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Punkte und Überliegefrist
Hallo zusammen,ich habe hier schon viel gelesen,aber so richtig konnte mir kein Beitrag helfen...
also dann fang ich mal an,ich dachte eigentlich das meine Punkte am 23.12.11 gelöscht werden,also schrieb ich am 28.12.11 die Damen und Herren mal an....
Habe heute den Bescheid über die Punkte bekommen und es stehen immer noch 9 da!obwohl im Bescheid steht das das Tilgungsdatum der 23.12.11 ist.... Es steht auch drin das sich 8 Eintragungen in der Überliegefrist befinden...
Hier mal meine Vergehen:
12.1.7 23kmh 1 Punkt Tilgung 29.3.9
6.7.7 36kmh 3 Punkte Tilgung 15.8.9
13.3.8 39kmh 3 Punkte Tilgung 8.5.10
9.10.9 53kmh 4Punkte Tilgung 23.12.11
am 24.9.10 habe ich freiwillig an einem Aufbauseminar teilgenommen also wurden 2 Punkte abgezogen
Seit dem 9.10.9 fahre ich wirklich anständig und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Wieso steht in dem Schreibem vom Amt das ich immer noch 9 Punkte habe?
Wenn ihr noch mehr Infos braucht schreibt bitte,ich habe nämlich keinen Plan von dem ganzem Beamtenzeug....guten Rutsch euch allen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Am 8.5.2010 hast 3 Punkte bekommen. somit verlængert sich automatisch die Frist fuer deine ersten Punkte auch
neeeee das war 08 vielleicht etwas doof geschrieben.
@topic
du hast "null" punkte. deine 9 stehen noch in der überdingsbumsfrist. deine punkte sind nach 2 jahren "fehlerfreien" fahren weg, STEHEN aber noch ein jahr lang im register, werden aber NICHT gewertet. spricht rechtlich bist du clean, ABER als info steht das noch jahr drinne. warum? DAS is ne gute frage.
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15 Antworten
Am 8.5.2010 hast 3 Punkte bekommen. somit verlængert sich automatisch die Frist fuer deine ersten Punkte auch
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Am 8.5.2010 hast 3 Punkte bekommen. somit verlængert sich automatisch die Frist fuer deine ersten Punkte auch
das wäre das eigentliche tilgungsdatum. die punkte hat er im märz 2008 bekommen. dein punkte werden, WENN nichts weiter passiert ende 2012 vollständig gelöscht. Der grund ist die überliegefrist siehe hier
Stimmt, hab das Tilgungsdatum mit dem Datum wo du sie erhlaten hast verwechselt.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Am 8.5.2010 hast 3 Punkte bekommen. somit verlængert sich automatisch die Frist fuer deine ersten Punkte auch
neeeee das war 08 vielleicht etwas doof geschrieben.
@topic
du hast "null" punkte. deine 9 stehen noch in der überdingsbumsfrist. deine punkte sind nach 2 jahren "fehlerfreien" fahren weg, STEHEN aber noch ein jahr lang im register, werden aber NICHT gewertet. spricht rechtlich bist du clean, ABER als info steht das noch jahr drinne. warum? DAS is ne gute frage.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Am 8.5.2010 hast 3 Punkte bekommen. somit verlængert sich automatisch die Frist fuer deine ersten Punkte auch
neeeee das war 08 vielleicht etwas doof geschrieben.
@topic
du hast "null" punkte. deine 9 stehen noch in der überdingsbumsfrist. deine punkte sind nach 2 jahren "fehlerfreien" fahren weg, STEHEN aber noch ein jahr lang im register, werden aber NICHT gewertet. spricht rechtlich bist du clean, ABER als info steht das noch jahr drinne. warum? DAS is ne gute frage.
Zitat aus o.g. Link: "Damit soll auch verhindert werden, dass eine Entscheidung bereits im Verkehrszentralregister gelöscht wird, obwohl schon eine erneute Entscheidung ergangen ist, die bei Eintragung die anstehende Löschung hindert."
ja und?
wen meine punkte 2 jahre lang gelten dann gelten die 2 jahre. das ganze dann nochmals ein jahr speichern damit "wen noch ne entscheidung ansteht" verwendung zu finden ist sinnfrei.
nich falsch verstehen. war weder angriff von mir noch sollts was anderes aussagen. die bleiben nur noch n jahr stehen, falls er vor dem ablauf der alten punkte was angestellt hätte, was die tilgungsfrist neu beginnen lassen würde. da manch mühlen ja langsam arbeiten, könnte es nach rechtsstreit etc pp noch was aufs konto kommen, da er ja beispielsweisen anfang dezember zu schnell gewesen sein könnte.
Wenn er heute zu schnell ist und wird erwischt, dann zählt nur sein jetziger stand. und der ist 0. Wenn er vor 2 wochen zu schnell war und geblitzt wurde, dann zählen noch die vorher angesammelten 9 punkte.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Am 8.5.2010 hast 3 Punkte bekommen. somit verlængert sich automatisch die Frist fuer deine ersten Punkte auch
neeeee das war 08 vielleicht etwas doof geschrieben.
@topic
du hast "null" punkte. deine 9 stehen noch in der überdingsbumsfrist. deine punkte sind nach 2 jahren "fehlerfreien" fahren weg, STEHEN aber noch ein jahr lang im register, werden aber NICHT gewertet. spricht rechtlich bist du clean, ABER als info steht das noch jahr drinne. warum? DAS is ne gute frage.
Dank dir!!!! Was würde denn passieren wenn ich nun wieder einen Punkt bekomme? werden die alten 9 dann wieder aufgefrischt?
nein. wenn du heute geblitzt wirst etc pp, dann fängst du wieder bei 0 an. solltest du vor 2 wochen, also vor ende der frist geblitzt worden sein, werden die 9 punkte mitgerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von generalbrot
nich falsch verstehen. war weder angriff von mir noch sollts was anderes aussagen. die bleiben nur noch n jahr stehen, falls er vor dem ablauf der alten punkte was angestellt hätte, was die tilgungsfrist neu beginnen lassen würde. da manch mühlen ja langsam arbeiten, könnte es nach rechtsstreit etc pp noch was aufs konto kommen, da er ja beispielsweisen anfang dezember zu schnell gewesen sein könnte.
Wenn er heute zu schnell ist und wird erwischt, dann zählt nur sein jetziger stand. und der ist 0. Wenn er vor 2 wochen zu schnell war und geblitzt wurde, dann zählen noch die vorher angesammelten 9 punkte.
war schon nicht falsch verstanden
ich versteh nur die regel nicht...
Hier gibt es auch noch einen Thread mit ein paar Infos zum Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...lensburg-ueberliegefrist-t1769913.html
Heute gerade im Fersehn ein Beitrag gewesen, daß seit dem 01.01.12 die Punkte nicht mehr komplett gelöscht werden, sondern nur noch nach Laufzeit und dies gild auch für Alten.
MfG aus Bremen
wo haste denn das gesehen? Würd es mir auch gern anschauen.
Danke