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Probleme nach Kupplungswechsel!?

Hyundai i30 1 (FDH)
Themenstarteram 19. Februar 2016 um 8:15

Moin moin,

ich habe mir im September einen Hyundai i30 (FDH) 1.6 crdi zugelegt. EZ : 2012 KM-Stand: 42.500 km.

Zum Glück habe ich beim Händler gekauft - denn ohne die Gebrauchtwagen - Garantie ware ich schon eine Stange Geld los gewesen.

Ich erzähle mal den bisherigen werdegang :

Nach 14 Tagen, ab übernahme des Fahrzeuges fiel mir ein leichtes quietschen auf - beim kommen lassen der Kupplung. Ich also zum Händler (kein Hyundai - Händler.), die gaben mir recht und tauschten die Kupplung auf Garantie aus. ICh war auch erstmal zufrieden- denn das Geräusch war weg.

Bis ich schliesslich das erste mal Landstrasse bzw. Autobahn fuhr. Mir fiel auf einmal ein Motorvibrieren auf- was vor dem Kupplungstausch nicht da war.

Und zwar merke ich aus dem Motorraum starke vibrationen, aber nur im 5. und 6. Gang bei exakt 1800 - 2000 U/min. Vor diesem und nach diesem Bereich läuft der Motor völlig normal, also so laut wie ein Diesel nunmal ist. Das Problem tauscht nur auf, wenn ich Gas gebe- also der Motor Kraft braucht.

Ich also zum Händler - Probefahrt gemacht, und der Freundliche gab mir Recht. "Das hört sich nach Motorschwingungen an - die sich auf die Karosserie übertragen. Ich glaube ich kann mir denken woran dies liegt. Und zwar ist der Motor wohl nicht Spannungsfrei wieder verbaut worden."

OK !?! Ich habe ihm erstmal geglaubt. Also Auto für 2 Tage abgegeben.

Als ich wen Wagen dann abholte - war das Problem aber unverändert. Da es 2 Tage vor Weinachten war, habe ich mich erst im neuen Jahr wieder bei dem Freundlichen gemeldet.

Also neuer Termin - und es wurde weiter gesucht. Ich hatte meinen Wagen 16 !!! Tage dann beim Händler stehen. Erklärung vom Händler : "Wir können keine Fehler finden - aber wir werden auf Garantie die Schwungscheibe eneuern, da der Verdacht nun darauf fiel. Hyundai hatte lieferprobleme, und deshalb habe alles so lange gedauert. Nun gut - nach 16 Tagen hole ich also mein Auto ab, ein anderer Freundliche übergab mir das Auto. Ich sofort getestet - und platze fast. Problem ist noch immer vorhanden !!! Ich also umgedreht und direkt eine Probefahrt mit dem Freundlichen gemacht.

Aussage des Freundlichen : "mmmh ja, das ist ja merkwürdig - das kann nun von Pontius bis Pilates alles mögliche sein. Ich sehe die einzige Möglichkeit darin - das Sie mir nächste Woche den Wagen nochmal her bringen , und ich dann zu Hyundai fahre und mit denen eine Probefahrt zu machen, die kennen ihre Autos besser.

NA TOLL ! Ich habe nochmals darauf hingewiesen das VOR dem Kupplungswechsel das Problem nicht da war. Freundliche : " Ja ich glaube Ihnen das, aber mehr kann ich momentan nicht tun. Noch habe ich ja nicht gesagt Pech gehabt. "

Denke ihr könnt meine Verärgerung verstehen!?!?

Hat irgendjemand ähnliche Probleme ?!? Was kann diese Vibration verusachen ?!? Evtl. Antriebswelle ?!?

Vielen Dank im vorraus für Tipps !

 

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18 Antworten

als erstes würde ich wirklich zu hyundai fahren, alles andere ist der blick in die glaskugel.

aber was mich mißtrauisch macht ist die kupplungsgeschichte, meiner ist gleich alt hat ähnliche km und die kupplung macht absolut keine macken (fahre recht häufig auch mit sehr schwerem hänger) --- nicht daß der hobel 140 tkm gedroschen wurde ? außerdem hat der 2012 noch zwei jahre garantie, da hätte ich als erstes mit hyundai gesprochen jetzt wirst du da natürlich nichts mehr bekommen wo andere dran geschraubt haben.

achtung der 2012er hat noch den alten sehr filigranen klimakondensator, der mit streusalz leicht rottet, den vor ablauf der garantie kontrollieren lassen, der ersatzkondensator ist wesentlich stabiler.(bis 5j kostenlos)

mfg. op-p2

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 3:12

Moin , vielen Dank für deine Tipps.

Wie meinst du das mit den 140 t km gedroschen wurde ?

Garantie kann ich nun wohl wirklich Knicken ... Da habe ich gar nicht dran gedacht. Ich war als aller erstes ja beim Hyundai Händler wegen der quietschenden Kupplung. Antwort war - ja das kennt man , da scheint die Druckplatte locker zu sein. Ich würde die Kupplung Tuschen lassen auf ihre gebrauchtwagengarantie...

Der Mann wusste wohl gleich das damit meine original Garantie futsch ist ... Verdammt ich idiot.

Die Anspielung auf 140tkm soll wohl bedeuten, dass am Tacho gedreht sein könnte und der Wagen in Wirklichkeit 100tkm mehr gelaufen hat.

Aber Mooooment, so schnell ist die Herstellergarantie auch nicht weg!

Du hast:

- gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler (Beweislastumkehr nach 6 Monaten), verhältnismäßig "viel Wert"

- Gebrauchtwagengarantie (meist eine Garantieversicherung, die "mitverkauft" wird, je nach Kleingedrucktem oft nicht viel wert)

- 5 Jahre Herstellergarantie (bei Hyundai top!)

So würde ich vorgehen (und das soll keinesfalls eine Rechtsberatung sein):

In deiner Position hätte ich mich ebenfalls zunächst an den Händler gewandt (Gewährleistung).

Das allein wird dir Hyundai kaum zum Vorwurf machen. Grundsätzlich dürfen Reparaturen und Wartungen von "jedem" gemacht werden ohne den Garantieanspruch bei Hyundai zu verlieren, solange sie fachgerecht nach Herstellervorgabe durchgeführt werden.

Wenn (!) dabei gepfuscht wird und weitere Teile beschädigt werden ist die Werkstatt dafür zur Verantwortung zu ziehen, die gepfuscht hat. Aber das ist ja noch nicht eindeutig geklärt.

Dein Händler ist zwar ratlos, aber offenbar gewillt dir zu helfen und jagt dich nicht vom Hof. Ich würde ihm das Auto für einen weiteren Reparaturversuch zur Verfügung stellen, soll er damit zur Hyundai-Werkstatt fahren. Alternativ fragen ob du nicht selbst "auf seine Rechnung" hinfahren darfst (das sollte geklärt werden, denn sonst verlierst du womöglich den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler).

Die Reparaturversuche am besten schriftlich festhalten um sich die Möglichkeit der Fahrzeugrückgabe (Wandlung des Kaufvertrags) offen zu halten.

Viel Erfolg!

Gruß

Jens

PS: Wenn die nun jede Menge Teile erneuern, sieh's gelassen: diese Teile gehen erst mal nicht kaputt :)

am 22. Februar 2016 um 19:28

Ich kann mir das ehrlich gesagt alles nicht vorstellen. Gebrauchtwagen-Garantie? Das Auto müsste noch Werksgarantie haben.

Und ein Nicht-Hyundai-Händler hat Kupplung und Zweimassenschwungrad auf Gebrauchtwagen-Garantie getauscht? Da hast du gar keinen Anspruch drauf, so dämlich kann ein Händler doch gar nicht sein.

Beim Nicht-Hyundai-Gebrauchtwagenhändler wäre es durchaus möglich, dass er nichts von der 5 Jahre Herstellergarantie weiß und / oder alle seine Autos generell mit Gebrauchtwagengarantie(Versicherung) verkauft um sein Gewährleistungsrisiko abzufangen. Das ist zwar aufgrund der vielen Einschränkungen Quatsch aber nunja... es gibt genug unwissende Kunden, die sich so ruhigstellen lassen.

 

Sinn macht die doppelte Garantie nicht wirklich.

 

Immerhin ist er offenbar bemüht zu helfen, da gibt's ja ganz andere Geschichten.

 

Ist das Auto überhaupt Checkheftgepflegt? (Wegen der Herstellergarantie)

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 21:56

Vielen Dank , thinky123 !

Ich denke ich werde auch erstmal weiterhin das tun, was mir der Händler vorschlägt. Denn bisher hatte ich dadurch keinerlei Kosten. Auch Leihwagen war immer drin, da war ich schon sehr froh. Und der Händler betont ja auch er versucht alles dafür zu tun einen zufriedenen Kunden zu haben. (Ist ein sehr grosser Händler - also allgemein Bekannt) Und das mit den neuen Teilen ist natürlich so gesehen auch ein kleiner Vorteil. Nur die rennerei nervt natürlich, aber ist mir allemal lieber als hohe Kosten ;D

Das am Tacho gespielt wurde kann ich mir nicht vorstellen. Denke das Risiko für einen namhaften Händler ist da viel zu groß , sollte das heraus kommen. Außerdem habe ich ja auch das "Scheckheft", und dort sind regelmäßige Wartungen/Inspektionen eingetragen. Unterschrieben und gestempelt von verschiedenen Werkstätten, mit dem derzeitigen Km-Std. <--- Für mich also auszuschliessen.

Und zu deinem Kommentar Billie SB ,

was kannst Du dir nicht vorstellen ? Meinst Du ich denke mir die Story aus um nette Gespräche zu führen ?

Die Geschichte ist mir so gerade passiert - ich habe sogar noch etwas unrelevantes Vergessen : In meinem ersten Text. Und zwar ist bei der 1. Reparatur auch noch ein Achsgelenk (Manschette??!?!) vorne links getauscht worden. Das sei zwar noch nicht gebrochen gewesen, aber angeschlagen.

Will Dir deine Skepsis aber auch nicht nehmen, denke jeder macht unterschiedliche Erfahrungen mit Händlern etc.

Noch eine Frage an thinky123. Ich habe bisher nie etwas schriftliches bekommen nach den Reparaturen. KAnn man da einfach nachfragen und drauf pochen , das die einem so etwas aushändigen ?

Ausser den Auftrag den ich unterschreiben musste, habe ich bisher nichts bekommen ?!?!

Vielen Dank, für eure Mühe, bin jetzt schon etwas erleichtert... allein durch die einfache Erklärung mit den Garantien ;P

viele Grüße , m0starr

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 5:50

Nachtrag :

Es ist mir zwar ziemlich peinlich aber es ist nicht irrelevant... Werksgarantie ist abgelaufen. Der Wagen ist 2/2011 erstmals zugelassen worden !!!

Ich bin auch ein absoluter Auto - newbie, es ist erst mein 2. eigenes Auto ! Sorry für den Fehler ??

Hm... ich denke Billies Einwand (Kupplung und Zweimassenschwungrad) war darauf bezogen, dass Gebrauchtwagengarantieanbieter sich in der Regel sträuben diese Teile zu bezahlen und das ganze mit "Verschleiß" begründen. Da kommt mir gerade der Gedanke, dass der Händler diese Teile evtl. auf Herstellergarantie ersetzt hat (oder das Auto bereits zu einer Hyundai-Werkstatt weitergegeben hatte und dir das so nur nicht gesagt hat).

Puh, EZ 2/2011 bedeutet, dass die 5 Jahre Herstellergarantie diesen Monat noch ablaufen oder bereits abgelaufen sind. Ich vermute, dass für die Garantie das Auslieferungs- und nicht das Erstzulassungsdatum relevant ist, kann das aber nicht zu 100% sagen.

Da würde ich das Gespräch mit dem Händler suchen, auf die auslaufende Herstellergarantie hinweisen und darauf, dass der Fehler in der Garantiezeit auftrat. Denke mit dem Händler wirst du schon eine Lösung finden.

am 23. Februar 2016 um 19:01

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:44:22 Uhr:

Hm... ich denke Billies Einwand (Kupplung und Zweimassenschwungrad) war darauf bezogen, dass Gebrauchtwagengarantieanbieter sich in der Regel sträuben diese Teile zu bezahlen und das ganze mit "Verschleiß" begründen. Da kommt mir gerade der Gedanke, dass der Händler diese Teile evtl. auf Herstellergarantie ersetzt hat (oder das Auto bereits zu einer Hyundai-Werkstatt weitergegeben hatte und dir das so nur nicht gesagt hat).

Puh, EZ 2/2011 bedeutet, dass die 5 Jahre Herstellergarantie diesen Monat noch ablaufen oder bereits abgelaufen sind. Ich vermute, dass für die Garantie das Auslieferungs- und nicht das Erstzulassungsdatum relevant ist, kann das aber nicht zu 100% sagen.

Da würde ich das Gespräch mit dem Händler suchen, auf die auslaufende Herstellergarantie hinweisen und darauf, dass der Fehler in der Garantiezeit auftrat. Denke mit dem Händler wirst du schon eine Lösung finden.

Erstzulassung. Das ist ja das Problem wenn du eine Tageszulassung kaufst und der schon ein paar Wochen oder Monate beim Händler steht und die Garantie schon abläuft...

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 19:27

Dadurch das mir der Händler - bisher alles auf die Garantie - Versicherung bezahlt hat, denke ich - ist die Werksgarantie schon mal abgelaufen.

Habe heute nochmals mit dem freundlichen telefoniert.

Ergebnis :

Ich fahre Donnerstag zur Hyundai Werkstatt. Dort mache ich mit dem Meister eine Probefahrt. Sollte dieser das Problem kennen oder finden, dann soll ich mich wieder beim Händler melden. Der wickelt dann die erneute Reparatur über die Gewährleistung des Händlers ab. Eventuell lässt er die Reparatur auch bei Hyundai machen, und zahlt dann die Rechnung.

Also wenn das alles so klappt dann bin ich erstmal happy!

Hoffe nur die finden auch etwas ...

Vielen Dank für eure Tipps in Sachen "Garantie " - ist wirklich wirr das ganze. 3 verschiedene ... Naja mir ist es Wurst - solange ich nichts zahlen muss :)

Schönen Abend ! (Werde weiter berichten)

am 23. Februar 2016 um 19:50

Zitat:

@m0starr schrieb am 22. Februar 2016 um 22:56:32 Uhr:

Und zu deinem Kommentar Billie SB ,

was kannst Du dir nicht vorstellen ? Meinst Du ich denke mir die Story aus um nette Gespräche zu führen ?

Nein, so war das nicht gemeint.

Es ist aber extrem unüblich, dass ein Gebrauchtwagenhändler mal eben so Kupplung und Zweimassenschwungrad auf Garantie tauscht. Das sind Verschleißteile, die sind eigentlich immer ausgeschlossen. Selbst Hyundai verbaut dir eine neue Kupplung nur dann auf Garantie, wenn ein außergewöhnlicher Defekt vorliegt (gebrochene Membranfedern oder defekte Simmerringe). Alles andere wird auf "Verschleiß" oder "falsche Benutzung" geschoben und nicht bezahlt.

Kupplung und ZMS kosten locker 1.000 € Material, es ist komisch dass der Händler das einfach so erneuert. Vor allem auch noch mit originalen Teilen ("das Auto stand 16 Tage in der Werkstatt weil Hyundai Lieferschwierigkeiten hatte"). Wer weiß was dort getrieben wurde und ob die Teile überhaupt erneuert wurden ...

freue mich schon wie dieser Krimi hier weitergeht.

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 21:24

Jetzt mach mir keine Angst Billie, ich gehe mal davon aus das die Teile getauscht wurden.

Würde mich der Händler sonst zu Hyundai schicken , mit dem Risiko das der mir sagt : Das sind ja gar keine neuen Teile (Kupplung, Schwungrad) ??? Ich denke nicht.

Was ich bisher heraus gehört habe ist : Der Händler hat die bisherigen Reparaturen über die "Garantie-Versicherung" abgewickelt. Wenn jetzt bei Hyundai etwas heraus kommt , wird es auf Gewährleistung gehen.

Der Super-GAU wäre jetzt einzig und allein - wenn auch Hyundai nicht mehr weiter wissen sollte.

Naja, ich muss jetzt bis Donnerstag geduld haben ... genauso wie die "Krimi"-Fans hier *rofl*

am 24. Februar 2016 um 21:26

Zitat:

@m0starr schrieb am 23. Februar 2016 um 22:24:27 Uhr:

Was ich bisher heraus gehört habe ist : Der Händler hat die bisherigen Reparaturen über die "Garantie-Versicherung" abgewickelt. Wenn jetzt bei Hyundai etwas heraus kommt , wird es auf Gewährleistung gehen.

Der Super-GAU wäre jetzt einzig und allein - wenn auch Hyundai nicht mehr weiter wissen sollte.

Bei Hyundai wird gar nichts mehr gehen. Eine andere (freie) Werkstatt hat Kupplung und ZMS erneuert, da wird Hyundai sicherlich nichts mehr auf Gewährleistung oder Kulanz machen.

Vielleicht finden sie den Fehler, aber dann muss die Reparatur bezahlt werden. Ob von dir oder von dem Händler, das müsst ihr dann noch klären.

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