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Probleme mit Tüvprüfer wegen R32 look Scheinwerrfer von DEPO

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 15:25

Hallo,

war vor 3 Tagen beim TÜV mit meinen Auto. Der Prüfer hat Kleinigkeiten gefunden die ich schon behoben habe. Er hat die Frontscheinwerfer von DEPO bemängelt trotz E-Prrüfzeichen. Er will von mir einen Nachweis der Bauartgenehmigung. Vom Verkäufer bekomme ich nur die Antort das sie Eintragungsfrei sind weil E-Prüfzeichen vorhanden. Papiere gibts wohl keine wie es aussieht. Hat schon einer damit Probleme gehabt? Achso die Seitenblinker die ich verbaut habe mit E-Prüfzeichen hat er auch bemängelt da will er auch ne Bauartgenehmigung haben. Die Tausche ich einfach aus die Kosten ja nicht die Welt!

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13 Antworten

Das e-Prüfzeichen ist ja keine Genehmigung...

E-Prüfzeichen heist nur, dass das Gerät oder der Gegenstand bei dem, was er macht geprüft ist und bestanden hat.

Also deine Scheinwerfer leuchten und sind sicher vor kurzschluss und eindringendes Wasser zum Beispiel.

Ist aber noch keine ABE, das der Scheinwerfer mit deinem Auto auch so funktioniert..

Das gleiche ist bei so genannten TFL Fast alle, die du bei ebay bekommst haben e-Prüfzeichen brauchen aber ECE R87.

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 17:20

So ein mist da stand Eintragungsfrei dank E Nummer. Da denkt man man kauft das richtige und dann leider doch nicht

Fahr zu nem anderen TÜV.

Nachweiß zu Bauartengenehmigung? Dann soll er sich am Scheinwerfer mal die Nummer raus suchen und in seinen schlauen Unterlagen nachgucken. Mal ganz davon abgesehen, ist das E Prüfzeichen vorhanden. Oder denkt der du willst die an ein Benz bauen?:rolleyes:

Das E Prüfzeichen ist die Bauartengenehmigung, da der Schweinwerfer nunmal nur an den Golf 4 passt.

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 18:14

Ja so habe ich mir das auch gedacht, ich werde gleich mal morgen zu ner Tüvstation fahren und fragen was nun ist.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Das E Prüfzeichen ist die Bauartengenehmigung, da der Schweinwerfer nunmal nur an den Golf 4 passt.

genau so ist es richtig! Die EU kennt keine Mitführungspflicht von Prüfberichten, lediglich eine Kennzeichnungspflicht, wie ist egal!

Scheinwerfer halt bekannt im Glas/Kunststoff, AHK mit aufgenietetem Schildchen, Frontschutzbügel z.B. mit Aufkleber!!!!

Lichttechnische Einrichtungen wie der Scheinwerfer sind Bauartgenehmigungspflichtig, genau wie ein Autoreifen seit ein paar Jahren, beide tragen die e-Nummer, frag den Prüfer wenn er dir dumm kommt, warum er von den Scheinwerfern was haben will und den Blinkern und von den Reifen kein Gutachten als Nachweis der Bauartgenehmigung und warte ab, was er macht! Alle drei Teile sind nicht mehr serie nehme ich mal von den Reifen an... Und wenn er dem Scheinwerfer nicht traut, soll er im KBA Archiv nachschauen da kann man auch die Gutachten sich anzeigen lassen., wobei es recht zeitaufwendig ist.

die einfachste Lösung wäre ein anderer Prüfer...

ein Kollege von mir ist bei einer anderen Organisattion tätig, hat bei so Angeleyes Dingern sich mal die Mühe gemacht, er meinte teilweise alles ok, aber auch teilweise ganz andere Teile, also Nummer auf dem Glas gefälscht, dies kommt wohl oft vor!

Dann nehm ich meine Aussage mal schnell wieder zurück.....

Zitat:

Original geschrieben von Sludewig

Das e-Prüfzeichen ist ja keine Genehmigung...

E-Prüfzeichen heist nur, dass das Gerät oder der Gegenstand bei dem, was er macht geprüft ist und bestanden hat.

Also deine Scheinwerfer leuchten und sind sicher vor kurzschluss und eindringendes Wasser zum Beispiel.

Ist aber noch keine ABE, das der Scheinwerfer mit deinem Auto auch so funktioniert..

