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Probleme mit Händler Zahnriemenwechsel

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 11. Mai 2005 um 11:31

Hi Leute,

hab mal eine Frage zur Kostenübernahme eines Zahnriemenwechsels.

Ich habe am 19. Januar meinen Golf 1.4 (BJ 0/6/2000)

mit 63400 KM bei einem freien Händler gekauft.

Hab ihn damals nur unter der Bedingung gekauft, dass die sechsigtausender Inspektion, TÜV/AU neu gemacht wird + 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Ende April habe ich jetzt festgestellt, dass der Wagen im Leerlauf ziemlich laute Geräusche macht (mit 67500 KM). Das Geräusch war allerdings nur im Freien hörbar.

Ich hab auf den Keilrippenriemen getippt. Bin dann halt mal zum Händler das Problem checken lassen.

Im Auftrag stand Zahnriemen und Keilrippenriemen "prüfen" drin.

Nach zwei Tagen hab ich mich dann erkundigt, ob sie was gefunden haben und wann ich den Wagen abholen könnte.

Mir wurde dann gesagt, dass der Zahriemen mit sämtlichen Spannrollen, die Wasserpumpe und der Keilrippenriemen mit Spanrollen getauscht wurde.

Da ich jetzt eine Rechnung von über 500 € zahlen soll, bin ich der Meinung, dass der Händler den Zahnriemen schon bei der Inspektion hätte tauschen müssen.

Und außerdem habe ich keinerlei Zustimmung für den Austausch gegeben.

Wie seht ihr das???

Danke schonmal im Voraus.

Yunkee

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29 Antworten
am 11. Mai 2005 um 11:41

Moin.

Ich weiß jetzt nicht, welche Zahnriemenintervalle du hast, aber die müssen bei der 60.000 auf jeden Fall gesichtet werden. Ich denke mal auch getauscht (verbessert mich).

Zu dem anderen:

Da würde ich keinen müden Cent zahlen, du hast keinen Auftrag unterschrieben nix. Sollen die sehen wie sie es machen, ob sie Hälfte Hälfte machen oder wieder zurückrüsten!!

Gruß

Torsten

Themenstarteram 11. Mai 2005 um 12:02

Soweit ich weiß ist es schon ein Long-Life Motor. Der Zahnriemen sollte dort glaub ich bei 120000 KM spätestens gewechselt werden, bin mir aber nicht sicher.

die 1.4er haben keine festgeschriebene Zahnriemenwechsel -Intervalle. Nach 90.000km soll die Zahnriemen überprüft werden und ggf. getauscht werden. Wenn nicht getauscht wurde, jede 30.000km Sichtprüfung.

Aber wer kann einem Zahnriemen und den Spannrollen schon ansehen wann sie getauscht werden müssen? Das ist kaum möglich. Hab meinen bei 112.000 getauscht ... lief alles glatt

Zitat:

Original geschrieben von blitziii

die 1.4er haben keine festgeschriebene Zahnriemenwechsel -Intervalle. Nach 90.000km soll die Zahnriemen überprüft werden und ggf. getauscht werden. Wenn nicht getauscht wurde, jede 30.000km Sichtprüfung.

So ist es korrekt ;)

Zitat:

Original geschrieben von yunkee

Im Auftrag stand Zahnriemen und Keilrippenriemen "prüfen" drin.

Warum gibst du da überhaupt einen Auftrag ?

Ich hätte ihm den Wagen auf den Hof gestellt und ihm gesagt, dass er den Mangel im Rahmen der Gewährleistungspflicht übernehmen soll.

am 11. Mai 2005 um 15:27

Aber wenn Du doch GW-Garantie hast?! Übernimmt die denn nicht den ZR-Wechsel?

am 11. Mai 2005 um 16:29

hallo,

also ich hatte das gleiche problem.. bei ca. 68000 km war ein geräusch aus dem motorraum zu hören. habe es prüfen lassen und es war der zahnriemen. da ich den wagen grade mal 1 jahr hatte und ich 2 jahre gebrauchtwagengarantie hatte wurde der wagen ohne anstand von meiner werkstatt repariert und ich hatte nur die 50 euros selbstbeteidigung zu tragen. neben dem zahnriemen wurde auch wasserpumpe und so gewechselt.. klar :-) also muss das ja über die gebrauchtwagengarantie laufen..

