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Probleme mit Versicherung nach einem Unfall

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 18:24

Guten Abend,

leider habe ich keinen treffenderen Titel gefunden :(

also es ist folgendes:

Im Juli 2010 habe ich mit meinen Golf2 einen Unfall gehabt. Also mein Auto stand geparkt auf Arbeit und ein LKW versuchte in den Hof der gegenüberliegenden Firma einzuparken. Dabei fuhr er rückwärts mit seinem Anhänger gegen mein Auto und beschädigte Heckscheibe, Stoßstange sowie das Heckabschlussblech (nur eine kleine Delle).

Reparaturkosten ca. 1400€ überstiegen den Wiederbeschaffungswert (950€). Da der Gutachter den Restwert nach einer Notreparatur (neue Scheibe einsetzen) auf 350 € schätzte wurde die neue Scheibe von der Versicherung bezahlt und ich bekam noch WBW abzügl. Restwert.

So alles geklärt. Ich habe dann vom Schrott eine Stoßstange geholt (sah wirklich noch super aus) und selbst angebaut. Die Delle wurde von nem Kumpel ausgebeult und das Stück Blech lackiert (also alles privat ohne Rechnung).

Nun hatte ich vor einem Monat wieder einen Unfall. Jemand ist mir hintendrauf gefahren - er hatte voll Schuld. über 4000€ Schaden. WBS ist vom Gutachter wieder auf 950€ geschätzt worden, Restwert 30€. Nun schrieb mir die Versicherung des UNfallgegners, dass mein Auto nach dem letzten Unfall in der Uniwagnisdatenbank mit einem Totalschaden registriert sei und ich soll jetzt nachweisen, dass mein Fahrzeug "fach- und sachgerecht" repariert worden ist?

Was mache ich denn nun? Ich kann ja nichts nachweisen, dass ich nicht in einer Werkstatt habe machen lassen. Klar - für die neue Scheibe habe ich einen Nachweis, aber für den Rest nicht.

Gibt es eine Möglichkeit da was zu machen?

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15 Antworten

Hallo,

mir ist es etwas schleierhaft wie man 2 mal den gleichen Wiederbeschaffungswert ansetzen kann obwohl der erste Schaden nicht vollständig bzw. sach- und fachgerecht repariert wurde!?

Womöglich hatte sogar der gleiche Gutachter die beiden Schäden besichtigt.

Ich kenne es so dass der Restwert vom ersten Schaden dann als Wiederbeschaffungswert beim Zweitschaden angesetzt wird sofern keine Reparatur erfolgte.

Die Erneuerte Heckscheibe wurde ja so wie ich das verstehe bereits von der Versicherung bezahlt.

Im wesentlichen kommt es darauf an wie der Heckschaden behoben wurde.

Mit ein wenig Blech ausdengeln und einer Spraydose ist das jedenfalls nicht erledigt.

Man kann ein Auge zudrücken und sagen "gut es wurde was daran gemacht" und den WBW etwas anheben - zu viel sollte man sich hier aber nicht erwarten.

Wenn Du zufällig Bilder von der durchgeführten Reparaturmaßnahme hast kannst Du diese der Versicherung aushändigen damit diese sich ein Bild über die Beseitigung des Schadens machen können.

Nicht zu vergessen ist das dein Wagen bereits nach dem 1. Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert wurde.

Deswegen möchte die Versicherung einen entsprechenden Nachweis von der Reparatur haben um zu prüfen ob der im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungswert gerechtfertigt ist oder nicht.

Ich hoffe mal das das im wesentlichen so stimmt was ich hier geschrieben habe.

 

 

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 19:34

Es waren 2 unterschiedliche Gutachter und ich habe den 2. Gutachter vor Ort darüber aufgeklärt, dass ich den Unfall hatte, und wie alles bewertet wurde und auch was ich gemacht habe bzw. habe machen lassen...Ich kann nix dafür, dass er es so bewertet hat. Vielleicht hätte er es ohne den Unfall vor paar Monaten etwas höher bewertet? Nicht jeder Gutachter bewertet gleich und für 900 euro bekomme ich auch nichtmal annähernd ein ähnliches Auto...

habe leider keine Fotos von der Reparatur...

Aber da ist noch was - die wollen das Auto jetzt besichtigen (zwecks dem Vorschaden) - es ist aber mittlerweile so repariert worden, dass ich wenigstens wieder damit fahren kann... das heißt von dem alten Heck ist nixmehr zu sehen... kann das noch Probleme geben?

Lansam geht mir des scheiß echt auf die Nerven...seit über 4 Wochen zieht sich das jetzt schon...Es is einfach nur zum kotzen...

@fordfuchs

 

Der "Restwert" ist der Händlereinkaufswert.

 

Der Wiederbeschaffungswert ist der Händlerverkaufswert. 

 

Dem zu Folge kann der Wiederbeschaffungswert nicht der "Restwert" sein.

 

WBW wäre dann also der Händler EK plus Handelspanne auf diesen.

 

Wenn repariert wurde, auch noch ein wenig mehr...;)

 

Aber er kann, wie du richtig erkannt hast, sicher nicht in der selben Höhe liegen, wie vor dem ersten Bums. 

