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Probleme mit Gutachten nach Unfall
Ich habe den gutachter bereits drauf aufmerksam gemacht dass im Gutachten eine falsche Farbe, zuwenig PS, kleinerer Motor, 5 Türe statt 3 etc. verkehrt sind und deshalb bitte nach oben korrigiert werden soll. Das neue Gutachten war auch etwas höher jedoch immer noch Fehler drin. Schlimmer finde ich dass er auch seine Suchabfrage über andere PKW mit dem selben Fehlern gemacht hat. Er suchte mit 51 kW+-1 dabei hat mein Auto 77kw. Motor genauso 1.2 statt 1.6 usw. Ausstattung wurde garnicht berücksichtigt. Er sagt er kann ja identisches nur gleichwertiges Auto finden. Meiner Meinung nach ist es aber minderwertigere suche und außerdem findet man auch ibizas vom selben Baujahr due auch 105 PS und als Sportcoupe. Bitte im eure Einschätzung. Danke
Beste Antwort im Thema
Handelt es sich um einen unabhängigen Gutachter oder um einen von Deiner Versicherung. Im letzten Fall ist dessen Verhalten völlig verständlich, da er von Deiner versicherung bezahlt wird und deshalb ein massives Interesse hat, den Wert Deines Autos niedrig zu halten.
Ich rate Dir, von Deinem Recht Gebrauch zu machen, einen unabhängigen Gutachter zuzuziehen und dies auch via Deiner Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt, der KFZ Versicherung deutlich mitzuteilen. Weiterhin würde ich den aktuellen Gutachter gegenüber den Verfahrensbeteiligten mit Deinen geschilderten Tatsachen wegen Besorgnis der Befangenheit und Inkompetenz abzulehnen. Letzteres geht auch viel besser mit einem Anwalt.
Achtung hier können Fristen ablaufen - auch hier und zum Schutz Deiner Nerven hilft Dir der Anwalt.
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14 Antworten
Handelt es sich um einen unabhängigen Gutachter oder um einen von Deiner Versicherung. Im letzten Fall ist dessen Verhalten völlig verständlich, da er von Deiner versicherung bezahlt wird und deshalb ein massives Interesse hat, den Wert Deines Autos niedrig zu halten.
Ich rate Dir, von Deinem Recht Gebrauch zu machen, einen unabhängigen Gutachter zuzuziehen und dies auch via Deiner Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt, der KFZ Versicherung deutlich mitzuteilen. Weiterhin würde ich den aktuellen Gutachter gegenüber den Verfahrensbeteiligten mit Deinen geschilderten Tatsachen wegen Besorgnis der Befangenheit und Inkompetenz abzulehnen. Letzteres geht auch viel besser mit einem Anwalt.
Achtung hier können Fristen ablaufen - auch hier und zum Schutz Deiner Nerven hilft Dir der Anwalt.
Da bin ich ja schon mal froh dass ich nicht übertreibe. Jetzt kommt der Hammer: bin bereits beim Anwalt und der Gutachter wurde mir von diesem empfohlen. Habe meinen Anwalt schon drauf angesprochen dass es so nicht in Ordnung ist und auf keinen Fall der Gegenseite vorgelegt werden kann. Er will jetzt das neue Gutachten dieses Sachverständigen abwarten.
Ist es außerdem üblich dass beim Zustand des Fahrzeugs überall nur durchschnittlich angegeben wird? Der Wagen hatte keine Beulen keine Kratzer war nur aufgrund des Wetters etwas dreckig. Innenraum ist auch alles wie neu
Totalschaden, Reparaturwürdig, woher die Vergleichsfahrzeuge (die gehören nicht ins Gutachten), ...
Bei Reparaturen ist das häufig dass nicht jede Variante in den Kalkulationsprogrammen hinterlegt sind, da wird auch mal mit einem 1.2er in rot kalkuliert auch wenn es ein 1.4er in grün war, spielt bei einer neuen Stoßstange hinten als Beispiel keine Rolle.
Beim Wiederbeschaffungswert schon, allerdings je älter desto weniger. Bei einer 1000€-Kiste zählt HU-Laufzeit oft mehr als kW oder mehr Ausstattung. Wie alt ist deiner? Auch bezüglich des Zustandes. Im Durchschnitt sind Autos in D halt recht gut gepflegt.
Mein auto ist ein ibiza 1.6 SC von 2010 105 PS mit 69.000 km und einiges an Sonderausstattung. Nun leider unverschuldet Totalschaden... Um die Reperaturkosten geht es auch nicht sondern um den WBW und auch den Nutzungsausfall pro Tag.
Mein Gutachter hat heute von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und stellt mir KEIN korrigiertes Gutachten aus. Werde einen neuen beauftragen müssen.
Die Vergleichsfahrzeuge hatte er als Anlage beigefügt in der er wie oben beschrieben mit kleineren Motoren etc. Preise von anderen ibizas den WBW erklären wollte.
Der WBW war außerdem auch nicht der Mittelwert dieser Fahrzeuge. Weiß jemand welchen Wert man da nimmt?
Zitat:
@Aniram90 schrieb am 27. November 2017 um 18:08:21 Uhr:
Mein Gutachter hat heute von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und stellt mir KEIN korrigiertes Gutachten aus. Werde einen neuen beauftragen müssen.
