1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Probleme nach dem Autokauf (Versteckter Unfallschaden?)

Probleme nach dem Autokauf (Versteckter Unfallschaden?)

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 17:39

Guten Abend zusammen.

Vielleicht hat hier jemand einen Rat bezüglich meines Problems…

Ich habe mir vor 3 Wochen eine C-Klasse (W204)(C220 CDI) aus dem Baujahr 2013 gekauft. An sich ein sehr schöner Wagen usw…

Der Wagen wurde mir im Kaufvertrag als „Unfallfrei lt. Vorbesitzer“ verkauft mit den hinweisen „mit Nachlackierungen und Instandsetzungen“ beschrieben.

Vor ein paar Tagen spricht mich mein Kumpel drauf an, das im Motorraum sowohl die Verschraubungen am Kotflügel sowie die Verschraubungen an der Motorhaube sowie dem Scharnier gelöst worden ist. Das alleine machte mich stutzig und ich fuhr heute nun zum TÜV um eine Art „Sichtdurchgang“ durchführen zu lassen… so eine Art „Gebrauchtwagen-Check“. Der TÜV Sachverständiger setzte das Lackdickenmessgerät an und es stellte sich raus, das der Wert hinten rechts am Rad Hauses bis oben hin zum Tankdeckel „verspachtelt“ wäre… Die Werte lagen zwischen 200um und 450um… Des weiteren wurde festgestellt, das großflächig die Beifahrertür Lackiert worden ist. Als ich dann im gleichen Atemzug zum Händler fuhr und die Sachlage zu klären, hatte mir der Händler zugesichert, das es sich um eine „Smartrepair“ handelt und das sicherlich der Vorbesitzer irgendwo mit dem Fahrzeug hängengeblieben ist. Ich habe ihn dann auch auf die gelösten schrauben im Motorraumbereich/Karosseriebereich angesprochen… seine Aussage war nur „Bei Reparaturen oder bei Lackierarbeiten wird das so üblicherweise gemacht“

Als ich ihn dann darauf ansprach, dass mir der Wagen als Unfallfrei verkauft worden ist, meinte er nur, das es sich um instandgesetzte Lackarbeitern handelte und das man nur sozusagen die Kratzer entfernt hätte.

Als ich ihm sagte, das ich den Wagen zurückgeben möchte, da es sich doch um allen Anschein um ein Unfallfahrzeug handelt, meinte er, das er mir das Fahrzeug nicht zurücknehmen kann… er kann mir nur entgegenkommen, indem er mir das Auto zu einem „günstigeren Kurs“ abkaufen kann, da ja im Fahrzeugbrief nun ein 3. Vorbesitzer vermerkt ist.

Meine Frage: wie sieht das ganze rechtlich aus? Ich habe doch ein Anspruch darauf, das ich den Wagen zurückgeben kann, da es sich ja doch um ein Unfallfahrzeug handelt.

Habe zusätzlich mal ein paar Bilder von den Messungen eingefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Geöffnete schrauben
Messung1
Messung2
+1
Ähnliche Themen
17 Antworten

Was ist unter „Unfallfreiheit“ zu verstehen?

Ein Fahrzeug darf als unfallfrei bezeichnet werden, solange dieses im Zuge einer Kollision keinen erheblichen Schaden erlitten hat. Entstand durch einen Unfall nur ein Bagatellschaden, gilt das Fahrzeug also in der Regel weiterhin als unfallfrei.

 

Als da ist m.E. Spielraum, aber da es bereits als Nachlackiert verkauft wurde liegt die Beweislast wohl darin zu beweisen, das es kein Bagatellschaden war.

Ab Werk wird oftmals auch nachlackiert.

Versuch' den Vorbesitzer zu erreichen.

Frag' bei deiner Versicherung nach, ob der Wagen in der HIS Datenbank steht.

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 18:30

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 3. Juni 2022 um 20:01:36 Uhr:

Versuch' den Vorbesitzer zu erreichen.

Frag' bei deiner Versicherung nach, ob der Wagen in der HIS Datenbank steht.

Ich habe den Vorbesitzer jetzt mal Informiert. die HIS Abfrage ist auch schon erledigt... dauert leider 3-4 Wochen, bis man eine Rückmeldung bekommt.

am 3. Juni 2022 um 18:49

Nur weil eine Schraube gelöst wurde, heißt das nicht, dass ein Unfall stattgefunden hat. Du hast das Fahrzeug „mit Nachlackierungen und Instandsetzungen“ erworben, da ist es doch klar, dass Abweichungen von der üblichen Lackdichte vorliegen.

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 20:27

Zitat:

@Florian48 schrieb am 3. Juni 2022 um 20:49:18 Uhr:

Nur weil eine Schraube gelöst wurde, heißt das nicht, dass ein Unfall stattgefunden hat. Du hast das Fahrzeug „mit Nachlackierungen und Instandsetzungen“ erworben, da ist es doch klar, dass Abweichungen von der üblichen Lackdichte vorliegen.

Mir geht es nicht um die Lackdicke... Mir geht es einfach nur darum, dass das Fahrzeug einen erheblichen Schaden gehabt haben muss, wenn hinten ungefähr 0,9m2 Spachtelmasse aufgetragen worden ist...

Um die Lackdichte oder Lackdicke(Stärke)

Wenn Dir das so wichtig ist,weshalb prüft man das nicht vor dem kauf?

