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Prozente vom Vater übernehmen
Hallo,
ich habe eine etwas spezielle Frage.
Ich habe mein Auto als Zweitwagen über meinen Vater Haftpflicht versichert.
Mein Bruder hat auch ein Auto als Erstwagen über meinen Vater Haftpflicht(45%) + Vollkasko(45%) versichert.
Jetzt möchte ich mir nächstes Jahr ein relativ neues Auto kaufen bei dem ich dann auch eine Vollkasko Versicherung benötige. Da ich momentan aber nur mit Haftpflicht rumfahre würde ich nächstes Jahr mit der Vollkasko relativ hoch einsteigen.
Jetzt wollte ich wissen ob mein Plan so funktionieren würde.
Ich will meinen Bruder dazu bewegen die Versicherung auf sein Namen umzumelden und die Prozente die er aktuell über meinen Vater hat mitzunehmen. Mein Bruder hat die Prozente selbst so niedrig runter gefahren also müsste das doch funktionieren. Anschließend will ich den neuwagen den ich paar Monate später kaufe auf meinen Vater als Erstwagen anmelden damit ich mit niedrigeren Prozenten einsteige. Würde mein vorhaben funktionieren? Die entscheidenden Sachen sind ob mein Bruder die Prozente einfach so übernehmen kann und ob die Prozente bei meinem Vater als Erstwagen noch vorhanden sind damit ich diese dann nutzen kann. Wäre nicht schlecht wenn so etwas funktioniert weil Vollkasko mit hohen Prozenten ist teuer. Ist etwas kompliziert aber hoffe man versteht was ich meine. Ich weiss sollte das eigentlich die Versicherung Fragen aber wollte mich im Vorfeld schonmal informieren ob das realistisch ist, da es ja noch bis kurz vor November Zeit hat.
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14 Antworten
Hi,
wenn dein Bruder die % übernimmt sind sie natürlich weg.
Spielt aber vielleicht keine Rolle. Auch wenn dein neuer Wagen als 2. Wagen läuft,die VK wird dann genauso eingestuft wie deine bisheren HP also bei 45%
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von CrashOverRide77
Würde mein vorhaben funktionieren?
Wenn Dein Bruder den Vertrag (1ter Wagen des Vaters) übernimmt, dann übernimmt er die SFK, soweir er diese selber hat erfahren können (hängt also damit zusammen, wann er den FS gemacht hat) und Dein Vater verliert seine SFK und fängt bei SFK 0 an (100%).
Die SFK aus einem Vertrag kann man nicht 'clonen'.
Ich würde die Vertragsituation so beibehalten wie sie ist, bis Du selber genug Schadensfreie Jahre zusammen hast, um die % des Zweitwagen aufs eigene Konto zu übernehmen.
Du wirst bei allen mir bekannten Tarifen mit der Vollkasko so eingestuft wie die Haftpflicht läuft.
Sprich 10 Schadenfreie Jahre in der Haftpflicht (SF 10) und die Vollkasko wird so eingestuft als hättest Du da auch 10 Jahre Schadenfreiheit.
In den Bedingungen sieht das z. B. so aus:
I.2.5 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
in der Fahrzeugvollversicherung
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, ein Trike, ein Quad, ein Klein-
Leichtkraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung eine Fahrzeugvollversicherung mit einer Laufzeit von einem
Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das
versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten
12 Monate bereits eine Fahrzeugvollversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen
wir den Schadenverlauf der Fahrzeugvollversicherung nach I.6.
Ok das wäre glaube ich zu schön wenn man die Prozente übernehmen könnte und sie aber beim Ursprünglichen Versicherungsnehmer erhalten bleiben. Also wenn ich jetzt bei meiner Haftpflicht die als Zweitwagen über meinen Vater läuft 85% habe dann wird die Vollkasko auch bei 85% einsteigen oder höher bzw. niedriger?
Edit: Habe gerade geschrieben während der letzte Post verfasst wurde also die Frage hat sich damit erledigt. Danke für die Erklärung.
Am Besten Du fragst mal bei Deinem Versicherer nach, die sollten Dir das anhand der vorliegenden Vertragsdaten verständlicher erklären können.
Du verwendest einige Begriffe falsch, daher kann es hier zu verwechslungen kommen.
Warum was meinst du für Begriffe?
Du sprichst einerseits vom Prozente übernehmen, andererseits vom Erhalten bleiben beim Vater. Beides gleichzeitig geht nicht.