Öh, hat er ein Widerrufsrecht? Komischer Vogel der mit einem Wiederbeschaffungswert für einen 2010er Seat Ibiza überfordert ist.
Bei ausreichenden Vergleichsfahrzeugen: Ausreißer nach oben und unten streichen, beim Rest Durchschnitt bilden. Dann dein Auto angucken, Zustand, Laufleistung, Ausstattung etc. besser oder schlechter als der Durchschnitt. Und dann halt gucken ob man den Durchschnitt nimmt oder ggf. nach oben oder unten anpassen muss. Normalerweise nimmt man als Gutachter noch zusätzlich DAT oder Schwacke parallel als Vergleich.
Zitat:
@Aniram90 schrieb am 27. November 2017 um 18:08:21 Uhr:
...
Mein Gutachter hat heute von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und stellt mir KEIN korrigiertes Gutachten aus. Werde einen neuen beauftragen müssen.
...
ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt.
Wer zahlt in solche einem Fall zweiten Gutachter, bzw. darf der erst hier überhaupt was für seine "Arbeit" verlangen?
Nein er wird keine Rechnung erstellen... Eigentlich bin ich der Auffassung, dass man über alles sprechen kann und sich gemeinsam hätte einigen können, aber der gute Herr hat es wohl nicht mit Rückfragen und Anmerkungen von Frauen.
Bin gespannt ob ich mir nun selbst einen Gutachter aussuchen darf oder ob mein Anwalt vielleicht noch einen anderen "seriösen" kennt,... ärgerlich um die Zeitverschwendung da ich echt aufgeschmissen bin ohne Auto
ich hoffe natürlich dass ich nicht völlig überzogene Vorstellungen habe und am Ende enttäuscht bin aber wenn ich nach dem richtigen Motor etc. nach Ibizas suche sind die Suchergebnisse teurer..
Dein Anwalt kann so viele Gutachter kennen wie er will, am Ende unterschreibst du den Auftrag für das Gutachten und darfst somit auch aussuchen.
Ob dir die Werte gefallen oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Ein Gutachter hat aber vernünftige nachvollziehbare Arbeit abzuliefern, z.B. im genannten Fall darlegen zu können wie er den Wiederbeschaffungswert ermittelt hat.
Zitat:
@Aniram90 schrieb am 27. November 2017 um 18:08:21 Uhr:
Mein auto ist ein ibiza 1.6 SC von 2010 105 PS mit 69.000 km und einiges an Sonderausstattung.
Kann es sein, dass er in den Vergleichsangeboten den Ibiza mit dem 1.2 TSI herangezogen hat. Der hat ja auch 77 kW / 105 PS und den müsste es schon 2010 gegeben haben.
Ja, sehe ich auch so. Wenn alles plausibel und logisch ist dann bin ich auch ruhig.. möchte nur nicht Gefahr laufen durch fragwürdige Arbeit weniger Geld zu bekommen als mit zusteht. Ist schließlich alles schon ärgerlich genug für mich, ich habe den Wagen seit nicht mal 5 Monaten gehabt, entsprechend umsichtig behandelt und dann zack Totalschaden. Aber sowas passiert halt, hat der Verursacher auch nicht absichtlich gemacht.
Dann werde ich mich jetzt informieren und einen anderen Gutachter beauftragen, ich melde mich mal wenn sich was getan hat
Zitat:
@J_Novi schrieb am 28. November 2017 um 10:22:52 Uhr:
Zitat:
@Aniram90 schrieb am 27. November 2017 um 18:08:21 Uhr:
Mein auto ist ein ibiza 1.6 SC von 2010 105 PS mit 69.000 km und einiges an Sonderausstattung.
Kann es sein, dass er in den Vergleichsangeboten den Ibiza mit dem 1.2 TSI herangezogen hat. Der hat ja auch 77 kW / 105 PS und den müsste es schon 2010 gegeben haben.
Ne er hat mit 1.2 und 55 kW verglichen.. Die Ergebnisse waren 5400 bis 6400 Euro
Naja, wenn er 6.400,- € als WBW ansetzt wäre es gar nicht mal so verkehrt. Der hier dürfte mit deinem vergleichbar sein, oder?
Ja der kommt tatsächlich hin ist ein guter Preis.
Aber nur 2 von 16 Ibizas sind unter 7000 € wenn ich bis 90.000 km tachostand suche in ganz Deutschland... Erstzulassung 2010/2011 und Klimaautomatik. Restliche Ausstattung hab ich garnicht berücksichtigt... (Kurvenlicht, Navivorbeteitung, einparkhilfe, USB, easy entry, reifendruckkontrollsystem, multifunktionslenkrad, berganfahrhilfe, etc.)
Naja muss ein Gutachter entscheiden.. Wenn er mit den richtigen Werten sucht und wirklich auf den Wert kommen sollte ist es halt so. Glaube aber nicht dass die sich am günstigsten Fahrzeug orientieren ??
Update : habe mittlerweile 7550 Euro bekommen, schmerzensgeld und Ausfallkosten folgen noch. Ich kann die Dekra für Gutachten echt empfehlen!!