Probleme mit "neuem" Gebrauchten. Schnelle Meinung gesucht
Hallo Zusammen,
getreu dem Motto "Freude am Fahren" habe ich mich anstelle des Golf IV für den Kauf eines E36 316 Touring EZ: 22.02.2000 entschieden . Nach wie vor für meine Frau und die beiden Kinder die bessere Entscheidung. Der Kauf fand am vergangenen Freitag statt (24.08.07). Der AH- Vertragshändler kam mir zwar mit vielen optischen und technischen Reparaturen entgegen (Bremsbeläge, Endtopf, Inspektion 2, Tüv/Asu...) aber das ungleichmässige, eher schubartige Beschleunigen (ich weiss, iss "nur" ein 316) ist nicht beseitigt worden. Fiel mir natürlich auf der Heimfahrt auf, allerdings nicht so stark. Und ich redete mir halt ein, naja mal sehn geht nach bißchen AB mit hohen Drehzahlen vielleicht weg (Wurde nur von älteren Vorbesitzern gefahren).
Ich muß dazu sagen, der AH befindet sich 110 KM von meinem Wohnort entfernt. So rief ich an, mit der Bitte um Klärung/Vorschläge über die weitere Vorgehensweise. Davon mal ab, daß der Verkäufer plötzlich irgendiwe gar keine Zeit mehr hat, verwies mich der Werkstattmeister aufgrund der Entfernung, zu unserem AH in der Nähe zu fahren, um das Problem ausfindig zu machen. Da war ich auch am Montag, habe aber bis auf eine Testfahrt und eine erste Meinung (Vermutungen: Lambdasonde oder LMM) erst einen Analysetermin mit Werkstatt für Freitag (31.08.) erhalten.
Worum geht es mir jetzt... ich höre die ganze Zeit nur Garantie, Garantie... egal ob unser AH in der NÄhe oder der mir den 3er verkaufte. Ich halte es aber erstens nicht für O.K., denn ich habe bereits bei der Probefahrt vor dem Kauf den Mängel angegeben und außerdem glaube ich (ich habe noch keine Garantieunterlagen erhalten) würden die Kosten doch sowieso gar nicht zu 100% durch die Garantie übernommen (ca. 130.000 KM Laufleistung) und ich muß draufzahlen ?!?!
Fakt ist, am Freitag wird der Wagen erst mal gecheckt, aber wie soll ich eurer Meinung dann vorgehen (Beispiel Lambdasonde defekt o.Ä.), bzw. hatte schon einer von euch so ne Geschichte und wie wurde das Kostenseitig gemacht usw, usw.
Bitte gebt mir eure Erfahrungsberichte weiter. In der Vergangenheit habe ich bei 3 von 4 gekauften Autos für meine Frau immer nur massisve Probleme gehabt. Ich bin schon wieder auf 180... und hoffe eine gute Lösung zu finden. Vielen, vielen dank vorab. Gruß.
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14 Antworten
Mach die ganze Sache schriftlich, weise den Verkäufer des Fahrzeug´s in einem Brief (reklamation) auf diesen Mangel hin. Setze ihm eine frist von 2 Wochen zur beseitigung des Mangels. Und schreibe weiter, wenn der Mangel bis zur gesetzten Frist nicht beseitigt ist verlangst du Ermässigung auf den Kaufpreis von z.B. 800 EUR. Weitere rechtliche Schritte behälst Du Dir vor. Dann solltest Du erstmal keine Probleme haben. Denn er muss Dir nun den Mangel beseitigen . Du hast für sowas diese Händlergrantie, da musst Du NICHTS selber zahlen. Du brauchst auch keine Garantieunterlagen, denn wenn Händler (also Gewerbe) an Privat (DICH) verkauft besteht automatsich 2 Jahre Grantie auf das Fahrzeug (ausschluss durch den Händler ist unmöglich)
@pikkachu
...danke. Aber bist du sicher wg. den 2 Jahren Garantie? Ist doch kein Neuwagen. Das wäre mir echt neu. Auch, weil wir eine Garantie für 1 Jahr gemacht haben.