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 20:55

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Juni 2022 um 22:48:35 Uhr:

Um die Lackdichte oder Lackdicke(Stärke)

Wenn Dir das so wichtig ist,weshalb prüft man das nicht vor dem kauf?

Ganz einfache Sache: Weil ich nicht die MITTEL dazu habe.

Und es wurde Lackdicke gemeint.

Und warum bist Du mit dem Fahrzeug nicht vor dem Kauf zum Gebrauchtwagen Check?

Jetzt ging es plötzlich ja auch...

am 4. Juni 2022 um 3:28

Und warum ist er an dem Tag ueberhaupt aufgestanden? Warum hat er ueberhaupt ein Auto gekauft bei den Preisen heut zu Tage und warum ......

Als ob hier jeder mit einem Lackdichtemesser in der Hosentasche rum laeuft. Und zum Gebrauchtwagencheck faehrt auch kaum einer, wenn er ein Fahrzeug sucht. Wenn man da mit jeder Kiste die in Frage kommt erst dahin faehrt, kostet das auch.

Laut TE wurde am Fahrzeug gespachtelt. Da gehe ich auch davon aus das nicht nur nachlackiert wurde, sondern das da ein Unfallschaden ausgebessert wurde. Das Fahrzeug ist somit nicht Unfallfrei. Wenn also der TE das Fahrzeug nicht mehr moechte, hat er gute Chancen das der Haendler es zurueck nehmen muss. Anscheinend wird das in dem Fall aber nix ohne Anwalt.

„Unfallfrei lt. Vorbesitzer“ - hat sich die Sache damit nicht bereits erledigt ? Der Händler ist damit praktisch raus, und der Vorbesitzer spielt beim Kaufvertrag keine Rolle. Wenn man also nicht nachweisen kann, dass der Händler den Wagen selber wissentlich als Unfallwagen gekauft hat, ist der Drops gelutscht, würde ich vermuten. Oder müsste der Händler den Wagen trotzdem zurück nehmen ?

am 4. Juni 2022 um 7:11

Zitat:

Was bedeutet die Formulierung „Unfallfrei laut Vorbesitzer“?

Formulierungen wie „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ zählen zu den sogenannten Wissensmitteilungen, die man in Kaufverträgen von Gebrauchtwagen findet. „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ bedeutet: Das Fahrzeug ist – soweit der Verkäufer weiß – unfallfrei. Die Angabe bezieht sich auf die Zeit, in der der Vorbesitzer Eigentümer des Wagens war. Ähnliche Formulierungen lauten „Unfallschaden unbekannt“ oder „Unfallschaden nicht bekannt“. Wichtig: Diese Angaben wurden nicht zwangsläufig überprüft. Nur weil die Formulierung im Kaufvertrag enthalten ist, bedeutet das also nicht automatisch, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist.

Die Wissensmitteilung sichert den Verkäufer in doppelter Hinsicht ab. Zum einen muss er das Fahrzeug nicht kostspielig überprüfen. Zum anderen kommt sie zum Tragen, wenn nach einer gewissen Zeit ein Vorschaden vom Käufer entdeckt wird. Sollte ein Vorschaden feststellbar sein, wenn die Formulierung im Vertrag enthalten ist, haftet der Verkäufer nicht für den Schaden und kommt auch nicht für diesen auf. Anders sieht es aus, wenn der Vorbesitzer über einen Unfallschaden informiert war und diesen verschweigt. Das entspricht dem Straftatbestand einer arglistigen Täuschung und vorsätzlichen Falschangabe. […]

Quelle

Passt doch. Also keine Chance/kein Recht auf Rückgabe

am 4. Juni 2022 um 7:32

Zitat:

@Fabiii schrieb am 3. Juni 2022 um 22:27:51 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 3. Juni 2022 um 20:49:18 Uhr:

Nur weil eine Schraube gelöst wurde, heißt das nicht, dass ein Unfall stattgefunden hat. Du hast das Fahrzeug „mit Nachlackierungen und Instandsetzungen“ erworben, da ist es doch klar, dass Abweichungen von der üblichen Lackdichte vorliegen.

Mir geht es nicht um die Lackdicke... Mir geht es einfach nur darum, dass das Fahrzeug einen erheblichen Schaden gehabt haben muss, wenn hinten ungefähr 0,9m2 Spachtelmasse aufgetragen worden ist...

Bei einem erheblichen Schaden würden doch eher Teile getauscht und nicht gespachtelt?

Nach den Formulierungen im Kaufvertrag sehe ich leider wenig Chancen, da wieder rauszukommen. Wirklich beurteilen kann das aber nur ein Anwalt, der alle Details kennt.

Der Wagen ist BJ 2013.... da stehen die Chancen gut, dass die Arbeiten in einer Markenwerkstatt erledigt wurden.

Da würde ich zu einem anderen Mercedes-Autohaus fahren und fragen, ob man mir freundlicherweise die Historie gibt... oder zumindestens mündlich mitteilt, ob bei Mercedes jemals ein Unfallschaden instand gesetzt wurde.

Auf genau die Weise kam ich einem Audi-Händler auf die Schliche, der mir einen A7 verkauft hat, welcher in genau dem Autohaus eine Unfallreparatur hatte.... da die Reparatur dort stattfand hätte der Händler das sogar wissen müssen. Die Rückabwicklung nach 4 Wochen war damit kein Problem mehr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit