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Profitiert der XC60 T8 von der 0,5%-Steuerentlastung für Dienstwagen?
Hallo,
der Betreff beschreibt ja meine Frage schon recht gut.
Die neue Regelung steht ja hier: https://www.biallo.de/.../#
Kennt sich hier jemand aus? Leider treffen meine angefragt Volvo-Händler widersprüchliche Aussagen.
Das Fahrzeug würde Mai 2019 zugelassen werden und wird ja deshalb nach WLTP bewertet. Ich persönlich denke, der Steuervorteil gilt dann für die XC60 und XC90 nicht sondern lediglich für die V60 und V90 Hybridmodelle.
Was denken die Fachexperten hier im Forum?
Danke für Euer Feedback, Sven
Beste Antwort im Thema
Dann hat Dein Kollege einen Fehler gemacht, wenn seine Beweggründe in der Steuerersparnis lagen. Der Wagen ist top und dafür ist Volvo verantwortlich. Das die steuerlichen Regelungen sehr lange unklar waren, dafür kann aus meiner Sicht genau Volvo nichts. Parallel haben isch direkt mehrere Gesetze und Regelungen verändert, was das Leben für viele nicht leichter macht. Das Volvo jetzt reagiert, das ist doch OK. Bei Audi (dem Star der Dienstwagenbranche, Glorius am deutschen Technikhimmel) gab es zwischenzeitlich so gut war gar keine Autos zu bestellen oder sie wurden nicht ausgeliefert. Da war das Problem nicht die 0,5% Anrechnung für die Firmenwagen.
Ich verstehe langsam dieses nicht verantwortlich sein für Fehler in der eigenen Optimierung nicht mehr! Wenn es einen *Vomationssmiley* geben würde, ich würde ihn hier nutzen! Die Menschen machen sich bei komplexen Themen nicht schlau und erwarten für ihre eigenen voreiligen Entscheidungen noch Kompensation durch diejenigen, die nichts verändert haben. *Vomationssmiley*
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116 Antworten
Zitat:
@Olli the Driver schrieb am 30. November 2018 um 21:58:10 Uhr:
https://www.motor-talk.de/.../...ltp-nicht-mehr-moeglich-t6408914.html
Danke. Aber in dem Thread gibt es verschiedene Positionen und der letzte Post endet am 14.11.2018. Da stand die final beschlossene Regelung noch gar nicht fest, die erst am 23.11.2018 vom Bundesrat abgesegnet wurde.
Ich wüsste gerne, was nun für die Zukunft gilt.
Ja, wird gefördert. Gesetzesfassung lässt Elektrohybridfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Nr1 oder 2 Elektromobilitätsgesetz zu (bis 50mg CO2 oder mind. 40 km Reichweite). Diese offizielle Liste führt ua alle HybridFahrzeuge bis 50mg auf. Und da steht der XC60 T8 drin.
http://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...
Zitat:
@e91touring schrieb am 30. November 2018 um 23:11:01 Uhr:
Ja, wird gefördert. Gesetzesfassung lässt Elektrohybridfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Nr1 oder 2 Elektromobilitätsgesetz zu (bis 50mg CO2 oder mind. 40 km Reichweite). Diese offizielle Liste führt ua alle HybridFahrzeuge bis 50mg auf. Und da steht der XC60 T8 drin.
http://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...
Sag mal hast du dir die Liste eigentlich mal durchgelesen?????
Da steht der Volvo XC60 unter folgendem Punkt:
Zitat:
Plug-In Hybride (bis zu 50 g CO2/km)
Alle mit einer Einschränkung gelisteten Plug-In Hybride sind förderfähig, wenn die Erstzulassung bis zum 31.08.2018 stattgefunden hat.
Aktuell fällt der XC60 T8 genauso wie der XC90 T8 nicht unter die 0,5%-Versteuerung und mit der BAFA-Liste hat das schon mal so was von gar nix zu tun. OK - man könnte es als Anhaltspunkt nehmen, aber wie man gerade wieder sieht kann man da sowas von reinfallen.
