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Profiteile_de zur INFO

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 11:25

Guten Tag liebe Schraubergemeinde!

Ich habe bei dem Internetshop "Profiteile.de" ein Gelenksatz Antriebswelle bestellt und auch geliefert bekommen.

Nach Einbau habe ich festgestellt, dass das Teil defekt ist. Ich hab mir vorsichtshalber eine zweite Meinung von einem KFZ-Meister eingeholt. Dieser kam zu gleichen Diagnose.

Soweit so gut. E-Mail an Profiteile mit der Bitte um eine Stellungnahme.

Die Antwort kam zwar recht zügig, aber hat mich trotzdem sehr überrascht.

Hier die Nachricht:

=================================================================

Guten Tag,

danke für Ihre Email!

Hierbei muss der Artikel zur Garantieprüfung beim Hersteller eingereicht werden. Bitte senden Sie diese mit folgenden Daten an uns zurück:

• Kopie der Rechnung

• Ggf. Ein- / Ausbaurechnung der Werkstatt

• Kilometerstand vor dem Einbau und nach dem Ausbau

• Kurze Schadensbeschreibung

• Quittung der Rücksendekosten

• Kopie des Fahrzeugschein

Eine Garantieprüfung kann 8 bis 12 Wochen in Anspruch nehmen da es sich um eine technische Prüfung handelt. Sobald wir anschließend Rückmeldung seitens des Herstellers erhalten, setzten wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Leider ist es so, dass wir Ihnen in der Zwischenzeit keinen Ersatz zukommen lassen können, da uns ein solcher auch vom Hersteller nicht gestellt.

Bei fehlenden Unterlagen wird die Garantie nicht bearbeitet.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!

================================================================

Ich soll also mein Auto für 8-12 Wochen stilllegen um die Garantieprüfung durch den Hersteller abzuwarten?!

Hallo?!

Und eine Rechnung war auch keine in dem Paket.

Ist übrigens ein Teil der Firma SKF GmbH. Diese hat mir noch keine Antwort geschickt.

Nur mal so zur Info....

Bässte Grüße

 

 

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6 Antworten

Belehrt mich eines besseren wenn ich falsch liege, ABER:

In den ersten 6 Monaten nach Kauf musst DU GARNICHTS beweisen! Tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein Mangel auf wird laut BGB davon ausgegangen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf an dem besagten Teil vorhanden war. Daraus folgt, dass du ein defektes Teil bekommen hast bzw. der Verkäufer seiner Pflicht einer Lieferung eines einwandfreien Teils nicht nachgekommen ist und weiterhin verpflichtet ist, dir ein gutes Teil zu liefern. So sieht das aus und nicht anders.

Die haben wohl einen Atomknall!

Naja mit den geforderten Belegen übertreiben Sie halt ein wenig, wie Fahrzeugschein und Kilometerstand, aber im Großen und Ganzen ist es rechtens.

Für die Garantie muß der Käufer nachweisen, das der Einbau fachgerecht war, daher die Rechnung der Werkstatt, damit wird ausgeschlossen das die Teile nicht durch falschen Einbau beschädigt worden sind.

Das die Teileprüfung 8 Wochen dauert, die Erstattung erst nach der Prüfung stattfindet und du kein Gratisneuteil vor Ende der Prüfung bekommst ist auch völlig normal.

Von daher blöd für dich, aber sonst alles rechtens und im Übrigen bei änderen Teilehändlern nicht anders.

Ein Lichtblick ist, das wenn das Teil wirklich von Anfang an defekt war, du die Werkstattkosten von dennen zurückverlangen kannst.

am 9. Oktober 2013 um 21:49

Achtung!

Gefährliches Halbwissen !

Zitat:

In den ersten 6 Monaten nach Kauf musst DU GARNICHTS beweisen!

...solange es nicht strittig ist, dass das Teil selbst schon einen Defekt hatte, und es nicht möglicherweise von Dir verursacht wurde.

Zitat:

Tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein Mangel auf wird laut BGB davon ausgegangen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf an dem besagten Teil vorhanden war.

Steht NICHT im BGB.

Ist nur gängige Rechtsprechung ohne verbrieften Anspruch.

Zitat:

Ein Lichtblick ist, das wenn das Teil wirklich von Anfang an defekt war, du die Werkstattkosten von dennen zurückverlangen kannst.

Damit siehts eher schlecht aus. Denn die Ersatzpflicht besteht erstmal nur auf Lieferung eines vertragsgemäßen Gegenstandes.

