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Probleme nach Gebrauchtwagenkauf, wie angehen?
Moin zusammen,
also ich bin kein Erbesenzähler, das mal vorweg. Aber mir stinkt was und ich will das vernünftig erledigen:
Ich habe Ende August einen Gebrauchten R350 4-Matic gekauft mit 103000km. Historie einwandfrei, ich habe den ersten und einzigen Vorbesitzer persönlich getroffen (unabhängig, nach dem Kauf).
Bei der Probefahrt fiel mir ein Knarzen in der Vorderachse beim Anfahren mit Lenkeinschlag nach links auf, der (gewerbliche) Verkäufer darauf angesprochen, meinte 'sind die rostigen Bremsen, der hat lange gestanden'.
Die Bremsen waren wirklich rostig, ich habe letztes Wochenende erstmal die festgebackenen hinteren Klötze gelöst und mit Bremsenpaste wieder eingebaut. Von 4-Matic habe ich noch nicht so viel Ahnung, also Auto gekauft. Und er steht auch wirklich gut da und ist MB-Checkheft gepflegt.
Mittlerweile ist das Knarzen aber stärker geworden und tritt jetzt auch öfter bei Lenkeinschlag nach rechts auf. Heute beim Freundlichen hieß es dann: vordere Antriebswellen oder Vorderachsgetriebe verschlissen. Am Dienstag habe ich einen Termin zur genauen Befundung, billig wird es nicht.
Jetzt möchte ich den Händler gerne in die Pflicht nehmen, offensichtlich war das Problem beim Verkauf vorhanden und er hat es einfach abgetan. Wie fängt man so was am Besten an, ohne sofort einen Rechtsstreit vom Zaune zu brechen? Hat jemand so was schon mal erfolgreich gemacht?
Bin Euch dankbar
Beste Antwort im Thema
Das ist ein bekanntes Problem, siehe auch hier http://www.motor-talk.de/.../...im-anfahren-in-der-kurve-t3878759.html
Der Mangel war Deiner Schilderung nach bereits bei Übergabe vorhanden. Ich würde den Händler persönlich ansprechen. Ein seriöser Händler wird sodann im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht eine für Dich kostenfreie Behebung des Mangels vornehmen. Ein unseriöser Händler wird eventuell versuchen zu bestreiten, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, trotzdem sieht es dann unverändert gut aus für Dich, da innerhalb der ersten Hälfte der 1jährigen gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast beim Händler liegt. Bleibt der Händler dennoch sperrig, dann würde ich ihn schriftlich per Einschreiben zur Nachbesserung auffordern, dabei eine Frist setzen, und nach Ablauf derselben einen Anwalt mandatieren.
Ich würde so vorgehen, basierend auf dieser Erfahrung:
Ich hatte vor einigen Monaten ein älteres Fahrzeug von einem Händler gekauft, an dem ich einige Tage nach Übergabe auch einen Mangel feststellte. Ich habe mich dann kurz telefonisch mit einem Anwalt beraten und die Vorgehensweise abgestimmt. Anschließend habe ich den Händler per Einschreiben angeschrieben und ihn zur Behebung des Mangels aufgefordert. Entweder durch Abholung des Fahrzeugs, Mangelbehebung und Rückverbringung (dazu ist er verpflichtet). Oder durch einen Vorschuss, damit ich den Mangel selbst durch eine lokale Werkstatt beheben lasse (das war ein freundliches Angebot von mir, da der Händler >200 km entfernt ist). Zwei Fristen gesetzt. Die erste Frist war eine Woche, um zu bestätigen, dass er den Mangel beheben wird. Die zweite Frist war drei Wochen zur Behebung des Mangels selbst. Bei Missachtung der Fristen würden rechtliche Schritte folgen, die Folgekosten für ihn bedeuten würden.
Aufgeregter Anruf von ihm. Ich hätte einen technisch einwandfreien Gebrauchtwagen gekauft. Wenn ich mit dem Fahrzeug nicht zufrieden wäre, könnte ich es zurückgeben. Das wollte ich aber gar nicht und bestand also weiterhin auf die Behebung des Mangels. Es folgte noch ein wenig email-Ping-Pong, in der er wiederholte, dass für ihn nur eine Rückabwicklung in Betracht käme. Auf die hätte er aber nur bestehen können, wenn ich als Käufer meinen Pflichten nicht nach gekommen wäre.