Das gleiche ist bei so genannten TFL Fast alle, die du bei ebay bekommst haben e-Prüfzeichen brauchen aber ECE R87.

stand das in der autobild? oder aus welcher cornflakes packung stand diese weiheit?

ich würde mich dort beschweren die haben ja auch vorgesetzte die sachen haben E-prüfzeichen drauf und gut ist.fahr nochmal hin.

Zitat:

Original geschrieben von tdi.reccy

ich würde mich dort beschweren die haben ja auch vorgesetzte die sachen haben E-prüfzeichen drauf und gut ist.fahr nochmal hin.

HAAAAAAAAAAAAALT!

dazu muss man fairerweise sagen das neben dem e zeichen auch eine nummer steht! diese nummer sagt aus für WAS die leuchte geprüft wurde. z.b. is das ding zulässig als blinker, sml, fernlich, stand oder normalem licht. wen man nun das standlicht als blinker oder solchen blödsinn einsetzt dann kann da n e zeichen drauf sein soviel man will....die funzel is eben nicht zulässig. dummes beispiel ich weiss, aber wen du eine sml als blinker mitblinken lässt dann is das so nicht zulässig obwohl e zeichen vorhanden sind.

 

rein theoretisch wen man sich die hose mit der kneifzange anzieht dann sind auch falsch eingesetzte birnen (21w als licht hinten) illegal bzw führen zur erlöschen der zulassung. wiegesagt wen man s wirklich bis zum bitteren ende durchzieht.

@onkel-howdy

da hast du natürlich auch recht! z.B. ein Scheinwerfer für Motorräder man kennt diese Doppelscheinwerfer sind oft an so Figthern verbaut oder normalen Nakedbikes, diese haben lediglich eine Zulassung für Fernlicht Kennung HR (Halogen Road = Fernlicht), aber sind mit Leuchtmitteln für Abblendlicht ausgestattet und werden auch so verkauft nur fehlt die Kennung HC (Halogen City = Abblendlich) oder anderes Beispiel angeblich gibt es Zubehörscheinwerfer aus Polen haben eine e-Nr., aber keinerlei Möglichkeit zur Befestigung von einem Stellmotor für die LWR, das wissen auch nicht alle Kunden...

ob die Teile nun vom TE so sind weiß niemand, aber dann müsste die Mängelbeschreibung auch anders aussehen und nicht dass Gutachten muss vorgezeigt werden, sondern Scheinwerfer Verwendungsbereich nicht eingehalten oder etwas ähnliches.

man sollte auch nie nem Prüfer die Schuld geben, er macht seinen Job, es hat ja niemanden den Kunden gezwungen sein Fz. umzurüsten, serie war der Wagen schon ok, das jmd bei eBay Scheinwerfer verkaufen möchte ist ja auch klar, den juckt das auch wenig!

samma..aber mal was anderes, wen du eh vom fach bist:

thema moped blinker am auto. wie kann man den erkennen das ein blinker für ein moped ist oder net? ich seh ja nur die e nummer das es als blinker vorne oder hinten zulässig ist. spielt das ne rolle?

wir ham neulich n ami übers h gebastelt. wobei der spass sehr grenzwertig war in sachen h fähig. war ne schöne ratte. der prüfer hat nur an den blinkern rumgemosert die ja us mässig rot blinken. der besitzer hat dann selbst blinker besorgt. eben so chrom blinker fürs moped. hingespaxt, angeschlossen und gut wars :confused:

Hier die Kennung von Motorrad Fahrtrichtungsanzeigern:

11 = Blinker vorne Krad

12 = Blinker hinten Krad

31 = Blinker seitlich Krad (Lenker)

Die Blinker für Mehrspurige Kfz sind von Kennung 1 bis 6 (siehe Anhang)

Ausnahmen für rote Fahrtrichtungsanzeiger sollen seitens des Technischen Prüfstelle und der Ämter (die daran ja verdienen) nicht befürwortet werden, also muss umgerüstet werden!

die H Gutachten sind vor paar Jahren verschärft worden, aber seit dem es jeder Prüfingenieur darf, merken die Ämter das jeder Schrott eine H-Zulassung bekommt obwohl ich meine Zustand 3 erforderlich ist, was früher ja nicht so war...

Kennzeichnung-lte

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Das E Prüfzeichen ist die Bauartengenehmigung, da der Schweinwerfer nunmal nur an den Golf 4 passt.

Das E-Prüfzeichen allein hilft hier nicht weiter, da in diesem Fall auch noch die (TierSchNutztV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.06 (BGBl_I_06,2043) geändert durch Art.1 iVm Art.3 der Dritten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 30.11.06 (BGBl_I_06,2759) zu beachten ist.

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