Mit dem Schreiben an den Verkäufer sollte ich aber besser warten, bis ich am Freitag eine konkretere Analyse von unserem AH habe, oder? Ansonsten gehts gleich mit "schmutzige Wäsche waschen" los und ich darf wg. jedem "Furz" die 110KM hinter mich bringen (hin u. zurück 220KM...)
Du hast von Gesetzsewegen anspruch auf Garantie/Gewährleistung auch bei nem Gebrauchten und somit auf die kostenlose Reperatur dieses Mangels (es sei denn der Mangel wurde im Kaufvertrag aufegführt und somit von Dir akzeptiert). Aber mehr hierzu gibts auf der folgenden Seite. Auch die von Dir abgeschlossene Garantie hättest Du nicht abschließen müssen. Die hilft lediglich dem Händler, das er die Reperatur nicht selbst tragen muss. Garantie hättest oder hast Du auch ohne eine zusätzlich abgeschlossene Garantie.
Hier die SeiteGebrauchtwagengarantie
@indiA6
Hi habe das Problem auch war auch schon in der Werkstatt die konnten aber keinen Fehler finden. Wenn bei dir die Ursache gefunden wird, würdest du das hier mal posten was es war?! Danke
Bei dem Problem handelt es sicher um ne deffekte/lahme Lambdasonde.
Hab das Problem auch. Alles andere( LMM, Zündkerzen, Benzinfilter, Luftfilter...) konnte ich schon ausschließen.
Lambdasonde kostet so um die 120 Euro. Wird sicher nächsten Monat gemacht. Wenns daran lag, werd ichs posten. Das Problem haben ja viele hier.
Schaut mal nach, ob ihr kleine schwarze Rußflecken auf der Heckschürze/Kofferaumklappe habt. Das ist ein Hinweis, das mit der Lambdasonde etwas nicht stimmt.
@indiA6
Du hast Garantie drauf, daran sollte es keine Zweifel geben. Versuchs erst im Guten und wenn das nicht zieht, machs wie pikkachu pk geschrieben hat
MfG
Maik
Zitat:
Original geschrieben von repp
@indiA6
Hi habe das Problem auch war auch schon in der Werkstatt die konnten aber keinen Fehler finden. Wenn bei dir die Ursache gefunden wird, würdest du das hier mal posten was es war?! Danke
...hi repp. ich habe schon über die Suchfunktion selbst recherchiert, was die Ursache laut der erfahrungen anderer user ist. Probier bei dir mal folgendes aus: Im KALTEN Motorzustand normal beschleunigen! ungleichmässige oder gleichmässige Beschleunigung? Dann nochmal, wenn der M. warm ist Pedal aufs Bodenblech drücken. Wenn bei beiden "Tests" eine normale gleichmäßige Beschleunigung zu spüren ist, soll es wohl zu 99% die Lambdasonde sein, da diese im Kaltzustand und unter Vollgas wohl nicht genutzt wird, also keine Werte ans Steuergerät abgibt. Wenn dies also stimmt, dann ist sie wohl fällig (im Übrigen ist es so bei mir). Aber ich werde natürlich berichten, wenns erledigt ist.
@ indiA6:
Du mußt zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden!
Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Händlers, die in Umfang und Bedingungen frei vereinbart werden kann.
Daneben gibt es die Gewähleistung, das ist eine gesetzlich festgeschriebene Leistung, die der Verkäufer erbringen muß (für gebrauchte Waren mindestens ein Jahr) Da diese Leistungspflicht sowieso in der Regel deutlich umfangreicher ist als eine Garantie, ist diese reine Augenwischerei und Verdummung des Käufers.