Die erste Frist verstrich. Daher dem Anwalt alle Unterlagen überlassen und mandatiert. Anwalt schreibt Brief an Händler und fordert von ihm die Mangelbehebung sowie den Ausgleich seiner Auslagen.
Wieder aufgeregter Anruf vom Händler. Erst beim Anwalt, der im erläuterte, dass bei einer erneuten Verweigerung der nächste Schritt eine Klage wäre. Dann kleinlaut bei mir, um einen Termin für die Abholung des Fahrzeugs zu vereinbaren. Ergebnis: Fahrzeug wurde abgeholt, Mangel behoben und Fahrzeug zurückgebracht.
Viel Erfolg wünscht der HHH1961
Nachsatz: Dazu bedarf es noch nicht einmal einer Gebrauchtwagengarantie, einem Gutachten oder einer Rechtsschutzversicherung. Das ist alles über die gesetzliche Gewährleistung durchholbar.
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5 Antworten
Entscheidend ist zunächst einmal, dass der Fehler durch die Reparatur wirklich behoben wird.
Ein Händler hat den Wagen vielleicht auch nicht intensiv probegefahren und ist von dem Fehler jetzt auch überrascht. Zu klären ist, ob hier die Gebrauchtwagengarantie greift. Hier ist Hilfe von einem Gutachter gefragt, der natürlich etwas Geld kostet, aber mehr Gewicht auf die Käuferseite bietet.
Das ist ein bekanntes Problem, siehe auch hier http://www.motor-talk.de/.../...im-anfahren-in-der-kurve-t3878759.html
Der Mangel war Deiner Schilderung nach bereits bei Übergabe vorhanden. Ich würde den Händler persönlich ansprechen. Ein seriöser Händler wird sodann im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht eine für Dich kostenfreie Behebung des Mangels vornehmen. Ein unseriöser Händler wird eventuell versuchen zu bestreiten, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, trotzdem sieht es dann unverändert gut aus für Dich, da innerhalb der ersten Hälfte der 1jährigen gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast beim Händler liegt. Bleibt der Händler dennoch sperrig, dann würde ich ihn schriftlich per Einschreiben zur Nachbesserung auffordern, dabei eine Frist setzen, und nach Ablauf derselben einen Anwalt mandatieren.
Ich würde so vorgehen, basierend auf dieser Erfahrung:
Ich hatte vor einigen Monaten ein älteres Fahrzeug von einem Händler gekauft, an dem ich einige Tage nach Übergabe auch einen Mangel feststellte. Ich habe mich dann kurz telefonisch mit einem Anwalt beraten und die Vorgehensweise abgestimmt. Anschließend habe ich den Händler per Einschreiben angeschrieben und ihn zur Behebung des Mangels aufgefordert. Entweder durch Abholung des Fahrzeugs, Mangelbehebung und Rückverbringung (dazu ist er verpflichtet). Oder durch einen Vorschuss, damit ich den Mangel selbst durch eine lokale Werkstatt beheben lasse (das war ein freundliches Angebot von mir, da der Händler >200 km entfernt ist). Zwei Fristen gesetzt. Die erste Frist war eine Woche, um zu bestätigen, dass er den Mangel beheben wird. Die zweite Frist war drei Wochen zur Behebung des Mangels selbst. Bei Missachtung der Fristen würden rechtliche Schritte folgen, die Folgekosten für ihn bedeuten würden.
Aufgeregter Anruf von ihm. Ich hätte einen technisch einwandfreien Gebrauchtwagen gekauft. Wenn ich mit dem Fahrzeug nicht zufrieden wäre, könnte ich es zurückgeben. Das wollte ich aber gar nicht und bestand also weiterhin auf die Behebung des Mangels. Es folgte noch ein wenig email-Ping-Pong, in der er wiederholte, dass für ihn nur eine Rückabwicklung in Betracht käme. Auf die hätte er aber nur bestehen können, wenn ich als Käufer meinen Pflichten nicht nach gekommen wäre.
Die erste Frist verstrich. Daher dem Anwalt alle Unterlagen überlassen und mandatiert. Anwalt schreibt Brief an Händler und fordert von ihm die Mangelbehebung sowie den Ausgleich seiner Auslagen.
Wieder aufgeregter Anruf vom Händler. Erst beim Anwalt, der im erläuterte, dass bei einer erneuten Verweigerung der nächste Schritt eine Klage wäre. Dann kleinlaut bei mir, um einen Termin für die Abholung des Fahrzeugs zu vereinbaren. Ergebnis: Fahrzeug wurde abgeholt, Mangel behoben und Fahrzeug zurückgebracht.