 

Sorry, wenn ich hier die Freude durch Dipferl-Scheisserei etwas einbremsen muss.

Bin zwar kein Rechtsanwalt (daher stellt dies keine Rechtsberatung dar!), aber gebranntes Kind in ähnlichem Fall.

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 5:58

Der EuGH sieht das etwas anders. Bei Geschäftskunden mag das wohl so sein mit der Beweislast, aber bei Verbrauchern gelten andere Regeln.

Aber was nutzt es! Soll ich für 55 Euronen vor den EuGH ziehen?

Das ist doch das Problem. Es gibt zwar einen Verbraucherschutz, aber wie soll man ihn durchsetzen.

Darüber hinaus habe ich einen Vertrag mit dem "Profi"teile Shop und nicht mit dem Hersteller.

Wie gesagt, was soll's. Die Kosten hierfür werde ich wohl in den Wind schreiben müssen, denn die Firma weigert sich kategorisch mir in irgendeiner Weise auch nur näher zu kommen. Mal sehen was ich da noch tun kann. Vielleicht Gewerbeaufsicht oder Verbraucherzentrale. Vielleicht aber auch die Bild :-)

Vielen Dank schon mal für die Kommentare

Zitat:

Original geschrieben von steff222

Guten Tag liebe Schraubergemeinde!

Ich habe bei dem Internetshop "Profiteile.de" ein Gelenksatz Antriebswelle bestellt und auch geliefert bekommen.

Nach Einbau habe ich festgestellt, dass das Teil defekt ist. Ich hab mir vorsichtshalber eine zweite Meinung von einem KFZ-Meister eingeholt. Dieser kam zu gleichen Diagnose.

Soweit so gut. E-Mail an Profiteile mit der Bitte um eine Stellungnahme.

Die Antwort kam zwar recht zügig, aber hat mich trotzdem sehr überrascht.

Hier die Nachricht:

=================================================================

Guten Tag,

danke für Ihre Email!

Hierbei muss der Artikel zur Garantieprüfung beim Hersteller eingereicht werden. Bitte senden Sie diese mit folgenden Daten an uns zurück:

• Kopie der Rechnung

• Ggf. Ein- / Ausbaurechnung der Werkstatt

• Kilometerstand vor dem Einbau und nach dem Ausbau

• Kurze Schadensbeschreibung

• Quittung der Rücksendekosten

• Kopie des Fahrzeugschein

Eine Garantieprüfung kann 8 bis 12 Wochen in Anspruch nehmen da es sich um eine technische Prüfung handelt. Sobald wir anschließend Rückmeldung seitens des Herstellers erhalten, setzten wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Leider ist es so, dass wir Ihnen in der Zwischenzeit keinen Ersatz zukommen lassen können, da uns ein solcher auch vom Hersteller nicht gestellt.

Bei fehlenden Unterlagen wird die Garantie nicht bearbeitet.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!

================================================================

Ich soll also mein Auto für 8-12 Wochen stilllegen um die Garantieprüfung durch den Hersteller abzuwarten?!

Hallo?!

Und eine Rechnung war auch keine in dem Paket.

Ist übrigens ein Teil der Firma SKF GmbH. Diese hat mir noch keine Antwort geschickt.

Nur mal so zur Info....

Bässte Grüße

Abwimmelungstaktik eines Billigheimers. Gute Shops offenbaren sich oft erst dann, wenns mal Probleme gibt. Ist jetzt kein Vorwurf an Dich, man ist ja oft erst hinterher schlauer.

Vorschlag: Weise freundlich aber bestimmt darauf hin, dass der Haendler Dir gegenueber gewaehrleistungspflichtig ist und dass Dich seine internen Ablaeufe (wo er was hinschicken muss) nicht interessieren.

Auf die Schnelle: Wenn er nicht einlenkt: Ersatz woanders beschaffen und dem Haendler den ganzen Kram zurueckschicken und mit Verweise auf seine "Bockigkeit" wandeln. Zur Not halt mit Mahnbescheid. Ansonsten, wenn Verkehrsrechtsschutz besteht, mal einen Anwal vom Fach konsultieren und damit winken.

Hallo,

ich habe momentan ein ähnliches Problem mit einer Kupplung von Luk, habe mich direkt an den Hersteller gewandt. Die haben mich abgewimmelt und mich an den Händler verwiesen.

Nur der könnte Garantieabwicklungen mit dem Hersteller vornehmen.

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