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 19:43

also irgendwo zwischen 350 und 950, ja?

mein Problem ist eben auch, dass ich für 950 euro nichtmal annähernd nen golf in der Verfassung finde.

Überall haben die Dinger Rost, Beulen, Macken... Bei meinem ist die winzige Beule vom Unfall echt das einzige gewesen. Nirgends Rost, da 17 Jahre Garagenwagen und immer supi gepflegt.

Sowas bekomm ich für nen 1000er nicht :( man ich könnt langsam echt heulen

Toller wiederbeschaffungswert für den ich dieses Auto nicht wiederbekomme

Hallo,

das war nicht wirklich schlau gleich wieder etwas zu reparieren.

Wichtig:

die beschädigten Altteile aufheben und dem SV bei der Besichtigung zeigen.

Und am besten jetzt nichts mehr machen solange der SV nicht da war.

@Dellenzaehler

mir wurde das mit dem WBW so von unseren OberSV beigebracht:mad:

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

das war nicht wirklich schlau gleich wieder etwas zu reparieren.

Wichtig:

die beschädigten Altteile aufheben und dem SV bei der Besichtigung zeigen.

Und am besten jetzt nichts mehr machen solange der SV nicht da war.

@Dellenzaehler

mir wurde das mit dem WBW so von unseren OberSV beigebracht.

gleich?

ich brauche mein auto dringend und habe keine möglichkeit das von jemand anderem zu nutzen und auch öffentliche verkehrsmittel kann ich nicht nutzen (wohn nicht gerade in ner großstadt; es gibt hier nur einen Bus; . . .)

ich muss mich nunmal kümmern also hab ich es reparieren lassen. das können die mir ja nicht verbieten wenn ichs brauche...

würde ich es ne brauchen, dann hätt ichs sicher nicht reparieren lassen...

Hallo,

ist ja nicht weiter schlimm und auch soweit nachvollziehbar.

Jedoch können mehrere solche Aktionen hintereinander bei der Versicherung den Verdacht erwecken dass Du irgendetwas vertuschen möchtest.

Und wenn Du dich bei der Nachbesichtigung durch den Versicherungs-SV dummerweise dann in Widersprüchlichkeiten verwickelst hast Du nicht unbedingt die besten Karten.

Ich will hier aber nicht die Pferde scheu machen.

Warte ab bis der SV kommt und gut ist es.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

@Dellenzaehler

mir wurde das mit dem WBW so von unseren OberSV beigebracht:mad:

 

Gruß

 

fordfuchs

Dann soll er mich mal anrufen, ich erkläre es ihm gern ;)

 

Halt die Ohren steif, Kollege

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 20:09

ach man mcih macht das einfach fertig. Ich bin damals Azubi gewesen und habe mich auch nicht grade gefreut. Im Moment bin ich arbeitslos und brauche das Auto für Bewerbungsgespräche und auch noch zum Probearbeiten.

Ich hab von dem Schaden nix als Rennerei, musste zum Arzt, saß 4 Stunden beim Röntgen u.s.w. und einen Gewinn hab ich auch nicht...nichtmal bei 1000 euro (weil ichs natürlich hab reparieren lassen).

Finds einfach so scheiße, dass man zweimal in sowas verwickelt wird, nichts dafür kann und nur Ärger hat. :(

Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--

.... und einen Gewinn hab ich auch nicht...

Hallo :eek:

durch einen Schaden, so bedauerlich er auch für Dich ist, soll nicht in einen finanziellen Vorteil für Dich ausarten.

 

Dein Auto wird nur so gestellt wie es vor dem Schaden war.

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 8:11

ich hab ja nicht gesagt, dass ich das möchte...aber ich stehe so viel schlechter da als vor dem Unfall...

Themenstarteram 16. November 2010 um 14:38

nur sch***e mit dieser Kack Versicherung.

Unterstellen mir, dass ich die verarsche und da unreparierte Vorschäden waren :mad:

Jetzt hab ich mal eine Frage: wenn ich denen E-Mails schreibe, sind die dann nicht verpflichtet mir auch per E-Mail zu antworten?

Habe heute einen Brief bekommen (auf eine Anfrage meinerseits hin) der auf den 12.11. datiert ist. Mich nervt das total, dass ich immer ewig auf Antworten warten muss. Da versucht man unter anderem seine eigenen Kosten zu minimieren und die verschwenden permanent Papier und Porto.

am 16. November 2010 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--

 

Jetzt hab ich mal eine Frage: wenn ich denen E-Mails schreibe, sind die dann nicht verpflichtet mir auch per E-Mail zu antworten?

Die Antwort auf deine Frage ist recht einfacht:  NEIN

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von --konservendose--

 

Jetzt hab ich mal eine Frage: wenn ich denen E-Mails schreibe, sind die dann nicht verpflichtet mir auch per E-Mail zu antworten?

Die Antwort auf deine Frage ist recht einfacht:  NEIN

:D

 

nun sag aber keiner das man bei MT nix lernen kann.......:)

 

Gruß

 

Delle

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