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Pumpe Düse 2.0 TDI 170PS
Das alte Lied beim 2.0 TDI. Ich möchte mich auch zum Thema hier nicht weiter auslassen, aber weiß jemand ob es zu diesem Problem möglicherweiße ein laufendes Verfahren oder sogar schon Urteile gibt? Ich bin bei google leider nicht wirklich fündig geworden.
Rechtlich sehe ich vorallem das Problem der Sicherheit:
Wenn einem der Wagen auf der Überholspur einfach ausgeht und auch die Servolenkung und die Bremskrafverstärkung einfach wegfallen entsteht für die Passagiere und alle Anderen ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Da das Problem ja weithin bekannt ist (Audi hat meines Wissens nach die Teile ausgetauscht) nimmt VW billigend in kauf, dass viele wirklich gefährliche Situationen entstehen und Menschenleben bzw deren Gesundheit erheblich gefährdet werden. (Man stelle sich nur einen Ausfall auf der linken Spur im Berufsverkehr an einem Autobahnkreuz vor...)
Müsste da nicht die Staatsanwaltschaft oder der TÜV reagieren und alle Fahrzeuge dieses Typs stilllegen bis die Teile ersetzt wurden um die Sicherheit für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten?
Da der Passat ein beliebter Firmenwagen ist hätten doch auch viele Firmen ein Interesse an einem Austausch um die Ausfallquote zu verringern.
Vielen Dank im Vorraus
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9 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Swordsman1989
Wenn einem der Wagen auf der Überholspur einfach ausgeht und auch die Servolenkung und die Bremskrafverstärkung einfach wegfallen entsteht für die Passagiere und alle Anderen ein erhebliches Sicherheitsrisiko
Also, wenn ich meinen Wagen in der fahrt abschalte, dann bleibt die "Servolenkung" aktiv - da es keine Servolenkung ist, sondern eine Elektrohydraulische Lenkung, auf englisch: Electronic Power Steering.Die belibt nach dem Abschalten des Motors aktiv, so lange der Wagen rollt.
Ohne laufenden Motor sind glaube ich 2 Bremsungen mittels Bremskraftverstärker möglich, danach gibt es immernoch die Möglichkeit auf die EPB zurückzugreifen, welche dann noch mit 70%(???) der Maximalen Bremskraft verzögert.
Jetzt nur nochmal so für mich, was soll die Staatsanwaltschaft deiner Meinung nach tun? Liegt eine Straftat vor? Was soll der TÜV machen? Meinst du evtl das KBA?
Zitat:
Original geschrieben von Swordsman1989
(Audi hat meines Wissens nach die Teile ausgetauscht)
VW ist der Mutterkonzern wenn also Audi die Teile ausgetauscht hätte, was sie nicht haben, dann wäre das bei VW auch passiert.
Der Konzern sitzt das Problem aus.
Mein Arbeitgeber hat damals reagiert der hier angesprochene Motor durfte nicht mehr bestellt werden und Extremfälle, so wie mein A3 Sportback, wurden vorzeitig aus der Leasing aus gesteuert.
Grüße
Da ich den Spass schon 2 mal hatte: die Lenkkraftunterstützung ist aus! Es wird wirklich deutlich schwerer den Wagen zu lenken. Ich bezweifle das meine Freundin den Wagen noch hätte lenken können. Bremsen wird auch schwerer da der 2. Aussetzer an einer längeren Gefällestrecker passierte und da 2 mal bremsen auch nicht reichte, da es keinen Standstreifen gab und dieser erst nach etwa 2 km Gefälle beginnt.
Der TÜV ist meines Erachtens nach dafür zuständig, dass alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen einem Sicherheitsanspruch genügen. Dies ist nicht der Fall wenn Fahrzeuge eines bestimmten Typs dazu neigen einfach aus zu gehen und aus bleiben. Man kann VW denke ich eine gewisse Fahrlässigkeit vorwerfen, da VW das Problem kennt und es nicht abstellt. Und wie ich oben schon erwähnt habe dadurch ein erhebliches Unfallrisiko entstehen kann. (Ich weiß: "kann" heißt nicht "muss")
Zitat:
VW ist der Mutterkonzern wenn also Audi die Teile ausgetauscht hätte, was sie nicht haben, dann wäre das bei VW auch passiert.
Der Konzern sitzt das Problem aus.
Bin da dann einer Fehlinformation aufgesessen. Danke!