 

also hart bleiben und auf deinem recht bestehen!!

 

gruß dennis

Themenstarteram 11. Mai 2005 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von Pokal

Aber wenn Du doch GW-Garantie hast?! Übernimmt die denn nicht den ZR-Wechsel?

Der Händler meinte, dass der Zahnriemen ein Verschleißteil wäre und damit nicht unter die Garantie fällt.

Da er aber ohne Auftrag den Zahnriemen ziemlich schnell gewechselt hat, nehm ich an, dass er bei der Inspektion schon wußte was Sache ist.

Außerdem ist mir gerade noch was eingefallen.

Zwei Wochen nachdem ich das Auto gekauft habe, war ich beim Freundlichen (VAG Händler) und hab dort die "Kurbelwellenentlüftungsheizung" (ist das so richtig?) auf Kulanz von VW einbauen lassen. Dort sagte mir der Mechaniker, dass der Zahnriemen evtl. bald mal gewechselt werden muß. Ich dachte dann ich hab noch bis 80000/90000 KM Zeit. Er scheint aber Recht gehabt zu haben.

Themenstarteram 11. Mai 2005 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von nargus66

hallo,

also ich hatte das gleiche problem.. bei ca. 68000 km war ein geräusch aus dem motorraum zu hören. habe es prüfen lassen und es war der zahnriemen. da ich den wagen grade mal 1 jahr hatte und ich 2 jahre gebrauchtwagengarantie hatte wurde der wagen ohne anstand von meiner werkstatt repariert und ich hatte nur die 50 euros selbstbeteidigung zu tragen. neben dem zahnriemen wurde auch wasserpumpe und so gewechselt.. klar :-) also muss das ja über die gebrauchtwagengarantie laufen..

 

also hart bleiben und auf deinem recht bestehen!!

 

gruß dennis

Hi Dennis,

das klingt ja ein bisschen aufmunternd ;-)

Hast du dein Auto von einem freien Händler oder VW?

mfg

yunkee

Zitat:

Original geschrieben von yunkee

 

Der Händler meinte, dass der Zahnriemen ein Verschleißteil wäre und damit nicht unter die Garantie fällt.

Und da hat er sogar recht und würde das sogar von einem Gericht bestätigt bekommen.

Zitat:

Da er aber ohne Auftrag den Zahnriemen ziemlich schnell gewechselt hat, nehm ich an, dass er bei der Inspektion schon wußte was Sache ist.

Das Problem, was ich gerade sehe, ist die schwammige Formulierung 'Zahnriemen und Keilrippenriemen "prüfen" '. Ich weiß nicht so recht, wie man das werten kann.

Ich denke mal, daß der Zahnriemen so oder so gewechselt werden mußte. Von daher solltest du einfach mal versuchen, dich mit dem Händler zu einigen, ob sich am Preis was machen läßt.

Ansonsten bleibt eh dann nur der Rechtsweg, wobei ich an einen wirklichen Erfolg deinerseits eher zweifle. Da würde es am Ende wohl auch nur auf den Versuch hinauslaufen, eine gütliche Einigung über die erbrachte Leistung (den Einbau des neuen Zahnriemens) zu erwirken.

am 11. Mai 2005 um 17:12

du ich habe den von nem vw-händler.

glaube aber nicht das die richtlinien für die garantie so unterscheiden.. denke ich zumindest. war auf jedenfall bei mir kein problem..

viel glück dann auf jedenfall

 

gruß dennis

am 11. Mai 2005 um 17:12

und halt uns mal auf dem laufenden

also mein Gebrauchtwagenverkäufer (war ein VW-Zentrum) hat den Zahnriemen ohne ein Wort komplett kostenlos gewechselt, als er in der Gewährleistungsphase (war noch vor Ablauf der 6 Monate) verreckt ist.