Setzte dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen, in der er den Mangel im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht (Wichtig! Nicht Garantie schreiben.) abzustellen hat, ansonsten trittst Du vom Kauf zurück. Der Verkäufer muß gemäß BGB auch die für Dich entstehenden zusätzliche Kosten tragen, als z.B. die Spritkosten für die erneute Fahrt zum Händler, einen Leihwagen muß er Dir nicht stellen, wenn die Reparatur länger dauert!
Wichtig ist auf jeden Fall, daß Du dem Händler erstmal die Möglichkeit gibts, den Fehler selbst zu beheben, wenn Du in eine andere Werkstatt gehst, muß er Dir die Kosten dafür nicht erstatten, es sei denn, er hat dies ausdrücklich zugesagt (und das solltest Du dann schriftlich haben.)
genauso wie daniel.krueger geschrieben hat.Ob und was für eine Garantie der Wagen hat ist egal.Das Zauberwort heisst hier Gewährleistung:
Kfz Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte bei einem Kfz sind dieselben wie bei anderen beweglichen Sachen. Grundsätzlich kann im Falle eines Mangels Nacherfüllung (Mangelbeseitigung und evtl. Ersatzlieferung) oder Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Evtl. besteht auch ein Rücktrittsrecht.
Bei einem Gebrauchtwagen liegt ein Mangel nicht vor, wenn der Fehler in Hinblick auf Alter und Kilometerstand normalem Verschleiß entspricht.
Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag. Tritt der Mangel im Zeitraum von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird jedoch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (Bweislastumkehr).
Die Frist für die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Zwischen Unternehmer (Händler) und Verbraucher kann kein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagen kommt nur zwischen Verbrauchern oder Unternehmern infrage.
Wenn der Händler weiterhin versucht dich abzuwimmeln,würde ich sofort einen Anwalt einschalten
Moin,
Danke ... das es zumindest einer richtig gestellt hat ... genau so gehst du vor. Ruf aber nochmal beim Verkäufer an und bitte Ihn freundlich um Absetzung der Mängel.
Eine Minderung ... kannst du alternativ zum Rücktritt anbieten ... würde Ich aber nur im äussersten Notfall machen. Und 800 Euro sind da eh illusorisch ... einzig den dir entstehenden "Schaden" könnteste geltend machen ... wenn der VK seiner Pflicht nicht nachkommt. (Im Fall der Lambdasonde würde ich auf ca. 200 Euro schätzen)
MFG Kester
Logisch sind 800 EUR zu viel, aber wenn er das Handeln anfängt muss genug spielraum da sein... also würd ich nicht den Wert als nachlass ansetzten, den die Reperatur wirklich kostet oder kosten wird.
Hallo liebe "Antworter" und "Tipgeber".
Aufgrund eurer Hilfe konnte ich mit den 3 H`s (hartnäckige Höflichkeit hilft) erreichen, daß die Kosten trotz der Reparaturen in einem anderen Autohaus zu 100% vom verkaufenden AH übernommen werden!!!
Habe sogar eine e-mailbestätigung aus der die Kostenübernahme hervorgeht.
Danke vielmals für eure Hilfe !!!
PS: Im Übrigen ist es tatsächlich die Lambdasonde und noch ein Regler (werde nochmal nachfragen, wie der genau heisst. Wenns einer wissen will, einfach nochmal nachfragen.)
GRÜßE !
@indiA6: Würde mich Interessieren wie der Regler heißt.
HAst du auch Preise?
@repp:
Ist wohl doch kein "Regler" sondern die "Disaklappe" (habe ich vorher noch nie gehört, daher auch 3x nachgefragt). Und zwar sei diese in der Luftzufuhr des Motors und hätte eine geringe Undichtigkeit aufgewiesen. Da dies anscheinend äusserst selten diagnostiziert wird, sollte dies wohl wieder ein kleiner "Geheimtip" sein?!?!
Preise habe ich noch keine. Termin für die Reparatur ist am 10.09. Werde nach dem Instandsetzen und der Info der Kosten wieder posten.
Sonnige Grüße.
DAnke für dei ANtwort.