Ganz einfach: Keine Halbierung des Bruttolistenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für XC60 und XC90 T8, weil nach WLTP keine 40 km Reichweite erfüllt werden. Und auch kein E-Kennzeichen. Die Förderung ist wegen des deutlich höheren CO2-Wertes über 50 g auch raus.
ABER: V60/V90/S90 T8 bekommen die vergünstigte Dienstwagensteuer und E-Kennzeichen, der V60 T8 auch die Förderung.
@sven32612 - dein Händler hätte einfach nur bei Volvo Deutschland (VCG) nachfragen müssen. Obige Infos sind mir vom dortigen Produktmanagement persönlich und ausdrücklich bestätigt worden.
Zitat:
@gseum schrieb am 30. November 2018 um 23:33:07 Uhr:
Ganz einfach: Keine Halbierung des Bruttolistenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für XC60 und XC90 T8, weil nach WLTP keine 40 km Reichweite erfüllt werden. Und auch kein E-Kennzeichen. Die Förderung ist wegen des deutlich höheren CO2-Wertes über 50 g auch raus.
ABER: V60/V90/S90 T8 bekommen die vergünstigte Dienstwagensteuer und E-Kennzeichen, der V60 T8 auch die Förderung.
@sven32612 - dein Händler hätte einfach nur bei Volvo Deutschland (VCG) nachfragen müssen. Obige Infos sind mir vom dortigen Produktmanagement persönlich und ausdrücklich bestätigt worden.
Danke. Mit dieser Aussage kann ich etwas anfangen.
Nein nein! Die Liste ist nicht diejenige für die 0,5%-Regel!!! Dort geht es um etwas völlig anderes! Aber sie weist HybridFahrzeuge aus, deren CO2 unter 50g liegt und das ist Voraussetzung für die 0,5%-Regel
Mehr als 40km für 0,5% und unter 50g für die Förderung.
Ich denke mal wenn es so weit ist wird es auch ein Liste für 0,5% Fahrzeuge geben.
Zitat:
@e91touring schrieb am 1. Dezember 2018 um 07:08:03 Uhr:
CO2 unter 50g liegt und das ist Voraussetzung für die 0,5%-Regel
Das ist EINE der Möglichkeiten die Halbierung zu bekommen, aber kein Muss. Die andere Möglichkeit sind mindestens 40 km Reichweite. Nur EINE der beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein für die Halbierung des BLP.
Warum schreibe ich immer Halbierung? Die 0,5%-Bezeichnung ist quasi umgangssprachlich zu sehen. Im Gesetz steht, dass der „Listenpreis zur Hälfte“ angesetzt wird. Das ist wichtig, denn damit ist klar geregelt, dass auch der Arbeitsweg (0,03%/km) davon profitiert!
Quelle
Elektromobilitätsgesetz - EmoG /
§ 3 Bevorrechtigungen
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1.
eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
ODER
2.
dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt
Und da der XC60 T8 weder unter 50gr CO2 noch über 40km E-Reichweite kommt ist er weiterhin mit 1% abzüglich 2k€ für den Akku zu versteueren
Und das eben weil bei EZ ab 1.9.18 die WLTP-Werte gelten.
Für den im September bestellten R-design T8 habe ich schon die Felgen 5-Y-Speichen in 18 Zoll mit den passenden Reifen in der Garage, war ein Top Angebot bei Ebay Kleinanzeigen. Wegen des Fahrkomforts werde ich die am kleinsten möglichen Felgen benutzen.
Diese Felge ist laut Preisliste: https://www.motor-talk.de/.../...isliste-xc60-23-11-2018-t6495010.html
auch für diesen Motor geeignet, leider findet diese Felgenkategorie in der Preisliste keine Beachtung beim Emissionswert laut WLTP. Da bei den Reifenklassen C 55 g und B 51 ausgewiesen sind, müsste die Reifenklasse A doch eigentlich unter 50 Gramm landen.
Darum müsste es doch ein Leichtes sein, einfach eine zusätzliche Reifenklasse anzubieten, wenn das Ergebnis so erreicht werden könnte.
Da müssten wir uns dann auch nicht mehr über Software oder die Reserven der Akkus unterhalten.