War mir aber wg. der Garantieformulierungen auch nicht ganz sicher, aber die haben nicht mal anstalten gemacht, mir das zu berechnen.

Nach meiner Ansicht ist der Zahnriemen frühestens bei 90.000 km ein Verschleißteil, da er da lt. Serviceheft das erste Mal kontrolliert werden muss. Vorher ist es ein Bauteil, dass mangelhaft war. Naja... aber ich bin kein Jurst ;)

Würde auf jeden Fall mal FREUNDLICH vorsprechen und denen klar machen, dass man an einer kulanteren Lösung interessiert sei.

Grüße,

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von meyster

also mein Gebrauchtwagenverkäufer (war ein VW-Zentrum) hat den Zahnriemen ohne ein Wort komplett kostenlos gewechselt, als er in der Gewährleistungsphase (war noch vor Ablauf der 6 Monate) verreckt ist.

Das war Kulanz, die mit einer Gebrauchtwagengarantie nichts zu tun hat.

Ein Zahnriemen ist genauso wie abgenutzte Reifen ein Verschleißteil. Das haben bereits diverse Gerichte bestätigt und ich glaube, das stand vor ein paar Wochen sogar wieder in der AutoBlöd.

Zitat:

Nach meiner Ansicht ist der Zahnriemen frühestens bei 90.000 km ein Verschleißteil, da er da lt. Serviceheft das erste Mal kontrolliert werden muss.

Und hier wird es interessant. Hier müßte eigentlich die Herstellerhaftung greifen. In den USA gäbe es da auch garkeine Zweifel. Hier in Deutschland ist das aber wiederrum eine nette Auslegungssache, denn im Zweifel sind die Angaben im Serviceheft ja nur Empfehlungen.

Die Sache wäre einfacher, wenn es sich nicht um einen freien Händler handeln würde. Ein Fachhändler hätte wahrscheinlich bereits stillschweigend vor Übergabe den Zahnriemen gewechselt. Alternativ wäre das auch über Kulanz abgewickelt worden. Zur Not hätte der Händler auch einen Kulanzantrag bei VW stellen können.

Bei den vorliegenden Schilderungen bleibt nichts weiter übrig, als zu versuchen, sich gütlich mit dem Händler zu einigen.

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Das war Kulanz, die mit einer Gebrauchtwagengarantie nichts zu tun hat.

Ein Zahnriemen ist genauso wie abgenutzte Reifen ein Verschleißteil. Das haben bereits diverse Gerichte bestätigt und ich glaube, das stand vor ein paar Wochen sogar wieder in der AutoBlöd.

 

Und hier wird es interessant. Hier müßte eigentlich die Herstellerhaftung greifen. In den USA gäbe es da auch garkeine Zweifel. Hier in Deutschland ist das aber wiederrum eine nette Auslegungssache, denn im Zweifel sind die Angaben im Serviceheft ja nur Empfehlungen.

Die Sache wäre einfacher, wenn es sich nicht um einen freien Händler handeln würde. Ein Fachhändler hätte wahrscheinlich bereits stillschweigend vor Übergabe den Zahnriemen gewechselt. Alternativ wäre das auch über Kulanz abgewickelt worden. Zur Not hätte der Händler auch einen Kulanzantrag bei VW stellen können.

Bei den vorliegenden Schilderungen bleibt nichts weiter übrig, als zu versuchen, sich gütlich mit dem Händler zu einigen.

es gibt ja noch die Kulanzregelung, die mal in der Autobild abgedruckt war, nach der bei Fahrzeugen <100.000 km und <5 Jahren 100% der Kosten von VW getragen werden.

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