Beim Einstufen der Vollkasko auf die Haftpflicht SF wird auch nichts übernommen, sondern angeglichen (ist vielleicht besser verständlich).
Die zweite Baustelle ist dann die Einordnung des neuen Fahrzeuges, soll es nun auf Dich oder auf Deinen Vater versichert werden? Du sprichst einerseits von Deiner Haftpflicht, andererseits davon, dass sie über Deinen Vater läuft. Wenn Sie über Deinen Vater läuft, dann ist es seine Haftpflicht (evtl. für Dein Auto).
Ich will Dir keine Vorwürfe machen, doch durch diese möglicherweise falschen Begrifflichkeiten kann es passieren, dass Du falsche Anregungen bekommst, daher das pingelige Nachfragen von mir.
Moin,
Rabatt einmal Jemand anderen vermacht, dann nicht mehr rückgängig machbar, was Stoppel geschrieben hat.
Das die Prozente übernommen werden und beim ursprünglichen Versicherungsnehmer nicht mehr vorhanden sind weiss ich jetzt, somit ist das Vorhaben auch nicht realisierbar.
Habe mich falsch ausgedrückt ist natürlich nicht meine Haftpflicht sondern die von meinem Vater. Denke werde dann das neue Auto direkt auf mich versichern und die SF2 85% vom Zweitwagen meines Vaters (mein momentanes Auto) übernehmen. Spielt dann eh keine Rolle weil die vollkasko sowieso auf SF2 85% angeglichen wird, so wie ich es verstanden habe. Dann habe ich den Vorteil, dass schon mal alles auf mich läuft.
Bingo, sofern die sonstigen Vorraussetzungen für eine SFR Übernahme erfüllt sind.
Dein Vater könnte eventuell erneut eine Zweitwagenregelung mit SF 2 Nutzen, bei einigen Gesellschaften und bestimmten Vorraussetzungen sogar noch höhere SF.
Beim übernehmen der Schadensfreie Jahre musst man noch beachten, dass nur die Jahre übernommen werden können wo man selber den Führerschein schon besitzt.
Angenommen du hast den Führerschein erst seit 2 Jahren könntest du keine 45% also z.B.SF11 übernehmen, sondern nur zwei Jahre. Ist im übrigem bei deinem Bruder auch der Fall. Wenn dein Brunder Beispielsweise den Führerschein erst seit 5 Jahren besitzt kann er auch nicht alle SF11 übernehmen, sondern nur 5 Jahre davon. Ansonsten wurde es hier schon richtig genannt, dass wenn dein Bruder die Prozente übernimmt, dein Vater wieder neu anfängt und für dich nichts mehr zurück bleibt.
Im übrigem gibt es diese Regelung nicht umsonst, sondern soll genau solche Fälle unterbinden.
Diese SF11 habe ich jetzt nur laut meiner Liste meiner Versicherung übernommen.
Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen
SF-Klassen | Kfz-Haftpflicht (%) | Vollkasko (%) |
---|---|---|
SF 11 | 45 | 45 |
SF 10 | 45 | 50 |
SF 9 | 45 | 50 |
Gruß Gero
Habe noch eine andere Frage. Habe im Internet gelesen, dass man bei einem Fahrzeugwechsel die Versicherung kündigen/wechseln kann, stimmt das? Würde mich interessieren weil ich mir dann die Günstigste für den neuen Wagen raussuchen möchte. Da ich erst im April die neue Anschaffung machen will wäre ich somit bis November an die aktuelle Versicherung gebunden, falls das nicht funktioniert. Ist ein Fahrzeugwechsel ein Sonderkündigungsgrund?
Ja das ist Richtig du kannst den neuen Wagen überall neu versichern, allerdings kannst du keine zwei Autos als erste Wagen in zwei verschiedene Versicherungen laufen lassen.
Beispiel.
Du kaufst dir ein neuen Wagen, der soll wieder über dein Vater versichert werden und du suchst dir hierzu eine andere Versicherung aus. Da dein Vater hier noch den Wagen deines Brudes als erstes am laufen hat, kann er in einer anderen Versicherung nicht nochmal ein zweiten Wagen als erst Wagen versichern. Hier könnte er den zweiten Wagen in einer anderen Versicherung auch nur als zweit Wagen laufen lassen.
Wenn der Wagen auf dein Namen versichert werden soll und du sonst keine anderen KFZ-Versicherungen am laufen hast, kannst du dir eine Versicherung deiner Wahl aussuchen.