Zitat:
Original geschrieben von Swordsman1989
Da ich den Spass schon 2 mal hatte: die Lenkkraftunterstützung ist aus! Es wird wirklich deutlich schwerer den Wagen zu lenken. Ich bezweifle das meine Freundin den Wagen noch hätte lenken können. Bremsen wird auch schwerer da der 2. Aussetzer an einer längeren Gefällestrecker passierte und da 2 mal bremsen auch nicht reichte, da es keinen Standstreifen gab und dieser erst nach etwa 2 km Gefälle beginnt.
Der TÜV ist meines Erachtens nach dafür zuständig, dass alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen einem Sicherheitsanspruch genügen. Dies ist nicht der Fall wenn Fahrzeuge eines bestimmten Typs dazu neigen einfach aus zu gehen und aus bleiben. Man kann VW denke ich eine gewisse Fahrlässigkeit vorwerfen, da VW das Problem kennt und es nicht abstellt.
Ja, das ist korrekt, der TÜV ist dafür zuständig, da dieses Problem aber einen bestimmten Typ betrifft, also eine bestimmte HSN, wäre das KBA zuständig, so wie sie es bei Mercedes und den 250CDI Motoren gemacht haben - afaik.
Der TÜV ist dafür zuständig, die Fahrzeuge einer Typprüfung zu unterziehen, die Zulassung übernimmt das KBA, welches auch an der Zulassung meckern kann.
Und, mit akutem Defekt, wirst du sicherlich keine HU bekommen....
Wieder was gelernt, danke! Also sollte vl das KBA tätig werden.
Zitat:
Das alte Lied beim 2.0 TDI. Ich möchte mich auch zum Thema hier nicht weiter auslassen, aber weiß jemand ob es zu diesem Problem möglicherweiße ein laufendes Verfahren oder sogar schon Urteile gibt? Ich bin bei google leider nicht wirklich fündig geworden.
Rechtlich sehe ich vorallem das Problem der Sicherheit:
Wenn ich das richtig sehe, ist dein 170PS auf 200 PS aufgepuscht. Da wirst du auch bei einem laufenden Verfahren so deine Probleme kriegen, mit einzusteigen.
Und falls du weder die Leistungessteigerung (immerhin ca. 20%) weder eingetragen noch deiner Versicherung gemeldest hast, wird noch ein weiteres Verfahren eröffnet. Da bist du dann dabei.
Vielleicht liegen deine Probleme nicht unbedingt an grundlegenden Problemen?
Und so häufig sind ausgehende Passatmotoren nun nicht. Verkoken ja, aber laufen tuen die dann trotzdem noch.
Zitat:
Wenn ich das richtig sehe, ist dein 170PS auf 200 PS aufgepuscht. Da wirst du auch bei einem laufenden Verfahren so deine Probleme kriegen, mit einzusteigen.
Und falls du weder die Leistungessteigerung (immerhin ca. 20%) weder eingetragen noch deiner Versicherung gemeldest hast, wird noch ein weiteres Verfahren eröffnet. Da bist du dann dabei.
War alles eingetragen und zugelassen. Ich fahre aber diesen Wagen nicht mehr, weil jemand der Meinung war seinen Opel Corsa mit 1,7 Promille in meinen geparkten Passat zu parken.
Zitat:
Und so häufig sind ausgehende Passatmotoren nun nicht. Verkoken ja, aber laufen tuen die dann trotzdem noch.
Das Problem wird hier auch geschildert und mit einem Kurzschluss erklärt.
http://www.motor-talk.de/.../...t-pumpe-duesen-elementen-t2762717.html
Hatte im Mai 2010 den ersten Schaden an einem Pumpe-Düse-Element. Im Januar 2011 den zweiten. Und jetzt den dritten. Bin es langsam leid; hatte noch nie einen so unzuverlässigen Neuwagen. Und dazu noch die hochnäsige Art meines VW-Händlers... ich glaube Kundenservice ist etwas anderes.
Meine Frage: weiß jemand, ob die neuen PD-Elemente in irgend einer Form modifiziert also verbessert sind? Wenn ich also alle 4 Original-Elemente erneuert habe, habe ich dann Ruhe oder kann es immer wieder passieren, daß ein Element ausfällt?
Überlege halt, ob sich eine Reparatur in Höhe von ca. € 2.000,- überhaupt lohnt oder ob es besser ist, den Wagen zu verkaufen und ein zuverlässigeres Fahrzeug zuzulegen.