das fahrzeug schon ,,geunfallt,, (starker heckschaden). und wie bei seinem vorgänger fahrzeug, er hat es garnicht gepflegt... ich habe beim verkauf wörtlich übermittelt, dass die gewährleistung entfällt. für den käufer war dies nix neues, er hatte keine probleme damit und war einverstanden da sein bruder in einer Ford werkstatt arbeitet, der ebenfalls bei der besichtigung des fahrzeugs dabei war. ich habe zeugen, die das bestätigen können.

 

er hat angeblich mit dem hammer auf den block gehauen und der ist dann ,,zerbröselt,,...mit welcher kraft, weiss ich nicht.

wie sieht meine sache im gericht aus? MUSS ich das fahrzeug zurückziehen?

mfg

Beste Antwort im Thema

nene, Sachmangelhaftung gilt auch bei Privatverkäufen wenn dies nicht ausgeschlossen wird

Gewerbetreibende untereinander können diese auch gänzlich ausschließen

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Hast du nix schriftliches?

z.B. Kaufvertrag, was steht denn da drinn?

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von schrauber992

MUSS ich das fahrzeug zurückziehen?

Nach neun Monaten?

Da bist Du bereits in der Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, was allein für ihn schon sehr schwierig bis unmöglich sein dürfte.

Aber warum hast Du den Geäwhrleistungsausschluss nicht schriftlich im Vertrag fixiert?

Wie deine Chancen vor Gericht sind, sagt dir am besten ein Anwalt und kein Internetforum

Rost ist aber doch kein Sachmangel sondern eben Verschleiß oder schlechte Pflege.

Ansonsten, selbst, wenn du den Wagen zurück nehmen müsstest, hättest du Anrecht auf einen Ausgleich für die Nutzung und den erlittenen Unfallschaden.

Wie auch immer, gibts keinen Vertrag?

Komisch ist auch,

er hat den Wagen vor eineinhalb Jahren verkauft,

nach 9 Monaten meldet sich der Käufer,

was ist denn in den folgenden 9 Monaten passiert?

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von schrauber992

er hat angeblich mit dem hammer auf den block gehauen und der ist dann ,,zerbröselt...

Fordere ihn auf, für diese Handlung eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Damit bist du dann 'raus aus der Nummer, da er den Schaden durch unsachgemäße Behandlung selbst verursacht hat.

am 19. August 2010 um 18:49

Rost am Motorblock ist doch kein Sachmangel. Was soll denn der Beitrag überhaupt??????

Vor allem ist Rost am Motorblock kein Grund für den Käufer, den eigenen Frust und das aufgestaute Aggressionspotential über einen Hammer auf den Motorblock einwirken zu lassen.

Hallole zusamnmen

Probieren kann man es ja allerdings

wird der käufer so seine Probleme

haben seine Ansprüche durchzusetzen.

Gibt es Bilder vom Fahrzeug vor dem Verkauf?

Tüvberichte kann man ggf nachziehen,

Bist Du gewerblicher Händler oder Privatmann ?

Im letzteren Fall gibt es keine Gewährleistung,

das Gesetz ( EU Recht) soweit mir bekannt bezieht

sich nur auf Gewerbliche KFz Händler oder Werkstätten.

Bist Du Gewerbetreibender zB ein Gastrónom oder

Gemüsehändler so zieht das Gewährleistungsrecht

auch nicht.

Man kann von Berufsfrenmden derartiges nicht

erwarten oder verlangen. Zum Rost am Motorblock,

das findet man bei fast jedem Ford und ist somit

völlig Normaler Abnutzungsgrad.

Nicht sehr schön aber normal

Wenn die karre zudem auch noch vergammelt ist

und nicht Gepflegt wurde ist das das persönliche

Problem des Käufers. Da will sich einer auf deine

Kosten ein anderes Fahrzeug beschaffen.

Übergib das ganze einem Fachanwalt für

Vertragsrecht, das macht die Rechtsschutzversicherung

schon klar. Ausser der Selbstbeteiligung dürften

vorerst keine weiteren Kosten auflaufen. ....

Gute frage was war in den letzten 9 Monaten was ist da gegangen?????

 

Jol.

nene, Sachmangelhaftung gilt auch bei Privatverkäufen wenn dies nicht ausgeschlossen wird

Gewerbetreibende untereinander können diese auch gänzlich ausschließen

Themenstarteram 19. August 2010 um 19:16

also, ich bin händler, die sache ist schon am laufen und das auto wurde von dem gericht zum gutachter geschickt. in diesem monat ist der termin.

das fahrzeug hatte originale 60 tkm, mit chekheft, das auto war im top zustand! vertragt und rechnung sind da, aber im vertrag stand nichts von gewähr, ich weiss fehler....aber ich habe schon mit vielen verkäufern von großen werkstätten gesprochen, dass das kein problem sei, da normalerweise GEWERBE-GEWERBE keine gewährleistung nötig ist. aber der fall zieht sich schon etwas und mir wurde vom gegnerischen anwalt zugewiesen das auto mit erstattung vom preis zurückzuziehen. jetzt wollte ich mich informieren, wie das so abläuft.

wenns doch schon bei Anwalt und Gericht ist, hast du doch entsprechende Ansprechpartner

Abwarten und Tee trinken

Themenstarteram 19. August 2010 um 19:22

was in den letzten monaten war? also fahrzeug verkauft, neun monate glüklich, dann kam er zu mir, wegen rost, sei angeblich die pumpe undicht. diesel wäre auf die rostställen gekommen und der kopf wurde schwächer von der zusammensetzung. aber es ist doch klar, mit einem hammer auf einen block draufzugehen.... er wollte dass ich ihm auf meine kosten das teil repariere. ich habe abgelehnt. er wurde wütend, drohungen mit anwalt etc. ich habe die sache laufen lassen. dann ca. nach 3-4 wochen hab ich das auto in der werkstatt des bruders gefunden, wo es gerade vom heckschaden instandgesetzt wurde. heckschaden, war nich klein. durch die anhägerkupplung hat sich alles nach vorne geknickt.

Zitat:

Original geschrieben von schrauber992

...wegen rost, sei angeblich die pumpe undicht.

Die Undichtigkeit wird wohl eher durch die Schläge mit dem Hammer verursacht worden sein.

Themenstarteram 19. August 2010 um 19:34

also ich weiss nicht was da für anwälte sitzen, die keine ahnung haben. aber mein anwalt hat mir zugestimmt dass, das rosten völlig normal sei. aber die leute schicken ständig nur das einzige schreiben, mit dem schadensumfang und dem rückzug des fahrzeugs. aber sie wissen 100% nicht, wie die kiste vor dem verkauf war und wie sie jetzt ist. das ist ein reines grab!

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