Viel Erfolg wünscht der HHH1961
Nachsatz: Dazu bedarf es noch nicht einmal einer Gebrauchtwagengarantie, einem Gutachten oder einer Rechtsschutzversicherung. Das ist alles über die gesetzliche Gewährleistung durchholbar.
Vielen Dank für diese Info. Sehr wertvolle Geschichte.
Ich habe im August meine R-Klasse bei Mercedes gebraucht gekauft. Nun habe ich festgestellt das mein Auto im kalten Zustand Probleme macht. Bei jedem Start mit richtig kaltem Wetter rutscht der Schaltvorgang von 3 auf 4. Jetzt wurde schon etwas am Motor getauscht von dem unser Händler angenommen hat das es die Ursache wäre. Wir hatten nun 870€ Selbstbeteiligung. Der Schaden am Getriebe besteht immer noch aber der Motor läuft wenigstens sauberer. Ich behaupte das der Getriebeschaden schon im August vorhanden gewesen ist aber das Wetter nicht kalt genug war. Mercedes sagt natürlich dass diese Behauptung überprüft werden müsse. Viele Probefahrten von Mercedes ergaben keine Mangel. Auto wieder erhalten und am nächsten morgen wieder das durchrutschen des Getriebes. Am nächsten Tag einen Film gedreht und zu Mercedes. Jetzt gibts erst einen Leihwagen (B-Klasse) und eine weitere Überprüfung mit Adaptierung des Getriebes.
Gruß Holger V.
Zitat:
Original geschrieben von caprice1977
"... ich habe im August meine R-Klasse bei Mercedes gebraucht gekauft. Nun habe ich festgestellt das mein Auto im kalten Zustand Probleme macht. Bei jedem Start mit richtig kaltem Wetter rutscht der Schaltvorgang von 3 auf 4. Jetzt wurde schon etwas am Motor getauscht von dem unser Händler angenommen hat das es die Ursache wäre. Wir hatten nun 870€ Selbstbeteiligung. Der Schaden am Getriebe besteht immer noch aber der Motor läuft wenigstens sauberer. Ich behaupte das der Getriebeschaden schon im August vorhanden gewesen ist aber das Wetter nicht kalt genug war. Mercedes sagt natürlich dass diese Behauptung überprüft werden müsse ...".
Ich verstehe das so, dass Du das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast. Und dass der Händler dann den Reparaturversuch unternommen hat, bei dem er Dich mit einer SB zur Kasse gebeten hat.
Der Mangel, aufgetreten wenige Wochen/Monate nach Kauf, ist m.E. ein klassischer Gewährleistungsfall. Inwieweit die Pflicht zur Gewährleistung gestört wurde, dadurch, dass Du einem Reparaturversuch unter Zahlung einer Selbstbeteiligung zugestimmt hast, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde mich mal mit einem Anwalt beraten, zumal das Problem noch nicht behoben ist. Im best case erreicht er eine Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung und eine Rückzahlung der Selbstbeteiligung.
Der "Reparaturversuch" ist im Grunde genommen nur etwas vom Dieselsystem am Motor gewesen von dem der Verkäufer behauptet hat es wäre der Grund für das Schaltproblem. Ich habe dann noch dazu das Getriebeöl wechseln und prüfen lassen da der letzte Wechsel bei 65.000km gewesen ist und ich ich nun bei 134.000km ohne erneuten Wechsel bin.
Danach ist eben der Fehler immernoch vorhanden gewesen und nun wir geprüft was los ist usw. Dank dieser Info hier weiß ich jetzt jedenfalls dass kein weiterer Reparaturversuch zu meinen Kosten durchgeführt werden wird.
Die haben bei der Reparatur die Blende um die Scheibenwischerarme unterhalb der Frontscheibe abbauen müssen. Dann haben sie beim Zusammenbau festgestellt das dort ein Sprung in der Scheibe ist und ob ich davon schon gewusst hätte. Es wäre ihnen sehr recht wenn wir es über unsere Versicherung laufen lassen würden. Dann tragen sie auch die Selbstbeteiligung unserer Versicherung für uns. Wir haben daraufhin abgelehnt und auf deren Schuld verwiesen. Da war dann der Haussegen schon schief und es wurde wiederwillig repariert.
Es handelt sich hier aber um eine Mercedes - Niederlassung und nicht um eine Atu - Filiale oder eine offene Werkstatt.
Gruß Holger V.