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Probleme mit Versicherung - Vollkasko streicht alles weg

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 12:12

Hallo Leute,

ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.

Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.

Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:

Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro

Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)

Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)

Jetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.

Dies setzt sich wie folgt zusammen:

Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)

- Restwert 3.700 Euro

- Selbstbeteiligung 1.000 Euro

Überweisung: 5.739,02 Euro

Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.

Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?

BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?

Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!

Unfall
Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2009 um 13:56

@TE

Wo ist dein Problem?

 

Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.

 

Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.

 

Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.

 

Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.

 

Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.

 

Die Welt kann manchmal auch einfach sein:D

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am 14. Juli 2009 um 12:33

Moin,

so auf den ersten Blick ist doch alles im grünen Bereich und korrekt abgewickelt...

Lass Dir von Deinr Versicherung, bzw deren Gutachter zeigen wo Sie ein vergleichbares Fahrzeug zu dem Preis gefunden haben.

Wenn DU reparieren lassen willst solltest Du das Deiner Versicherung auch mitteilen... Wenn ich mich recht erinnere sollte das auch so Problemfrei möglich sein.

Gruss

Marcus

am 14. Juli 2009 um 12:39

Suche alternativ mal selber nach einem vergleichbaren Fahrzeug - z.B. bei Vertragshändlern - und präsentiere Deiner Versicherung ggf. Dein Suchergebnis.

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 13:03

- sorry doppelpost -

am 14. Juli 2009 um 13:09

Wie bereits gesagt, hole Dir ein paar Angebote ein von einem identischen Fahrzeuge. Sollte keines in der angegeben Preisklasse zu kriegen sein, dann soll Dir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert beweisen.

Ansonsten, wenn die Reaparatur 7000 Euro kostet, dann stehen Dir eh nur 6000 Euro zu (SB). Von daher liegen ja nicht "Welten" dazwischen.

und woher nimmst du die Gewissheit, dass der Sachverständige die Reparaturkosten hochgeschraubt hat ?

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 13:19

Meine Werkstatt hat schon versucht mit meiner Versicherung darüber zu reden - ist dabei auf Granit gebissen - die wollen nicht mehr zahlen, als sie müssen. Spricht die 5.700 Euro. Ob ich repariere oder nicht, da die Reparaturkosten den Widerbeschaffungswert übersteigen.

Ein Vergleichbares Fahrzeug zu finden ist leider kaum möglich. Ich denke, dass er da einfach die Schwackeliste hergenommen hat o. Ä.

Ich fühl mich da von meiner Versicherung schon ein bißchen im Stich gelassen - ich versichere ein Auto, dass 10.000 Euro wert ist und die Versicherung/ der Gutachter schraubt die Reparaturkosten so hoch, dass es als wirtschaftlicher Totalschaden zählt und ich "nurnoch" 5.700 euro bekomme (mal abgesehen vom Restwert...)

Ich such halt nach irgend ner Möglichkeit die Reparaturrechnung bezahlt zu bekommen und das Auto behalten zu können....

Ich schätze mal, dass die Reparaturkosten bei 7.000 - 8.000 Euro liegen dürften. Gibt's da keine Klausel, auf die ich mich beziehen kann, insbesondere wenn der reelle Wert in keinem Zusammenhang mit dem Gutachten steht.

am 14. Juli 2009 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

und woher nimmst du die Gewissheit, dass der Sachverständige die Reparaturkosten hochgeschraubt hat ?

Gruß

Delle

Moin,

aus der übelichen These :D

Die bösen Versicherungen und die von Ihnen abhängigen bösen parteiischen Gutachter und Sachverständigen, vorzugsweise die die einen grünen Kittel tragen...

Gruss

Marcus

 

PS: Für die, die jetzt gleich schreien wollen.... Dieser Beitrag enthält sowohl Ironie als auch Sarkasmus, beides nicht extra gekennzeichnet....

am 14. Juli 2009 um 13:28

Moin,

Nachtrag:

Wenn Du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens hast und somit auch am WBW steht es Dir frei mal einen Blick in die AKB Deiner Versicherung zu werfen... Du kannst, denke zumindest ich, dagegen dann vorgehen... Stichwort Sachverständigenverfahren... Nimm Dir aber ne Menge Zeit und, den Tip gebe ich jetzt als erster, nimm Dir nen Anwalt...

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

Nachtrag:

 

Wenn Du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens hast und somit auch am WBW steht es Dir frei mal einen Blick in die AKB Deiner Versicherung zu werfen... Du kannst, denke zumindest ich, dagegen dann vorgehen... Stichwort Sachverständigenverfahren... Nimm Dir aber ne Menge Zeit und, den Tip gebe ich jetzt als erster, nimm Dir nen Anwalt...

 

Gruss

 

Marcus

In der Kasko gibt es kein Moos für einen Advokaten............

 

Lieber nicht ;)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

und woher nimmst du die Gewissheit, dass der Sachverständige die Reparaturkosten hochgeschraubt hat ?

Gruß

Delle

Dass die Werkstatt das für etwa 7000 Euro reparieren will,ist doch ein nicht zu übersehendes Indiz dafür -oder?

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von StevyB

Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.

Hast du von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag? Oder schätzen die das?

Und was genau sind deine Kriterien beim Autokauf? Wieso findest du da nichts für 9.400,-€? Bei mir spuckt der einiges an Fahrzeugen aus. :confused:

am 14. Juli 2009 um 13:36

Moin,

steht irgendwo dasder TE in einer BMW Werkstatt war? Damit kann das, sollte er einen Vertrag ohne Werkstattbindung haben schon passen das der Gutachter nach BMW Vorgaben abrechnet und der TE in einer freien Werke sein AUto richten lässt... in einem Karosseriebetrieb z.B.

Gruss

Marcus

am 14. Juli 2009 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

Nachtrag:

 

[...] Nimm Dir aber ne Menge Zeit und, den Tip gebe ich jetzt als erster, nimm Dir nen Anwalt...

 

Gruss

 

Marcus

In der Kasko gibt es kein Moos für einen Advokaten............

Lieber nicht ;)

Gruß

Delle

Moin,

wen er eine Rechtschutz hat vllt doch.... Nur um die Anwaltanrater hier nicht zu vernachlässigen. :D

Gruss

Marcus

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Dass die Werkstatt das für etwa 7000 Euro reparieren will,ist doch ein nicht zu übersehendes Indiz dafür -oder?

 

Alex.

Das ist hier ohne Belang. Werkstätten sind auch jene welche, die immer jammern, dass die Reparaturkosten zu niedrig kalkuliert wurden. 

 

Maßgeblich ist ein sach- und fachgerechter Reparaturweg.

 

Und wenn die Werkstatt hier für 4.300 Euro weniger Reparieren will, wie im Gutachten vorgegeben, dann gibt es dafür nur eine Bezeichnung: 

 

Pfusch.

 

Delle

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